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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Gemeinsame Cluster-Initiativen (EUROCLUSTERS) für den Aufschwung in Europa

Förderprogramm

Binnenmarktprogramm

Call Nummer

SMP-COSME-2024-CLUSTER-01

Termine

Öffnung
15.10.2024

Deadline
05.02.2025 17:00

Förderquote

90-100%

Budget des Calls

€ 42.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 2.625.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Europäische Kommission startet eine neue Reihe von etwa 16 sektorübergreifenden, interdisziplinären und transeuropäischen strategischen gemeinsamen Clusterinitiativen, die als "Eurocluster" bezeichnet werden. Eurocluster werden zur Umsetzung der neuen Industriestrategie der Europäischen Kommission für Europa sowie der im Mai 2021 veröffentlichten aktualisierten Strategie und der im März 2020 angenommenen KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa beitragen, indem sie die Widerstandsfähigkeit stärken und den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft beschleunigen. Eurocluster wird auch die Umsetzung des Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age und seiner Initiativen (Critical Raw Materials und Net-Zero Industry Acts) sowie der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit unterstützen, um die Sicherheit der EU-Wertschöpfungsketten zu gewährleisten.

Call-Ziele

Das Hauptziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für beide Aktionsbereiche ist die Unterstützung der Innovation und der Einführung neuer Verfahren und fortgeschrittener Technologien für strategische Autonomie, der Aufbau von Kapazitäten in den kritischsten Bereichen des/der jeweiligen Ökosystems/e und die Verstärkung des Wandels zu einer umweltfreundlicheren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschaft.

Es wird erwartet, dass diese Aufforderung zu den folgenden weiteren Zielen beiträgt:

  • Aufbau von Netzwerken und strategischen Partnerschaften zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU durch Entwicklung und Stärkung von Wertschöpfungsketten im EU-Binnenmarkt;
  • Bereitstellung von Schulungsmaßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften und zur Gewinnung von Talenten;
  • Internationalisierung, um den Zugang zu globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.

Eurocluster sollen Vorschläge unterbreiten, wie eine langfristige strategische Partnerschaft auf EU-Ebene zwischen Clustern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und SMP-COSME-Teilnehmerländern initiiert, entwickelt und gepflegt werden kann. Eurocluster müssen auch KMU unterstützen (weitere Einzelheiten in den Abschnitten 2 und 6 der Aufforderung) und sollen darlegen, wie sie diese Unterstützung im Einklang mit der langfristigen Gesamtstrategie der Eurocluster organisieren werden.

Von den Euroclustern wird erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen konkret erläutern, wie sie effektiv mit anderen Unterstützungsakteuren und -netzen wie der Europäischen Plattform für Clusterkooperation, dem Enterprise Europe Network und den Europäischen Zentren für digitale Innovation zusammenarbeiten werden.

Die Anträge müssen sich auf das Hauptziel beziehen und sollen auch zu einem oder mehreren der unterstützenden Ziele beitragen.


Hauptziel: Innovation und Übernahme neuer Prozesse und fortschrittlicher Technologien für strategische Autonomie, Aufbau von Kapazitäten in den kritischsten Bereichen ihrer Ökosysteme und Verstärkung des Wandels zu einer grüneren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschaft.

  • Innovation für strategische Autonomie

Ziel ist es, die Abhängigkeit der Unternehmen im Ökosystem von kritischen Inputs und kritischen Technologien durch die Entwicklung neuer Ideen, Substitute, innovativer Produkte oder Dienstleistungen zu verringern.

Innovation ist von zentraler Bedeutung, um Versorgungsunterbrechungen zu bewältigen und die Einführung grüner und digitaler Technologien zu beschleunigen. Eurocluster sollen das Innovationspotenzial in ihren Wertschöpfungsketten ermitteln. Sie führen Innovationstätigkeiten durch, z. B. alle entwicklungsbezogenen, finanziellen und kommerziellen Aktivitäten eines Unternehmens, die zu einer Innovation für das Unternehmen führen sollen.

