Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-DEVVGIM
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
12.02.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung der Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten ist es, die Kapazitäten europäischer Videospielproduzenten, XR-Studios und audiovisueller Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Videospielen und interaktiven immersiven Erlebnissen mit dem Potenzial, ein weltweites Publikum zu erreichen, zu erhöhen. Die Unterstützung zielt auch darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Videospielindustrie und anderer Unternehmen, die interaktive immersive Inhalte produzieren, auf den europäischen und internationalen Märkten zu verbessern, indem die europäischen Entwickler ihr geistiges Eigentum behalten können.
Call-Ziele
Gefördert wird die Entwicklung (Vorproduktion) von Konzepten und Prototypen interaktiver narrativer Geschichten mit originellem Inhalt und/oder hochwertigem Gameplay, die für die Produktion und die weltweite kommerzielle Nutzung über PCs, Konsolen, mobile Geräte, Tablets, Smartphones und andere Technologien bestimmt sind.
Ziel ist es, Videospielproduktionsfirmen und anderen Unternehmen, die immersive Inhalte produzieren, Mittel für die Entwicklung von Werken mit einem hohen Maß an Originalität und innovativem und kreativem Wert zur Verfügung zu stellen, die ein hohes Maß an kommerziellem Ehrgeiz und ein umfassendes grenzüberschreitendes Potenzial aufweisen, um europäische und internationale Märkte zu erreichen. Dies wird weitere Investitionen in innovative europäische Inhalte ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem digitalen Weltmarkt stärken.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die Produktionsphase ist nicht förderfähig. Unter Produktion ist die Phase zu verstehen, die mit der Erprobung und Fehlersuche des ersten Prototyps3 beginnt und mit der Herstellung des Gold Master oder eines gleichwertigen Produkts endet.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Höhere Qualität, Attraktivität, Durchführbarkeit und grenzüberschreitendes Potenzial für ausgewählte Projekte.
- Eine stärkere Position auf dem europäischen und internationalen Markt für Videospielentwickler und Unternehmen, die interaktive, immersive Erfahrungen produzieren
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse die Nationalität des Unternehmens.
- es muss sich um europäische Videospielproduktionsgesellschaften, XR-Studios oder audiovisuelle Produktionsgesellschaften handeln
- der Koordinator muss nachweisen, dass er in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke gesammelt hat
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Eine europäische Videospielproduktionsgesellschaft, ein XR-Studio oder eine audiovisuelle Produktionsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die Produktion/Entwicklung von Videospielen, (Unterhaltungs-)Software oder die audiovisuelle Produktion (oder eine gleichwertige Tätigkeit) ist. Verlagsunternehmen sind keine förderfähigen Bewerber.
Koordinator mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Koordinator muss nachweisen, dass er ein Videospiel oder ein (interaktives oder nicht-interaktives) immersives Erlebnis produziert oder entwickelt hat, das im Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 und der Frist für die Einreichung von Anträgen kommerziell vertrieben wurde. Auftragsarbeiten, d. h. Projekte, bei denen die Entwicklungs- oder Produktionsarbeiten von einem anderen Unternehmen an den Koordinator vergeben wurden, sind nicht förderfähig, ebenso wenig wie Projekte, an denen ein Mitglied des koordinierenden Unternehmens persönlich mitgewirkt hat. Auch Early-Access-Werke sind nicht förderfähig, da es sich um noch nicht abgeschlossene Werke handelt, die sich noch in der Entwicklung befinden. Um die kommerzielle Verbreitung des früheren Werks nachzuweisen, muss der Koordinator einen entsprechenden Verkaufsbericht vorlegen können, der die Verkäufe im Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Einreichungsschluss ausweist.
weitere Förderkriterien
Förderfähig sind nur Aktivitäten im Zusammenhang mit der Konzeptentwicklungs- (Vorproduktions-) Phase von narrativen Videospielen und interaktiven narrativen immersiven Erlebnissen, unabhängig von der Plattform oder der erwarteten Vertriebsmethode. Die Konzeptentwicklungsphase (Vorproduktionsphase) wird als die Phase von der ersten Idee bis zur Lieferung des ersten Prototyps verstanden.
Um als narrativ zu gelten, muss die Geschichte während des gesamten Spiels (In-Game-Storytelling) oder interaktiven immersiven Erlebnisses erzählt oder gezeigt werden, und nicht nur als Einleitung oder Ende.
In jedem Fall muss das Werk für eine kommerzielle Verwertung bestimmt sein.
Der Koordinator oder, falls der Antrag von einem Konsortium eingereicht wird, (einer) der förderfähigen Partner muss die Mehrheit der Rechte an dem Projekt besitzen. Spätestens am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Anträgen muss der Koordinator oder, falls der Antrag von einem Konsortium eingereicht wird, (einer der) förderfähigen Partner über einen ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten Vertrag über die Rechte an dem im Antrag enthaltenen künstlerischen Material verfügen. Handelt es sich bei dem Projekt um die Adaption eines bestehenden Werks (Literatur, audiovisuelles Material, Comics usw.), muss der Koordinator oder, falls der Antrag von einem Konsortium eingereicht wird, (einer) der förderfähigen Partner auch die Mehrheit der Rechte an der Adaption dieses Werks besitzen, und zwar durch einen ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten Optionsvertrag oder Vertrag über die Übertragung der Rechte.
Der Beginn der Produktionsphase des eingereichten Projekts muss mindestens 10 Monate nach dem Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Anträgen geplant sein. Die Produktionsphase beginnt, sobald der erste Prototyp verfügbar ist.
Wenn die Arbeit einen interoperablen Standard-Identifikator hat, wie ISAN oder EIDR, muss dies im Antrag angegeben werden. In jedem Fall muss für alle Projekte, die für eine Förderung ausgewählt werden, ein solcher Identifikator vor Ende des Aktionszeitraums erstellt werden.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten und dem Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
- Ein kreatives Dossier (Beschreibung des Spielablaufs, Informationen über die grafische Benutzeroberfläche und das Head-up-Display, Level- und Charakterdesign, Bilder, grafische Bibel, Drehbuch, Storyboard, Notizen des Kreativdirektors, usw.)
- Rechtevertrag / Nachweis des Eigentums an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für das Projekt
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung
- Ehrenerklärung über die Unabhängigkeit und das europäische Eigentum (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem)
- Erklärung über die Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren