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Call-Eckdaten
Interreg Central Europe - 3. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Zentraleuropa Programm
Termine
Öffnung
15.10.2024
Deadline
10.12.2024 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 800.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung lädt Interreg Central Europe Organisationen aus ganz Mitteleuropa ein, transnationale Kooperationsideen für Kleinprojekte zu entwickeln, die "bahnbrechende Lösungen für periphere und rückständige Gebiete bieten und diese attraktiver machen, um dort zu leben und zu arbeiten". Folglich hat der Aufruf einen territorialen und thematischen Schwerpunkt und richtet sich an kleine Projekte.
Call-Ziele
Im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Projektanträge ausschließlich im Rahmen der folgenden vier spezifischen Ziele (SO) des Programms eingereicht werden:
- SO 1.2 Stärkung der Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und Unternehmertum
- SO 2.5 Ökologisierung der städtischen Mobilität
- SO 3.1 Verbesserung der Verkehrsanbindung ländlicher und abgelegener Regionen
- SO 4.1 Stärkung der Governance für eine integrierte territoriale Entwicklung
Erwartete Ergebnisse
SO 1.2 Stärkung der Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und Unternehmertum
Die starke industrielle Basis Mitteleuropas und ihre Abhängigkeit von angemessenen Qualifikationen unterstreicht die strategische Bedeutung dieses Einzelziels. KMU wurden als die wichtigsten Anbietenden von Arbeitsplätzen in Mitteleuropa identifiziert, und es ist wichtig, lokal verfügbare menschliche Fähigkeiten zu fördern, insbesondere für den Übergang zu Industrie 4.0, Digitalisierung und einer grünen Wirtschaft. Die Kapazitäten für einen effizienten unternehmerischen Entdeckungsprozess müssen ebenso verbessert werden wie für die Ausarbeitung oder Aktualisierung intelligenter Spezialisierungsstrategien. Die ortsbezogene Entwicklung von Kompetenzen ist auch entscheidend für den Abbau des Stadt-Land-Gefälles. Insgesamt ist ein gerechter Übergangsprozess erforderlich, der sozial verantwortlich ist.
SO 2.5 Ökologisierung der städtischen Mobilität
Die Verringerung der Verkehrsemissionen ist eines der Hauptziele des europäischen Green Deal. Eine intelligente und umweltfreundlichere urbane Mobilität erfordert eine integrierte Antwort. Viele funktionale städtische Gebiete in Mitteleuropa stehen bei der Ökologisierung ihrer Mobilität vor ähnlichen Herausforderungen. Der besondere territoriale Bedarf liegt in der großen Vielfalt der Themen (z. B. Umweltverschmutzung und Verkehrsstaus), die in einem integrierten Ansatz angegangen werden müssen. Darüber hinaus umfasst das Thema nicht nur verschiedene Arten der Mobilität, sondern auch die städtische und die Stadt-Land-Logistik.
SO 3.1 Verbesserung der Verkehrsanbindung von ländlichen und peripheren Regionen
Das Programmgebiet ist ein wichtiger Knotenpunkt in Europa. Dies kann die Teilnahme am Handel strategisch erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die Anbindung an größere Verkehrskorridore ist jedoch vergleichsweise schwach. Es besteht die Notwendigkeit, insbesondere periphere Regionen an die Knotenpunkte der TEN-V-Kernnetzkorridore (CNC) anzubinden, Engpässe zu beseitigen und fehlende Verkehrsverbindungen zu überbrücken, um eine gute Erreichbarkeit in ganz Mitteleuropa zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Verkehrsemissionen bis 2050 um 90 % zu reduzieren, was intelligente und nachhaltige Konzepte für die grenzüberschreitende Mobilität, die Intermodalität und die Einführung IT-gestützter Lösungen für das Mobilitätsmanagement erforderlich macht.
SO 4.1 Stärkung der Governance für eine integrierte Raumentwicklung
Mitteleuropa ist sowohl in territorialer als auch in sozioökonomischer Hinsicht sehr heterogen. Eine Vielzahl von Herausforderungen und Hindernissen behindert die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung in Mitteleuropa, die nicht unbedingt an bestimmte Verwaltungseinheiten gebunden sind. Sie beziehen sich vielmehr auf Gebiete mit funktionalen Verbindungen, die durch wirtschaftliche, soziale und ökologische Verflechtungen gekennzeichnet sind. Die Bewältigung dieser territorialen Entwicklungsherausforderungen erfordert integrierte Multi-Level- und Multi-Sektor-Governance-Prozesse, die funktionale Verknüpfungen auf territorialer Ebene berücksichtigen. Es ist notwendig, die Kapazitäten der Behörden auf allen territorialen Ebenen zu verbessern, um integrierte territoriale Entwicklungsstrategien auszuarbeiten und umzusetzen. Die Zusammenarbeit sollte innerhalb und zwischen Gebieten, die funktionale Verbindungen haben, gefördert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Für die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kommen folgende Antragsteller in Frage:
- Nationale, regionale und lokale öffentliche Einrichtungen;
- Private Einrichtungen, einschließlich privater Unternehmen, die Rechtspersönlichkeit besitzen;
- Internationale Organisationen, die nach dem nationalen Recht eines EU-Mitgliedstaates handeln;
- Internationale Organisationen, die nach internationalem Recht handeln, mit Einschränkungen.
Jeder der förderfähigen Antragsteller, mit Ausnahme von internationalen Organisationen, die nach internationalem Recht handeln, kann die Rolle des federführenden Partners übernehmen, solange er im Programmgebiet ansässig ist oder als "gleichgestellter Partner" gilt (zur Definition des Begriffs "gleichgestellter Partner" siehe Kapitel I.3.1.1 des Programmhandbuchs).
Private Hauptantragsteller müssen ein Mindestmaß an finanzieller Leistungsfähigkeit aufweisen, um als Hauptpartner in Frage zu kommen. Projektvorschläge, die von privaten Hauptantragstellern eingereicht werden, die die erforderlichen Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Als Mindestanforderung muss die Partnerschaft Folgendes umfassen:
- Mindestens drei Finanzierungspartner;
- aus mindestens drei Ländern; und
- Mindestens zwei der Partner müssen in Interreg-CE-Regionen ansässig sein.
Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist als alleiniger Begünstigter förderfähig, sofern die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt sind. Damit ein EVTZ als alleiniger Begünstigter förderfähig ist, muss er in einem der Interreg-CE-Mitgliedstaaten ansässig sein.
Antragsteller, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind, können ebenfalls eine Finanzierung als Projektpartner beantragen, allerdings müssen diese Partner einen eindeutigen Nutzen für das Programmgebiet erbringen. Ihre Beteiligung wird als Ausnahme betrachtet und muss ordnungsgemäß begründet werden.
Antragsteller können auch außerhalb der EU ansässig sein, erhalten jedoch keine EFRE-Mittel aus dem Interreg CE-Programm.
In Übereinstimmung mit dem Gesamtziel und dem territorialen Schwerpunkt der Aufforderung sollte die Projektpartnerschaft vorzugsweise lokale und regionale Behörden (oder damit verbundene Einrichtungen), Verbände, die Zivilgesellschaft, NRO usw. einbeziehen.
Die Beteiligung von Forschungseinrichtungen an der Partnerschaft sollte begrenzt sein. Solche Organisationen sollten vor allem als Wissensvermittler fungieren oder lokale und regionale Akteure unterstützen.
Die Zusammenarbeit muss im Mittelpunkt eines jeden Projekts stehen. Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch) - d. h. die Partner müssen in integrierter Weise an der Entwicklung von Ideen, Prioritäten und Maßnahmen im Projektentwicklungsprozess beteiligt sein.
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch) - d.h. die Projektaktivitäten müssen von den Partnern in einer kooperativen Weise durchgeführt werden, die klare inhaltliche Zusammenhänge gewährleistet und vom federführenden Partner koordiniert wird.
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch) - d.h. das gemeinsame Projektbudget muss entsprechend der von jedem Projektpartner durchgeführten Aktivitäten organisiert werden. Der LP ist für die Verwaltung und Berichterstattung gegenüber den Programmgremien sowie für die Verteilung der Mittel an die Partner verantwortlich.
- Gemeinsame Personalbesetzung - d.h. das Projekt sollte keine Funktionen innerhalb der Partnerschaft duplizieren. Insbesondere sollten die Funktionen des Projektmanagements nur einmal auf Projektebene besetzt werden.
weitere Förderkriterien
Die dritte Aufforderung zielt darauf ab, das Entwicklungspotenzial von Randgebieten und rückständigen Gebieten zu erschließen. Um für den territorialen Schwerpunkt der Aufforderung in Frage zu kommen, müssen die Gebiete, auf die die Projekte ausgerichtet sind, eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
- Geringes wirtschaftliches Potenzial;
- Schlechter Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI)2, oft beeinflusst durch den demografischen Wandel;
- mangelnde räumliche Nähe, Rückgang der Bedeutung, des Einflusses oder der Konnektivität.
Diese Merkmale berücksichtigen sowohl die räumlichen und sozioökonomischen Aspekte der Randlage als auch die funktionalen Beziehungen und Verbindungen zu anderen Gebieten. Im Einklang mit der obigen Definition können die Gebiete, auf die sich die Projekte der dritten Aufforderung beziehen, in ländlichen Gebieten liegen, aber auch städtische Gebiete mit einem sozioökonomischen Entwicklungsrückstand umfassen.
Der Umfang oder die Größe der Zielgebiete kann je nach den Projektzielen variieren und reicht beispielsweise von lokalen Nachbarschaften (z. B. Vorstädten), Stadtteilen, Dörfern und ländlichen Gemeinden bis hin zu kleinen und mittleren Städten oder ganzen Regionen, die in Randlage sind oder einen Entwicklungsrückstand aufweisen.
Die oben genannten Merkmale der Randlage und der rückständigen Gebiete sind qualitativer Art, daher enthält die Aufforderung keine Beschränkungen hinsichtlich der Förderfähigkeit von Regionen, auf die die Projekte abzielen. Die Antragsteller müssen im Antragsformular nachweisen, dass die Gebiete, auf die sich ihre Projekte beziehen, für den territorialen Schwerpunkt der Aufforderung relevant sind, insbesondere, dass sie eindeutig mit einem oder mehreren der drei oben genannten Merkmale übereinstimmen.
Das Programmgebiet von Interreg CE erstreckt sich über neun EU-Mitgliedstaaten. Es umfasst alle Regionen Österreichs, Kroatiens, der Tschechischen Republik, Ungarns, Polens, der Slowakei und Sloweniens, sowie ausgewählte Regionen in Deutschland und Italien. Deutschland beteiligt sich mit Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Region Braunschweig in Niedersachsen. Italien beteiligt sich mit Piemonte, Aostatal, Ligurien, Lombardei, Venetien, Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna und den autonomen Provinzen Bozen und Trient.
Vorläufige EFRE-Zuweisung für jede Priorität:
- Prioritätsachse 1: Zusammenarbeit für ein intelligenteres Mitteleuropa: 5.600.000,00 €.
- Prioritätsachse 2: Zusammenarbeit für ein grüneres Mitteleuropa: 2.100.000,00
- Prioritätsachse 3: Zusammenarbeit für ein besser vernetztes Europa: 2.100.000,00
- Prioritätsachse 4: Verbesserung der Governance für die Zusammenarbeit in Mitteleuropa: 4.200.000,00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Obligatorische Einzelberatungen:
Das Programm bietet eine breite Palette von Unterstützungsmaßnahmen und -instrumenten, um Antragsteller bei der Einreichung qualitativ hochwertiger Vorschläge zu unterstützen. Dazu gehören "individuelle Beratungen" mit dem Gemeinsamen Sekretariat, die dazu dienen, die federführenden Antragsteller zu technischen Fragen in Bezug auf Inhalt, Kommunikation und Finanzen ihrer Projektideen zu beraten.
Anders als bei den vorangegangenen Aufrufen und den Bestimmungen im oben erwähnten Kapitel des Programmhandbuchs ist bei diesem dritten Aufruf eine individuelle Beratung für jeden Vorschlag obligatorisch.
Individuelle Beratungen können ausschließlich für Projektideen beantragt werden, die von registrierten Nutzern der Interreg CE-Antragstellergemeinschaft eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Beratung in einem frühen Stadium der Projektentwicklung zu beantragen, da sie nur auf der Grundlage des Projektideenformulars erfolgt, das vor der Beratung eingereicht werden muss.
Die Konsultationen können im Zeitraum zwischen dem 17. Oktober und dem 3. Dezember 2024 beantragt werden. Nach der Konsultation sendet die JS eine Bestätigung der Konsultation an den konsultierten Antragsteller, in der auch auf die konsultierte Projektidee verwiesen wird. Die in der JS-Bestätigung angegebene Referenznummer ist in die Erklärung des federführenden Partners aufzunehmen, die Teil des in Kapitel 1 dieser Aufgabenstellung genannten Antragspakets ist.
Projektvorschläge, die ohne Teilnahme an einer obligatorischen individuellen Konsultation eingereicht werden, sind nicht förderfähig und werden nicht weiter bearbeitet.
Die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt in einem "einstufigen" Verfahren.
Projektvorschläge müssen in englischer Sprache eingereicht werden, und zwar ausschließlich über das webbasierte gemeinsame elektronische Überwachungssystem (Jems) des Interreg CENTRAL EUROPE Programms, das unter https://jems.interreg-central.eu verfügbar ist .
Das Antragspaket enthält auch eine Offline-Vorlage für das Antragsformular (nur zu Informationszwecken). Diese Vorlage enthält zusätzliche Anleitungen zum Ausfüllen der verschiedenen Abschnitte.
Call-Dokumente
Interreg Central Europe Programme 2021-2027 (v4)Interreg Central Europe Programme 2021-2027 (v4)(2764kB)
Interreg Central Europe ToR Call 3Interreg Central Europe ToR Call 3(268kB)
Kontakt
+43 (0) 1 8908 088 - 2403
info@interreg-central.eu
Website
Interreg Central Europe National Contact Points (NCPs)
Website
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