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Call-Eckdaten
Verbreitung von europäischen literarischen Werken
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2025-LIT
Termine
Öffnung
15.10.2024
Deadline
11.02.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte unterstützt, die belletristische Werke von Autor*innen übersetzen, veröffentlichen, vertreiben und bekannt machen, die Staatsangehörige der Länder des Kreativen Europas sind oder dort ihren Wohnsitz haben bzw. als Teil des literarischen Erbes dieser Länder anerkannt sind.
Call-Ziele
Im Einklang mit den aktuellen kulturpolitischen Prioritäten sollten die Antragstellenden Projekte vorschlagen, die zu Folgendem beitragen:
1. Übergreifende Prioritäten der EU
Die Antragstellenden müssen in ihrem Antrag darlegen, wie sie bei der Konzeption und Durchführung ihrer Projekte einen Beitrag zu den Bemühungen der EU in Bezug auf die Ökologisierung und den digitalen Wandel leisten und den Prioritäten der Eingliederung, der Gleichstellung der Geschlechter und der internationalen Dimension Rechnung tragen wollen. Weitere Einzelheiten sind den Seiten 5-8 der Aufforderung zu entnehmen.
2. Die folgenden spezifischen Prioritäten:
- Steigerung der transnationalen Verbreitung und der Vielfalt europäischer literarischer Werke durch Übersetzung, Veröffentlichung, Vertrieb und Förderung von belletristischen Werken in weniger verbreiteten Sprachen.
- Förderung des Lesens und der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der europäischen Literatur für ein breites Publikum.
- Unterstützung des Berufs des literarischen Übersetzers im Einklang mit den Grundsätzen guter Arbeitsbedingungen und gerechter Entlohnung (zur Umsetzung siehe Abschnitt 10. Meilensteine und Ergebnisse).
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Buchsektors durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren innerhalb der Wertschöpfungskette des Buches, insbesondere zwischen Verleger*innen, Buchhändler*innen und Bibliotheken.
Diese Aktion ergänzt die anderen Initiativen und Aktionen, die im Rahmen von Kreatives Europa zur Unterstützung des Buch- und Verlagswesens durchgeführt werden, wie z. B. der Tag der europäischen Autor*innen (Leseförderung und Entdeckung der europäischen Literatur) und der Literaturpreis der Europäischen Union (Förderung junger europäischer Autor*innen ). Die Antragstellenden werden ermutigt, nach Synergien zu suchen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der EU-Unterstützung für die Ukraine Projekte gefördert, die darauf abzielen, ukrainische Flüchtlinge und Vertriebene mit literarischen Werken in ukrainischer Sprache zu versorgen. In diesem Zusammenhang ist auch der Druck von (nicht übersetzten) ukrainischen literarischen Werken in ukrainischer Sprache förderfähig.
Um den Berufsstand der literarischen Übersetzer im Einklang mit den Grundsätzen guter Arbeitsbedingungen und gerechter Entlohnung zu unterstützen, wird empfohlen, zwischen 20 und 30 % des gesamten Projektbudgets für die Entlohnung der Übersetzer*innen bereitzustellen und die Übersetzer*innen anzuerkennen und sichtbar zu machen, insbesondere durch ihre namentliche Nennung, vorzugsweise auf der Titelseite.
Zur Förderung der sprachlichen Vielfalt, insbesondere der weniger verbreiteten Sprachen, der Qualität der Übersetzungen und des Berufs des literarischen Übersetzers müssen die Verlage Verträge mit professionellen literarischen Übersetzern abschließen und sie in der Datenbank Kreatives Europa angeben (siehe Abschnitt 5. Zulässigkeit und Dokumente). In dieser Hinsicht sollten die Verlage die nationalen Normen einhalten und sich an bewährte Praktiken halten, indem sie sich auf den Bericht "Translators on the cover" (Übersetzer*innen auf der Titelseite) und, als Beispiel, auf die "Guidelines for fair translation contracts" (Leitlinien für faire Übersetzungsverträge) des CEATL beziehen und diese verwenden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen der Aktion sollen etwa 40 Projekte unterstützt werden, die entweder von einer einzigen Einrichtung (Einzelempfänger) oder von einem Konsortium von Organisationen (Mehrfachempfänger) durchgeführt werden.
Jedes Projekt wird:
- Förderung der literarischen Vielfalt im Zielland (bzw. in den Zielländern) durch Einbeziehung belletristischer Werke aus unterrepräsentierten Ländern und insbesondere von Werken, die in weniger verbreiteten Sprachen verfasst sind;
- den Beruf des literarischen Übersetzers unterstützen und den Grundsatz der gerechten Entlohnung beachten;
- die wirksamsten Vertriebs- und Werbestrategien und das geeignetste Buchformat vorschlagen, um einen breiten und leichten Zugang zu europäischen literarischen Werken zu gewährleisten und zur Entwicklung der Leserschaft der europäischen Literatur beizutragen;
- die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stakeholdern der Wertschöpfungskette des Buches zu fördern: Autor*innen, Übersetzer*innen, Verleger*innen, Vertreiber*innen, Buchhändler*innen, Bibliotheken, literarische Veranstaltungen oder Festivals;
- einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der EU zu leisten.
