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Call-Eckdaten
Gemeinsame Cluster-Initiativen (EUROCLUSTERS) für den Aufschwung in Europa
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2024-CLUSTER-01
Termine
Öffnung
15.10.2024
Deadline
05.02.2025 17:00
Förderquote
90-100%
Budget des Calls
€ 42.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.625.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Kommission startet eine neue Reihe von etwa 16 sektorübergreifenden, interdisziplinären und transeuropäischen strategischen gemeinsamen Clusterinitiativen, die als "Eurocluster" bezeichnet werden. Eurocluster werden zur Umsetzung der neuen Industriestrategie der Europäischen Kommission für Europa sowie der im Mai 2021 veröffentlichten aktualisierten Strategie und der im März 2020 angenommenen KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa beitragen, indem sie die Widerstandsfähigkeit stärken und den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft beschleunigen. Eurocluster wird auch die Umsetzung des Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age und seiner Initiativen (Critical Raw Materials und Net-Zero Industry Acts) sowie der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit unterstützen, um die Sicherheit der EU-Wertschöpfungsketten zu gewährleisten.
Call-Ziele
Das Hauptziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für beide Aktionsbereiche ist die Unterstützung der Innovation und der Einführung neuer Verfahren und fortgeschrittener Technologien für strategische Autonomie, der Aufbau von Kapazitäten in den kritischsten Bereichen des/der jeweiligen Ökosystems/e und die Verstärkung des Wandels zu einer umweltfreundlicheren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschaft.
Es wird erwartet, dass diese Aufforderung zu den folgenden weiteren Zielen beiträgt:
- Aufbau von Netzwerken und strategischen Partnerschaften zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU durch Entwicklung und Stärkung von Wertschöpfungsketten im EU-Binnenmarkt;
- Bereitstellung von Schulungsmaßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften und zur Gewinnung von Talenten;
- Internationalisierung, um den Zugang zu globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.
Eurocluster sollen Vorschläge unterbreiten, wie eine langfristige strategische Partnerschaft auf EU-Ebene zwischen Clustern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und SMP-COSME-Teilnehmerländern initiiert, entwickelt und gepflegt werden kann. Eurocluster müssen auch KMU unterstützen (weitere Einzelheiten in den Abschnitten 2 und 6 der Aufforderung) und sollen darlegen, wie sie diese Unterstützung im Einklang mit der langfristigen Gesamtstrategie der Eurocluster organisieren werden.
Von den Euroclustern wird erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen konkret erläutern, wie sie effektiv mit anderen Unterstützungsakteuren und -netzen wie der Europäischen Plattform für Clusterkooperation, dem Enterprise Europe Network und den Europäischen Zentren für digitale Innovation zusammenarbeiten werden.
Die Anträge müssen sich auf das Hauptziel beziehen und sollen auch zu einem oder mehreren der unterstützenden Ziele beitragen.
Hauptziel: Innovation und Übernahme neuer Prozesse und fortschrittlicher Technologien für strategische Autonomie, Aufbau von Kapazitäten in den kritischsten Bereichen ihrer Ökosysteme und Verstärkung des Wandels zu einer grüneren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschaft.
- Innovation für strategische Autonomie
Ziel ist es, die Abhängigkeit der Unternehmen im Ökosystem von kritischen Inputs und kritischen Technologien durch die Entwicklung neuer Ideen, Substitute, innovativer Produkte oder Dienstleistungen zu verringern.
Innovation ist von zentraler Bedeutung, um Versorgungsunterbrechungen zu bewältigen und die Einführung grüner und digitaler Technologien zu beschleunigen. Eurocluster sollen das Innovationspotenzial in ihren Wertschöpfungsketten ermitteln. Sie führen Innovationstätigkeiten durch, z. B. alle entwicklungsbezogenen, finanziellen und kommerziellen Aktivitäten eines Unternehmens, die zu einer Innovation für das Unternehmen führen sollen.
