Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
5G-Großpiloten - 5G-Abdeckung entlang der Verkehrskorridore - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS
Termine
Öffnung
22.10.2024
Deadline
13.02.2025 17:00
Budget des Calls
€ 52.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die CEF-Finanzierung deckt die Einrichtung der 5G-SA-Infrastruktur sowie relevante Konnektivitäts- und Datenverarbeitungselemente ab, die für die Umsetzung innovativer Anwendungsfälle erforderlich sind, die entweder auf 5G-Korridore oder 5G-Smart Communities abzielen. Daher sollten die Vorschläge nur eines der beiden nachstehenden Themen behandeln. Im Falle von 5G-Korridor-Anwendungsfällen können groß angelegte 5G-SA-Pilotprojekte entlang wichtiger europäischer Verkehrswege und TEN-V-Netzkorridore, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die indikative Liste der 5G-Korridore in Teil V der CEF-Verordnung, mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 50 % durchgeführt werden. Vorrangig werden Investitionen in grenzüberschreitende Abschnitte gefördert, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen.
Call-Ziele
Das übergeordnete Ziel der Aufforderung "5G Large-scale pilots" ist die Einrichtung groß angelegter 5G SA-Infrastrukturen, die Konnektivität und Edge-Cloud-Kapazitäten entlang der 3C-Netz-Wertschöpfungskette integrieren. Jedes Pilotprojekt soll die Zahl der durch 5G-Systeme ermöglichten Anwendungsfälle in Bereichen wie Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Fertigung, Bildung, Mobilität, Verkehr (einschließlich Anwendungsfällen für vernetzte und automatisierte Mobilität für Straße, Schiene und Binnenschifffahrt sowie Küstenschifffahrt bzw. multimodalen Verkehr) usw. maximieren und sich an städtische, vorstädtische, ländliche und grenzüberschreitende Gebiete richten.
Die Strategie besteht darin, die Nachfrageseite der einzelnen Projekte (vertikale Anwendungsfälle) mit den Akteuren der Lieferkette in der gesamten EU im Ökosystem des 3C-Netzes zusammenzubringen.
Die spezifischen Ziele sind die folgenden:
- 5G SA-Großpiloten werden eine breitere und schnellere Einführung und Übernahme von 5G in ganz Europa anregen und gleichzeitig die Grundlage für die Entwicklung von "Leitmärkten" für 5G- und Edge-Cloud-Systeme schaffen, wobei gegebenenfalls auf Technologien und Standards zurückgegriffen wird, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere des Programms "Digitales Europa" und von "Horizont Europa", entwickelt wurden.
- 5G SA-Großpiloten sollten die Vorteile in spezifischen vertikalen Anwendungen demonstrieren, die sich aus der Entwicklung von den derzeitigen elektronischen Kommunikationsnetzen hin zu virtualisierten und Cloud-nativen Netzfunktionen und einer verteilten Telco-Edge-Cloud ergeben und den europäischen Schlüsselindustrien neue Möglichkeiten eröffnen.
- Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten groß angelegten 5G SA-Pilotprojekte sollen 5G-Infrastrukturen nutzen, die modernste Konnektivitätsmerkmale bieten, z. B. symmetrische Gigabit-Leistung, hohe Nutzerdichte, flächendeckende Abdeckung (z. B. für die Anbindung von IoT-Geräten), geringe Latenzzeiten und sehr hohe Zuverlässigkeit. Sie werden zur Integration von Geräten, Netzen, Cloud- und Edge-Computing sowie Kommunikationskapazitäten für den Einsatz der Telco-Edge-Cloud beitragen, um ein allgegenwärtiges Netz von Rechen- und Kommunikationsressourcen zu schaffen. Erforderlichenfalls sollten die Piloten 5G-Netze mit einem Cloud-to-Edge-Middleware-Stack bündeln, der datenintensive Anwendungsfälle und Anwendungen für einen Mehrzweckkontext (5G-Korridore und/oder 5G-Anwendungen für sozioökonomische Faktoren) unterstützen kann.
