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Call-Eckdaten
Europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur - Die EuroQCI-Initiative - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2024-EUROQCI-WORKS
Termine
Öffnung
22.10.2024
Deadline
13.02.2025 17:00
Budget des Calls
€ 90.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen der CEF Digital zur Kofinanzierung der terrestrischen Backbone-Netzkomponenten werden die im Rahmen des Programms "Digitales Europa" entwickelten Maßnahmen ergänzen und sich auf die Unterstützung grenzüberschreitender Verbindungen zwischen zwei oder mehr nationalen Quantenkommunikationsnetzen in den Mitgliedstaaten und/oder die Verbindung der terrestrischen und weltraumgestützten Segmente des EuroQCI konzentrieren.
Call-Ziele
Die ersten von EuroQCI bereitgestellten Dienste werden auf QKD basieren, das die Eigenschaften der Quantenphysik nutzt, um an jedem Ende einer Kommunikationsleitung einen sicheren Verschlüsselungsschlüssel zu erstellen, der vor Schwachstellen, insbesondere vor Abhörmaßnahmen, schützt. Die erste Phase des Aufbaus der EuroQCI-Infrastruktur konzentriert sich auf den Aufbau von terrestrischen Backbone-Komponenten. Sie sollte auf Lösungen abzielen, die eine durchgehende Sicherheit bieten.
Die folgenden Prioritäten wurden gesetzt, um den Bedürfnissen der nationalen Regierungen der EU und der kritischen Infrastrukturen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unterstützen, gerecht zu werden:
- Aufbau der ersten grenzüberschreitenden terrestrischen Quanten-Backbone-Netze zur grenzüberschreitenden Verbindung benachbarter nationaler Quantenkommunikationsinfrastrukturen, erforderlichenfalls auch durch den Einsatz "vertrauenswürdiger Knoten" (d. h. sicherer Zugangspunkte zum Netz, die eine sichere Verbindung entfernter Standorte ermöglichen). Die Koexistenz von QKD und konventioneller Kommunikationstechnologie wird gefördert, ebenso wie die Interoperabilität auf der Steuerungsebene des Netzes. Die Lösungen sollten sich auf modernste Interoperabilitätsmethoden und -normen stützen und Skalierbarkeit, Aufrüstbarkeit und End-to-End-Sicherheit berücksichtigen. Kritische Komponenten für QKD sollten EU-Technologien verwenden, wenn solche Technologien verfügbar sind. Der Einsatz von Nicht-EU-Technologien sollte umfassend begründet werden.
- Verbindung mit dem Weltraumsegment des EuroQCI, die über die optischen Bodenstationen und die zugehörige Bodenausrüstung realisiert wird, die als Schnittstelle zwischen den Weltraumkomponenten des EuroQCI und seinem terrestrischen Segment dienen.
- Gegebenenfalls die Bereitstellung von Glasfaserverbindungen zwischen dem EuroQCI und einem paneuropäischen Netz von Sicherheitsoperationszentren (SOCs).
Die Verwaltung von Verschlüsselungsschlüsseln (Key Management System) zwischen allen Elementen des EuroQCI in einer Ende-zu-Ende Weise sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Dazu gehören die effiziente und sichere Verwaltung der Schlüssel, die Gewährleistung ihrer Übermittlung an die Empfänger, die optimale Weiterleitung und die Überwachung der Systemleistung sowie Lösungen für die Steuerungsebene, d. h. ein softwaredefiniertes Netz (SDN).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Ermöglichung einer zuverlässigen und stabilen Übertragung sensibler Kommunikation und Daten zwischen Behörden, Forschungseinrichtungen und kritischen Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Regionen in äußerster Randlage und der ÜLG;
- Stärkung der Fähigkeiten Europas bei der Entwicklung quantengestützter sicherer optischer Kommunikationsnetze und seiner Fähigkeit, kritische öffentliche Infrastrukturen durch die Sicherung ihrer Kommunikation und Daten zu schützen, insbesondere solche, die grenzüberschreitend sind und mehr als einen Mitgliedstaat bedienen;
- Förderung quantengestützter sicherer Netze und des Aufbaus eines Ökosystems, das eine breite Marktakzeptanz ermöglichen würde. Dies wird letztlich das Wachstum einer paneuropäischen Quantenindustrie unterstützen, die neue, innovative Systeme und Technologien entwickeln würde, die für die digitale strategische Autonomie der EU entscheidend sind.