Eurocluster unterstützen Unternehmen, insbesondere KMU, bei einer Unternehmensinnovation, d. h. bei der Einführung eines neuen oder verbesserten Produkts oder Geschäftsprozesses (oder einer Kombination davon) auf dem Markt oder bei der Nutzung durch die Unternehmen, das bzw. der sich erheblich von den bisherigen Produkten oder Geschäftsprozessen des Unternehmens unterscheidet und das bzw. der zur strategischen Autonomie des industriellen Ökosystems der EU sowie zur Autonomie der unterstützten Unternehmen beiträgt.
Eurocluster sollten sich um eine wirksame Zusammenarbeit mit lokalen und anderen Stakeholdern bemühen, die Projekte im Rahmen des Programms Horizont Europa oder der nationalen und regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung im Rahmen der Kohäsionspolitik konzipieren oder durchführen.
- Einführung neuer Verfahren und fortgeschrittener Technologien in Unternehmen
Ziel ist es, Unternehmen und KMU bei der Einführung von Prozessen und Technologien zu unterstützen, die die Effizienz der Wertschöpfungsketten verbessern, z. B. in Bezug auf die Nutzung von Ressourcen und die Einführung grüner Technologien und digitaler Lösungen.
Um den grünen Wandel zu beschleunigen, müssen Eurocluster die Ressourceneffizienz verbessern, grünes Unternehmertum unterstützen und den Marktzugang für KMU erleichtern, die grüne Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Um den digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten, müssen Eurocluster ihre Mitglieder bei der Einführung digitaler Lösungen, der Übernahme digitaler Instrumente und der Entwicklung einer digitalen Komponente in ihren Geschäftsmodellen unterstützen.
Ziel der Eurocluster wird es auch sein, die Unternehmen auf die Einführung fortgeschrittener Technologien vorzubereiten und ihnen dabei zu helfen, z. B. Internet der Dinge (IoT), Photonik, Nanotechnologien und künstliche Intelligenz. Eurocluster sollten die strategische Zusammenarbeit zwischen technikaffinen Unternehmen und traditionellen Unternehmen fördern, mit besonderem Augenmerk auf KMU, und sich auf die Vorteile der Einführung fortgeschrittener Technologien konzentrieren.
Insbesondere sollten die Eurocluster dabei helfen, ein Portfolio von Projekten zwischen traditionellen und technikaffinen Unternehmen aufzubauen, um die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Übernahme von Technologien innerhalb und zwischen bestimmten industriellen Ökosystemen zu fördern. Dieses Ziel zielt darauf ab, das Bewusstsein für bestehende Lösungen zu schärfen und deren Einführung zu beschleunigen.
In diesen Bereichen wird es von entscheidender Bedeutung sein, dass Eurocluster mit anderen Unterstützungsanbietern und Netzwerken effektiv zusammenarbeiten und unnötige Doppelarbeit vermeiden.
Sekundäre unterstützende Ziele
- Aufbau von Netzwerken und strategischen Partnerschaften zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU durch Entwicklung und Stärkung von Wertschöpfungsketten im EU-Binnenmarkt.
Das spezifische Ziel ist die Stärkung von Wertschöpfungsketten durch die Integration verschiedener Akteure, Kompetenzen und Lösungen.
Eurocluster können zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit beitragen, indem sie verschiedene Akteure mobilisieren, die über komplementäre Vorteile und Talente verfügen. Eurocluster sollten ein starkes, ergebnisorientiertes Netzwerk schaffen, das u. a. Folgendes gewährleisten kann: Innovation; Diversifizierung der Produktionsinputs in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten; Vergrößerung des Kundenstamms von Unternehmen innerhalb des Ökosystems; Bündelung von Angebot und Nachfrage; Mobilisierung gemeinsamer Investitionen in kritische Innovations- und Produktionsanlagen; Entwicklung alternativer EU-Technologien; Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft; Lieferung von Inputs oder deren Ersatz; Einführung neuer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen für Unternehmen; Zusammenarbeit zur Erschließung internationaler Märkte. Diese Netzwerke sollten als strategische, langfristige Partnerschaften konzipiert werden, die über die Projektlaufzeit hinausgehen.
