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Call-Eckdaten
MEDIA 360°
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-MEDIA360
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
09.01.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 21.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aktion MEDIA 360 ist es, große audiovisuelle Zentren zu entwickeln, die in der Lage sind, eine Reihe strategischer Aktivitäten vorzuschlagen, die auf die wichtigsten Chancen und Herausforderungen auf europäischer Ebene reagieren. Um ein kohärentes Konzept zu fördern, bei dem die Drehkreuze ihre einzigartige Identität und ihre Fähigkeiten sowie Größenvorteile nutzen, unterstützt MEDIA 360 ein Paket von Aktivitäten zur Umsetzung einer gemeinsamen Vision und gemeinsamer Ziele mit Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette.
Call-Ziele
Mit der Maßnahme wird ein Paket von Aktivitäten unterstützt, die die Schaffung, die Förderung und den Vertrieb europäischer Inhalte und/oder die Einführung neuer Technologien oder Geschäftsmodelle im audiovisuellen Sektor erleichtern. Die Maßnahmen müssen Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette haben (z. B. Förderung von Talenten und Fähigkeiten, Entwicklung von Märkten und Vernetzung, Unterstützung von Innovation und privaten Investitionen, Unterstützung internationaler Koproduktionen sowie anderer relevanter Bereiche) und von europäischen Organisationen durchgeführt werden, die in der Lage sind, europäische und internationale Teilnehmer anzuziehen. Die Antragstellenden müssen eine umfassende Strategie und ein kohärentes Maßnahmenpaket vorlegen und in der Lage sein, ihren hohen Mehrwert und ihre strukturierende Wirkung auf die gesamte europäische audiovisuelle Industrie nachzuweisen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung der Fähigkeit der EU-Industrie, europäische Werke zu schaffen, zu produzieren, zu vertreiben und zu vermarkten, die das Potenzial haben, innerhalb und außerhalb der EU verbreitet zu werden;
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Organisationen, die über ein hohes Maß an Fachwissen und eine globale Erfolgsbilanz verfügen
- Anreize für die Erprobung neuer Geschäftsmodelle
- Förderung privater Investitionen in audiovisuelle und/oder Glücksspielunternehmen
- Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicherer Lösungen für die audiovisuelle Industrie;
- Unterstützung der digitalen Transformation der audiovisuellen Industrie und/oder der Glücksspielindustrie und der Übernahme digitaler Werkzeuge durch die Unternehmen der audiovisuellen Industrie und/oder der Glücksspielindustrie;
- Unterstützung des Erwerbs neuer Fähigkeiten durch Fachleute der audiovisuellen Industrie und/oder der Glücksspielindustrie, um in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt erfolgreich zu sein.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte müssen Aktivitäten in mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen:
1) Qualifikationsentwicklung. Fortbildungs- und Betreuungsmaßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit der Fachkreise des audiovisuellen Sektors, sich an neue kreative Prozesse, Marktentwicklungen und digitale Technologien anzupassen, die die gesamte Wertschöpfungskette betreffen. Die Aktivitäten können unter anderem Folgendes umfassen: Unterstützung neuer kreativer Prozesse, Nutzung digitaler Innovationen in der audiovisuellen Produktion und im Vertrieb, Einführung digitaler Werkzeuge für die Produktion und den Vertrieb von Videospielen, Verbesserung der Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums, ökologischer Wandel.
Die Aktivitäten können in Form von physischen und/oder Online-Angeboten oder idealerweise in einer Kombination aus beidem erfolgen, so dass eine kontinuierliche Förderung der Kompetenzen gewährleistet ist.
Am Ende der Schulung sollten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat erhalten, in dem die erworbenen Kompetenzen aufgeführt sind.
Mindestens 20 % der Gesamtteilnehmer*innenzahl muss eine ermäßigte Gebühr angeboten werden. Ermäßigte Gebühren müssen eilnehmer*innen gewährt werden, die aus Ländern der Gruppe A oder der Gruppe B3 mit geringer Kapazität kommen oder aus einem förderfähigen Land, das keine Stipendien für diese Art von Ausbildung gewährt, oder eilnehmer*innen aus förderfähigen Ländern, die sich nachweislich in einer anderen Situation befinden, in der sie finanzielle Unterstützung benötigen.
2) Märkte, B2B-Aktivitäten und Vernetzung
Aktivitäten und Vernetzungsveranstaltungen der Branche, physisch, digital oder hybrid, die auf den Austausch zwischen europäischen Fachleuten des audiovisuellen Sektors ausgerichtet sind, Koproduktionen und Verkäufe erleichtern und eine strukturierende Wirkung auf das europäische audiovisuelle Ökosystem sowie Auswirkungen auf die Förderung und den Verkauf europäischer audiovisueller Werke auf den globalen Märkten haben.
Aktivitäten, die sich auf folgende Arten von Werken beziehen, werden nicht als förderfähig angesehen: Live-Übertragungen, Musikvideos, nicht narrative künstlerische Werke (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunstvideos, experimentelle Videos usw.), kommerzielle und werbliche Werke (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung), Reality-TV und Talkshows.
3) Internationale Koproduktion zwischen einem Unternehmen mit Sitz in einem Land, das am Aktionsbereich Kreatives Europa - MEDIA teilnimmt, und einem Unternehmen mit Sitz in einem Land, das nicht am Aktionsbereich MEDIA teilnimmt. Die förderfähigen Aktivitäten bestehen in der Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für förderfähige Dritte für förderfähige Projekte, die den folgenden Kriterien entsprechen:
- Produktion von Spielfilmen, Fernsehserien, Animations- und Dokumentarfilmen (Kurzfilme sind nicht förderfähig).
- Vertriebsaktivitäten und internationale Werbestrategien zur Verbesserung der internationalen Verbreitung und des Publikums von internationalen Koproduktionen
4) Nutzung von Innovationen zur Verbesserung der Verfügbarkeit, der Sichtbarkeit und des Publikums europäischer Werke im digitalen Zeitalter und/oder zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit oder des Ökologisierungsprozesses der europäischen audiovisuellen Industrie. Förderfähig sind auch Aktivitäten, die darauf abzielen, Innovationen im audiovisuellen Bereich und in der Spieleindustrie zu fördern, zu beschleunigen und zu skalieren.
5) Private Investitionen
Unterstützung von Workshops, Seminaren oder Lehrgängen, die sich auf die Bedeutung von Finanzinvestitionen, die verschiedenen verfügbaren Möglichkeiten und den langfristigen Nutzen für Unternehmen der audiovisuellen Industrie/Gaming-Industrie konzentrieren. Diese Veranstaltungen können auch eine Plattform für Unternehmen des audiovisuellen Sektors und der Glücksspielbranche bieten, um mit Finanzexperten und potenziellen Investoren in Kontakt zu treten und Erfolgsgeschichten von Unternehmen/Inhalten zu teilen, die von Finanzinvestitionen profitiert haben, und so andere zu ermutigen, diese Möglichkeiten zu erkunden.
Die Projekte können auch andere B2B-Aktivitäten einführen, sofern sie mit den Zielen der Aufforderung in Einklang stehen.
Ein wesentlicher Teil der eilnehmer*innen an den vorgeschlagenen Projekten muss aus einem anderen MEDIA-Teilnehmerland stammen als dem Land des Antragstellers.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Im Rahmen des Engagements der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeit werden die Antragsteller ermutigt, die Reisetätigkeit auf das für die Erreichung der Ziele der Aktion unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse die Staatsangehörigkeit des Unternehmens.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Bereich der internationalen Koproduktion zulässig und sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Projekte zur finanziellen Unterstützung Dritter müssen von audiovisuellen Einrichtungen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Länder haben und sich direkt oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von Staatsangehörigen aus diesen Ländern befinden.
- Projekte, die eine finanzielle Unterstützung für Dritte vorsehen, müssen in Koproduktion mit mindestens einem Produzenten aus einem Land, das nicht am Aktionsbereich MEDIA teilnimmt, durchgeführt werden.
- Der Anteil des/der Koproduzenten aus den am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern muss mindestens 20 % betragen. In keinem Fall darf der Anteil der Koproduzenten aus den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern mehr als 70 % betragen.
- Die Antragsteller können keine anderen Bedingungen für die Förderfähigkeit vorschlagen, es sei denn, sie beziehen sich auf die Definition der Listen von Drittländern. Die Finanzierung von Projekten ist nicht auf Akteure des Landes beschränkt, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat.
- Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollte den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Ökologisierung und Nachhaltigkeit unter den Koproduzenten fördern.
- Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für Dritte beträgt 60 000 EUR.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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