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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

5G-Großpiloten - 5G-Abdeckung entlang der Verkehrskorridore - Arbeiten

Förderprogramm

Fazilität Connecting Europe - Digital

Call Nummer

CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS

Termine

Öffnung
22.10.2024

Deadline
13.02.2025 17:00

Budget des Calls

€ 52.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 10.000.000,00 und € 20.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die CEF-Finanzierung deckt die Einrichtung der 5G-SA-Infrastruktur sowie relevante Konnektivitäts- und Datenverarbeitungselemente ab, die für die Umsetzung innovativer Anwendungsfälle erforderlich sind, die entweder auf 5G-Korridore oder 5G-Smart Communities abzielen. Daher sollten die Vorschläge nur eines der beiden nachstehenden Themen behandeln. Im Falle von 5G-Korridor-Anwendungsfällen können groß angelegte 5G-SA-Pilotprojekte entlang wichtiger europäischer Verkehrswege und TEN-V-Netzkorridore, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die indikative Liste der 5G-Korridore in Teil V der CEF-Verordnung, mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 50 % durchgeführt werden. Vorrangig werden Investitionen in grenzüberschreitende Abschnitte gefördert, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen.

Call-Ziele

Das übergeordnete Ziel der Aufforderung "5G Large-scale pilots" ist die Einrichtung groß angelegter 5G SA-Infrastrukturen, die Konnektivität und Edge-Cloud-Kapazitäten entlang der 3C-Netz-Wertschöpfungskette integrieren. Jedes Pilotprojekt soll die Zahl der durch 5G-Systeme ermöglichten Anwendungsfälle in Bereichen wie Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Fertigung, Bildung, Mobilität, Verkehr (einschließlich Anwendungsfällen für vernetzte und automatisierte Mobilität für Straße, Schiene und Binnenschifffahrt sowie Küstenschifffahrt bzw. multimodalen Verkehr) usw. maximieren und sich an städtische, vorstädtische, ländliche und grenzüberschreitende Gebiete richten.

Die Strategie besteht darin, die Nachfrageseite der einzelnen Projekte (vertikale Anwendungsfälle) mit den Akteuren der Lieferkette in der gesamten EU im Ökosystem des 3C-Netzes zusammenzubringen.

Die spezifischen Ziele sind die folgenden:

  • 5G SA-Großpiloten werden eine breitere und schnellere Einführung und Übernahme von 5G in ganz Europa anregen und gleichzeitig die Grundlage für die Entwicklung von "Leitmärkten" für 5G- und Edge-Cloud-Systeme schaffen, wobei gegebenenfalls auf Technologien und Standards zurückgegriffen wird, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere des Programms "Digitales Europa" und von "Horizont Europa", entwickelt wurden.
  • 5G SA-Großpiloten sollten die Vorteile in spezifischen vertikalen Anwendungen demonstrieren, die sich aus der Entwicklung von den derzeitigen elektronischen Kommunikationsnetzen hin zu virtualisierten und Cloud-nativen Netzfunktionen und einer verteilten Telco-Edge-Cloud ergeben und den europäischen Schlüsselindustrien neue Möglichkeiten eröffnen.
  • Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten groß angelegten 5G SA-Pilotprojekte sollen 5G-Infrastrukturen nutzen, die modernste Konnektivitätsmerkmale bieten, z. B. symmetrische Gigabit-Leistung, hohe Nutzerdichte, flächendeckende Abdeckung (z. B. für die Anbindung von IoT-Geräten), geringe Latenzzeiten und sehr hohe Zuverlässigkeit. Sie werden zur Integration von Geräten, Netzen, Cloud- und Edge-Computing sowie Kommunikationskapazitäten für den Einsatz der Telco-Edge-Cloud beitragen, um ein allgegenwärtiges Netz von Rechen- und Kommunikationsressourcen zu schaffen. Erforderlichenfalls sollten die Piloten 5G-Netze mit einem Cloud-to-Edge-Middleware-Stack bündeln, der datenintensive Anwendungsfälle und Anwendungen für einen Mehrzweckkontext (5G-Korridore und/oder 5G-Anwendungen für sozioökonomische Faktoren) unterstützen kann.
  • Diese groß angelegten Pilotprojekte sollten mehrere Anwendungsfälle abdecken. Es wird erwartet, dass sektorübergreifende Synergien zwischen mehreren Anwendungsfällen dadurch ermöglicht werden, dass 5G SA lokale intelligente Gemeinschaften unterstützt und mehrere über mehrere Länder und Regionen verteilte Standorte miteinander verbindet.
  • 5G-SA-Großpilotprojekte sollten so konzipiert sein, dass sie - mit Anpassungen aufgrund möglicher unterschiedlicher Anforderungen - europaweit repliziert werden können, beispielsweise im Rahmen anderer Finanzierungsprogramme wie EFRE, ELER oder nationaler Investitionen. Den Projekten können Einführungsstudien oder bewährte Verfahren vorausgehen, die im Rahmen früherer Aufforderungen im Rahmen dieses Programms finanziert wurden, oder sie können sich auf andere vorbereitende Arbeiten stützen, die im Rahmen anderer Programme (z. B. F&I im Rahmen von Horizont Europa) finanziert wurden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte sollen die Einführung von 5G SA in der gesamten Union beschleunigen und damit unmittelbar zur Verwirklichung der Konnektivitätsziele des digitalen Jahrzehnts und der anderen Ziele des digitalen Jahrzehnts beitragen. Der Nutzen und die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden auch vom Innovationsgrad der jeweiligen Anwendungsfälle abhängen.

Durch die Schließung von Einführungslücken und die Beseitigung von Kapazitätsengpässen und technischen Hindernissen wird die Einführung von 5G-Korridoren entlang der TEN-V-Netze zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der EU beitragen.

5G-Corridor-Projekte würden eine ununterbrochene Abdeckung bieten, bei der die Kontinuität des Dienstes über die gesamte Länge des Korridorabschnitts den einschlägigen Anforderungen an die Dienstqualität entspricht. Dies wiederum wird die Entwicklung eines breiten Spektrums von 5G-fähigen CAM-Diensten ermöglichen, einschließlich Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Küstenschifffahrtsdiensten, gegebenenfalls in Kombination mit multimodalem Verkehr, sowie gegebenenfalls ergänzende sicherheitsbezogene Dienste. Letztere könnten sich auf direkte Kurzstreckenkommunikationstechnologien wie V2X und ITS-G5 stützen und die Komplementarität bestehender und künftiger Maßnahmen zur Einführung der Infrastruktur unterstützen.

Künftig kann die eingeführte Infrastruktur zur Verbesserung der Sicherheit im Straßen-, Schienen-, Wasserstraßen- und Küstenverkehr beitragen (z. B. intelligente Verkehrssysteme (IVS), künftiges mobiles Eisenbahnkommunikationssystem (FRMCS), Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)) und 5G-Dienste für mehrere Anwendungsbereiche ermöglichen.

Die wichtigsten Parameter zur Messung der Auswirkungen für das Thema 5G-Korridor sind:

  • Gesamtlänge der Korridorabschnitte, die von 5G abgedeckt werden
  • Aktivierte Frequenzbänder entlang der Korridorabschnitte
  • Abstand zwischen den Antennen oder, im Falle einer auf passive Netzinfrastrukturen beschränkten Bereitstellung, zwischen Masten und Türmen
  • Verfügbarkeit verschiedener Dienstmerkmale entlang der Transportrouten, und
  • Zielnetzleistung wie Datenrate und Latenzzeit für jedes Fahrzeug.

Die Projekte können auch zur Verwirklichung der Ziele der Kommissionsstrategie für die Mobilität der Zukunft beitragen, und zwar in Bezug auf die Verkehrssicherheit, die Optimierung des Straßenverkehrs, die Verringerung der CO2-Emissionen und der Verkehrsstaus sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Telekommunikations- und Automobilindustrie.

Es wird erwartet, dass die Anwendungsfälle für 5G-Smart-Communities die Einführung der 5G-SA-Konnektivität für die Bereitstellung innovativer Dienste beschleunigen und gleichzeitig zu einer breiteren Einführung beitragen werden. Solche Dienste können zu einem Neustart der Gesamtwirtschaft beitragen und den Übergang zur Bereitstellung intelligenter Dienste im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal unterstützen. Zu den innovativen Anwendungsfällen von 5G SA gehören:

  • IoT-Infrastrukturen und kommunale Dienste, die eine flexible, zuverlässige Konnektivitätsinfrastruktur mit geringer Latenz und hoher Nutzerdichte erfordern, z. B. durch eine Kombination aus Glasfaser und drahtloser Konnektivität (5G, kleine Zellen und Wi-Fi), die IPv6-fähig ist.
  • 5G- und Edge-Cloud-basierte Anwendungsfälle, die die neuen 5G-Merkmale nutzen, z. B.: höhere Bandbreite und flächendeckende Abdeckung (eMBB), extrem niedrige Latenz (URLLC), massive Maschinen (mMTC).
  • Prozess- und Dateninnovationen, die Konnektivitätsinfrastrukturen mit fortgeschrittenen Dienstmerkmalen erfordern, z. B. Dienstqualitätsgarantien, die durch Edge-Computing-Einrichtungen und Unterstützung durch Netzaufteilung ermöglicht werden.
  • Projekte, die sich gegebenenfalls auf offene, disaggregierte und interoperable Technologielösungen stützen und zum Entstehen eines europäischen 3C-Netz-Ökosystems von Anbietern beitragen.
  • Positive Auswirkungen auf Investitionen in 5G und Edge Cloud für vertikale Sektoren durch alle Arten von öffentlichen und privaten Investoren.
  • Positiver Spillover-Effekt auf die Indikatoren der Digitalen Dekade nicht nur für die "digitale Infrastruktur", sondern auch für andere Anwendungsfälle in den Bereichen digitale Kompetenzen, digitale Transformation von Unternehmen und digitale öffentliche Dienste.

Neben der Unterstützung lokaler Innovationen beruht der EU-Mehrwert auch auf der Verbreitung und frühzeitigen Annahme konkreter Anwendungsfälle für 5G SA, die dazu beitragen werden, Erkenntnisse zu gewinnen und die Reife von 5G-Anwendungen in verschiedenen Sektoren zu erhöhen. Es wird erwartet, dass dies zu Spillover-Effekten in der gesamten Wertschöpfungskette des 3C-Netzes führen wird, insbesondere durch die Förderung von Synergien zwischen Verbrauchern und Anbietern, die an konvergenten, Cloud-fähigen Konnektivitäts- und Datenverarbeitungsinfrastrukturen arbeiten. In allen Vorschlägen für 5G-Großpiloten sollten die Begünstigten nachweisen, dass sie Zugang zu den Ressourcen und Kapazitäten für den Anwendungsfall haben, einschließlich der relevanten Funkfrequenzen (im Falle der passiven Infrastrukturbereitstellung entweder direkt oder vertraglich mit den Eigentümern der 5G-Frequenzbänder). Sie sollten Zusicherungen hinsichtlich des Betriebs des Dienstes über die spezifischen Bereiche (z. B. 5G-Korridorabschnitt) hinaus, die von der CEF unterstützt werden, und über den Zeithorizont des CEF-finanzierten Projekts hinaus im Hinblick auf die langfristige Entwicklung der Infrastrukturen (z. B. umfassenderes paneuropäisches Korridornetz, Replikation eines Smart-Community-Anwendungsfalls usw.) geben.

Alle Vorschläge sollten einen soliden Umsetzungsplan enthalten, einschließlich des Zugangs zu Diensten und Anwendungen mit sozialem, wirtschaftlichem und ökologischem Nutzen, der über die kofinanzierten Mitgliedstaaten, die Begünstigten oder den Telekommunikationssektor hinausgeht, sowie eine Verpflichtung zur Wartung der Infrastruktur über die Laufzeit des Projekts hinaus. Die Vorschläge sollten auch einen Plan enthalten, der einen ununterbrochenen Dienst über die grenzüberschreitenden 5G-Abschnitte (bei Vorschlägen für 5G-Korridore) und gegebenenfalls über den Umfang des geförderten 5G-SA-Netzes am SED-Standort hinaus (bei Vorschlägen für intelligente 5G-Gemeinden) ermöglicht. Ein solcher Plan sollte die gleichen Sicherheitsbedingungen enthalten, die für das CEF-finanzierte Projekt gelten.