Eurocluster sollten wirksam mit den verstärkten Maßnahmen zur Resilienz zusammenarbeiten, die von der European Cluster Collaboration Platform (ECCP) und dem Enterprise Europe Network (EEN) im Rahmen der aktualisierten Industriestrategie durchgeführt werden.
- Schulungen anbieten, um die Qualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte zu fördern und Talente anzuziehen.
Die Partner von Euroclustern können ihre Erfahrungen bei der Analyse, Gestaltung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie und/oder bei der Umsetzung eines Fahrplans für grüne und digitale Kompetenzen für die Cluster austauschen. Eurocluster können gemeinsam ein Portfolio von Dienstleistungen entwickeln und gemeinsame Maßnahmen zum Aufbau ihrer Ausbildungsinfrastrukturen, ihres Wissens und ihrer Kapazitäten durchführen. Sie könnten die Höherqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte der Clustermitglieder erleichtern, die qualifikationsbezogenen Dienstleistungen, die die Cluster ihren Mitgliedern anbieten können, verbessern, sich in regionalen Qualifikationsökosystemen und in Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene engagieren und mit Berufsbildungseinrichtungen zusammenarbeiten.
Es wäre wichtig, dass die Eurocluster bei diesem Ziel effektiv mit anderen Stakeholdern und Unterstützungsnetzen zusammenarbeiten.
- Internationales Engagement, um den Zugang zu globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.
Ziel ist es, Kooperationsvereinbarungen mit Einrichtungen in Drittländern zu schließen, die den Marktzugang für EU-Unternehmen ermöglichen, und die internationale Zusammenarbeit von Clustern in Bereichen von strategischem Interesse anzuführen.
Eurocluster können eine gemeinsame Internationalisierungsstrategie entwickeln und umsetzen, die Internationalisierung von KMU in Drittländer außerhalb Europas unterstützen und Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen in Drittländern unterzeichnen.
Sie können eine gemeinsame "europäische" strategische Vision mit einer globalen Perspektive und gemeinsamen Zielen für bestimmte Drittmärkte entwickeln und Wege für den Wiederaufbau und die Wiederanbindung internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten erkunden, ihre globalen Möglichkeiten an eine neue Realität anpassen und bei der Risikoexposition rationale Positionen einnehmen.
Eurocluster sollten sich bemühen, die Internationalisierung ihrer KMU-Mitglieder in bestimmte Drittländer erfolgreich zu unterstützen und/oder ihre Widerstandsfähigkeit in globalen Wertschöpfungsketten, in denen sie bereits aktiv sind, zu stärken und/oder strategische ausländische Direktinvestitionen und Kooperationspartner anzuziehen und/oder kritische Importe, Wissen und Technologien zu sichern, um Wachstum, Beschäftigung und Investitionen in Europa zu fördern.
Darüber hinaus könnten die Eurocluster ihre rasche Anpassungsfähigkeit an künftige Entwicklungen im internationalen Handel und die Kohärenz ihrer Prioritäten mit den EU-Strategien, insbesondere in der Handelspolitik, unter Beweis stellen. Die Eurocluster können eine Rolle dabei spielen, den KMU dabei zu helfen, von den bestehenden und künftigen Freihandelsabkommen der EU zu profitieren, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Unterstützungsanbietern und Netzwerken sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.
