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Call-Eckdaten
Europäische Universitäten - Entwicklung einer neuen tiefgreifenden institutionellen transnationalen Zusammenarbeit (Thema 2)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-EUR-UNIV-2
Termine
Öffnung
04.10.2022
Deadline
31.01.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
07.11.2022
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 38.400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung sollen Antragsteller unterstützt werden, die eine
transnationale Zusammenarbeit in einer neuen Allianz "Europäische
Allianz der europäischen Universitäten".
Call-Ziele
Europäische Universitäten sind sehr ehrgeizige transnationale Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die eine langfristige institutionelle strukturelle und strategische Zusammenarbeit entwickeln, die auf gemeinsamen Werten und vereinbarten Grundsätzen beruht und auf die Nachhaltigkeit ihrer Zusammenarbeit abzielt. Die Initiative "Europäische Universitäten" entspricht einer langfristigen Vision, die das Potenzial hat, die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu verändern und auf eine neue Ebene zu bringen.
In diesem Zusammenhang wird "European Universities" die oben genannten Ziele durch die schrittweise Umsetzung der folgenden spezifischen Ziele erreichen:
- Entwicklung und Umsetzung einer integrierten langfristigen gemeinsamen Strategie für die Bildung, die nach Möglichkeit Verbindungen zu Forschung und Innovation sowie zu Dienstleistungen für die Gesellschaft aufweist und die auf den digitalen und umweltfreundlichen Wandel und die wichtigsten sozioökonomischen Herausforderungen eingeht, wobei sie weiterhin der Exzellenz verpflichtet bleibt;
- Aufbau europäischer wissensschaffender Teams ("challenge-based approach") aus Studierenden und Akademikern, möglicherweise zusammen mit Forschern, Unternehmern, Unternehmen, lokalen und regionalen Akteuren und Akteuren der Zivilgesellschaft - je nach Gesamtstrategie und Vision der Allianz -, die gemeinsam gesellschaftliche und andere Herausforderungen ihrer Wahl in einem interdisziplinären Ansatz angehen.
Darüber hinaus sollten die "Europäischen Universitäten" schrittweise ihre Fähigkeit ausbauen, als Modelle für bewährte Verfahren zu fungieren, um die Qualität, internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der europäischen Hochschullandschaft weiter zu steigern. Die Europäischen Universitäten sollten sich in Zusammenarbeit mit ihren nationalen Behörden verpflichten, auf die einschlägigen politischen Ziele des Europäischen Bildungsraums hinzuarbeiten, wie z. B. Mehrsprachigkeit, automatische Anerkennung von akademischen Qualifikationen und im Ausland absolvierten Studienzeiten, die von den an der Allianz beteiligten Hochschuleinrichtungen erbracht wurden, Umsetzung der Initiative für die Europäische Studentenkarte, gegebenenfalls Umsetzung eines institutionellen Gesamtkonzepts für Nachhaltigkeit und Klimakompetenz und durchgängige Berücksichtigung der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen und in allen Fächern sowie der wichtigsten Bologna-Verpflichtungen (Qualitätssicherung, Anerkennung und gegebenenfalls dreistufige Studienabschlüsse) und Austausch relevanter Daten mit der Europäischen Beobachtungsstelle für das Hochschulwesen. Die europäischen Hochschulallianzen werden auch ermutigt, zusammenzuarbeiten, z. B. durch die Bildung von Zentren zusammen mit ihren Innovationsökosystemen, um ihre Kräfte zu bündeln und an gemeinsamen Maßnahmen zu arbeiten, die Synergien zwischen Bildung und Innovation schaffen, wie in der europäischen Strategie für Hochschulen und der neuen europäischen Innovationsagenda hervorgehoben wird.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Europäischen Hochschulallianzen allen beteiligten Hochschuleinrichtungen, den Hochschulsystemen, den EU-Mitgliedstaaten und der Gesellschaft im weiteren Sinne sowie dem Ökosystem der Hochschuleinrichtungen zugute kommen.
Von den Europäischen Universitäten wird erwartet, dass sie die folgenden Auswirkungen haben:
- Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung des europäischen Lebensstils und bei der Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums und des Europäischen Forschungsraums, in Synergie mit dem Europäischen Hochschulraum.
- Beitrag zu einem geeinteren, innovativeren, digitaleren, vernetzteren und grüneren Europa, das sich der Welt öffnet, indem die Widerstandsfähigkeit, die Exzellenz und die geografische und soziale Integration der europäischen Hochschuleinrichtungen gestärkt werden.
- Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen auf globaler Ebene, indem sie durch eine vertiefte transnationale Zusammenarbeit und die nahtlose Mobilität von Studierenden, Akademikern und Forschern gemeinsam stärker werden, Wissen schaffen und austauschen sowie neue Konzepte, Technologien und Innovationen in noch nie dagewesener Geschwindigkeit entwickeln.
- Förderung der europäischen Werte, der Achtung der akademischen Freiheit und der institutionellen Autonomie und Stärkung der europäischen Identität für alle Lernenden, Lehrenden, Forschenden und Mitarbeiter, um innerhalb verschiedener europäischer und globaler Kulturen, in verschiedenen Sprachen, über Grenzen, Sektoren und akademische Disziplinen hinweg zusammenzuarbeiten und gemeinsam Wissen zu schaffen.
- als Akteure des Wandels für den digitalen und grünen Übergang, für den Aufschwung und die zukünftige Widerstandsfähigkeit Europas zu agieren.
- Stärkung der Exzellenzdimension von Hochschulbildung, Forschung und Innovation bei gleichzeitiger Förderung von Gleichstellung, Inklusion, Vielfalt und Gerechtigkeit.
- eine wesentlich intensivere transnationale institutionelle Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen anzustoßen, die zu einem langfristigen strukturellen institutionellen Wandel mit positiven Auswirkungen auf das Lernen und Lehren im Hochschulbereich führt, gemeinsame Bildungsaktivitäten fördert und integrativere und flexiblere Lernansätze ermöglicht. Verbesserung der Kompetenzen und der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden, Personal, Forschern und lebenslang Lernenden, einschließlich unternehmerischer, transversaler, interkultureller, digitaler und grüner Kompetenzen, und Förderung der Innovation durch einen Strom kreativer Talente, um die Gründung und Vergrößerung von Start-ups und KMU in Europa zu unterstützen, insbesondere durch die Einrichtung und Verstärkung des Technologietransfers oder die gemeinsame Nutzung von Wissen und Kapazitäten für den Technologietransfer, wodurch die Entwicklung neuartiger Konzepte, die zu einem Durchbruch führen können, oder kreative Innovationen auf dem Markt unterstützt werden können.
- Verwirklichung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung durch das Angebot vielfältiger Bildungsmöglichkeiten und die Einführung innovativer und studierendenzentrierter Pädagogik, die gemeinsam an europäischen interuniversitären Standorten angeboten werden, wo eine vielfältige Studentenschaft flexible Lernwege auf allen Ebenen ihres Studiums und ihrer Karriere aufbauen kann.
- Wissen zu fördern und die Verbreitung von Talenten zu ermöglichen und so Bildung, soziale und technologische Innovation zu unterstützen, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen und eine nachhaltigere Zukunft zu schaffen.
- Beitrag zur regionalen Entwicklung und positive Beeinflussung der lokalen Gemeinschaften und Ökosysteme durch Bildung und Ausbildung, Forschung und Wissensaustausch, was zu einer Verbesserung des gesellschaftlichen Wohlergehens beiträgt.
- als Katalysator für die Einführung neuer Instrumente und rechtlicher Rahmenbedingungen zu fungieren, um die Umgestaltung aller Universitäten in Europa zu beschleunigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 3 förderfähige Hochschuleinrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
- Eine Hochschuleinrichtung kann gleichzeitig nur an einer durch das Programm Erasmus+ geförderten Europäischen Hochschulallianz als Vollpartner teilnehmen.
- Eine Hochschuleinrichtung kann nur als Vollpartner an einem einzigen Antrag der Europäischen Universitäten teilnehmen; an anderen Anträgen kann sie nur als assoziierter Partner teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
- Nicht-EU-Länder: Drittländer, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR-Länder), Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und
- Nicht-EU-Länder: Westbalkan-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo (diese Bezeichnung lässt die Stellungnahmen zum Status unberührt und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo)
Die Antragsteller (potenzielle Begünstigte und ihre angeschlossenen Einrichtungen, falls vorhanden) müssen sein:
- Hochschuleinrichtungen, die im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, und ihnen angeschlossene Einrichtungen, einschließlich:
- Hochschuleinrichtungen, die bereits an einer intensiven institutionellen transnationalen Zusammenarbeit beteiligt sind, wie z. B. die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ 2020 ausgewählten Europäischen Universitäten. Andere Hochschuleinrichtungen, die im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, und ihnen angeschlossene Einrichtungen, die sich an solchen bestehenden Allianzen beteiligen möchten, können sich ihnen auf freiwilliger Basis anschließen.
- Hochschuleinrichtungen, die eine neue tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit in einer neuen Allianz aufbauen möchten.
- Jede andere Organisation, die sich aus den oben genannten Hochschuleinrichtungen zusammensetzt und speziell zu dem Zweck gegründet wurde, eine tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Bildungsaktivitäten, zu verwirklichen.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Assoziierte Partner erhalten KEINE EU-Förderung im Rahmen dieser Finanzhilfe, aber ihre Beteiligung und Rolle bei verschiedenen Aktivitäten muss im Vorschlag klar beschrieben werden.
Die assoziierten Partner können sein:
- Jede Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die über eine gültige ECHE Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügt.
- Jede öffentliche/private Organisation aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig ist.
- Jede Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, das zum Europäischen Hochschulraum (Bologna-Prozess) gehört, oder im Kosovo.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (EPS, Hochschulprofil sowie Organisations- und Managementstruktur, Umsetzung der ECHE-Grundsätze) (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
- Obligatorische Anhänge und Belege
- detaillierte Budgettabelle
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekt der letzten 4 Jahre)
- weitere Anhänge: das gemeinsame Leitbild
Die Anträge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-EDU-2023-EUR-UNIVCall Document ERASMUS-EDU-2023-EUR-UNIV(1165kB)
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