Eurocluster unterstützen Unternehmen, insbesondere KMU, bei einer Unternehmensinnovation, d. h. bei der Einführung eines neuen oder verbesserten Produkts oder Geschäftsprozesses (oder einer Kombination davon) auf dem Markt oder bei der Nutzung durch die Unternehmen, das bzw. der sich erheblich von den bisherigen Produkten oder Geschäftsprozessen des Unternehmens unterscheidet und das bzw. der zur strategischen Autonomie des industriellen Ökosystems der EU sowie zur Autonomie der unterstützten Unternehmen beiträgt.

Eurocluster sollten sich um eine wirksame Zusammenarbeit mit lokalen und anderen Stakeholdern bemühen, die Projekte im Rahmen des Programms Horizont Europa oder der nationalen und regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung im Rahmen der Kohäsionspolitik konzipieren oder durchführen.

  • Einführung neuer Verfahren und fortgeschrittener Technologien in Unternehmen

Ziel ist es, Unternehmen und KMU bei der Einführung von Prozessen und Technologien zu unterstützen, die die Effizienz der Wertschöpfungsketten verbessern, z. B. in Bezug auf die Nutzung von Ressourcen und die Einführung grüner Technologien und digitaler Lösungen.

Um den grünen Wandel zu beschleunigen, müssen Eurocluster die Ressourceneffizienz verbessern, grünes Unternehmertum unterstützen und den Marktzugang für KMU erleichtern, die grüne Produkte und Dienstleistungen anbieten.

Um den digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten, müssen Eurocluster ihre Mitglieder bei der Einführung digitaler Lösungen, der Übernahme digitaler Instrumente und der Entwicklung einer digitalen Komponente in ihren Geschäftsmodellen unterstützen.

Ziel der Eurocluster wird es auch sein, die Unternehmen auf die Einführung fortgeschrittener Technologien vorzubereiten und ihnen dabei zu helfen, z. B. Internet der Dinge (IoT), Photonik, Nanotechnologien und künstliche Intelligenz. Eurocluster sollten die strategische Zusammenarbeit zwischen technikaffinen Unternehmen und traditionellen Unternehmen fördern, mit besonderem Augenmerk auf KMU, und sich auf die Vorteile der Einführung fortgeschrittener Technologien konzentrieren.

Insbesondere sollten die Eurocluster dabei helfen, ein Portfolio von Projekten zwischen traditionellen und technikaffinen Unternehmen aufzubauen, um die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Übernahme von Technologien innerhalb und zwischen bestimmten industriellen Ökosystemen zu fördern. Dieses Ziel zielt darauf ab, das Bewusstsein für bestehende Lösungen zu schärfen und deren Einführung zu beschleunigen.

In diesen Bereichen wird es von entscheidender Bedeutung sein, dass Eurocluster mit anderen Unterstützungsanbietern und Netzwerken effektiv zusammenarbeiten und unnötige Doppelarbeit vermeiden.


Sekundäre unterstützende Ziele

  • Aufbau von Netzwerken und strategischen Partnerschaften zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU durch Entwicklung und Stärkung von Wertschöpfungsketten im EU-Binnenmarkt.

Das spezifische Ziel ist die Stärkung von Wertschöpfungsketten durch die Integration verschiedener Akteure, Kompetenzen und Lösungen.

Eurocluster können zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit beitragen, indem sie verschiedene Akteure mobilisieren, die über komplementäre Vorteile und Talente verfügen. Eurocluster sollten ein starkes, ergebnisorientiertes Netzwerk schaffen, das u. a. Folgendes gewährleisten kann: Innovation; Diversifizierung der Produktionsinputs in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten; Vergrößerung des Kundenstamms von Unternehmen innerhalb des Ökosystems; Bündelung von Angebot und Nachfrage; Mobilisierung gemeinsamer Investitionen in kritische Innovations- und Produktionsanlagen; Entwicklung alternativer EU-Technologien; Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft; Lieferung von Inputs oder deren Ersatz; Einführung neuer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen für Unternehmen; Zusammenarbeit zur Erschließung internationaler Märkte. Diese Netzwerke sollten als strategische, langfristige Partnerschaften konzipiert werden, die über die Projektlaufzeit hinausgehen.