Um dieses Ziel zu erreichen, können die Eurocluster die vom ECCP organisierten Matchmaking-Veranstaltungen und -Aktivitäten nutzen, sofern dies möglich ist und mit den Zielen der von ihnen unterstützten KMU übereinstimmt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Eurocluster müssen die Ergebnisse ihrer Aktivitäten überwachen und zu diesem Zweck eine umfassende Reihe von Indikatoren, Benchmarks und Zielvorgaben ausarbeiten.
Bitte konsultieren Sie die Seiten 19-21 des Aufforderungsdokuments zu den obligatorischen KPIs, den Berichtsanforderungen und den zu erbringenden Leistungen.
Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge müssen sich auf eine Wertschöpfungskette innerhalb eines oder mehrerer der 14 industriellen Ökosysteme konzentrieren, die in der europäischen Industriestrategie genannt sind. Darüber hinaus ist diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in zwei Bereiche unterteilt: Der erste Bereich bezieht sich speziell auf das Gesetz über die Netto-Null-Industrie und die kritischen Rohstoffe, der zweite Bereich befasst sich mit Wertschöpfungsketten, die nicht mit den beiden genannten Rechtsvorschriften in Zusammenhang stehen.
Die Vorschläge dürfen sich nur auf einen der beiden Teilbereiche dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beziehen:
- Aktionsbereich 1 konzentriert sich auf Netto-Null-Technologien und kritische Rohstoffe: Dieser Aktionsbereich deckt Wertschöpfungsketten innerhalb oder über industrielle Ökosysteme hinweg ab, die darauf abzielen, den Zugang zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Netto-Null-Technologien zu gewährleisten, u. a. durch den Ausbau der Herstellungskapazitäten für Netto-Null-Technologien und die Sicherung der Widerstandsfähigkeit der Versorgungskette, oder/und auf den Beginn oder die Ausweitung der Gewinnung, der Verarbeitung oder des Recyclings strategischer Rohstoffe oder auf die Herstellung und den Ausbau von Materialien, die strategische Rohstoffe in strategischen Technologien ersetzen können;
- Aktionsbereich 2 umfasst Wertschöpfungsketten, die nicht unter Aktionsbereich 1 fallen.
Eurocluster können in einem oder mehreren industriellen Ökosystemen tätig sein. Sie müssen in Anhang 5 von Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit - angeben, für welchen der beiden Aktionsbereiche sie gelten und welches der 14 industriellen Ökosysteme sie vertreten. Dieser Anhang 5 kann von der EISMEA-Seite hier heruntergeladen werden und muss als obligatorischer Anhang zum Vorschlag hochgeladen werden (bitte prüfen Sie sorgfältig Abschnitt 5 "Zulässigkeit" und Abschnitt 6 "Förderfähigkeit" dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).
Aktivitäten, die finanziert werden können:
Eurocluster, die sich im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bewerben, müssen obligatorische Aktivitäten (siehe unten) zur Erreichung des Hauptziels durchführen und dabei auch einen Beitrag zu einem oder mehreren der unterstützenden Ziele leisten.
Darüber hinaus müssen die Eurocluster einen wirksamen Kommunikationsplan entwerfen und umsetzen, um den Output, die Ergebnisse und die Auswirkungen des Projekts zu fördern.
Nachstehend finden die Antragsteller die obligatorischen Aktivitäten sowie eine nicht erschöpfende Liste der förderfähigen Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für beide Aktionsbereiche. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine kohärente und ausgewogene Mischung aus obligatorischen Aktivitäten und anderen potenziellen Aktivitäten enthalten, die für jedes Ziel relevant sind.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Vorschläge aufzeigen, wie die Partnerschaften effektiv mit anderen unterstützenden Akteuren und Netzen wie ECCP, EEN und den europäischen Zentren für digitale Innovation zusammenarbeiten werden, um ihre Wirkung für Unternehmen zu erhöhen.
Obligatorische Aktivitäten:
- Unterstützung von Produktinnovationen zur Verringerung der Abhängigkeit von kritischen Inputs und Technologien in den Wertschöpfungsketten der Eurocluster im Hinblick auf die Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen für Unternehmen.
