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Call-Eckdaten
Stärkung der institutionellen Kapazitäten der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde zur Durchsetzung der Arbeitsnormen in der Republik Moldau im Einklang mit den bewährten Verfahren der EU
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/182949/DD/ACT/MD
Termine
Öffnung
09.10.2024
Deadline
29.11.2024 11:00
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Gesamtziel besteht darin, die Umsetzung von Arbeitsnormen in den Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitsbedingungen in der Republik Moldau im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau, dem EU-Integrationsprozess und den internationalen Arbeitsnormen zu unterstützen.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel des Twinning-Projekts besteht darin, die Kapazitäten der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde zu stärken, um die Arbeitsnormen im Einklang mit den von der Republik Moldau im Rahmen des EU-Integrationsprozesses eingegangenen Verpflichtungen durchzusetzen.
Erwartete Ergebnisse
Obligatorisches Ergebnis/Komponente 1: Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazität der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde zur Umsetzung der IAO-Normen, des EU-Besitzstands und bewährter Verfahren
Die Twinning-Komponente 1 konzentriert sich auf die Verbesserung der internen Organisation und der Arbeitsabläufe des SLI, so dass das SLI das einschlägige Arbeitsrecht mit den Methoden und Instrumenten der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden in der EU umsetzt. Im Rahmen dieser Komponente wird das SLI bei der Festlegung des Berufsstatus von Arbeitsinspektoren unterstützt, und zwar in Bezug auf: Einstellung, obligatorische Lehrlingsausbildung und Erstausbildung, Karrierestufen, Mindestdauer für Führungspositionen, besondere Rechte und Pflichten, Verhaltenskodex und Ausbildungssystem. Darüber hinaus wird die Verknüpfung zwischen institutionellen Zielen und individuellen Leistungsindikatoren, das Qualitätskontrollsystem für Inspektionen, die territoriale Organisation und die effiziente Verwaltung von Ressourcen für eine bessere Mobilität unterstützt: digitale Plattformen, Kommunikation, Ausrüstung und Transport; elektronisches Verwaltungssystem - globales ISM, Entwicklung interner Verfahren für die Planung, Programmierung, Organisation, Dokumentation und Berichterstattung von Inspektionen. Besonderes Augenmerk wird auf die Schaffung eines wirksamen Mechanismus zur Einbeziehung der Sozialpartner in die SLI-Strategie zur Einhaltung der Vorschriften gelegt.
Obligatorisches Ergebnis/Komponente 2. Bessere Einhaltung der EU- und IAO-Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die Twinning-Aktivitäten im Rahmen dieser Komponente konzentrieren sich auf die Rationalisierung der Arbeit in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch den Ausbau der institutionellen Kapazitäten der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde, insbesondere auf die Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Besitzstands und der IAO-Normen. Das SLI wird Unterstützung bei der Schaffung eines Systems zur Identifizierung drohender Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, bei der Untersuchung arbeitsbedingter Unfälle (Ereignisse), bei der Identifizierung nicht gemeldeter Arbeitsunfälle durch Informations- und Datenanalyse und bei der Inspektion von Arbeitsunfällen im europäischen/internationalen Umfeld erhalten. Darüber hinaus wird SLI angeleitet, Maßnahmen im Einklang mit dem EU-Besitzstand im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durchzuführen und interne Kapazitäten für das Informationsmanagement zu entwickeln, um zuverlässige Statistiken über Arbeitsunfälle in Übereinstimmung mit den Methoden von Eurostat und der IAO bereitzustellen.
Obligatorisches Ergebnis/Komponente 3: Verbesserung des Rechtsrahmens und der SLI-Kapazitäten zur Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitskräften
Die Twinning-Unterstützung im Rahmen von Komponente 3 zielt darauf ab, die Kapazitäten des SLI für die Überwachung und Durchführung von Inspektionen zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (Register, Beschwerdemanagement, Daten und Informationen, Risikobewertung) weiter zu stärken und die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in bestimmten Bereichen zu bekämpfen: Baugewerbe, Landwirtschaft, Gastgewerbe, Dienstleistungen. Der Schwerpunkt sollte auch auf der Mobilität der Arbeitnehmenden und der Rolle der ISM und der Arbeitsaufsichtsbeamten (grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Arbeitsvermittlungsagenturen, Entsendung von Arbeitnehmenden, Drittstaatsangehörige), Durchsetzungsverfahren und Verwaltungsmaßnahmen für den grundlegenden EU-Besitzstand im Bereich der Arbeits- und Sozialrechte liegen. Darüber hinaus wird das SLI im Rahmen dieser Komponente Unterstützung bei der Verbesserung der Arbeit der Arbeitsaufsichtsbeamten bei der Verhinderung und Überwachung von Kinderarbeit erhalten, um deren Rolle, Ziele und den Rahmen, in dem sie arbeiten, zu verstehen. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitskräften gelegt werden, indem der rechtliche Rahmen für das Arbeitsaufsichtssystem angepasst wird. Dies könnte die Festlegung von Strategien, die Planung sowie die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Interessengruppen umfassen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich über die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben.
Geografisches Gebiet: Republik Moldau
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
33 Monate
Zusätzliche Informationen
Twinning-Vorschläge müssen von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Nationalen Kontaktstellen für Twinning der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Der MS-Antrag ist über die E-Mail-Adresse der Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten an den Auftraggeber zu übermitteln.
Call-Dokumente
Twinning Fiche EuropeAid/182949/DD/ACT/MDTwinning Fiche EuropeAid/182949/DD/ACT/MD(356kB)
Kontakt
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