Eurocluster sollten wirksam mit den verstärkten Maßnahmen zur Resilienz zusammenarbeiten, die von der European Cluster Collaboration Platform (ECCP) und dem Enterprise Europe Network (EEN) im Rahmen der aktualisierten Industriestrategie durchgeführt werden.

  • Schulungen anbieten, um die Qualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte zu fördern und Talente anzuziehen.

Die Partner von Euroclustern können ihre Erfahrungen bei der Analyse, Gestaltung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie und/oder bei der Umsetzung eines Fahrplans für grüne und digitale Kompetenzen für die Cluster austauschen. Eurocluster können gemeinsam ein Portfolio von Dienstleistungen entwickeln und gemeinsame Maßnahmen zum Aufbau ihrer Ausbildungsinfrastrukturen, ihres Wissens und ihrer Kapazitäten durchführen. Sie könnten die Höherqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte der Clustermitglieder erleichtern, die qualifikationsbezogenen Dienstleistungen, die die Cluster ihren Mitgliedern anbieten können, verbessern, sich in regionalen Qualifikationsökosystemen und in Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene engagieren und mit Berufsbildungseinrichtungen zusammenarbeiten.

Es wäre wichtig, dass die Eurocluster bei diesem Ziel effektiv mit anderen Stakeholdern und Unterstützungsnetzen zusammenarbeiten.

  • Internationales Engagement, um den Zugang zu globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.

Ziel ist es, Kooperationsvereinbarungen mit Einrichtungen in Drittländern zu schließen, die den Marktzugang für EU-Unternehmen ermöglichen, und die internationale Zusammenarbeit von Clustern in Bereichen von strategischem Interesse anzuführen.

Eurocluster können eine gemeinsame Internationalisierungsstrategie entwickeln und umsetzen, die Internationalisierung von KMU in Drittländer außerhalb Europas unterstützen und Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen in Drittländern unterzeichnen.

Sie können eine gemeinsame "europäische" strategische Vision mit einer globalen Perspektive und gemeinsamen Zielen für bestimmte Drittmärkte entwickeln und Wege für den Wiederaufbau und die Wiederanbindung internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten erkunden, ihre globalen Möglichkeiten an eine neue Realität anpassen und bei der Risikoexposition rationale Positionen einnehmen.

Eurocluster sollten sich bemühen, die Internationalisierung ihrer KMU-Mitglieder in bestimmte Drittländer erfolgreich zu unterstützen und/oder ihre Widerstandsfähigkeit in globalen Wertschöpfungsketten, in denen sie bereits aktiv sind, zu stärken und/oder strategische ausländische Direktinvestitionen und Kooperationspartner anzuziehen und/oder kritische Importe, Wissen und Technologien zu sichern, um Wachstum, Beschäftigung und Investitionen in Europa zu fördern.

Darüber hinaus könnten die Eurocluster ihre rasche Anpassungsfähigkeit an künftige Entwicklungen im internationalen Handel und die Kohärenz ihrer Prioritäten mit den EU-Strategien, insbesondere in der Handelspolitik, unter Beweis stellen. Die Eurocluster können eine Rolle dabei spielen, den KMU dabei zu helfen, von den bestehenden und künftigen Freihandelsabkommen der EU zu profitieren, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Unterstützungsanbietern und Netzwerken sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

Um dieses Ziel zu erreichen, können die Eurocluster die vom ECCP organisierten Matchmaking-Veranstaltungen und -Aktivitäten nutzen, sofern dies möglich ist und mit den Zielen der von ihnen unterstützten KMU übereinstimmt.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Eurocluster müssen die Ergebnisse ihrer Aktivitäten überwachen und zu diesem Zweck eine umfassende Reihe von Indikatoren, Benchmarks und Zielvorgaben ausarbeiten.