- Förderung der Umsetzung von Geschäftsprozessinnovationen in Verbindung mit der Einführung neuer Technologien für Unternehmen, die KMU dabei helfen, die Anforderungen für einen erfolgreichen grünen und digitalen Wandel zu erfüllen und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
- Verpflichtende Aktivitäten zur Kommunikation:
- Die Eurocluster müssen darlegen, wie sie eine größtmögliche Sichtbarkeit ihrer Aktivitäten und Errungenschaften unter besonderer Berücksichtigung ihres industriellen Ökosystems/ihrer industriellen Ökosysteme erreichen wollen.
- Die Vorschläge müssen einen Überblick über die Kommunikationsstrategie des Euroclusters enthalten, in dem erläutert wird, wie der Eurocluster die wichtigsten Kommunikationsziele erreichen will, wobei mindestens die folgenden Elemente zu berücksichtigen sind:
- Zielpublikum für die Kommunikation,
- die zu verwendenden Kommunikationskanäle und -instrumente sowie die Art und Weise, wie der Eurocluster die von der Europäischen Plattform für Clusterkooperation gebotenen Möglichkeiten der Sichtbarkeit nutzen wird,
- wie die Ergebnisse der Kommunikationsaktivitäten gemessen und der Erfolg definiert werden soll.
- Vorschläge, die für eine Förderung ausgewählt werden, müssen die oben genannten Punkte in einem Kommunikations- und Verbreitungsplan ausarbeiten, der in einer frühen Phase der Projektdurchführung vorgelegt werden muss.
- Jeder Eurocluster muss einen Kommunikationsbeauftragten benennen.
- Die Eurocluster werden Marketinginstrumente, einschließlich sozialer Medien und aktiver Teilnahme (z. B. als Redner) an Veranstaltungen, strategisch einsetzen, um über ihre Arbeit zu informieren und Ergebnisse zu verbreiten. Eurocluster werden ein klares Nutzenversprechen erstellen, um eine EU-weite Ansprache von KMU, Forschern und potenziellen Investoren zu gewährleisten.
- Eurocluster müssen eine gemeinsame Markenidentität verwenden (die den ausgezeichneten Bewerbern vom EISMEA zur Verfügung gestellt wird), um eine maximale Sichtbarkeit der Initiative zu gewährleisten und die Sichtbarkeit und den Bekanntheitsgrad der einzelnen Projekte zu erhöhen. Die Eurocluster müssen ihre individuellen Logos und visuellen Identitäten unter Verwendung dieser gemeinsamen Markenidentität entwickeln, wobei sie ihrer allgemeinen Verpflichtung nachkommen müssen, den Ursprung der EU-Finanzierung zu nennen und deren Sichtbarkeit in allen Mitteilungen zu gewährleisten. Die geschaffene visuelle Identität muss in allen benötigten Kommunikationsmaterialien verwendet werden (z. B. in gedruckten Dokumenten, Websites, Social-Media-Kanälen, Werbematerialien, Veranstaltungen, E-Mails, Newslettern und allen anderen von den Euroclustern erstellten Kommunikationsmitteln).
- Alle einzelnen Partner des Euroclusters müssen den Eurocluster auf ihrer jeweiligen Website vorstellen.
- Die Eurocluster müssen innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung ihr Profil auf der Europäischen Plattform für Clusterkooperation ausfüllen und diese Webseite als Hauptkommunikationskanal für die Projektaktivitäten und -ergebnisse nutzen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann dazu führen, dass die Agentur die Finanzhilfevereinbarung aussetzt oder kündigt.
