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Call-Eckdaten
Europäische Slate-Entwicklung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-DEVSLATE
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
05.12.2024 17:00
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel der europäischen Slate-Entwicklungsförderung besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen zu fördern und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Fähigkeit der audiovisuellen Produzent*innen gestärkt werden, Projekte zu entwickeln, die das Potenzial haben, sich in ganz Europa und darüber hinaus zu verbreiten, und die europäische und internationale Koproduktion zu erleichtern. Die Unterstützung wird auch eine Anlaufstelle für aufstrebende Talente sein und ihnen die Möglichkeit geben, einen Kurzfilm zu drehen, der von erfahrenen Unternehmen unterstützt wird.
Call-Ziele
Gefördert werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die in der Lage sind, ein Programm von 3 bis 5 audiovisuellen Werken (Spielfilme, Animationen, kreative Dokumentarfilme) zu entwickeln. Dies sollte es den Produktionsunternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern und ihre Fähigkeit, Talente anzuziehen und zu halten, zu verbessern.
Im Rahmen der europäischen Slate-Entwicklung wird die Entwicklung von mindestens drei und höchstens fünf Werken für die kommerzielle Verwertung unterstützt, die für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt sind: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Die Antragsteller können einen Kurzfilm eines Nachwuchstalents in ihr Programm aufnehmen (fakultativ).
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen von European Slate Development ausgewählt wurden.
- Höhere Qualität, Durchführbarkeit, grenzüberschreitendes Potenzial und Marktwert der unterstützten europäischen Werke.
Erwartete Ergebnisse
Ziel ist die Bereitstellung von Mitteln für audiovisuelle Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial. Die Unternehmen werden ermutigt, von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Darüber hinaus wird eine stärkere Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Entwicklung, zwischen Akteuren aus verschiedenen an der MEDIA-Ausrichtung beteiligten Ländern angestrebt. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer audiovisueller Produktionsunternehmen gestärkt werden, indem ihre Investitionskapazitäten in der Entwicklungsphase konsolidiert und die Aktivitäten der Unternehmen sowie ihre Innovationskapazität zur Erschließung neuer Bereiche und Märkte erweitert werden.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen sind bei Bedarf zulässig).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit
- es muss sich um unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften handeln, die in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke nachweisen können
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen). Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
weitere Förderkriterien
Unternehmen mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit 2018 zwei frühere Werke produziert hat, die beide die folgenden Förderbedingungen erfüllen:
- ein Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (einmalig oder in Serie) mit einer Gesamtdauer von mindestens 24 Minuten, es sei denn, es handelt sich um ein immersives Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (z. B. Virtual Reality); in diesem Fall gibt es keine Mindestdauer.
- der Film wurde vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen in mindestens drei anderen Ländern als dem Land des Antragstellers in Kinos (oder vergleichbaren Einrichtungen für ortsgebundene immersive Projekte) gezeigt, im Fernsehen ausgestrahlt oder auf digitalen Plattformen zur Verfügung gestellt.
- die Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen sind kommerzieller Natur. Vorführungen im Rahmen von Festivals werden nicht als kommerzieller Vertrieb akzeptiert.
In Bezug auf die früheren Werke muss der Antragsteller außerdem nachweisen können, dass:
- dass er die einzige Produktionsgesellschaft war; oder
- dass er im Falle einer Koproduktion mit einer anderen Produktionsgesellschaft der wichtigste Koproduzent im Finanzierungsplan war oder als beauftragter Produzent angegeben wurde; oder
- dass ihr Hauptgeschäftsführer oder einer ihrer Anteilseigner persönlich als Produzent oder
als Produzent oder beauftragter Produzent auf dem Bildschirm zu sehen ist.
Weitere Einzelheiten zu den förderfähigen Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 11-13 der Aufforderung.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Projektbudget (Höchstbetrag der Finanzhilfe): zwischen 90 000 EUR und 510 000 EUR pro Projekt. Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde vorangestellt:
- Animation einmalig: 55 000 EUR
- Animationsserie: 60 000 EUR
- Einmaliger kreativer Dokumentarfilm: 30 000 EUR
- Kreative Dokumentarserie: 35 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von bis zu 5 Mio. EUR: 45 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von über 5 Mio. EUR: 60 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von bis zu 5 Mio. EUR: 55 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von mehr als 5 Mio., aber höchstens 20 Mio. EUR: 75 000 EUR
- Fiktive Serien mit einem Produktionsbudget von über 20 Mio. EUR: 100 000 EUR
- Kurzfilm: 10 000 EUR.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die im Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden können):
- Pauschalpreisrechner (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank zu generieren sind
- Kreativitätsdossier der zur Förderung eingereichten Projekte (PDF auf Basis der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
- Rechteverträge/Nachweise über das Eigentum an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für alle zur Förderung eingereichten Projekte
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie) für alle zur Förderung eingereichten Projekte, sofern vorhanden
- Ehrenerklärung zur Unabhängigkeit und zu den europäischen Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Erklärung zur Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2025-CALL DEVSLATECREA-MEDIA-2025-CALL DEVSLATE(859kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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