Jeder Vorschlag muss von den jeweils zuständigen Behörden unterstützt werden, die am Aufbau der 5G-SA-Netzinfrastruktur in dem Gebiet beteiligt sind, in dem der Aufbau stattfinden soll, z. B. entlang eines Verkehrswegs auf beiden Seiten der Grenze, auf nationaler und/oder regionaler und/oder lokaler Ebene für die 5G-Smart Communities.

Alle Vorschläge sollten die Eigentumsverhältnisse nach dem Projekt festlegen und den/die Mechanismus/e für die langfristige Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit beschreiben. Die funktionale(n) und operative(n) Beziehung(en) zwischen den verschiedenen Teilnehmern der Wertschöpfungskette für die Bereitstellung digitaler Dienste sollte(n) klar definiert werden.

Die Begünstigten werden während der Projektdurchführung aufgefordert, ihr Wissen, ihre Errungenschaften und ihre Erfahrungen weiterzugeben, auch im Rahmen der einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen, um die Vorteile von 5G SA anhand konkreter Beispiele für 5G-basierte Anwendungsfälle für SEDs aufzuzeigen. Der Austausch von Projektinformationen wird für die Replikation von Projekten (z. B. Anforderungserhebung, Scoping und Vorlagen für die finanzielle Dimensionierung, Erleichterung der Identifizierung ergänzender Finanzierungsquellen) in der gesamten Union von entscheidender Bedeutung sein und somit den Spillover-Effekt von CEF Digital-Investitionen erleichtern.

Während der Projektdurchführung werden die Begünstigten auch aufgefordert, mit den laufenden CSA-Projekten (oder Folgemaßnahmen) zusammenzuarbeiten, die die 5G-Edge- und verteilte Cloud-Integration für europäische 5G-Korridore und 5G-Smart-Communities unterstützen und verbessern, und ein spezifisches Budget für diese Aktivitäten vorzusehen.

Das Netz der Breitband-Kompetenzbüros (Broadband Competence Offices, BCO) wird auch eine wichtige Rolle dabei spielen, Antragsteller und Begünstigte bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der geplanten Einführung und Übernahme von 5G SA zu unterstützen, z. B. durch die Vermittlung von Wissen und bewährten Verfahren.

Vorschläge, die im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden, können synergetische (ergänzende) Elemente in Bezug auf einen anderen Sektor des CEF-Programms, d. h. Energie und Verkehr, enthalten, wenn diese synergetischen Elemente es ermöglichen, den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen der Maßnahme erheblich zu verbessern. Eine Kofinanzierung durch die CEF ist möglich, solange die Kosten dieser Synergieelemente 20 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Art. 10 der CEF-Verordnung.

Synergien zwischen CEF-Projekten und mit anderen relevanten EU-Programmen werden gefördert. Die Maximierung des Werts, der Wirkung und der Effizienz der EU-Finanzierung und die Unterstützung der Umsetzung von EU-Prioritäten ist ein EU-Mehrwert, der unter dem Kriterium "Priorität und Dringlichkeit" positiv berücksichtigt wird.

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Erwartete Ergebnisse

Die Einrichtung von 5G-Korridoren wurde im Rahmen des politischen Programms "Auf dem Weg zum digitalen Jahrzehnt" als länderübergreifendes Projekt (MCP) ausgewiesen. Darüber hinaus bietet das Gemeinsame Unternehmen "Intelligente Netze und Dienste" (SNS JU) Orientierungshilfen bei der Überprüfung der strategischen 5G-Einführungsagenden für Straße und Schiene, mit besonderem Schwerpunkt auf Einführungsszenarien, Kooperationsmodellen und regulatorischen Anreizen. Daher muss jeder Vorschlag eine Zusammenarbeit mit den relevanten Programmunterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der CEF Digital finanziert werden, sowie mit den relevanten Arbeitsgruppen und Foren des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste (SNS) vorsehen, das mit der Unterstützung spezieller CSA-Projekte einen strategischen Beitrag zur Umsetzung des CEF Digital-Programms leisten soll.