Weitere förderfähige Aktivitäten sind auf den Seiten 13-16 des Aufrufs aufgeführt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens drei Clusterorganisationen (wie oben definiert) oder Clusternetzwerke aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten;
- mindestens die Hälfte der Partner in jedem Konsortium (Eurocluster) müssen Clusterorganisationen oder Clusternetzwerke sein, die bis zum Ablauf der Einreichungsfrist dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im ECCP registriert sind oder eine Registrierung eingereicht haben; in diesem Sinne werden alle Antragsteller gebeten, Anhang 5 von Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit - auszufüllen und vorzulegen:
- für Clusterorganisationen und Clusternetzwerke, die bereits auf der Europäischen Plattform für Clusterkooperation registriert sind: der Link zum ausgefüllten Profil der Clusterorganisation für jeden auf der Plattform registrierten Antragsteller muss angegeben werden; oder
- Für Clusterorganisationen und Clusternetzwerke, die noch nicht in der Europäischen Plattform für die Zusammenarbeit von Clustern registriert sind: für jeden Antragsteller eine ehrenwörtliche Erklärung, dass er eine Clusterorganisation oder eine Unternehmensnetzwerkorganisation vertritt, die innovative Unterstützungsdienste für Unternehmen anbietet oder kanalisiert (in Übereinstimmung mit der Definition von "Innovationsclustern"), zusammen mit einem Nachweis, dass ein Clusterprofil beim ECCP zur Registrierung eingereicht wurde, wobei die entsprechenden Informationen in das Beschreibungsformular aufzunehmen sind.
- Dem antragstellenden Konsortium muss mindestens ein Partner angehören, der in einer weniger fortgeschrittenen Region eines EU-Mitgliedstaates ansässig ist (gemäß der Definition und Anwendung der Verordnung über die Kohäsionspolitik 2021-2027: Pro-Kopf-BIP <75 %). Der Name der weniger fortgeschrittenen Region muss in Anhang 5 von Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit angegeben werden. Der Name dieser Region muss mit der Region übereinstimmen, die in der juristischen Adresse (gemäß der angegebenen PIC-Nummer) des Partners angegeben ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) nicht an mehr als einem Eurocluster-Vorschlag im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen können. Jeder Eurocluster ist dafür verantwortlich zu überprüfen, dass seine einzelnen Konsortialpartner (Antragsteller und verbundene Einrichtungen) NICHT an Vorschlägen eines anderen Euroclusters beteiligt sind. Dies gilt auch für Cluster ohne Rechtspersönlichkeit: Wenn ein und dieselbe Clusterorganisation (auch wenn sie in verschiedenen Konsortien durch unterschiedliche Rechtspersonen vertreten ist) an mehr als einem Vorschlag beteiligt ist, werden alle betreffenden Vorschläge im Rahmen dieser Aufforderung als nicht förderfähig betrachtet.
Ebenso kann ein Eurocluster (Konsortium von Antragstellern und angeschlossenen Einrichtungen) nicht mehr als einen Vorschlag im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen.
Wird ein solcher Fall von der Fördereinrichtung festgestellt, werden alle betroffenen Vorschläge, die von den betreffenden Konsortien im Rahmen dieser Aufforderung eingereicht wurden, als nicht förderfähig betrachtet.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
-
juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
-
ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
-
EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
-
Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
-
- eine Cluster-Organisation (siehe Definition unten), ein Clusternetzwerk des Binnenmarktprogramms (SMP) oder andere Arten von Organisationen sein oder vertreten, die den grünen und digitalen Wandel unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der EU stärken. Für die Zwecke dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Clusterorganisationen als juristische Personen verstanden, die die Stärkung der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Lernens in Innovationsclustern unterstützen und als Anbieter von Innovationsunterstützung fungieren, indem sie spezialisierte und maßgeschneiderte Unterstützungsdienste für Unternehmen anbieten oder kanalisieren, um Innovationstätigkeiten, insbesondere in KMU, zu fördern. In der Regel sind sie die Akteure, die strategische Partnerschaften zwischen Clustern erleichtern.