Bitte konsultieren Sie die Seiten 19-21 des Aufforderungsdokuments zu den obligatorischen KPIs, den Berichtsanforderungen und den zu erbringenden Leistungen.

Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge müssen sich auf eine Wertschöpfungskette innerhalb eines oder mehrerer der 14 industriellen Ökosysteme konzentrieren, die in der europäischen Industriestrategie genannt sind. Darüber hinaus ist diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in zwei Bereiche unterteilt: Der erste Bereich bezieht sich speziell auf das Gesetz über die Netto-Null-Industrie und die kritischen Rohstoffe, der zweite Bereich befasst sich mit Wertschöpfungsketten, die nicht mit den beiden genannten Rechtsvorschriften in Zusammenhang stehen.

Die Vorschläge dürfen sich nur auf einen der beiden Teilbereiche dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beziehen:

  • Aktionsbereich 1 konzentriert sich auf Netto-Null-Technologien und kritische Rohstoffe: Dieser Aktionsbereich deckt Wertschöpfungsketten innerhalb oder über industrielle Ökosysteme hinweg ab, die darauf abzielen, den Zugang zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Netto-Null-Technologien zu gewährleisten, u. a. durch den Ausbau der Herstellungskapazitäten für Netto-Null-Technologien und die Sicherung der Widerstandsfähigkeit der Versorgungskette, oder/und auf den Beginn oder die Ausweitung der Gewinnung, der Verarbeitung oder des Recyclings strategischer Rohstoffe oder auf die Herstellung und den Ausbau von Materialien, die strategische Rohstoffe in strategischen Technologien ersetzen können;
  • Aktionsbereich 2 umfasst Wertschöpfungsketten, die nicht unter Aktionsbereich 1 fallen.

Eurocluster können in einem oder mehreren industriellen Ökosystemen tätig sein. Sie müssen in Anhang 5 von Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit - angeben, für welchen der beiden Aktionsbereiche sie gelten und welches der 14 industriellen Ökosysteme sie vertreten. Dieser Anhang 5 kann von der EISMEA-Seite hier heruntergeladen werden und muss als obligatorischer Anhang zum Vorschlag hochgeladen werden (bitte prüfen Sie sorgfältig Abschnitt 5 "Zulässigkeit" und Abschnitt 6 "Förderfähigkeit" dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).


Aktivitäten, die finanziert werden können:

Eurocluster, die sich im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bewerben, müssen obligatorische Aktivitäten (siehe unten) zur Erreichung des Hauptziels durchführen und dabei auch einen Beitrag zu einem oder mehreren der unterstützenden Ziele leisten.

Darüber hinaus müssen die Eurocluster einen wirksamen Kommunikationsplan entwerfen und umsetzen, um den Output, die Ergebnisse und die Auswirkungen des Projekts zu fördern.

Nachstehend finden die Antragsteller die obligatorischen Aktivitäten sowie eine nicht erschöpfende Liste der förderfähigen Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für beide Aktionsbereiche. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine kohärente und ausgewogene Mischung aus obligatorischen Aktivitäten und anderen potenziellen Aktivitäten enthalten, die für jedes Ziel relevant sind.

Darüber hinaus wird erwartet, dass die Vorschläge aufzeigen, wie die Partnerschaften effektiv mit anderen unterstützenden Akteuren und Netzen wie ECCP, EEN und den europäischen Zentren für digitale Innovation zusammenarbeiten werden, um ihre Wirkung für Unternehmen zu erhöhen.

