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Call-Eckdaten
Datenraum für intelligente Kommunen (Bereitstellung)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03-DS-SMART
Termine
Öffnung
29.09.2022
Deadline
24.01.2023 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (Höchstbetrag der Förderung): € 18.000.000,00 pro Projekt
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei den Aktivitäten in diesem Bereich werden die Grundsätze des Datenraums für intelligente Gemeinschaften, die im Konzept definiert sind, in großem Maßstab und mit guter geografischer Abdeckung erprobt und angewandt, um EU-Kapazitäten für die Verknüpfung von Daten aus allen relevanten Bereichen unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsvorschriften aufzubauen. Sie werden auch zur Feinabstimmung und Verbesserung des Konzepts durch eine kontinuierliche Feedbackschleife zum Projekt beitragen. Dieser Datenraum wird von den Inhabern öffentlicher Daten unter Verwendung von auf offenen Standards basierenden Tools kontrolliert und von der gemeinsamen Middleware-Plattform unterstützt. Er soll auch Synergien mit dem Projekt schaffen.
Call-Ziele
Im Rahmen der Aktion wird ein Konsortium einschlägiger Akteure auf der Angebots- und Nachfrageseite finanziert, um unbeschadet der sektoralen Rechtsvorschriften die Innovation in einer großen Zahl von Städten und Gemeinden in der EU zu fördern. Die Pilotprojekte werden den Grundsätzen der Blaupause für den Datenraum intelligenter Gemeinschaften entsprechen, gegebenenfalls bestehende Normen verwenden und sektorale Rechtsvorschriften befolgen. Die Piloten sollten bei ihrer Folgenabschätzung zusammenarbeiten und ein gemeinsames Verständnis der Fortschritte auf dem Weg zum grünen Übergang schaffen. Darüber hinaus sollten die Piloten die Kompatibilität mit den Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses sicherstellen und sich gegebenenfalls mit dem Projekt zur Umsetzung digitaler Lösungen zur Unterstützung des Neuen Europäischen Bauhauses in Verbindung setzen.
Im Rahmen der Aktion werden dann durch die Gewährung von Zuschüssen an Drittkonsortien Pilotprojekte unterstützt, die Daten aus dem Datenraum für intelligente Gemeinschaften nutzen und durch die Kombination von Daten aus mindestens zwei der nachstehend genannten Bereiche (die aber auch andere verwandte Bereiche umfassen können) einen Mehrwert schaffen:
- prädiktives Verkehrsmanagement/nachhaltige Mobilitätsplanung, Nutzung von Synergien mit den im Mobilitätsdatenraum verfügbaren Daten und mit den Daten der nationalen Zugangspunkte für den Verkehr sowie Nutzung der Indikatoren für nachhaltige urbane Mobilität;
- Datendienste im Zusammenhang mit extremen Wetterereignissen zur Erleichterung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen;
- Management von Energieströmen in einem stadt-/gemeindespezifischen Kontext und in Verbindung mit anderen Sektoren;
- Anstreben von Nullverschmutzung (z. B. Luft-, Wasser-, Bodenverschmutzung oder Abfall).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Um die Wirkung zu erhöhen und Synergien mit den Test- und Versuchseinrichtungen (TEF) zu nutzen, müssten diese Pilotprojekte die Investitionen in die Infrastruktur minimieren, indem sie ihre Aktivitäten so weit wie möglich auf der verfügbaren TEF-Infrastruktur durchführen und jeden neu geschaffenen KI-Dienst über vertrauenswürdige Anwendungskataloge und Marktplätze zur Verfügung stellen. Die Maßnahme sollte auch Regeln für ethisch vertretbare KI-gestützte Lösungen auf lokaler Ebene festlegen, KI-Algorithmus-Register erstellen und eine Reihe von Regeln definieren, denen die Dienste entsprechen sollten.
Die Aktion sollte auch Verbindungen zu den Horizont-Europa-Missionen herstellen, die mit Gemeinden und Städten als wichtigen Durchführungspartnern zusammenarbeiten (z. B. die Mission für klimaneutrale und intelligente Städte und die Mission für die Anpassung an den Klimawandel), was bedeutende Möglichkeiten für das Testen, Experimentieren und die Ausweitung der Eingabe und Nutzung des Datenraums mit lokalen Partnern bieten würde.
Das Konsortium, das den Zuschlag erhält, wird mit dem Data Spaces Support Centre zusammenarbeiten, um die Abstimmung mit der Smart Middleware Platform und dem restlichen Ökosystem der Datenräume zu gewährleisten:
- Die Datenraum-Referenzarchitektur, die Bausteine und die gemeinsamen Toolboxen, die verwendet werden sollen;
- die gemeinsamen Standards, einschließlich semantischer Standards und Interoperabilitätsprotokolle, sowohl bereichsspezifisch als auch bereichsübergreifend;
- die Modelle für die Datenverwaltung, Geschäftsmodelle und Strategien für den Betrieb von Datenräumen.
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Erwartete Ergebnisse
- Ein innovativer und föderierter Datenraum für intelligente Gemeinschaften, der eine große Anzahl von EU-Gemeinschaften umfasst und durch Middleware-Dienstlösungen unterstützt wird.
- 10 bis 12 sektorübergreifende operative Datenpiloten mit langfristigen Nachhaltigkeitsaussichten, die die gesamte EU abdecken.
- Eine aktualisierte Version des "Datenraums für intelligente Gemeinden", der unter Punkt 2.2.1.2.1 des Arbeitsprogramms erstellt wurde und die Erfahrungen aus den Pilotprojekten berücksichtigt.
- Ein verfeinerter langfristiger (wirtschaftlicher) Nachhaltigkeitsplan für den Datenraum für intelligente Gemeinschaften.
- Ein "Daten- und Wissenspaket" und einschlägige Wissensressourcen zur Förderung und Ermöglichung einer breiten Beteiligung am Datenraum für intelligente Gemeinschaften.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) für 3 verschiedene förderfähige Länder eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Erklärung zur Eigentumskontrolle
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03(1350kB)
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