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Call-Eckdaten
Stärkung der Kapazitäten der Generalinspektion für Migration für die Umsetzung der Migrationssteuerung und der Asylgesetzgebung im Einklang mit dem EU-Besitzstand
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/182493/DD/ACT/MD
Termine
Öffnung
11.10.2024
Deadline
10.12.2024 16:00
Budget des Calls
€ 1.250.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.250.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Übergeordnetes Ziel dieser Aufforderung ist die Stärkung der Kapazitäten der Generalinspektion für Migration (GIM) bei der Umsetzung der Migrationssteuerung und der Asylpolitik im Einklang mit dem EU-Besitzstand.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel dieses Twinning-Projekts besteht darin, die Kapazitäten der GIM zu stärken, um die von der Republik Moldau im Rahmen des EU-Integrationsprozesses eingegangenen Verpflichtungen - Kapitel 24 - zu erfüllen.
Erwartete Ergebnisse
Das Projekt besteht aus 3 Komponenten.
Ergebnis 1/ Komponente 1: Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazität der Inspektion bei der Angleichung und Umsetzung des EU-Besitzstandes und bewährter Verfahren.
Es werden mindestens die folgenden Zwischenergebnisse erzielt: Die Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen werden gestärkt, die Datenerfassung und der Datenaustausch zwischen den relevanten Dienststellen (einschließlich digitaler Prozesse) für die Durchführung von Operationen, die Entscheidungsfindung und die strategische Kommunikation sowie für die Kommunikation mit der breiteren Öffentlichkeit werden ausgebaut. Es wird Unterstützung für die Konzeption und Umsetzung einer faktengestützten Politikentwicklung geleistet. Menschenrechts- und Datenschutzbestimmungen, die den besten EU-Standards entsprechen, werden auf allen Ebenen und in der gesamten Aufsichtsbehörde durchgängig berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Lehrpläne unter Gleichrangigen überprüft und Empfehlungen ausgesprochen, um vereinbarte Überarbeitungen (für die Angleichung und Umsetzung des EU-Besitzstands) in den Lehrplänen der zuständigen nationalen Behörden zu ermöglichen - Programm für die Ausbildung von Ausbilder*innen (Train the Trainers) und Zugang zu Online- und Präsenzschulungen.
Dazu gehört auch eine Bewertung der Ressourcen (Personal, Ausrüstung und Finanzen) für die Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften, einschließlich Empfehlungen und Anforderungen für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln für Flüchtlinge und Migration.
Vorgeschlagene Liste von Teilergebnissen (indikativ und fakultativ)
- Teilergebnis 1.1: Verbessertes strategisches Management
- Die Überwachungs- und Bewertungsmechanismen werden gestärkt.
- Die Datenerfassung und der Datenaustausch zwischen den zuständigen Dienststellen (auch über digitale Verfahren) für die Durchführung von Maßnahmen, die Entscheidungsfindung und die strategische Kommunikation sowie für die Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit werden gestärkt.
- Die Kapazitäten für die Umsetzung einer faktengestützten Politikentwicklung und für die Ausarbeitung eines künftigen Fahrplans für die GIM werden gestärkt.
- Die Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen dem zentralen Apparat (Hauptsitz) und den regionalen Direktionen der GIM werden gestärkt, um eine effiziente Verwaltung der Migrationsprozesse zu gewährleisten.
- Teilergebnis 1.2 Verbesserte Kenntnisse des Personals über den EU-Besitzstand
- Der Datenschutz wird im Einklang mit den bewährten Verfahren der Datenschutzverordnung (GDPR) umgesetzt.
- Der Lehrplan wird bewertet (einschließlich der Zuordnung bestehender und erforderlicher EU-Schulungen) und überarbeitet sowie die Schulung der Ausbilder*innen (ToT) und die Ausbildung erweitert.
Ergebnis 2/ Komponente 2: Die nationalen Behörden werden dabei unterstützt, ihren Rechtsrahmen in den Bereichen Asyl, Flüchtlinge, Staatenlosigkeit und Ausländerwesen an die EU und internationale Standards anzupassen.
Die folgenden Teilergebnisse werden mindestens auf gesetzlicher und operativer Ebene umgesetzt.
Es wird eine Bedarfsanalyse zu Gesetzeslücken im Bereich Migration und Asyl erstellt, die Lücken aufzeigt und Empfehlungen für die reibungslose Umsetzung in der Republik Moldau mit geeigneten Schritten, einem vorläufigen Zeitplan und einem Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus (der auch den Aufbau von Kapazitäten für den Fahrplan umfassen könnte) vorschlägt. Es wird ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem für die Angleichung an den EU-Besitzstand eingerichtet. Die aktuelle Gesetzgebung im Bereich der legalen Migration mit Schwerpunkt auf dem Ausländerrecht wird im Vergleich zum EU-Rechtsrahmen analysiert und mit Empfehlungen für weitere Harmonisierungen sowie einem Umsetzungsprozess (einschließlich Überwachung, Berichterstattung und Zeitplan) versehen. Die Effizienz und Standardisierung der Verfahren wird auf der Grundlage einer vergleichenden Analyse der verschiedenen Praktiken innerhalb der EU in Bezug auf den institutionellen Aufbau, die Entwicklung von Handbüchern und die Organisation von Schulungen erhöht (z. B. Verfahren im Transit, Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerber*innen, Nichtzurückweisung, Regelung des Aufenthalts von Flüchtlingen, Asylbewerber*innen, Ausländer*innen und ihren Familien sowie Einbürgerungsverfahren).
Auf operativer Ebene und zur Umsetzung des EU-Besitzstands wird der Zugang zu Asylverfahren, einschließlich der Identifizierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen, verbessert. Besonderes Augenmerk wird auf die Identifizierung von Personen gelegt, die internationalen Schutz im Einklang mit dem EU-Besitzstand beantragen möchten. Sie wird darauf abzielen, die Bestimmungen über den internationalen Schutz sowie die Rechte und Pflichten von Asylbewerber*innen, Flüchtlingen und Staatenlosen zu verbessern. Darüber hinaus wird es auf der Grundlage einer Bewertung die Qualität der Entscheidungsfindung verbessern, um die Kenntnisse und technischen Fähigkeiten der Sachbearbeiter für die Beurteilung von Asylanträgen sowie der Mitglieder der GIM und GIBP zu verbessern. Darüber hinaus werden die nationalen Behörden in die Lage versetzt, den Aufenthalt ausländischer Bürger*innen effizient und zeitnah zu legalisieren.
Vorgeschlagene Liste von Teilergebnissen (indikativ und optional)
- Teilergebnis 2.1: Erhöhung des Tempos der Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand
- Es wird ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem für die Angleichung an den EU-Besitzstand eingerichtet.
- Es wird eine Bedarfsermittlung zu Gesetzeslücken in den Bereichen Asyl, vorübergehender Schutz und Migration durchgeführt, in der Lücken ermittelt und Empfehlungen für die reibungslose Umsetzung in der Republik Moldau mit entsprechenden Schritten, einem vorläufigen Zeitplan und einem Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus vorgeschlagen werden.
- Die aktuelle Gesetzgebung im Bereich der legalen Migration mit Schwerpunkt auf Ausländer*innen wird im Vergleich zum EU-Rechtsrahmen analysiert und mit Empfehlungen für weitere Harmonisierungen sowie für den Umsetzungsprozess (einschließlich Überwachung, Berichterstattung und Zeitplan) versehen.
- Die Effizienz und Standardisierung der Verfahren wird auf der Grundlage einer vergleichenden Analyse verschiedener Praktiken innerhalb der EU in Bezug auf den institutionellen Aufbau, die Entwicklung von Handbüchern und die Organisation von Schulungen (Transitverfahren, Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerber*innen, Nichtzurückweisung, Regelung des Aufenthalts von Flüchtlingen, Asylbewerber*innen, Ausländer*innen und ihren Familien sowie Einbürgerungsverfahren) verbessert.
- Teilergebnis 2.2: Operationalisierung des Rechtsrahmens:
- Verbesserter Zugang zu Asylverfahren, einschließlich der Identifizierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen
- Verbesserte Identifizierung von Personen, die internationalen Schutz im Einklang mit dem EU-Besitzstand wünschen und beantragen könnten.
- Verbesserte Bereitstellung von Informationen über den internationalen Schutz und die Rechte und Pflichten von Asylbewerber*innen/Flüchtlingen
- Bessere Qualität der Entscheidungsfindung
- Verbesserte Kenntnisse und technische Fähigkeiten der Sachbearbeiter zur Beurteilung von Asylanträgen
- Verbesserte Kenntnisse und technische Fähigkeiten der Mitglieder der GIM
Ergebnis 3/ Komponente 3: Die Fähigkeit des Staates, auf einen erhöhten Zustrom von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen zu reagieren, einschließlich ihrer erfolgreichen Integration, ist gestärkt.
