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Call-Eckdaten
Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways - Studien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2024-GATEWAYS-STUDIES
Termine
Öffnung
22.10.2024
Deadline
13.02.2025 17:00
Budget des Calls
€ 128.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In diesem Bereich werden Studien für die Einrichtung von Backbone-Verbindungen für Strecken innerhalb der Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG), zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und Drittländern unterstützt, die in den in Abschnitt 2.1 beschriebenen Anwendungsbereich (CEF-DIG-2024-GATEWAYS-WORKS) passen können.
Call-Ziele
Die Vorschläge zu diesem Thema betreffen Studien einschließlich der vorbereitenden Arbeiten, die vor der Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Lieferanten erforderlich sind, wie z. B. Meeresbodenuntersuchungen für Unterseekabel und die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen.
Tätigkeiten, die im Hoheitsgebiet von Drittländern (Zielländern) oder in internationalen Gewässern durchgeführt werden sollen, sind ebenfalls förderfähig (Artikel 16 Buchstabe a der CEF-Verordnung), wenn sie für die Verwirklichung der Ziele eines bestimmten Vorhabens von gemeinsamem Interesse im Einklang mit der CEF-Verordnung als unerlässlich angesehen werden (Artikel 8 und Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe d sowie Punkt 3 des Anhangs Teil V der CEF-Anhangverordnung).
Zu den Begünstigten können (lokale) Betreiber, Versorgungsunternehmen, (lokale) Behörden, Investor*innen und Anbieter*innen gehören, d. h. Einrichtungen, die Hardware (einschließlich Kabel, Ausrüstung, Geräte) oder Systeme (einschließlich Software) liefern, die für die Durchführung der Maßnahme wesentlich sind.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die digitale Sicherheit finden Sie auf den Seiten 14-15 des Aufforderungsdokuments.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Vorteile gehen über die unmittelbar mit den geförderten Projekten verbundenen Vorteile hinaus und tragen dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und einen umfassenden Zugang zu Gigabit-Netzen für alle EU-Bürger*innen und Unternehmen zu gewährleisten. Darüber hinaus kann diese Konnektivitätsinfrastruktur die Umsetzung anderer im Rahmen der CEF Digital geförderter Themen, wie die Verfügbarkeit von HPC-bezogenen Einrichtungen usw., erleichtern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten): Länder, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundene Einrichtung, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt (siehe Bedingungen für PCI, die das Gebiet eines oder mehrerer Drittländer betreffen, in Abschnitt 2). Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten von Unterauftragnehmern) müssen in förderfähigen Ländern und in Zielländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografische Lage" unten und Abschnitt 10). In der Finanzhilfevereinbarung können Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen werden (siehe Abschnitt 10).
Sonderfälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Für diese Aufforderung gibt es keine besonderen Förderbedingungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Konsortiums.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget der Aufforderung wird auf zwei Aufforderungen aufgeteilt: CEF-DIG-2024-GATEWAYS-WORKS und CEF-DIG-2024-GATEWAYS-STUDIES.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (maximal 50 % für die Kosten von Studien, maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage und maximal 30 % für alle anderen Kostenkategorien ("Projektfinanzierungssatz")). Sie können einen höheren Projektfinanzierungssatz beantragen, wenn Ihr Projekt eine starke grenzüberschreitende Dimension aufweist: maximal 50 %.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular ist dreiteilig:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt und dann zusammengesetzt und als PDF-Datei wieder in das System geladen werden muss) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen, nur für das Thema Arbeiten) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungserklärungen aller MS, die von dem Projekt profitieren (MS-Vereinbarung) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Fragebogen zur Eigentumskontrolle, auch für Unterauftragnehmer und verbundene Partner (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den teilnehmenden Unternehmen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (nur für Bauvorhaben)
- Sicherheitsgarantien, die von den jeweiligen Behörden des assoziierten Drittlandes oder eines anderen Drittlandes genehmigt wurden, falls Unternehmen aus einem Drittland teilnehmen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Sollte ein Drittland ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Empfangsbestätigung des Drittlandes vorlegen. In diesem Fall sind die vom Drittland genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 11. April 2025, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
- Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass die geplante Backbone-Infrastruktur ein Marktversagen in Bezug auf fehlende Redundanz, Kapazität oder eine andere Art von Marktversagen, wie in Abschnitt 2 beschrieben, behebt (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Finanztabelle für den Geschäftsplan (nur für Works-Vorschläge, Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- sonstige Anhänge.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 120 Seiten.
Call-Dokumente
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