Antragsteller können Zuschüsse für Arbeitsprojekte beantragen, die die folgenden Kategorien abdecken

  • Aufbau von passiven Netzelementen einschließlich Bauarbeiten, z. B. Leerrohre, Dark Fibre, 5G-Funkstationen, Türme, Masten und/oder Pylone.
  • Bereitstellung und Installation aktiver Netzelemente, z. B. Antennen, Speicher- und Rechenkapazitäten wie Netzcontroller, Router, Switches, Edge-MEC/Knoten usw.
  • Bereitstellung und Installation spezifischer streckenseitiger Geräte (z. B. Straße, Schiene) für CAM-Anwendungsfälle, wie Sensoren, Kameras usw. für die Verkehrsüberwachung, einschließlich angeschlossener straßenseitiger Einheiten.
  • Studien für vorbereitende Arbeiten, die als Teil der vorgeschlagenen Arbeiten innerhalb derselben Anwendung, wie z. B. der Netzplanung, eingesetzt werden sollen.

Der vorgeschlagene grenzüberschreitende Abschnitt eines 5G-Korridors muss mindestens eine Grenze eines Mitgliedstaats überschreiten, wobei seine Länge auf beiden/allen Seiten der Grenze je nach den nationalen Gegebenheiten wie Verkehrsmittel, geografische Lage und maximaler Größe des Projekts/der in der Aufforderung angegebenen EU-Finanzierung variieren kann.

In Mitgliedstaaten mit großen Straßen- und Schienennetzen (über 1000 km) können die grenzüberschreitenden Abschnitte der 5G-Korridore bis zu 15 % der entsprechenden Gesamtlänge der TEN-V-Gesamtkorridore je Verkehrsträger (z. B. Straße, Schiene) in einem Mitgliedstaat umfassen. Wenn die Projektziele dies rechtfertigen und wenn keine 4G-Abdeckung vorhanden ist oder wenn 5G-Netze keine Dienste unterstützen können, die den sich entwickelnden Bedürfnissen der Endnutzer entsprechen, können auch längere grenzüberschreitende Abschnitte in Betracht gezogen werden. Für Mitgliedstaaten mit deutlich kleineren Straßen- und Schienennetzen können ähnliche Bedingungen für die Anpassung der Korridorlänge gelten, so dass mehr als 15 % der entsprechenden TEN-V-Abschnitte der 5G-Korridore in einem Mitgliedstaat gefördert werden könnten, sofern in dem Vorschlag ein Marktversagen nachgewiesen wird.

Im Falle von Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage keine EU-internen Grenzen haben oder in denen es keine relevanten Abschnitte von TEN-V-Korridoren innerhalb ihrer Grenzen gibt, sind Maßnahmen förderfähig, die auf die 5G-Abdeckung innerstaatlicher Korridorabschnitte mit unzureichender, für CAM-Dienste geeigneter Mobilfunkabdeckung oder Abschnitte ohne 4G-Abdeckung abzielen. Ebenso fallen Projekte zur Einführung von 5G-Korridoren, die die Grenze zu einem Drittland überschreiten oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.

Grenzüberschreitende Einführungsprojekte können sich in begründeten Fällen auch auf innerstaatliche Korridorabschnitte erstrecken, sofern ein Marktversagen nachgewiesen wird, und könnten im Rahmen der CEF Digital mit einem Fördersatz von maximal 30 % unterstützt werden; ergänzende nationale Einführungsinitiativen, die im Rahmen anderer Programme im Einklang mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen finanziert werden, würden ebenfalls berücksichtigt.