- Diese groß angelegten Pilotprojekte sollten mehrere Anwendungsfälle abdecken. Es wird erwartet, dass sektorübergreifende Synergien zwischen mehreren Anwendungsfällen dadurch ermöglicht werden, dass 5G SA lokale intelligente Gemeinschaften unterstützt und mehrere über mehrere Länder und Regionen verteilte Standorte miteinander verbindet.
- 5G-SA-Großpilotprojekte sollten so konzipiert sein, dass sie - mit Anpassungen aufgrund möglicher unterschiedlicher Anforderungen - europaweit repliziert werden können, beispielsweise im Rahmen anderer Finanzierungsprogramme wie EFRE, ELER oder nationaler Investitionen. Den Projekten können Einführungsstudien oder bewährte Verfahren vorausgehen, die im Rahmen früherer Aufforderungen im Rahmen dieses Programms finanziert wurden, oder sie können sich auf andere vorbereitende Arbeiten stützen, die im Rahmen anderer Programme (z. B. F&I im Rahmen von Horizont Europa) finanziert wurden.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte sollen die Einführung von 5G SA in der gesamten Union beschleunigen und damit unmittelbar zur Verwirklichung der Konnektivitätsziele des digitalen Jahrzehnts und der anderen Ziele des digitalen Jahrzehnts beitragen. Der Nutzen und die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden auch vom Innovationsgrad der jeweiligen Anwendungsfälle abhängen.
Durch die Schließung von Einführungslücken und die Beseitigung von Kapazitätsengpässen und technischen Hindernissen wird die Einführung von 5G-Korridoren entlang der TEN-V-Netze zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der EU beitragen.
5G-Corridor-Projekte würden eine ununterbrochene Abdeckung bieten, bei der die Kontinuität des Dienstes über die gesamte Länge des Korridorabschnitts den einschlägigen Anforderungen an die Dienstqualität entspricht. Dies wiederum wird die Entwicklung eines breiten Spektrums von 5G-fähigen CAM-Diensten ermöglichen, einschließlich Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Küstenschifffahrtsdiensten, gegebenenfalls in Kombination mit multimodalem Verkehr, sowie gegebenenfalls ergänzende sicherheitsbezogene Dienste. Letztere könnten sich auf direkte Kurzstreckenkommunikationstechnologien wie V2X und ITS-G5 stützen und die Komplementarität bestehender und künftiger Maßnahmen zur Einführung der Infrastruktur unterstützen.
Künftig kann die eingeführte Infrastruktur zur Verbesserung der Sicherheit im Straßen-, Schienen-, Wasserstraßen- und Küstenverkehr beitragen (z. B. intelligente Verkehrssysteme (IVS), künftiges mobiles Eisenbahnkommunikationssystem (FRMCS), Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)) und 5G-Dienste für mehrere Anwendungsbereiche ermöglichen.
Die wichtigsten Parameter zur Messung der Auswirkungen für das Thema 5G-Korridor sind:
- Gesamtlänge der Korridorabschnitte, die von 5G abgedeckt werden
- Aktivierte Frequenzbänder entlang der Korridorabschnitte
- Abstand zwischen den Antennen oder, im Falle einer auf passive Netzinfrastrukturen beschränkten Bereitstellung, zwischen Masten und Türmen
- Verfügbarkeit verschiedener Dienstmerkmale entlang der Transportrouten, und
- Zielnetzleistung wie Datenrate und Latenzzeit für jedes Fahrzeug.
Die Projekte können auch zur Verwirklichung der Ziele der Kommissionsstrategie für die Mobilität der Zukunft beitragen, und zwar in Bezug auf die Verkehrssicherheit, die Optimierung des Straßenverkehrs, die Verringerung der CO2-Emissionen und der Verkehrsstaus sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Telekommunikations- und Automobilindustrie.