Es werden mindestens die folgenden Zwischenergebnisse erzielt:
Es wird ein Evaluierungsmechanismus eingerichtet, der die Fähigkeit der Aufsichtsbehörde bewertet, auf einen verstärkten Zustrom von Flüchtlingen/Asylbewerber*innen und Staatenlosen zu reagieren, einschließlich der Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems und eines Bereitschaftssystems. Sie wird Empfehlungen mit Anpassungs- und Umsetzungsvorschlägen mit einem realistischen Zeitplan vorlegen, um die Bereitschaft für ein Szenario eines starken Zustroms im Bereich der Aufnahme von Asylbewerber*innen mit einem interinstitutionellen Ansatz auf nationaler Ebene und gegebenenfalls mit relevanten EU-Akteuren (EU-Agenturen) zu verbessern.
Besonderes Augenmerk wird bei der Bewertung auf die Verbesserung der Aufnahmebedingungen und -dienste gelegt, wobei besonders schutzbedürftige Personen, unbegleitete Minderjährige und das Altersfeststellungsverfahren berücksichtigt werden.
Sie wird die Mechanismen, Instrumente und Kapazitäten bereitstellen, die erforderlich sind, um die nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, den starken Zustrom von Flüchtlingen/Asylbewerber*innen und Staatenlosen effizient und zeitnah zu bewältigen. Es wird auch die Fähigkeit der nationalen Behörden verbessern, die Aufnahmebedingungen unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger Gruppen zu verwalten.
Ferner könnte eine Bewertung der nationalen Behörden im Hinblick auf eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung der Zulassung/Aufenthaltsgenehmigung von Ausländer*innen ins Auge gefasst werden.
Es wird das Ziel verfolgen, Gleichheit und sozialen Zusammenhalt zu fördern, um den Zugang zu grundlegenden nationalen Dienstleistungen und die Integration von Migrant*innen, Asylbewerber*innn, Flüchtlingen und Staatenlosen in die moldauische Gesellschaft zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung und Umsetzung des Kampfes gegen Rassismus und Antidiskriminierung gelegt, um den Weg für eine erfolgreiche Integration von Ausländer*innen im Land zu ebnen.
Vorgeschlagene Liste von Teilergebnissen (indikativ und fakultativ)
- Teilergebnis 3.1: Verbesserte Vorbereitung und Bewältigung eines Massenzustroms von Asylbewerber*innen:
- Das Krisen- und Frühwarnsystem wird bewertet und verstärkt.
- Verbesserte Vorbereitung auf ein Szenario mit hohem Zustrom im Bereich der Aufnahme von Asylbewerber*innenmit einem interinstitutionellen Ansatz.
- Verbesserte Kapazität der nationalen Behörden zur effizienten und rechtzeitigen Bewältigung eines starken Zustroms von Flüchtlingen/Asylbewerber*innenund Staatenlosen.
- Die Aufnahmebedingungen und -dienste werden verbessert
- Teilergebnis 3.2: Stärkung der Kapazitäten für die Behandlung von Fällen mit besonderen Bedürfnissen
- Verbesserte Erkennung und Aufnahmebedingungen für schutzbedürftige Personen und unbegleitete Minderjährige.
- Stärkung der Kapazitäten für die Bereitstellung von Hilfe unter Berücksichtigung von Fällen mit besonderen Bedürfnissen im Bereich Migration und Asyl zusammen mit anderen relevanten Akteuren.
- Anpassung des Rechtsrahmens und Ausarbeitung von Standardarbeitsanweisungen
- Teilergebnis 3.3: Verbesserte Migrationssteuerung (Bereitschaft und Integration):
- Ausbau der Kapazitäten der nationalen Behörden zur effizienten und rechtzeitigen Legalisierung des Aufenthalts ausländischer Bürger*innen (Bearbeitung der Zulassung/Aufenthaltsgenehmigung von Ausländer*innen).
- Ausbau der Kapazitäten zur Förderung der erfolgreichen Integration von Ausländer*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich über die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben.
Geografisches Gebiet: Republik Moldau
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
21 Monate
Zusätzliche Informationen
Twinning-Vorschläge müssen von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Nationalen Kontaktstellen für Twinning der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Der MS-Antrag ist über die E-Mail-Adresse der Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten an den Auftraggeber zu übermitteln.
Call-Dokumente
EuropeAid/182493/DD/ACT/MD Twinning FicheEuropeAid/182493/DD/ACT/MD Twinning Fiche(712kB)
Kontakt
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