Obligatorische Aktivitäten:

  • Unterstützung von Produktinnovationen zur Verringerung der Abhängigkeit von kritischen Inputs und Technologien in den Wertschöpfungsketten der Eurocluster im Hinblick auf die Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen für Unternehmen.
  • Förderung der Umsetzung von Geschäftsprozessinnovationen in Verbindung mit der Einführung neuer Technologien für Unternehmen, die KMU dabei helfen, die Anforderungen für einen erfolgreichen grünen und digitalen Wandel zu erfüllen und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
  • Verpflichtende Aktivitäten zur Kommunikation:
    • Die Eurocluster müssen darlegen, wie sie eine größtmögliche Sichtbarkeit ihrer Aktivitäten und Errungenschaften unter besonderer Berücksichtigung ihres industriellen Ökosystems/ihrer industriellen Ökosysteme erreichen wollen.
    • Die Vorschläge müssen einen Überblick über die Kommunikationsstrategie des Euroclusters enthalten, in dem erläutert wird, wie der Eurocluster die wichtigsten Kommunikationsziele erreichen will, wobei mindestens die folgenden Elemente zu berücksichtigen sind:
      • Zielpublikum für die Kommunikation,
      • die zu verwendenden Kommunikationskanäle und -instrumente sowie die Art und Weise, wie der Eurocluster die von der Europäischen Plattform für Clusterkooperation gebotenen Möglichkeiten der Sichtbarkeit nutzen wird,
      • wie die Ergebnisse der Kommunikationsaktivitäten gemessen und der Erfolg definiert werden soll.
    • Vorschläge, die für eine Förderung ausgewählt werden, müssen die oben genannten Punkte in einem Kommunikations- und Verbreitungsplan ausarbeiten, der in einer frühen Phase der Projektdurchführung vorgelegt werden muss.
    • Jeder Eurocluster muss einen Kommunikationsbeauftragten benennen.
    • Die Eurocluster werden Marketinginstrumente, einschließlich sozialer Medien und aktiver Teilnahme (z. B. als Redner) an Veranstaltungen, strategisch einsetzen, um über ihre Arbeit zu informieren und Ergebnisse zu verbreiten. Eurocluster werden ein klares Nutzenversprechen erstellen, um eine EU-weite Ansprache von KMU, Forschern und potenziellen Investoren zu gewährleisten.
    • Eurocluster müssen eine gemeinsame Markenidentität verwenden (die den ausgezeichneten Bewerbern vom EISMEA zur Verfügung gestellt wird), um eine maximale Sichtbarkeit der Initiative zu gewährleisten und die Sichtbarkeit und den Bekanntheitsgrad der einzelnen Projekte zu erhöhen. Die Eurocluster müssen ihre individuellen Logos und visuellen Identitäten unter Verwendung dieser gemeinsamen Markenidentität entwickeln, wobei sie ihrer allgemeinen Verpflichtung nachkommen müssen, den Ursprung der EU-Finanzierung zu nennen und deren Sichtbarkeit in allen Mitteilungen zu gewährleisten. Die geschaffene visuelle Identität muss in allen benötigten Kommunikationsmaterialien verwendet werden (z. B. in gedruckten Dokumenten, Websites, Social-Media-Kanälen, Werbematerialien, Veranstaltungen, E-Mails, Newslettern und allen anderen von den Euroclustern erstellten Kommunikationsmitteln).
    • Alle einzelnen Partner des Euroclusters müssen den Eurocluster auf ihrer jeweiligen Website vorstellen.
    • Die Eurocluster müssen innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung ihr Profil auf der Europäischen Plattform für Clusterkooperation ausfüllen und diese Webseite als Hauptkommunikationskanal für die Projektaktivitäten und -ergebnisse nutzen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann dazu führen, dass die Agentur die Finanzhilfevereinbarung aussetzt oder kündigt.

Weitere förderfähige Aktivitäten sind auf den Seiten 13-16 des Aufrufs aufgeführt.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mindestens drei Clusterorganisationen (wie oben definiert) oder Clusternetzwerke aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten;
  • mindestens die Hälfte der Partner in jedem Konsortium (Eurocluster) müssen Clusterorganisationen oder Clusternetzwerke sein, die bis zum Ablauf der Einreichungsfrist dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im ECCP registriert sind oder eine Registrierung eingereicht haben; in diesem Sinne werden alle Antragsteller gebeten, Anhang 5 von Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit - auszufüllen und vorzulegen:
    • für Clusterorganisationen und Clusternetzwerke, die bereits auf der Europäischen Plattform für Clusterkooperation registriert sind: der Link zum ausgefüllten Profil der Clusterorganisation für jeden auf der Plattform registrierten Antragsteller muss angegeben werden; oder
    • Für Clusterorganisationen und Clusternetzwerke, die noch nicht in der Europäischen Plattform für die Zusammenarbeit von Clustern registriert sind: für jeden Antragsteller eine ehrenwörtliche Erklärung, dass er eine Clusterorganisation oder eine Unternehmensnetzwerkorganisation vertritt, die innovative Unterstützungsdienste für Unternehmen anbietet oder kanalisiert (in Übereinstimmung mit der Definition von "Innovationsclustern"), zusammen mit einem Nachweis, dass ein Clusterprofil beim ECCP zur Registrierung eingereicht wurde, wobei die entsprechenden Informationen in das Beschreibungsformular aufzunehmen sind.
  • Dem antragstellenden Konsortium muss mindestens ein Partner angehören, der in einer weniger fortgeschrittenen Region eines EU-Mitgliedstaates ansässig ist (gemäß der Definition und Anwendung der Verordnung über die Kohäsionspolitik 2021-2027: Pro-Kopf-BIP <75 %). Der Name der weniger fortgeschrittenen Region muss in Anhang 5 von Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit angegeben werden. Der Name dieser Region muss mit der Region übereinstimmen, die in der juristischen Adresse (gemäß der angegebenen PIC-Nummer) des Partners angegeben ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) nicht an mehr als einem Eurocluster-Vorschlag im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen können. Jeder Eurocluster ist dafür verantwortlich zu überprüfen, dass seine einzelnen Konsortialpartner (Antragsteller und verbundene Einrichtungen) NICHT an Vorschlägen eines anderen Euroclusters beteiligt sind. Dies gilt auch für Cluster ohne Rechtspersönlichkeit: Wenn ein und dieselbe Clusterorganisation (auch wenn sie in verschiedenen Konsortien durch unterschiedliche Rechtspersonen vertreten ist) an mehr als einem Vorschlag beteiligt ist, werden alle betreffenden Vorschläge im Rahmen dieser Aufforderung als nicht förderfähig betrachtet.

Ebenso kann ein Eurocluster (Konsortium von Antragstellern und angeschlossenen Einrichtungen) nicht mehr als einen Vorschlag im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen.

Wird ein solcher Fall von der Fördereinrichtung festgestellt, werden alle betroffenen Vorschläge, die von den betreffenden Konsortien im Rahmen dieser Aufforderung eingereicht wurden, als nicht förderfähig betrachtet.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)

  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:

    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))

    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)

  • eine Cluster-Organisation (siehe Definition unten), ein Clusternetzwerk des Binnenmarktprogramms (SMP) oder andere Arten von Organisationen sein oder vertreten, die den grünen und digitalen Wandel unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der EU stärken. Für die Zwecke dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Clusterorganisationen als juristische Personen verstanden, die die Stärkung der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Lernens in Innovationsclustern unterstützen und als Anbieter von Innovationsunterstützung fungieren, indem sie spezialisierte und maßgeschneiderte Unterstützungsdienste für Unternehmen anbieten oder kanalisieren, um Innovationstätigkeiten, insbesondere in KMU, zu fördern. In der Regel sind sie die Akteure, die strategische Partnerschaften zwischen Clustern erleichtern.