Es wird erwartet, dass die Anwendungsfälle für 5G-Smart-Communities die Einführung der 5G-SA-Konnektivität für die Bereitstellung innovativer Dienste beschleunigen und gleichzeitig zu einer breiteren Einführung beitragen werden. Solche Dienste können zu einem Neustart der Gesamtwirtschaft beitragen und den Übergang zur Bereitstellung intelligenter Dienste im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal unterstützen. Zu den innovativen Anwendungsfällen von 5G SA gehören:
- IoT-Infrastrukturen und kommunale Dienste, die eine flexible, zuverlässige Konnektivitätsinfrastruktur mit geringer Latenz und hoher Nutzerdichte erfordern, z. B. durch eine Kombination aus Glasfaser und drahtloser Konnektivität (5G, kleine Zellen und Wi-Fi), die IPv6-fähig ist.
- 5G- und Edge-Cloud-basierte Anwendungsfälle, die die neuen 5G-Merkmale nutzen, z. B.: höhere Bandbreite und flächendeckende Abdeckung (eMBB), extrem niedrige Latenz (URLLC), massive Maschinen (mMTC).
- Prozess- und Dateninnovationen, die Konnektivitätsinfrastrukturen mit fortgeschrittenen Dienstmerkmalen erfordern, z. B. Dienstqualitätsgarantien, die durch Edge-Computing-Einrichtungen und Unterstützung durch Netzaufteilung ermöglicht werden.
- Projekte, die sich gegebenenfalls auf offene, disaggregierte und interoperable Technologielösungen stützen und zum Entstehen eines europäischen 3C-Netz-Ökosystems von Anbietern beitragen.
- Positive Auswirkungen auf Investitionen in 5G und Edge Cloud für vertikale Sektoren durch alle Arten von öffentlichen und privaten Investoren.
- Positiver Spillover-Effekt auf die Indikatoren der Digitalen Dekade nicht nur für die "digitale Infrastruktur", sondern auch für andere Anwendungsfälle in den Bereichen digitale Kompetenzen, digitale Transformation von Unternehmen und digitale öffentliche Dienste.
Neben der Unterstützung lokaler Innovationen beruht der EU-Mehrwert auch auf der Verbreitung und frühzeitigen Annahme konkreter Anwendungsfälle für 5G SA, die dazu beitragen werden, Erkenntnisse zu gewinnen und die Reife von 5G-Anwendungen in verschiedenen Sektoren zu erhöhen. Es wird erwartet, dass dies zu Spillover-Effekten in der gesamten Wertschöpfungskette des 3C-Netzes führen wird, insbesondere durch die Förderung von Synergien zwischen Verbrauchern und Anbietern, die an konvergenten, Cloud-fähigen Konnektivitäts- und Datenverarbeitungsinfrastrukturen arbeiten. In allen Vorschlägen für 5G-Großpiloten sollten die Begünstigten nachweisen, dass sie Zugang zu den Ressourcen und Kapazitäten für den Anwendungsfall haben, einschließlich der relevanten Funkfrequenzen (im Falle der passiven Infrastrukturbereitstellung entweder direkt oder vertraglich mit den Eigentümern der 5G-Frequenzbänder). Sie sollten Zusicherungen hinsichtlich des Betriebs des Dienstes über die spezifischen Bereiche (z. B. 5G-Korridorabschnitt) hinaus, die von der CEF unterstützt werden, und über den Zeithorizont des CEF-finanzierten Projekts hinaus im Hinblick auf die langfristige Entwicklung der Infrastrukturen (z. B. umfassenderes paneuropäisches Korridornetz, Replikation eines Smart-Community-Anwendungsfalls usw.) geben.