In beiden Fällen, d. h. bei grenzüberschreitenden Abschnitten mit oder ohne innerstaatliche Abschnitte, dürfen die von der CEF Digital geförderten Projekte die sich aus den Frequenzlizenzbedingungen ergebenden Versorgungsverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber nicht beeinträchtigen. Sollte dasselbe Gebiet für die Einführung in Betracht kommen, müssen die Antragsteller nachweisen, dass die durch das CEF-geförderte Projekt erfüllten Dienstanforderungen für künftige CAM-Dienste entlang des betreffenden Abschnitts über die Anforderungen der Versorgungsverpflichtungen hinausgehen, insbesondere die Dienstkontinuität mit garantierter Dienstqualität, wie z. B. angebotene Datenkapazitäten pro Fahrzeug, Geschwindigkeiten, Latenzzeiten oder andere Dienstmerkmale. Kosten, die mit der Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen von Frequenzlizenzen zusammenhängen, kommen für eine Finanzierung im Rahmen der CEF-Digital nicht in Betracht.

Die Finanzierung von Projekten, die eine gemeinsame Nutzung sowohl passiver als auch aktiver Infrastrukturen vorsehen, z. B. durch Angebote auf Vorleistungsebene, wird gefördert, um eine effiziente Nutzung der im Rahmen dieses Programms bereitgestellten Mittel zu ermöglichen. Die gemeinsame Nutzung von passiver und aktiver Ausrüstung seitens der Mobilfunknetzbetreiber (z. B. unter Verwendung des neutralen Host-Modells) sollte darauf abzielen, die Kosten für den Netzaufbau erheblich zu senken und eine energieeffiziente Nutzung der Ressourcen beim Aufbau und Betrieb der 5G-SA-Infrastrukturen zu ermöglichen. Bestehende Infrastrukturen wie Leerrohre, Glasfaserkabel, Geräteunterstände, Stromversorgungs- und Versorgungsmasten sollten bei Bedarf und nach Möglichkeit genutzt werden. In den Vorschlägen für groß angelegte Pilotprojekte sollten die Vorteile des Einsatzes von 5G-Korridoren sowie deren Integration mit Edge- und Cloud-Infrastrukturen klar herausgestellt werden. Dies sollte sich in der Gestaltung der vorgeschlagenen unterstützenden Netzarchitektur und ihrer Entwicklung hin zum Computerkontinuum widerspiegeln und die Entwicklung innovativer Anwendungen und Anwendungsfälle im Bereich CAM (z. B. Lösungen für multimodale Mobilität) ermöglichen.

In den Vorschlägen für die Korridore sollte dargelegt werden, wie die Infrastruktur anderen Diensteanbietern oder Nutzern innerhalb oder außerhalb des Konsortiums zur Verfügung gestellt wird, z. B. durch die Gewährung eines offenen, fairen und diskriminierungsfreien Zugangs für alle Betreiber, die in dem betreffenden Gebiet über entsprechende Frequenzlizenzen verfügen, wobei das jeweils eingegangene Risiko zu berücksichtigen ist. Die Bereitstellung eines offenen, fairen und diskriminierungsfreien Zugangs auf Vorleistungsebene ist ein wichtiger Aspekt, um die Vereinbarkeit mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen zu gewährleisten. Die Vorschläge können Beschränkungen des Zugangs Dritter auf Vorleistungsebene zu aktiven Netzkomponenten für die Bereitstellung von FRMCS oder IVS enthalten, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist.

In den Vorschlägen für 5G-Korridore sollte beschrieben werden, wie das Projekt für die Bereitstellung von CAM- oder FRMCS-Diensten entlang des gesamten Korridors genutzt werden soll. Etwaige Vereinbarungen über Optionen für die gemeinsame Nutzung des Netzes zur Gewährleistung einer ununterbrochenen Bereitstellung von Diensten entlang des gesamten Korridors sollten klar definiert werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten): Länder, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)

Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt. Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten von Unterauftragnehmern) müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografische Lage" unten und Abschnitt 10). In der Finanzhilfevereinbarung können Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen werden (siehe Abschnitt 10).

