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Call-Eckdaten
Interreg CZ-PL - Priorität 3 - Straßen: Aufruf Vollantrag
Förderprogramm
Interreg Tschechien-Polen
Termine
Öffnung
09.10.2024
Deadline
06.11.2024 23:59
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 4.530.294,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg V-A in der Tschechischen Republik und Polen befasst sich mit den wichtigsten grenzübergreifenden Herausforderungen und erschließt das Potenzial von acht tschechisch-polnischen Grenzregionen. Dieser Call bezieht sich auf P3: Verkehr.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P3: Verkehr
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, intelligenten und intermodalen landesweiten, klimaresistenten, intermodalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zum TEN-V-Netz und grenzüberschreitender Mobilität
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P3: Verkehr
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, intelligenten und intermodalen landesweiten, klimaresistenten, intermodalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zum TEN-V-Netz und grenzüberschreitender Mobilität
- Modernisierung, Wiederaufbau oder Reparatur von grenzüberschreitenden Straßenbrücken
- Modernisierung, Wiederaufbau oder Instandsetzung von grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken
- Anpassung der Straßeninfrastruktur für die Entwicklung des grenzüberschreitenden öffentlichen und emissionsfreien Individualverkehrs
- Maßnahmen zur Entwicklung des grenzüberschreitenden öffentlichen und individuellen Verkehrs
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der förderfähigen Mindestpartnerschaft muss mindestens ein Partner aus jedem teilnehmenden Land beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet besteht aus:
- 5 tschechische Regionen: Liberecký, Královéhradecký, Pardubice, Olomouc und Mährisch-Schlesien
- 6 polnische Teilregionen Bielski und Rybnicki (Schlesische Woiwodschaft), Jeleniogórski und Wałbrzyski (Niederschlesische Woiwodschaft), Nyski und Opolski (Oppelner Woiwodschaft). Zum Gebiet der polnischen Seite gehören auch die Kreise (LAU1) Strzeliński (Teilregion Wrocławski in der Woiwodschaft Niederschlesien) und Pszczyński (Teilregion Tyski in der Woiwodschaft Schlesien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Der Antrag muss zusammen mit den obligatorischen Anhängen eingereicht werden. Die Anforderungen an die Anhänge variieren variieren je nach Inhalt und Gegenstand des Antrags.
Das Finanzhilfeverfahren wird durch die Einreichung eines Antrags auf Unterstützung durch den Antragsteller eingeleitet. Die Prüfung und Bewertung der Förderanträge erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden geprüft der Formalitäten und der Zulässigkeit des Projekts. Die Einhaltung der formalen Anforderungen und Zulässigkeitskriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für die anschließende Bewertung des Förderantrags.
Die zweite Phase ist die Bewertung, die eine qualitative Bewertung umfasst (z. B. in Bezug auf die Übereinstimmung mit der Interventionslogik des Programms, die technischen und finanziellen Aspekte) der Interventionslogik des Programms, der technischen und finanziellen Qualität), der Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der Ebene dergrenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ein Teil der Kontrolltätigkeiten und der Bewertung wird von den JS-Mitarbeiter*innen und ein Teil von Expert*innen durchgeführt, die von den regionalen Einheiten ernannt werden von beiden Seiten der Grenze.
Mehr Informationen finden sich im Handbuch für Bewerber*innen.
Call-Dokumente
Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)(1456kB)
Kontakt
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