Alle Vorschläge sollten einen soliden Umsetzungsplan enthalten, einschließlich des Zugangs zu Diensten und Anwendungen mit sozialem, wirtschaftlichem und ökologischem Nutzen, der über die kofinanzierten Mitgliedstaaten, die Begünstigten oder den Telekommunikationssektor hinausgeht, sowie eine Verpflichtung zur Wartung der Infrastruktur über die Laufzeit des Projekts hinaus. Die Vorschläge sollten auch einen Plan enthalten, der einen ununterbrochenen Dienst über die grenzüberschreitenden 5G-Abschnitte (bei Vorschlägen für 5G-Korridore) und gegebenenfalls über den Umfang des geförderten 5G-SA-Netzes am SED-Standort hinaus (bei Vorschlägen für intelligente 5G-Gemeinden) ermöglicht. Ein solcher Plan sollte die gleichen Sicherheitsbedingungen enthalten, die für das CEF-finanzierte Projekt gelten.
Jeder Vorschlag muss von den jeweils zuständigen Behörden unterstützt werden, die am Aufbau der 5G-SA-Netzinfrastruktur in dem Gebiet beteiligt sind, in dem der Aufbau stattfinden soll, z. B. entlang eines Verkehrswegs auf beiden Seiten der Grenze, auf nationaler und/oder regionaler und/oder lokaler Ebene für die 5G-Smart Communities.
Alle Vorschläge sollten die Eigentumsverhältnisse nach dem Projekt festlegen und den/die Mechanismus/e für die langfristige Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit beschreiben. Die funktionale(n) und operative(n) Beziehung(en) zwischen den verschiedenen Teilnehmern der Wertschöpfungskette für die Bereitstellung digitaler Dienste sollte(n) klar definiert werden.
Die Begünstigten werden während der Projektdurchführung aufgefordert, ihr Wissen, ihre Errungenschaften und ihre Erfahrungen weiterzugeben, auch im Rahmen der einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen, um die Vorteile von 5G SA anhand konkreter Beispiele für 5G-basierte Anwendungsfälle für SEDs aufzuzeigen. Der Austausch von Projektinformationen wird für die Replikation von Projekten (z. B. Anforderungserhebung, Scoping und Vorlagen für die finanzielle Dimensionierung, Erleichterung der Identifizierung ergänzender Finanzierungsquellen) in der gesamten Union von entscheidender Bedeutung sein und somit den Spillover-Effekt von CEF Digital-Investitionen erleichtern.
Während der Projektdurchführung werden die Begünstigten auch aufgefordert, mit den laufenden CSA-Projekten (oder Folgemaßnahmen) zusammenzuarbeiten, die die 5G-Edge- und verteilte Cloud-Integration für europäische 5G-Korridore und 5G-Smart-Communities unterstützen und verbessern, und ein spezifisches Budget für diese Aktivitäten vorzusehen.
Das Netz der Breitband-Kompetenzbüros (Broadband Competence Offices, BCO) wird auch eine wichtige Rolle dabei spielen, Antragsteller und Begünstigte bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der geplanten Einführung und Übernahme von 5G SA zu unterstützen, z. B. durch die Vermittlung von Wissen und bewährten Verfahren.
Vorschläge, die im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden, können synergetische (ergänzende) Elemente in Bezug auf einen anderen Sektor des CEF-Programms, d. h. Energie und Verkehr, enthalten, wenn diese synergetischen Elemente es ermöglichen, den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen der Maßnahme erheblich zu verbessern. Eine Kofinanzierung durch die CEF ist möglich, solange die Kosten dieser Synergieelemente 20 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Art. 10 der CEF-Verordnung.
Synergien zwischen CEF-Projekten und mit anderen relevanten EU-Programmen werden gefördert. Die Maximierung des Werts, der Wirkung und der Effizienz der EU-Finanzierung und die Unterstützung der Umsetzung von EU-Prioritäten ist ein EU-Mehrwert, der unter dem Kriterium "Priorität und Dringlichkeit" positiv berücksichtigt wird.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Einrichtung von 5G-Korridoren wurde im Rahmen des politischen Programms "Auf dem Weg zum digitalen Jahrzehnt" als länderübergreifendes Projekt (MCP) ausgewiesen. Darüber hinaus bietet das Gemeinsame Unternehmen "Intelligente Netze und Dienste" (SNS JU) Orientierungshilfen bei der Überprüfung der strategischen 5G-Einführungsagenden für Straße und Schiene, mit besonderem Schwerpunkt auf Einführungsszenarien, Kooperationsmodellen und regulatorischen Anreizen. Daher muss jeder Vorschlag eine Zusammenarbeit mit den relevanten Programmunterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der CEF Digital finanziert werden, sowie mit den relevanten Arbeitsgruppen und Foren des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste (SNS) vorsehen, das mit der Unterstützung spezieller CSA-Projekte einen strategischen Beitrag zur Umsetzung des CEF Digital-Programms leisten soll.
