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Call-Eckdaten
Andere ATM-Projekte - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-SIMOBGEN-SESAR-OP-WORKS
Termine
Öffnung
24.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
40-70%
Budget des Calls
€ 640.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V.
Call-Ziele
Im Einklang mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der CEF-Verordnung werden im Rahmen dieses Schwerpunkts Projekte unterstützt, mit denen Infrastrukturen, Strecken, Verfahren und Schulungen für Kommunikation, Navigation und Überwachung (CNS) am Boden und in der Luft eingeführt werden, die mit den Bestimmungen der EASA-Grundverordnung (EU) 2018/1139 in Zusammenhang stehen.
1. Leistungsbasierte Navigation (PBN)
- Projekte in diesem Bereich müssen PBN-Routen und -Verfahren in Übereinstimmung mit den Anforderungen der PBN-Verordnung umsetzen, deren Umsetzungsfrist am 6. Juni 2030 endet. Projekte/Maßnahmen zur Umsetzung von RNP-Anflügen, die unter die Fristen der Verordnung von 2020 oder 2024 fallen, sind nicht förderfähig.
- Die Projekte müssen mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchführen:
- TMA-Luftraumoptimierung, die in der Umsetzung von SIDS und STARS unter Verwendung der erforderlichen PBN-Spezifikationen als integraler Bestandteil eines Luftraum-Neugestaltungsprojekts besteht, das zur Erhöhung der Kapazität und Effizienz oder zur Verringerung von Emissionen und Lärm beiträgt.
In den Vorschlägen muss beschrieben werden, wie SIDS und STARS unter Verwendung von PBN-Spezifikationen nicht nur als zusätzliche Überlagerung bestehender Verfahren, sondern als integraler Bestandteil der Neugestaltung des Luftraums eingeführt werden sollen. Die Vorschläge sollten die erwarteten Vorteile in Bezug auf Kapazität, Sicherheit, Kosteneffizienz, Lärmminderung sowie Emissions- und Treibstoffreduzierung aufzeigen.
Die Optimierung des Luftraums sollte die Stilllegung der Bodennavigationsinfrastruktur ermöglichen, um die Kosteneffizienz zu verbessern, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Der Aufbau von Bodennavigationsinfrastruktur und die Kosten für die Stilllegung von Bodeninfrastruktur sind nicht förderfähig.
- Nach- oder Vorausrüstung von Luftfahrzeugen mit:
- SBAS-fähige Avionik, die die LPV-Verfahren operationell nutzen kann;
- Avionik, die in der Lage ist, RNP1/RNAV 1 SIDs und STARs operationell zu nutzen.
2. Infrastruktur für Datenverbindungen
Projekte in diesem Bereich sollen die Einführung von Avionik-Upgrades unterstützen, um festgestellte Interoperabilitätsprobleme im Bereich der Datenverbindungen zu beheben (z. B. Avionik, die im EASA Safety Information Bulletin genannt wird). Die Projekte können zusätzliche Avionik-Updates umfassen, die es den Luftraumnutzern, die bereits mit einer Avionik ausgestattet sind, die den gesetzlichen Bestimmungen für Datalink im Rahmen der EASA-Grundverordnung entspricht, ermöglichen, den operationellen Datalink-Dienst ohne jegliche Einschränkung (wie z. B. die durch die Log-On-Liste auferlegten Beschränkungen) voll zu nutzen. Die Avionik-Upgrades sollten in die von der Datalink Support Group erstellte Liste der Einführungsempfehlungen/Implementierungsprojekte für Betreiber aufgenommen werden.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass die Avionik-Nachrüstungen mit den derzeit von allen Kommunikationsdienstleistern und Flugsicherungsorganisationen eingesetzten Datalink-Systemen vollständig interoperabel sind.
Die Projekte können die Aufrüstung der Avionik oder der Bodensysteme umfassen, um die Nutzung der VDL-2-Verbindung durch den AOC-Verkehr zu optimieren/verringern, indem nicht zeitkritische Daten auf Off-the-Shell-Technologien verlagert werden.