Besondere Fälle:

Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte:

Mindestens 75 % der Finanzhilfe müssen vom Eurocluster als finanzielle Unterstützung für Dritte, d. h. KMU, über eine Kaskadenfinanzierung mittels offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die die unten beschriebenen Bedingungen erfüllen, bereitgestellt werden.

Finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur für Aktivitäten gewährt werden, die direkt auf das Hauptziel "Innovation und Einführung neuer Verfahren und fortschrittlicher Technologien für strategische Autonomie, Aufbau von Kapazitäten in den kritischsten Bereichen ihrer Ökosysteme und Förderung des Wandels zu einer umweltfreundlicheren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschaft" ausgerichtet sind (siehe Abschnitt 2). Bitte beachten Sie dies:

  • Finanzielle Unterstützung für Dritte erfordert eine direkte finanzielle Transaktion zwischen den Empfängern dieser Aufforderung, dem Eurocluster, und den "Dritten" (KMU, die von den kaskadierenden Aufforderungen des Euroclusters profitieren). Daher gilt eine "indirekte" Unterstützung, z. B. über Gutscheinsysteme oder Dienstleistungen, nicht als "finanzielle Unterstützung für Dritte" im Sinne dieser Aufforderung.
  • Die Unterstützung für Dritte kann nicht durch direkt vom Konsortium angebotene Dienstleistungen erfolgen.
  • Die finanzielle Unterstützung, die die Empfänger von Eurocluster-Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung Dritten gewähren, muss von den Dritten/Empfängern der finanziellen Unterstützung durch einen bestimmten Prozentsatz anderer privater Finanzquellen (in Form von Fremd- oder Eigenmitteln) ergänzt werden, wodurch privates Kapital in die Projekte fließt.

Hinweis: Obwohl es sich bei Clusterorganisationen um "KMU" handeln kann (und häufig auch handelt), müssen sich "Eurocluster" im Sinne dieser Aufforderung an KMU richten, die keine Cluster oder andere zwischengeschaltete Organisationen sind, es sei denn, dies ist nachweislich für die Durchführung des Projekts erforderlich.

In den Vorschlägen müssen folgende Angaben gemacht werden

  • die Definition der Einrichtungen (KMU), die finanzielle Unterstützung erhalten können, die "Dritten",
  • die Art der vorgeschlagenen Unterstützung,
  • die zu erreichenden Ziele und Ergebnisse,
  • die Bedingungen für die Teilnahme,
  • eine feste und erschöpfende Liste der verschiedenen Arten von Tätigkeiten, für die ein Dritter eine finanzielle Unterstützung erhalten kann,
  • die Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung,
  • die Kriterien für die Berechnung des genauen Betrags der finanziellen Unterstützung,
  • den Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann (der 60 000 EUR pro Dritten nicht überschreiten darf, es sei denn, die Verwirklichung der Ziele der Maßnahmen wäre andernfalls unmöglich oder übermäßig schwierig und dies wird im Antragsformular ordnungsgemäß begründet), und die Kriterien für seine Festlegung,
  • die Gründe, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird,
  • eine Strategie zur Nutzung von EU-Mitteln, um privates Kapital zu mobilisieren,
  • eine Strategie, wie KMU erreicht werden können, auch durch eine wirksame Zusammenarbeit mit dem EEN und anderen Unterstützungsnetzen.

In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die die Eurocluster als Empfänger von EU-Zuschüssen veröffentlichen müssen, um die finanzielle Unterstützung für die betreffenden Dritten zu gewähren, können weitere Bedingungen zu den oben genannten oder anderen Elementen festgelegt werden.

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Finanzhilfen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Eurocluster müssen ihre offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfassend veröffentlichen und die EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit einhalten. Alle Aufforderungen zur finanziellen Unterstützung Dritter müssen mindestens auf jeder der folgenden Plattformen veröffentlicht werden:
    • Europäische Plattform für Clusterzusammenarbeit,
    • Enterprise Europe Network,
    • Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen,
    • Euroclusters-eigene Website (falls vorhanden; falls nicht, müssen die Aufforderungen auf den Websites der Konsortialpartner veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Entwicklung einer neuen Website im Rahmen dieser Aufforderung nicht förderfähig sind), und
    • die Euroclusters-Kanäle in den sozialen Medien, wobei mindestens EISMEA, die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) der Kommission und die Europäische Plattform für Clusterkooperation zu nennen sind.
  • Die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben. Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss unverzüglich eine Aktualisierung auf der Seite der Aufforderung im Portal "Funding and Tenders" sowie auf allen Websites und Plattformen, auf denen die Aufforderung veröffentlicht wurde, veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden;
  • Eurocluster muss unverzüglich die Ergebnisse der Aufforderung veröffentlichen, einschließlich einer kurzen Beschreibung jeder von Dritten finanzierten Maßnahme, des Datums des Zuschlags, der Dauer der Maßnahme und der Namen und Länder der Endempfänger;
  • Die Aufforderungen müssen eine eindeutige EU-Dimension aufweisen;
  • Mindestens 10 % der unterstützten Dritten, d. h. der KMU, müssen aus anderen EU-Regionen als den Ländern der einzelnen Eurocluster-Partner stammen;
  • Bei jeder Aufforderung muss den EU-13-Ländern und den EU-Regionen, mit denen die Partner des Euroclusters bisher nicht zusammengearbeitet haben, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Schwerpunkt der Aufforderungen liegt auf der Einbindung von Akteuren aus Regionen mit unterschiedlichem wirtschaftlichem Entwicklungsstand.

Entwicklung.

Der Eurocluster als Empfänger der EU-Finanzhilfe muss sicherstellen, dass die Empfänger der finanziellen Unterstützung der Agentur, der Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Rechnungshof gestatten, ihre Kontrollbefugnisse in Bezug auf Dokumente, Informationen, auch auf elektronischen Datenträgern, oder in den Räumlichkeiten des Endempfängers auszuüben.


Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen EU- und Nicht-EU-Ländern stattfinden, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind (siehe oben), sowie auf gezielte Drittländer zum Zweck der Internationalisierung.

Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Sätzen erstattet (100 % für die Kosten der finanziellen Unterstützung Dritter und 90 % für alle anderen Kostenkategorien).

Das Budget der einzelnen Eurocluster-Vorschläge muss wie folgt aufgeteilt werden:

  • Bis zu 25 % sind für gemeinsame Aktivitäten zwischen Clusterorganisationen und anderen Eurocluster-Partnern vorgesehen, um z. B. die Konzeption von Unterstützungsmaßnahmen für KMU, die Koordinierung von Maßnahmen, Netzwerk-, Schulungs- und Internationalisierungsaktivitäten/-dienste sowie die gemeinsame Kommunikation zu finanzieren.
  • Mindestens 75 % gehen an KMU in Form von finanzieller Unterstützung für Dritte (FSTP) zur direkten Finanzierung von Dienstleistungen zur Unterstützung ihrer Widerstandsfähigkeit, ihrer umweltfreundlichen und digitalen Transformation, die ausschließlich mit dem Hauptziel ("Innovation und Einführung neuer Verfahren und fortschrittlicher Technologien") dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Zusammenhang stehen.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 30 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)

  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)

  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):

    • Anhang 1 zu Teil B - Detaillierte Budgettabelle/Rechner (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar: Datei "Tpl Detailed Budget Table (SMP COSME GFS 90)");

    • Anhang 2 zu Teil B - Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend. Eine Beschreibung der Profile (Qualifikationen und Erfahrungen) des für die Verwaltung und Durchführung des Projekts zuständigen Personals sowie eine Beschreibung der Mitglieder des Konsortiums sind jedoch im Antragsformular Teil B erforderlich und müssen ordnungsgemäß ausgefüllt werden.

    • Anhang 3 zu Teil B - Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend

    • Anhang 4 zu Teil B - Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)

    • Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (erhältlich auf der EISMEA-Seite hier).

Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

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