Antragsteller können Zuschüsse für Arbeitsprojekte beantragen, die die folgenden Kategorien abdecken
- Aufbau von passiven Netzelementen einschließlich Bauarbeiten, z. B. Leerrohre, Dark Fibre, 5G-Funkstationen, Türme, Masten und/oder Pylone.
- Bereitstellung und Installation aktiver Netzelemente, z. B. Antennen, Speicher- und Rechenkapazitäten wie Netzcontroller, Router, Switches, Edge-MEC/Knoten usw.
- Bereitstellung und Installation spezifischer streckenseitiger Geräte (z. B. Straße, Schiene) für CAM-Anwendungsfälle, wie Sensoren, Kameras usw. für die Verkehrsüberwachung, einschließlich angeschlossener straßenseitiger Einheiten.
- Studien für vorbereitende Arbeiten, die als Teil der vorgeschlagenen Arbeiten innerhalb derselben Anwendung, wie z. B. der Netzplanung, eingesetzt werden sollen.
Der vorgeschlagene grenzüberschreitende Abschnitt eines 5G-Korridors muss mindestens eine Grenze eines Mitgliedstaats überschreiten, wobei seine Länge auf beiden/allen Seiten der Grenze je nach den nationalen Gegebenheiten wie Verkehrsmittel, geografische Lage und maximaler Größe des Projekts/der in der Aufforderung angegebenen EU-Finanzierung variieren kann.
In Mitgliedstaaten mit großen Straßen- und Schienennetzen (über 1000 km) können die grenzüberschreitenden Abschnitte der 5G-Korridore bis zu 15 % der entsprechenden Gesamtlänge der TEN-V-Gesamtkorridore je Verkehrsträger (z. B. Straße, Schiene) in einem Mitgliedstaat umfassen. Wenn die Projektziele dies rechtfertigen und wenn keine 4G-Abdeckung vorhanden ist oder wenn 5G-Netze keine Dienste unterstützen können, die den sich entwickelnden Bedürfnissen der Endnutzer entsprechen, können auch längere grenzüberschreitende Abschnitte in Betracht gezogen werden. Für Mitgliedstaaten mit deutlich kleineren Straßen- und Schienennetzen können ähnliche Bedingungen für die Anpassung der Korridorlänge gelten, so dass mehr als 15 % der entsprechenden TEN-V-Abschnitte der 5G-Korridore in einem Mitgliedstaat gefördert werden könnten, sofern in dem Vorschlag ein Marktversagen nachgewiesen wird.
Im Falle von Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage keine EU-internen Grenzen haben oder in denen es keine relevanten Abschnitte von TEN-V-Korridoren innerhalb ihrer Grenzen gibt, sind Maßnahmen förderfähig, die auf die 5G-Abdeckung innerstaatlicher Korridorabschnitte mit unzureichender, für CAM-Dienste geeigneter Mobilfunkabdeckung oder Abschnitte ohne 4G-Abdeckung abzielen. Ebenso fallen Projekte zur Einführung von 5G-Korridoren, die die Grenze zu einem Drittland überschreiten oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.
Grenzüberschreitende Einführungsprojekte können sich in begründeten Fällen auch auf innerstaatliche Korridorabschnitte erstrecken, sofern ein Marktversagen nachgewiesen wird, und könnten im Rahmen der CEF Digital mit einem Fördersatz von maximal 30 % unterstützt werden; ergänzende nationale Einführungsinitiativen, die im Rahmen anderer Programme im Einklang mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen finanziert werden, würden ebenfalls berücksichtigt.
In beiden Fällen, d. h. bei grenzüberschreitenden Abschnitten mit oder ohne innerstaatliche Abschnitte, dürfen die von der CEF Digital geförderten Projekte die sich aus den Frequenzlizenzbedingungen ergebenden Versorgungsverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber nicht beeinträchtigen. Sollte dasselbe Gebiet für die Einführung in Betracht kommen, müssen die Antragsteller nachweisen, dass die durch das CEF-geförderte Projekt erfüllten Dienstanforderungen für künftige CAM-Dienste entlang des betreffenden Abschnitts über die Anforderungen der Versorgungsverpflichtungen hinausgehen, insbesondere die Dienstkontinuität mit garantierter Dienstqualität, wie z. B. angebotene Datenkapazitäten pro Fahrzeug, Geschwindigkeiten, Latenzzeiten oder andere Dienstmerkmale. Kosten, die mit der Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen von Frequenzlizenzen zusammenhängen, kommen für eine Finanzierung im Rahmen der CEF-Digital nicht in Betracht.
Die Finanzierung von Projekten, die eine gemeinsame Nutzung sowohl passiver als auch aktiver Infrastrukturen vorsehen, z. B. durch Angebote auf Vorleistungsebene, wird gefördert, um eine effiziente Nutzung der im Rahmen dieses Programms bereitgestellten Mittel zu ermöglichen. Die gemeinsame Nutzung von passiver und aktiver Ausrüstung seitens der Mobilfunknetzbetreiber (z. B. unter Verwendung des neutralen Host-Modells) sollte darauf abzielen, die Kosten für den Netzaufbau erheblich zu senken und eine energieeffiziente Nutzung der Ressourcen beim Aufbau und Betrieb der 5G-SA-Infrastrukturen zu ermöglichen. Bestehende Infrastrukturen wie Leerrohre, Glasfaserkabel, Geräteunterstände, Stromversorgungs- und Versorgungsmasten sollten bei Bedarf und nach Möglichkeit genutzt werden. In den Vorschlägen für groß angelegte Pilotprojekte sollten die Vorteile des Einsatzes von 5G-Korridoren sowie deren Integration mit Edge- und Cloud-Infrastrukturen klar herausgestellt werden. Dies sollte sich in der Gestaltung der vorgeschlagenen unterstützenden Netzarchitektur und ihrer Entwicklung hin zum Computerkontinuum widerspiegeln und die Entwicklung innovativer Anwendungen und Anwendungsfälle im Bereich CAM (z. B. Lösungen für multimodale Mobilität) ermöglichen.
In den Vorschlägen für die Korridore sollte dargelegt werden, wie die Infrastruktur anderen Diensteanbietern oder Nutzern innerhalb oder außerhalb des Konsortiums zur Verfügung gestellt wird, z. B. durch die Gewährung eines offenen, fairen und diskriminierungsfreien Zugangs für alle Betreiber, die in dem betreffenden Gebiet über entsprechende Frequenzlizenzen verfügen, wobei das jeweils eingegangene Risiko zu berücksichtigen ist. Die Bereitstellung eines offenen, fairen und diskriminierungsfreien Zugangs auf Vorleistungsebene ist ein wichtiger Aspekt, um die Vereinbarkeit mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen zu gewährleisten. Die Vorschläge können Beschränkungen des Zugangs Dritter auf Vorleistungsebene zu aktiven Netzkomponenten für die Bereitstellung von FRMCS oder IVS enthalten, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist.
In den Vorschlägen für 5G-Korridore sollte beschrieben werden, wie das Projekt für die Bereitstellung von CAM- oder FRMCS-Diensten entlang des gesamten Korridors genutzt werden soll. Etwaige Vereinbarungen über Optionen für die gemeinsame Nutzung des Netzes zur Gewährleistung einer ununterbrochenen Bereitstellung von Diensten entlang des gesamten Korridors sollten klar definiert werden.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten): Länder, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt. Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten von Unterauftragnehmern) müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografische Lage" unten und Abschnitt 10). In der Finanzhilfevereinbarung können Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen werden (siehe Abschnitt 10).
Sonderfälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern (nur für Vorschläge, die unter dem Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS) eingereicht werden) sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden (nur für Vorschläge, die im Rahmen des Themas CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS eingereicht werden) - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Land oder einem Drittland (siehe Abschnitt "Anforderungen an die digitale Sicherheit" und Abschnitt 6 des Aufforderungsdokuments zu den Bedingungen für die Zulassung von Einrichtungen aus assoziierten Ländern und Drittländern)
- in Ausnahmefällen, wenn es keine terrestrische Grenze zu einem Mitgliedstaat gibt, oder im Fall von Regionen in äußerster Randlage, bei Projekten zur Einführung von 5G-Korridoren, die die Grenze eines Drittlandes überschreiten oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, mindestens zwei Antragsteller (Begünstigte; keine assoziierten Einrichtungen) aus mindestens einem Mitgliedstaat.
Die Teilnahme der folgenden Akteure als Teil des Konsortiums wird gefördert:
- Mobilfunknetzbetreiber
- Tower-Unternehmen
- Telekommunikations-Backhaul-Betreiber
- Straßenbetreiber
- Bahninfrastrukturbetreiber
- Hersteller von Originalausrüstung
- Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen (z. B. Anbieter innovativer Lösungen für Verkehrsmanagement und intelligente Verkehrssysteme)
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Für das Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS beträgt der maximale Kofinanzierungssatz:
- maximal 50 % für die Kosten der vorbereitenden Studien, die für die Durchführung der Arbeiten im Rahmen des Vorschlags erforderlich sind,
- maximal 70% für die Kosten der Arbeiten in den Regionen in äußerster Randlage und
- maximal 30 % für alle anderen Kostenkategorien ("Projektfinanzierungssatz").
Sie können einen höheren Projektfinanzierungssatz beantragen, wenn Ihr Projekt eine starke grenzüberschreitende Dimension aufweist: maximal 50%.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die digitale Sicherheit finden Sie auf S. 12-15 des Aufrufs.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen, nur für das Thema Arbeiten) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen)
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Die detaillierte Budgettabelle sollte ein oder mehrere Arbeitspakete enthalten, die sich auf den/die Anwendungsfall/e beziehen
- Tätigkeitsberichte des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungserklärungen aller Mitgliedstaaten, denen das Projekt zugute kommt (Zustimmung der Mitgliedstaaten) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Fragebogen zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse, auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen.
- andere Anhänge
Für das Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-5GCORRIDORS-WORKS müssen die Vorschläge zusätzlich Folgendes einreichen
- - Selbsterklärung aller am Vorschlag beteiligten Mobilfunknetzbetreiber, dass die öffentliche Finanzierung der CEF-Maßnahme von den beteiligten Mobilfunknetzbetreibern nicht zur Erfüllung einschlägiger Versorgungsverpflichtungen, z. B. im Zusammenhang mit Frequenzlizenzen, verwendet wird (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- - Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass keine vorhandene oder glaubhaft geplante 5G-Infrastruktur in der Lage ist, eine ununterbrochene, für CAM-Dienste geeignete Mobilfunkabdeckung in dem betreffenden Korridorabschnitt zu gewährleisten (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- - Sicherheitsgarantien, die von den jeweiligen Behörden des assoziierten Drittlandes oder eines anderen Drittlandes im Falle der Beteiligung von Drittlandunternehmen genehmigt wurden (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
- Sollte ein Drittland ausnahmsweise mehr Zeit benötigen, um seine Genehmigung zu erteilen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Aufforderungsfrist eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Bestätigung des Drittlandes über den Erhalt des Antrags vorlegen. In diesem Fall sind die vom Drittland genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 11. April 2025, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren