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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

MEDIA 360°

Förderprogramm

Kreatives Europa - Aktionsbereich Media

Call Nummer

CREA-MEDIA-2025-MEDIA360

Termine

Öffnung
01.10.2024

Deadline
09.01.2025 17:00

Förderquote

70%

Budget des Calls

€ 21.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel der Aktion MEDIA 360 ist es, große audiovisuelle Zentren zu entwickeln, die in der Lage sind, eine Reihe strategischer Aktivitäten vorzuschlagen, die auf die wichtigsten Chancen und Herausforderungen auf europäischer Ebene reagieren. Um ein kohärentes Konzept zu fördern, bei dem die Drehkreuze ihre einzigartige Identität und ihre Fähigkeiten sowie Größenvorteile nutzen, unterstützt MEDIA 360 ein Paket von Aktivitäten zur Umsetzung einer gemeinsamen Vision und gemeinsamer Ziele mit Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette.

Call-Ziele

Mit der Maßnahme wird ein Paket von Aktivitäten unterstützt, die die Schaffung, die Förderung und den Vertrieb europäischer Inhalte und/oder die Einführung neuer Technologien oder Geschäftsmodelle im audiovisuellen Sektor erleichtern. Die Maßnahmen müssen Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette haben (z. B. Förderung von Talenten und Fähigkeiten, Entwicklung von Märkten und Vernetzung, Unterstützung von Innovation und privaten Investitionen, Unterstützung internationaler Koproduktionen sowie anderer relevanter Bereiche) und von europäischen Organisationen durchgeführt werden, die in der Lage sind, europäische und internationale Teilnehmer anzuziehen. Die Antragstellenden müssen eine umfassende Strategie und ein kohärentes Maßnahmenpaket vorlegen und in der Lage sein, ihren hohen Mehrwert und ihre strukturierende Wirkung auf die gesamte europäische audiovisuelle Industrie nachzuweisen.

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Stärkung der Fähigkeit der EU-Industrie, europäische Werke zu schaffen, zu produzieren, zu vertreiben und zu vermarkten, die das Potenzial haben, innerhalb und außerhalb der EU verbreitet zu werden;
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Organisationen, die über ein hohes Maß an Fachwissen und eine globale Erfolgsbilanz verfügen
  • Anreize für die Erprobung neuer Geschäftsmodelle
  • Förderung privater Investitionen in audiovisuelle und/oder Glücksspielunternehmen
  • Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicherer Lösungen für die audiovisuelle Industrie;
  • Unterstützung der digitalen Transformation der audiovisuellen Industrie und/oder der Glücksspielindustrie und der Übernahme digitaler Werkzeuge durch die Unternehmen der audiovisuellen Industrie und/oder der Glücksspielindustrie;
  • Unterstützung des Erwerbs neuer Fähigkeiten durch Fachleute der audiovisuellen Industrie und/oder der Glücksspielindustrie, um in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt erfolgreich zu sein.

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Erwartete Ergebnisse

Die Projekte müssen Aktivitäten in mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen:

1) Qualifikationsentwicklung. Fortbildungs- und Betreuungsmaßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit der Fachkreise des audiovisuellen Sektors, sich an neue kreative Prozesse, Marktentwicklungen und digitale Technologien anzupassen, die die gesamte Wertschöpfungskette betreffen. Die Aktivitäten können unter anderem Folgendes umfassen: Unterstützung neuer kreativer Prozesse, Nutzung digitaler Innovationen in der audiovisuellen Produktion und im Vertrieb, Einführung digitaler Werkzeuge für die Produktion und den Vertrieb von Videospielen, Verbesserung der Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums, ökologischer Wandel.

Die Aktivitäten können in Form von physischen und/oder Online-Angeboten oder idealerweise in einer Kombination aus beidem erfolgen, so dass eine kontinuierliche Förderung der Kompetenzen gewährleistet ist.

Am Ende der Schulung sollten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat erhalten, in dem die erworbenen Kompetenzen aufgeführt sind.

Mindestens 20 % der Gesamtteilnehmer*innenzahl muss eine ermäßigte Gebühr angeboten werden. Ermäßigte Gebühren müssen eilnehmer*innen gewährt werden, die aus Ländern der Gruppe A oder der Gruppe B3 mit geringer Kapazität kommen oder aus einem förderfähigen Land, das keine Stipendien für diese Art von Ausbildung gewährt, oder eilnehmer*innen aus förderfähigen Ländern, die sich nachweislich in einer anderen Situation befinden, in der sie finanzielle Unterstützung benötigen.

2) Märkte, B2B-Aktivitäten und Vernetzung

Aktivitäten und Vernetzungsveranstaltungen der Branche, physisch, digital oder hybrid, die auf den Austausch zwischen europäischen Fachleuten des audiovisuellen Sektors ausgerichtet sind, Koproduktionen und Verkäufe erleichtern und eine strukturierende Wirkung auf das europäische audiovisuelle Ökosystem sowie Auswirkungen auf die Förderung und den Verkauf europäischer audiovisueller Werke auf den globalen Märkten haben.

Aktivitäten, die sich auf folgende Arten von Werken beziehen, werden nicht als förderfähig angesehen: Live-Übertragungen, Musikvideos, nicht narrative künstlerische Werke (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunstvideos, experimentelle Videos usw.), kommerzielle und werbliche Werke (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung), Reality-TV und Talkshows.

3) Internationale Koproduktion zwischen einem Unternehmen mit Sitz in einem Land, das am Aktionsbereich Kreatives Europa - MEDIA teilnimmt, und einem Unternehmen mit Sitz in einem Land, das nicht am Aktionsbereich MEDIA teilnimmt. Die förderfähigen Aktivitäten bestehen in der Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für förderfähige Dritte für förderfähige Projekte, die den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Produktion von Spielfilmen, Fernsehserien, Animations- und Dokumentarfilmen (Kurzfilme sind nicht förderfähig).
  • Vertriebsaktivitäten und internationale Werbestrategien zur Verbesserung der internationalen Verbreitung und des Publikums von internationalen Koproduktionen

4) Nutzung von Innovationen zur Verbesserung der Verfügbarkeit, der Sichtbarkeit und des Publikums europäischer Werke im digitalen Zeitalter und/oder zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit oder des Ökologisierungsprozesses der europäischen audiovisuellen Industrie. Förderfähig sind auch Aktivitäten, die darauf abzielen, Innovationen im audiovisuellen Bereich und in der Spieleindustrie zu fördern, zu beschleunigen und zu skalieren.

5) Private Investitionen

Unterstützung von Workshops, Seminaren oder Lehrgängen, die sich auf die Bedeutung von Finanzinvestitionen, die verschiedenen verfügbaren Möglichkeiten und den langfristigen Nutzen für Unternehmen der audiovisuellen Industrie/Gaming-Industrie konzentrieren. Diese Veranstaltungen können auch eine Plattform für Unternehmen des audiovisuellen Sektors und der Glücksspielbranche bieten, um mit Finanzexperten und potenziellen Investoren in Kontakt zu treten und Erfolgsgeschichten von Unternehmen/Inhalten zu teilen, die von Finanzinvestitionen profitiert haben, und so andere zu ermutigen, diese Möglichkeiten zu erkunden.

Die Projekte können auch andere B2B-Aktivitäten einführen, sofern sie mit den Zielen der Aufforderung in Einklang stehen.

Ein wesentlicher Teil der eilnehmer*innen an den vorgeschlagenen Projekten muss aus einem anderen MEDIA-Teilnehmerland stammen als dem Land des Antragstellers.

Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.

Im Rahmen des Engagements der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeit werden die Antragsteller ermutigt, die Reisetätigkeit auf das für die Erreichung der Ziele der Aktion unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    • Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
      • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
      • Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
  • ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse die Staatsangehörigkeit des Unternehmens.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:

  • Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
  • Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
  • Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Bereich der internationalen Koproduktion zulässig und sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Projekte zur finanziellen Unterstützung Dritter müssen von audiovisuellen Einrichtungen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem der am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Länder haben und sich direkt oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von Staatsangehörigen aus diesen Ländern befinden.
  • Projekte, die eine finanzielle Unterstützung für Dritte vorsehen, müssen in Koproduktion mit mindestens einem Produzenten aus einem Land, das nicht am Aktionsbereich MEDIA teilnimmt, durchgeführt werden.
  • Der Anteil des/der Koproduzenten aus den am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern muss mindestens 20 % betragen. In keinem Fall darf der Anteil der Koproduzenten aus den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern mehr als 70 % betragen.
  • Die Antragsteller können keine anderen Bedingungen für die Förderfähigkeit vorschlagen, es sei denn, sie beziehen sich auf die Definition der Listen von Drittländern. Die Finanzierung von Projekten ist nicht auf Akteure des Landes beschränkt, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat.
  • Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollte den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Ökologisierung und Nachhaltigkeit unter den Koproduzenten fördern.
  • Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für Dritte beträgt 60 000 EUR.
  • Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
  • Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente: nicht zutreffend

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Creative Europe Desks
Website

Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website

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