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte:
Mindestens 75 % der Finanzhilfe müssen vom Eurocluster als finanzielle Unterstützung für Dritte, d. h. KMU, über eine Kaskadenfinanzierung mittels offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die die unten beschriebenen Bedingungen erfüllen, bereitgestellt werden.
Finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur für Aktivitäten gewährt werden, die direkt auf das Hauptziel "Innovation und Einführung neuer Verfahren und fortschrittlicher Technologien für strategische Autonomie, Aufbau von Kapazitäten in den kritischsten Bereichen ihrer Ökosysteme und Förderung des Wandels zu einer umweltfreundlicheren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschaft" ausgerichtet sind (siehe Abschnitt 2). Bitte beachten Sie dies:
- Finanzielle Unterstützung für Dritte erfordert eine direkte finanzielle Transaktion zwischen den Empfängern dieser Aufforderung, dem Eurocluster, und den "Dritten" (KMU, die von den kaskadierenden Aufforderungen des Euroclusters profitieren). Daher gilt eine "indirekte" Unterstützung, z. B. über Gutscheinsysteme oder Dienstleistungen, nicht als "finanzielle Unterstützung für Dritte" im Sinne dieser Aufforderung.
- Die Unterstützung für Dritte kann nicht durch direkt vom Konsortium angebotene Dienstleistungen erfolgen.
- Die finanzielle Unterstützung, die die Empfänger von Eurocluster-Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung Dritten gewähren, muss von den Dritten/Empfängern der finanziellen Unterstützung durch einen bestimmten Prozentsatz anderer privater Finanzquellen (in Form von Fremd- oder Eigenmitteln) ergänzt werden, wodurch privates Kapital in die Projekte fließt.
Hinweis: Obwohl es sich bei Clusterorganisationen um "KMU" handeln kann (und häufig auch handelt), müssen sich "Eurocluster" im Sinne dieser Aufforderung an KMU richten, die keine Cluster oder andere zwischengeschaltete Organisationen sind, es sei denn, dies ist nachweislich für die Durchführung des Projekts erforderlich.
In den Vorschlägen müssen folgende Angaben gemacht werden
- die Definition der Einrichtungen (KMU), die finanzielle Unterstützung erhalten können, die "Dritten",
- die Art der vorgeschlagenen Unterstützung,
- die zu erreichenden Ziele und Ergebnisse,
- die Bedingungen für die Teilnahme,
- eine feste und erschöpfende Liste der verschiedenen Arten von Tätigkeiten, für die ein Dritter eine finanzielle Unterstützung erhalten kann,
- die Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung,
- die Kriterien für die Berechnung des genauen Betrags der finanziellen Unterstützung,
- den Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann (der 60 000 EUR pro Dritten nicht überschreiten darf, es sei denn, die Verwirklichung der Ziele der Maßnahmen wäre andernfalls unmöglich oder übermäßig schwierig und dies wird im Antragsformular ordnungsgemäß begründet), und die Kriterien für seine Festlegung,
- die Gründe, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird,
- eine Strategie zur Nutzung von EU-Mitteln, um privates Kapital zu mobilisieren,
- eine Strategie, wie KMU erreicht werden können, auch durch eine wirksame Zusammenarbeit mit dem EEN und anderen Unterstützungsnetzen.
In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die die Eurocluster als Empfänger von EU-Zuschüssen veröffentlichen müssen, um die finanzielle Unterstützung für die betreffenden Dritten zu gewähren, können weitere Bedingungen zu den oben genannten oder anderen Elementen festgelegt werden.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Finanzhilfen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Eurocluster müssen ihre offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfassend veröffentlichen und die EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit einhalten. Alle Aufforderungen zur finanziellen Unterstützung Dritter müssen mindestens auf jeder der folgenden Plattformen veröffentlicht werden:
- Europäische Plattform für Clusterzusammenarbeit,
- Enterprise Europe Network,
- Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen,
- Euroclusters-eigene Website (falls vorhanden; falls nicht, müssen die Aufforderungen auf den Websites der Konsortialpartner veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Entwicklung einer neuen Website im Rahmen dieser Aufforderung nicht förderfähig sind), und
- die Euroclusters-Kanäle in den sozialen Medien, wobei mindestens EISMEA, die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) der Kommission und die Europäische Plattform für Clusterkooperation zu nennen sind.
- Die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben. Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss unverzüglich eine Aktualisierung auf der Seite der Aufforderung im Portal "Funding and Tenders" sowie auf allen Websites und Plattformen, auf denen die Aufforderung veröffentlicht wurde, veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden;
- Eurocluster muss unverzüglich die Ergebnisse der Aufforderung veröffentlichen, einschließlich einer kurzen Beschreibung jeder von Dritten finanzierten Maßnahme, des Datums des Zuschlags, der Dauer der Maßnahme und der Namen und Länder der Endempfänger;
- Die Aufforderungen müssen eine eindeutige EU-Dimension aufweisen;
- Mindestens 10 % der unterstützten Dritten, d. h. der KMU, müssen aus anderen EU-Regionen als den Ländern der einzelnen Eurocluster-Partner stammen;
- Bei jeder Aufforderung muss den EU-13-Ländern und den EU-Regionen, mit denen die Partner des Euroclusters bisher nicht zusammengearbeitet haben, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Schwerpunkt der Aufforderungen liegt auf der Einbindung von Akteuren aus Regionen mit unterschiedlichem wirtschaftlichem Entwicklungsstand.
Entwicklung.
Der Eurocluster als Empfänger der EU-Finanzhilfe muss sicherstellen, dass die Empfänger der finanziellen Unterstützung der Agentur, der Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Rechnungshof gestatten, ihre Kontrollbefugnisse in Bezug auf Dokumente, Informationen, auch auf elektronischen Datenträgern, oder in den Räumlichkeiten des Endempfängers auszuüben.
Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen EU- und Nicht-EU-Ländern stattfinden, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind (siehe oben), sowie auf gezielte Drittländer zum Zweck der Internationalisierung.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Sätzen erstattet (100 % für die Kosten der finanziellen Unterstützung Dritter und 90 % für alle anderen Kostenkategorien).
Das Budget der einzelnen Eurocluster-Vorschläge muss wie folgt aufgeteilt werden:
- Bis zu 25 % sind für gemeinsame Aktivitäten zwischen Clusterorganisationen und anderen Eurocluster-Partnern vorgesehen, um z. B. die Konzeption von Unterstützungsmaßnahmen für KMU, die Koordinierung von Maßnahmen, Netzwerk-, Schulungs- und Internationalisierungsaktivitäten/-dienste sowie die gemeinsame Kommunikation zu finanzieren.
- Mindestens 75 % gehen an KMU in Form von finanzieller Unterstützung für Dritte (FSTP) zur direkten Finanzierung von Dienstleistungen zur Unterstützung ihrer Widerstandsfähigkeit, ihrer umweltfreundlichen und digitalen Transformation, die ausschließlich mit dem Hauptziel ("Innovation und Einführung neuer Verfahren und fortschrittlicher Technologien") dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Zusammenhang stehen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 30 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
Anhang 1 zu Teil B - Detaillierte Budgettabelle/Rechner (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar: Datei "Tpl Detailed Budget Table (SMP COSME GFS 90)");
-
Anhang 2 zu Teil B - Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend. Eine Beschreibung der Profile (Qualifikationen und Erfahrungen) des für die Verwaltung und Durchführung des Projekts zuständigen Personals sowie eine Beschreibung der Mitglieder des Konsortiums sind jedoch im Antragsformular Teil B erforderlich und müssen ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
-
Anhang 3 zu Teil B - Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
-
Anhang 4 zu Teil B - Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
-
Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (erhältlich auf der EISMEA-Seite hier).
-
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Kontakt
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