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Erwartete Ergebnisse
Übersetzungs-, Veröffentlichungs-, Werbe- und Vertriebsaktivitäten sowie Aktivitäten, die sich mit den oben beschriebenen Themen und Prioritäten befassen. Im Einzelnen:
- Arbeitspakete mit förderfähigen belletristischen Werken, die übersetzt, veröffentlicht, vertrieben und beworben werden sollen, basierend auf einer soliden Redaktions-, Vertriebs- und Werbestrategie.
- Aktivitäten zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern der Buch- und Verlagswertschöpfungskette - Autor*innen, Übersetzer*innen, Verleger*innen, Händler*innen, Buchhändler*innen, Bibliotheken, Literaturveranstaltungen oder Festivals.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten im Antragsformular (Teil B) in kohärenten Arbeitspaketen (d. h. in größeren Unterteilungen des Projekts) zusammengefasst werden. Jedes Arbeitspaket muss eine entsprechende Liste von Aktivitäten, Leistungen, Meilensteinen und kritischen Risiken enthalten (siehe Abschnitt 10 der Aufforderung).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern als auch Vorschläge, die von einem Konsortium eingereicht werden. Ein Konsortium muss aus mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) bestehen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen in der Verlags- und Buchbranche tätig sein.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Jedes Projekt muss mindestens 5 förderfähige belletristische Werke umfassen, die übersetzt, veröffentlicht, vertrieben und gefördert werden sollen.
Zusätzlich zu der Mindestanzahl übersetzter belletristischer Werke und als Teil der Unterstützung von Kreatives Europa für die Ukraine können die Vorschläge Aktivitäten und damit verbundene Kosten für den Druck, die Veröffentlichung und den Vertrieb von belletristischen Werken in ukrainischer Sprache umfassen.
Das Projekt sollte die folgenden Anforderungen an die Förderfähigkeit der Werke erfüllen:
- Belletristische Werke wie Romane, Kurzgeschichten, Theaterstücke und Hörspiele, Gedichte, Comics sowie Jugend- und Kinderliteratur. Nicht belletristische Werke sind nicht förderfähig.
- Bereits veröffentlichte Werke.
- Werke, die noch nicht in die Zielsprache übersetzt wurden, es sei denn, die Neuübersetzung entspricht einem eindeutig bewerteten Bedarf.
- Werke von Autoren, die Staatsangehörige eines förderfähigen Landes sind oder dort ihren Wohnsitz haben oder die als Teil des literarischen Erbes eines förderfähigen Landes anerkannt sind.
Bitte beachten Sie, dass nicht-literarische Werke nicht förderfähig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Stipendien oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird für Projekte akzeptiert, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, wobei der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für Dritte 60 000 EUR nicht überschreiten darf. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Projektbudget (Höchstbetrag der Finanzhilfe)
Die Antragsteller müssen zwischen den folgenden Projektkategorien wählen, die beide einen Kofinanzierungshöchstsatz von 60 % haben:
- Kategorie 1: Einzelantragsteller
- Kategorie 2: Konsortium, bestehend aus mindestens 2 förderfähigen Organisationen
Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt für Einzelantragsteller (Kategorie 1) 200.000 EUR und für Konsortien (Kategorie 2) 300.000 EUR. Die Höchstbeträge richten sich nach der Größe des Projekts:
- kleiner Umfang: Projekte, die mindestens 5 Übersetzungen förderfähiger Werke vorschlagen, können bis zu 100 000 EUR erhalten.
- Mittlerer Umfang: Projekte, die mindestens 11 Übersetzungen förderfähiger Werke vorschlagen, können bis zu 200 000 EUR erhalten.
- Großprojekte: Projekte, die mindestens 21 Übersetzungen förderfähiger Werke vorschlagen, können bis zu 300 000 EUR erhalten (nur Konsortien).
Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Fördersatzes von 60 % festgelegt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- andere Anhänge:
- Informationen über Werke und Übersetzungen, die in die Datenbank von Creative Europe eingegeben werden müssen. Das Dossier muss dann im PDF-Format heruntergeladen und dem Teil B des Antrags beigefügt werden (obligatorischer Anhang).
- Erklärung über Veröffentlichungen (obligatorische Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen werden kann)
- Lebensläufe oder Biografien der Übersetzer (obligatorisch)
- Ein Verlagsdossier - Präsentation der für die Übersetzung vorgeschlagenen Bücher - (obligatorisch). Eine PDF-Datei (es wird keine Vorlage zur Verfügung gestellt), die Folgendes enthält: eine kurze Zusammenfassung der für die Übersetzung vorgeschlagenen belletristischen Werke, Informationen zu den Hauptthemen, nützliche Links zu den Werken, eine Vorstellung des Autors/der Autoren, einschließlich nützlicher Informationen zur Begründung der Förderungswürdigkeit
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
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