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Call-Eckdaten
Interreg Bayern-Österreich: p2p-Projekte 2025
Förderprogramm
Interreg Bayern-Österreich
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
28.02.2025 23:59
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 61.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
bis zu € 5.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm INTERREG VI-A Programm Bayern – Österreich 2021-2027 verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung – eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance.
Call-Ziele
People2People-Projekte:
-
Priorität 5: Grenzüberschreitende Governance
-
Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen
-
Erwartete Ergebnisse
Das Spezifische Ziel 7 stellt den Abbau bestehender Barrieren und Grenzhindernisse in den Fokus um die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten des Governance-Settings im Programmraum zu stärken. So soll das Zusammenleben und -arbeiten im Alltag der Grenzregionen durch Begegnungsmaßnahmen und langfristig angelegte grenzüberschreitende Kooperationen verbessert und die Nutzung vorliegender gemeinsamer Potenziale im Programmraum erleichtert werden.
Die zu fördernden Projekte müssen aktiv zum Abbau der genannten Hindernisse beitragen und sich in einer der drei folgenden Stoßrichtungen einfügen:
- Förderung von Begegnungsmaßnahmen (People2People-Projekte): Durch die Unterstützung von lokalen bzw. kleinregionalen Begegnungsmaßnahmen soll der europäische Gedanke der grenzüberschreitenden Integration für BürgerInnen in Bereichen ihres täglichen Lebens erlebbar gemacht werden. Der Fokus derartiger Kleinstprojekte (bis 5.000 € Gesamtkosten) liegt auf gemeinsamen Veranstaltungen, Treffen und Austauschmöglichkeiten. Primäre AnsprechpartnerInnen für Kleinstprojekte sind die Euregios im Programmgebiet.
- Abbau von rechtlich-administrativen Grenzhindernissen („Border Obstacles“): Mittels Projekten sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Grenzhindernissen aktiv zu begegnen und in Folge das Potenzial der Grenzregion durch Zusammenarbeit besser ausschöpfen zu können. Grundlage für Projekte sind die Themenbereiche des „Border Obstacles“-Papers des INTERREG-Programms, in welche sie sich einfügen müssen.
- Förderung von strukturellen „Governance-Projekten“: Ziel der Projekte ist es, gemeinsame Strukturen aufzubauen und zu etablieren, die einen dauerhaft, langfristig grenzüberschreitenden Charakter aufweisen. Wichtig ist, dass mit Projektende eine verpflichtende Kooperationserklärung vorliegt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Kein Projekt kann von einer einzelnen Organisation durchgeführt werden; es müssen mindestens zwei Partner sein – mindestens einer aus Bayern und einer aus Österreich.
Jedes Projekt muss klar die Kooperation der Projektpartner darlegen - dies wird mittels der vier Kooperationskriterien geprüft, von den vier Kriterien müssen mindestens drei erfüllt werden:
- Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsames Personal
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet setzt sich aus folgenden NUTS-III-Regionen zusammen:
ÖSTERREICH: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet
BAYERN: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu
Mittelprojekte (also Projekte mit beantragten förderfähigen Kosten von 35.000 € bis zu 100.000 €, welche vom jeweiligen EUREGIO-Gremium ausgewählt werden), können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden und unterliegen den Förderfähigkeitsregeln für Großprojekte. Bei der Antragsstellung ist, anders als bei den Großprojekten, keine Projektskizze notwendig.
Auch Kleinprojekte (beantragte förderfähige Kosten bis zu 35.000 €) können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden, unterliegen allerdings einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren.
P2P-Projekte sind ausgerichtet zur Förderung von grenzüberschreitenden Begegnungsmaßnahmen und können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 7 eingereicht werden. Bis zu 5.000€ können als förderfähige Kosten beantragt werden. Sie unterliegen ebenso einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren, bspw. erfolgen Antragstellung und Abrechnung analog. Im Rahmen der Antragstellung müssen die Kosten plausibel dargestellt werden, um den von den Projektpartnern festgelegten Meilensteinen zugeordnet werden zu können. Diese dienen anschließend der Überprüfung des Projekterfolgs.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Call-Dokumente
Interreg Bayern-Österreich 2021-2027 Programm DEInterreg Bayern-Österreich 2021-2027 Programm DE(302kB)
Kontakt
+43 73277200
gs.interreg@ooe.gv.at
Website
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