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Call-Eckdaten
Spezialisierte Bildungsprogramme oder Module in Schlüsselbereichen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2022-SKILLS-03-SPECIALISED-EDU
Termine
Öffnung
29.09.2022
Deadline
24.01.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 56.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (Höchstbetrag der Förderung): € 10.000.000,00 pro Projekt
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion zielt darauf ab, das Angebot an Bildungsprogrammen und die Zahl der Studenten, die sich auf Schlüsselbereiche spezialisieren, zu erhöhen und zu verbessern. Das Angebot wird in Bezug auf die geografische Verteilung (einschließlich Regionen in äußerster Randlage und andere benachteiligte Regionen), die Anzahl der Möglichkeiten und die Relevanz für die neuesten technologischen Entwicklungen erweitert. Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, mehr interdisziplinäre Kurse zu unterstützen, die Fachleute mit relevanten fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten ausstatten und die Vielfalt unter den Studierenden und zukünftigen digitalen Experten erhöhen können (z. B. Datenanalysefähigkeiten für Fachleute in verschiedenen Sektoren). Die Aktion unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und dem Privatsektor sowie Forschungs- und Exzellenzzentren für digitale Technologien, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der anderen Aktionen des Programms finanziert werden. Ziel ist es, Organisationen zu ermutigen, zusammenzuarbeiten und Exzellenzsysteme zu entwickeln, die in der Lage sind, die besten digitalen Talente auszubilden, anzuziehen und zu halten, auch indem sie dazu beitragen, die geschlechtsspezifische Diskrepanz in diesen Bereichen zu schließen (nach den jüngsten verfügbaren Daten von ESTAT stellen Frauen nur 18,5 % der IKT-Fachleute in der EU). Diese Maßnahme wird einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027 leisten.
Call-Ziele
Die ausgewählten Projekte sollen ein tertiäres Bildungsprogramm mit 60, 90 oder 120 akademischen Credits (Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen - ECTS) konzipieren und durchführen. Die Aufforderungen in den ersten beiden Jahren betreffen die folgenden Themen: Daten, Internet der Dinge (IoT), KI, Blockchain, Cybersicherheit, HPC, Quanten, u. a. sowie interdisziplinäre Kurse, einschließlich der Lehre in den oben genannten Bereichen in einem nicht-IKT-Bildungsfeld (z. B. KI-Anwendungen für die Landwirtschaft oder Cybersicherheit und Recht usw.). Die Vorschläge können nur einen oder mehrere technologische Bereiche oder nur ein interdisziplinäres Programm mit einem spezifischen Schwerpunkt auf einem Sektor betreffen. Hochschuleinrichtungen, die in Konsortien mit einschlägigen Kompetenz- und Exzellenzzentren und der Industrie zusammenarbeiten, erhalten Mittel, um exzellente Studiengänge in den oben genannten Bereichen einzurichten und zu stärken. Die Partner in diesen Konsortien werden ermutigt, Fachwissen, Einrichtungen, Personal und Lernmaterial gemeinsam zu nutzen. Die sektorübergreifende Mobilität zwischen Hochschuleinrichtungen und dem Privatsektor wird ebenfalls gefördert. Diese Kurse müssen den neuesten Stand der Technik widerspiegeln, den Studenten Zugang zu Laboratorien, Test- und Versuchsanlagen bieten und - wo angebracht - die EU-Datenräume nutzen. Sie werden auch digitale Technologien nutzen, um Lernerfahrungen zu vermitteln, die in Bezug auf Zeit, Umfang und gegebenenfalls Ort flexibel sind. Gefördert werden auch Aktivitäten zum Austausch bewährter Verfahren, um externe Akteure einzubeziehen und mit ihnen zu interagieren. Besondere Aufmerksamkeit wird Aspekten wie der umweltfreundlichen Anwendung und den Umweltauswirkungen dieser Technologien gewidmet. Die Projekte sollten auch darauf abzielen, die Vielfalt unter den Kursteilnehmern zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Experten darin geschult werden, Voreingenommenheit in künftigen Entwicklungen zu erkennen und zu verhindern.
Für eine Finanzierung kommen unter anderem folgende Aktivitäten in Frage:
- Partnerschaften für Hochschuleinrichtungen, Forschungs-/Exzellenzzentren für digitale Technologien und innovative Unternehmen. Sie müssen auf Dauer angelegt sein und ein hohes Maß an Integration aufweisen. Die an der Partnerschaft beteiligten Akteure müssen eine gemeinsame Bildungs- und Ausbildungsagenda festlegen, die nicht nur zu einem verbesserten Angebot für die Studierenden mit klaren Lernergebnissen führen kann, sondern auch ihre internationale Attraktivität erhöht; geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsüberwachung sowie Aktivitäten, die zum gegenseitigen Lernen und zum Austausch bewährter Verfahren führen, werden durchgeführt;
- Modernisierung der technischen Ausrüstung, um sicherzustellen, dass die Studierenden Zugang zu den neuesten auf dem Markt erhältlichen Technologien haben, und Verbesserung der Einrichtungen sowie Erkundung innovativer Wege für den Einsatz von Technologie in Lehre und Lernen;
- Bekämpfung des Lehrkräftemangels und Zugang zu qualitativ hochwertigem Unterricht; es könnten Anreize für Professoren, Experten und Spitzenforscher in digitalen Bereichen geschaffen werden, damit sie zur Lehrtätigkeit beitragen;
- Unterstützung von Studierenden durch Stipendien oder Gebührenbefreiung, um allen den Zugang zu einer hochwertigen Ausbildung in digitalen Bereichen zu ermöglichen und die Vielfalt in Bildung und Forschung zu erhöhen.
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Erwartete Ergebnisse
Der Nutzen von Investitionen in Schlüsselkapazitäten kann nur dann zum Tragen kommen, wenn es genügend Menschen gibt, die sie entwickeln, einsetzen und nutzen können. Gegenwärtig herrscht in allen Mitgliedstaaten ein Mangel an digitalen Fachkräften, und die Ausbildungsmöglichkeiten in digitalen Bereichen sind in der EU im Vergleich zu anderen Ländern unzureichend. Spezialisierte Studiengänge, wie z. B. Masterstudiengänge in Bereichen wie künstliche Intelligenz, sind nicht in allen Mitgliedstaaten gleichmäßig verfügbar und konzentrieren sich auf einige Regionen.
Die Aktion wird dazu beitragen, das Bildungsangebot in ganz Europa zu erweitern, indem die Zahl der Kurse erhöht wird, die von Universitäten aus verschiedenen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern gemeinsam mit Exzellenzzentren und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, konzipiert werden. Dies wird sich in zweierlei Hinsicht auswirken: zum einen wird das Kursangebot in der gesamten EU erhöht, zum anderen werden dynamische digitale Ökosysteme entstehen, in denen akademische Exzellenz, Forschung und innovative Unternehmen zusammenarbeiten, um die weltweit besten Talente anzuziehen und zu halten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- einem Konsortium von mindestens 6 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen), das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens drei Bildungseinrichtungen, die Abschlüsse verleihen, aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern, die am Programm DIGITAL teilnehmen;
- mindestens zwei KMU;
- mindestens ein Forschungszentrum oder Exzellenzzentrum in einer neu entstehenden Schlüsseltechnologie gemäß der Definition im Abschnitt "Zielgruppen".
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2022-SKILLS-03Call Document DIGITAL-2022-SKILLS-03(kB)
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