Sonderfälle:

  • Einrichtungen aus anderen Ländern (nur für Vorschläge, die unter dem Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS) eingereicht werden) sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
  • Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden (nur für Vorschläge, die im Rahmen des Themas CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS eingereicht werden) - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Land oder einem Drittland (siehe Abschnitt "Anforderungen an die digitale Sicherheit" und Abschnitt 6 des Aufforderungsdokuments zu den Bedingungen für die Zulassung von Einrichtungen aus assoziierten Ländern und Drittländern)
  • in Ausnahmefällen, wenn es keine terrestrische Grenze zu einem Mitgliedstaat gibt, oder im Fall von Regionen in äußerster Randlage, bei Projekten zur Einführung von 5G-Korridoren, die die Grenze eines Drittlandes überschreiten oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, mindestens zwei Antragsteller (Begünstigte; keine assoziierten Einrichtungen) aus mindestens einem Mitgliedstaat.

Die Teilnahme der folgenden Akteure als Teil des Konsortiums wird gefördert:

  • Mobilfunknetzbetreiber
  • Tower-Unternehmen
  • Telekommunikations-Backhaul-Betreiber
  • Straßenbetreiber
  • Bahninfrastrukturbetreiber
  • Hersteller von Originalausrüstung
  • Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen (z. B. Anbieter innovativer Lösungen für Verkehrsmanagement und intelligente Verkehrssysteme)

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Für das Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS beträgt der maximale Kofinanzierungssatz:

  • maximal 50 % für die Kosten der vorbereitenden Studien, die für die Durchführung der Arbeiten im Rahmen des Vorschlags erforderlich sind,
  • maximal 70% für die Kosten der Arbeiten in den Regionen in äußerster Randlage und
  • maximal 30 % für alle anderen Kostenkategorien ("Projektfinanzierungssatz").

Sie können einen höheren Projektfinanzierungssatz beantragen, wenn Ihr Projekt eine starke grenzüberschreitende Dimension aufweist: maximal 50%.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die digitale Sicherheit finden Sie auf S. 12-15 des Aufrufs.

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
  • Teil C (direkt online auszufüllen, nur für das Thema Arbeiten) mit zusätzlichen Projektdaten

Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen)

  • detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Die detaillierte Budgettabelle sollte ein oder mehrere Arbeitspakete enthalten, die sich auf den/die Anwendungsfall/e beziehen
  • Tätigkeitsberichte des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7)
  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
  • Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • Unterstützungserklärungen aller Mitgliedstaaten, denen das Projekt zugute kommt (Zustimmung der Mitgliedstaaten) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • Fragebogen zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse, auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen.
  • andere Anhänge

Für das Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-5GCORRIDORS-WORKS müssen die Vorschläge zusätzlich Folgendes einreichen

  • - Selbsterklärung aller am Vorschlag beteiligten Mobilfunknetzbetreiber, dass die öffentliche Finanzierung der CEF-Maßnahme von den beteiligten Mobilfunknetzbetreibern nicht zur Erfüllung einschlägiger Versorgungsverpflichtungen, z. B. im Zusammenhang mit Frequenzlizenzen, verwendet wird (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
  • - Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass keine vorhandene oder glaubhaft geplante 5G-Infrastruktur in der Lage ist, eine ununterbrochene, für CAM-Dienste geeignete Mobilfunkabdeckung in dem betreffenden Korridorabschnitt zu gewährleisten (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
  • - Sicherheitsgarantien, die von den jeweiligen Behörden des assoziierten Drittlandes oder eines anderen Drittlandes im Falle der Beteiligung von Drittlandunternehmen genehmigt wurden (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
    • Sollte ein Drittland ausnahmsweise mehr Zeit benötigen, um seine Genehmigung zu erteilen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Aufforderungsfrist eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Bestätigung des Drittlandes über den Erhalt des Antrags vorlegen. In diesem Fall sind die vom Drittland genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 11. April 2025, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.

Call-Dokumente

CEF-DIG-2024-5GLSPCEF-DIG-2024-5GLSP(493kB)

Kontakt

European Health and Digital Executive Agency - HaDEA - National Contact Points
Website

European Health and Digital Executive Agency - HaDEA
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