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Call-Eckdaten
Informationsmaßnahmen für die EU-Kohäsionspolitik im Jahr 2024
Förderprogramm
Kohäsionsfond
Call Nummer
IMREG-2024-INFOME
Termine
Öffnung
09.10.2024
Deadline
07.01.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel der Aufforderung ist die Unterstützung der Erstellung und Verbreitung von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit der EU-Kohäsionspolitik, u. a. mit dem Fonds für einen gerechten Übergang oder mit einschlägiger Unterstützung durch das Instrument für technische Hilfe.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten kohärente, objektive und umfassende Informationen liefern, um ein genaues Gesamtbild der EU-Kohäsionspolitik zu vermitteln. Die Vorschläge sollten die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU, z. B. beim Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft, bei der Entwicklung strategischer Technologien, beim Wohnungsbau oder beim demografischen Wandel, sowie bei der Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen für die EU, ihre Mitgliedstaaten, ihre Regionen und die lokale Ebene veranschaulichen und bewerten.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zielpublikum für die Informationsmaßnahmen ist die breite Öffentlichkeit und/oder damit verbundene Interessengruppen.
Die erwarteten Ergebnisse und Outputs sind die folgenden
- Steigerung der Medienberichterstattung über die Kohäsionspolitik, insbesondere auf regionaler Ebene
- Stärkung des Bewusstseins der Menschen für die Ergebnisse der Kohäsionspolitik und deren Auswirkungen auf ihr Leben
- Erzielung konkreter Ergebnisse und Leistungen, die während der Laufzeit der Maßnahme auf eine große Reichweite abzielen - z. B. Fernseh- und Radiosendungen, Online- oder Print-Berichterstattung, andere Arten von Informationsmaßnahmen und -verbreitung - unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit.
Für die breite Öffentlichkeit: Ziel ist es, die Ergebnisse der Kohäsionspolitik und ihre Auswirkungen auf das Leben der Bürger*innen denjenigen Europäer*innen näher zu bringen, die die EU und die EU-Maßnahmen in ihrer Region nicht kennen. Die Informationen sollten sich darauf konzentrieren, ein besseres Verständnis für den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa und zum Abbau der Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zu entwickeln.
Für die Akteure: Ziel ist es, mit den Akteuren (einschließlich nationaler, regionaler und lokaler Behörden, Begünstigten, Unternehmen und Wissenschaftler*innen) in Kontakt zu treten, um die Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf ihre Regionen weiter zu vermitteln und in die Diskussion über die Zukunft der Kohäsionspolitik und im weiteren Sinne über die Zukunft Europas einzubringen.
Geplante Maßnahmen und ihre erwartete Reichweite und Wirkung sollten in dem entsprechenden Abschnitt des Antragsformulars beschrieben und quantifiziert werden. Dies wird dann mit den tatsächlich erzielten Ergebnissen verglichen, die in den über das Portal eingereichten kontinuierlichen Berichten sowie im vollständigen Abschlussbericht am Ende der Kampagne aufgeführt sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Informationsmaßnahmen sollten eine oder mehrere Aktivitäten umfassen, wie z. B.:
- Produktion und Verteilung von Druck-, Multimedia- oder audiovisuellem Material
- Öffentlichkeitsarbeit im Internet und in den sozialen Medien
- Medienveranstaltungen
- Konferenzen, Seminare, Workshops.
Die folgenden Aktivitäten sind NICHT förderfähig:
- gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge werden nur dann als förderfähig angesehen, wenn ihr Inhalt vollständig (oder zumindest teilweise) der Themenbeschreibung entspricht, für die sie eingereicht wurden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- keine für die Durchführung der Kohäsionspolitik zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 2021/1060 sein.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufforderungsspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen (technische Beschreibung)
Obligatorische Anhänge und ergänzende Unterlagen (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Kontakt
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