3. Überwachung (ADS-B)
Projekte in diesem Bereich müssen die synchronisierte Entwicklung der luft- und bodengestützten Überwachungsinfrastruktur unterstützen, um die Überwachungsdienste durch die Einführung und Nutzung der ADS-B-Technologie zu verbessern, die Leistung zu steigern, die Kosten zu senken, die Frequenznutzung zu verbessern und das Risiko von Überabfragen zu verringern. Um eine synchronisierte Umsetzung zu ermöglichen, müssen diese Projekte Folgendes beinhalten
- Betriebliche Nutzung von ADS-B-Daten innerhalb der Überwachungsinfrastruktur, um eine optimale Kombination der Bodenüberwachungsinfrastruktur durch die Flugsicherungsdienstleister zu erreichen. Die Projekte ermöglichen die Stilllegung der bestehenden Radarinfrastruktur und müssen daher einen Plan für die Stilllegung der bestehenden Überwachungsinfrastruktur, einschließlich der grenzüberschreitenden Infrastruktur, enthalten, um die Kosten- und Frequenzeffizienz zu verbessern; und
- Ausrüstung von Luftfahrzeugen mit "ADS-B out"-Avionik durch Luftraumnutzer, die von der Einhaltung der Überwachungsvorschriften im Rahmen der EASA-Grundverordnung ausgenommen sind (z. B. Militär und allgemeine Luftfahrt), wenn dies den Flugsicherungsdienstleistern eine optimale Kombination von Überwachungsinfrastrukturen ermöglicht (z. B. durch die Stilllegung von Radaranlagen, die für die Erbringung von Diensten für nicht mit ADS-B ausgerüstete Luftfahrzeuge beibehalten werden).
Diese Projekte müssen von Konsortien vorgeschlagen werden, in denen Dienstleister und Luftraumnutzer, die nicht in den Geltungsbereich der SPI-Verordnung fallen, zusammengeschlossen sind und die im selben lokalen Umfeld tätig sind.
Die Projekte müssen einen Plan für die Stilllegung der alten Infrastruktur enthalten, der während der Laufzeit der Maßnahme umgesetzt werden muss, um die Einbeziehung der Beteiligten in die Rationalisierung zu gewährleisten. Die Einrichtung oder Aufrüstung von Radar- und WAM-Systemen ist nicht förderfähig. Die Kosten für die Stilllegung der Infrastruktur sind ebenfalls nicht förderfähig.
4. Sicherheit bei der Überwachung
Projekte, die darauf abzielen, die Sicherheit der Überwachungsinfrastruktur zu verbessern, indem sie die Erkennung, Meldung und, wenn möglich, Eindämmung von Sicherheitsbedrohungen ermöglichen.
5. GNSS-Störungen
Projekte in diesem Bereich müssen Maßnahmen zur Abschwächung von GNSS-Störungen umsetzen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko und eine Bedrohung der Cybersicherheit für den Betrieb der Zivilluftfahrt darstellen. Diese Maßnahmen müssen mit den folgenden Empfehlungen des EASA SIB 2022-02R2 übereinstimmen:
- Einrichtung von Notfallverfahren und -plänen;
- Aktualisierung von Betriebsverfahren und Schulungsmaßnahmen für Fluglotsen und Flugpersonal;
- Zivil-militärische Koordinierungsmaßnahmen;
- Überwachung des Luftraums und der Luftfahrzeuge, die von GNSS-Störungen betroffen sind, und Erkennung von Störquellen;
- Implementierung von Avionik-Updates, die von den Herstellern angeboten werden, um die Robustheit und Widerstandsfähigkeit zu verbessern;
- Betrieb und Wartung der Avionik gemäß den Empfehlungen der Hersteller.
6. U-Raum U1- und U2-Dienste
Die Einführung grundlegender U1- und anfänglicher U2-Dienste für den U-Raum (IR 2021/664 der Kommission) wird den sicheren Betrieb von UAS in den ausgewiesenen U-Raum-Lufträumen ermöglichen, was durch den Eintritt neuer Akteure (z. B. gemeinsamer Anbieter von Informationsdiensten (CISP), Anbieter von U-Raum-Diensten (USSP), Vertiport, Betreiber von Drohnen/UAS usw.) erleichtert wird. Die Projekte sollten darauf abzielen, die Marktakzeptanz und die Umsetzung der grundlegenden U1- und ersten U2-U-Raumdienste zu beschleunigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 10 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-ERTMS-UNITS: ERTMS - Beitrag von Einheiten
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-ITS-WORKS: ITS - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-RIS-WORKS: RIS - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-EMSWe-WORKS: EMSWe - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-VTMIS-ARBEITEN: VTMIS - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-eFTI-WORKS: eFTI - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-REMIB-WORKS: Beseitigung von Interoperabilitätshindernissen - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-SESAR-DSDU-WORKS: SESAR digital sky demonstrators for a greener, more scalable and resilient ATM - works
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-SESAR-CP-WORKS: SESAR Common Project One Durchführungsprojekte - in Arbeit
- CEF-T-2024-SIMOBGEN-SESAR-OP-WORKS: Andere ATM-Projekte - Arbeiten oder gemischt
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50 % für die Kosten von Studien (gilt nicht für die SESAR-Themen)
- maximal 50 % für die Kosten von Arbeiten
- maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage (gilt nicht für die Themen RIS und REMIB).
Die vorgesehene Dauer der Bau- und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2029 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects related to smart and interoperable mobility (CEF-T-2024-SIMOBGEN)CEF 2 Transport - Projects related to smart and interoperable mobility (CEF-T-2024-SIMOBGEN)(572kB)
Kontakt
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