Erwartete Ergebnisse
Mit diesem Thema wird die Einrichtung der Quantenkommunikationsinfrastruktur für Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der ÜLG, unterstützt:
- wenn die nationalen Segmente der Quantenkommunikationsinfrastruktur bereits vorhanden sind oder wenn ihre Einrichtung bereits läuft oder operationell geplant ist;
- wenn eine grenzüberschreitende Verbindung zwischen mindestens zwei EU-Ländern (einschließlich Regionen in äußerster Randlage und ÜLG) oder eine Verbindung zwischen Raumsegmenten vorgesehen ist.
Während es nicht zulässig ist, Mittel aus der RRF als Kofinanzierung für Aktivitäten zu verwenden, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die CEF Digital finanziert werden, können die Mitgliedstaaten EuroQCI-Maßnahmen, die im Rahmen der CEF Digital (und des Programms "Digitales Europa") finanziert werden, durch Maßnahmen ergänzen, die aus der RRF finanziert werden, solange kein Risiko einer Doppelfinanzierung besteht. Maßnahmen, die im Rahmen des Unionsprogramms für sichere Konnektivität finanziert werden, werden diese weiter ergänzen und insbesondere Aktivitäten abdecken, die den weiteren Ausbau der weltraumgestützten und terrestrischen Infrastruktur von EuroQCI unterstützen.
Im Falle einer Kofinanzierung aus nationalen Mitteln gelten die Vorschriften für staatliche Beihilfen (Einzelheiten siehe Abschnitt 10 des Arbeitsprogramms).
Die Vorschläge zu diesem Thema müssen Arbeiten zum Gegenstand haben, können aber auch Studien enthalten. Als Studien ausgewiesene Aktivitäten kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nur dann in Frage, wenn sie in der Bauaktion enthalten sind. Dazu gehören die vorbereitenden Arbeiten, die vor der Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Lieferanten und der Beantragung der erforderlichen Genehmigungen erforderlich sind. Diese Aktivitäten sollten in separaten Arbeitspaketen durchgeführt werden und können dann von dem für den Studienteil spezifischen Finanzierungssatz profitieren (siehe Abschnitt 10).
In den Vorschlägen sollte festgelegt werden, wer nach dem Projekt Eigentümer der Infrastruktur ist, und es sollte beschrieben werden, wie die Dienstleistungen erbracht werden sollen und wie die operativen Beziehungen zwischen den verschiedenen Teilnehmern der Wertschöpfungskette für die Erbringung der Dienstleistungen aussehen.
Für eine Förderung kommen nur Konsortien in Frage, denen beispielsweise private Unternehmen (z. B. private Betreiber) oder öffentliche Einrichtungen angehören können (siehe Abschnitt 6).
Um den Antragstellenden die erforderlichen Informationen für die in der Aufforderung genannten Maßnahmen an die Hand zu geben, werden die Spezifikationen für optische Bodenstationen, die mit dem Demonstrationssatelliten Eagle-1 kompatibel sind, auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: SES Techcom(ses-techcom.com). Ebenso werden die Spezifikationen für optische Bodenstationen, die mit dem EuroQCI-Satelliten der ersten Generation (der im Rahmen des ESA-Programms SAGA entwickelt wurde) kompatibel sind, auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt. Weitere detaillierte Spezifikationen für Eagle-1, die einer Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen, werden den erfolgreichen Antragstellern während der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die digitale Sicherheit finden Sie auf den Seiten 8-10 der Aufforderung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt. Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten von Unterauftragnehmern) müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografische Lage" unten und Abschnitt 10). In der Finanzhilfevereinbarung können Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen werden (siehe Abschnitt 10).
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden. Bei terrestrischen Verbindungen müssen die Vorschläge von mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (maximal 50 % für die Kosten von Studien, maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage und maximal 30 % für alle anderen Kostenkategorien ("Projektfinanzierungssatz")).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 42 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular ist dreiteilig:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen, nur für das Thema Arbeiten) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungsschreiben (MS-Zustimmung) der Behörde des/der betreffenden Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar; die Liste der MS-Kontaktstellen ist auf der HaDEA-Website veröffentlicht)
- Fragebogen zur Eigentumskontrolle, auch für Unterauftragnehmer und verbundene Partner (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den beteiligten Unternehmen unterzeichnete Sicherheitserklärungen
- sonstige Anhänge.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
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