Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Europäischer Seeverkehrsraum / Kurzstreckenseeverkehr - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-SUSTMOBGEN-EMS-WORKS
Termine
Öffnung
24.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
50-70%
Budget des Calls
€ 160.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel ist die Modernisierung der Seeverkehrsinfrastruktur im TEN-V-Netz.
Call-Ziele
Bauvorhaben, die darauf abzielen, die Verkehrsüberlastung zu verringern und/oder die Umweltauswirkungen des Verkehrs durch grenzüberschreitende Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen zu reduzieren.
Die Projekte müssen sich auf Folgendes beziehen
1. Die Modernisierung der Hafeninfrastruktur, der Hinterlandanbindungen und der speziellen Terminals, sofern dies für die Einrichtung oder den Ausbau solcher Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen mit Schwerpunkt auf dem grenzüberschreitenden Kurzstreckenseeverkehr erforderlich ist. An solchen Vorhaben müssen mindestens zwei TEN-V-Häfen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein. Der Anteil der Investitionen zwischen den Häfen sollte einigermaßen ausgewogen sein und zu einer Verbesserung der Kurzstreckenseeverkehrsverbindung(en) führen.
Es wird dringend empfohlen, dass die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) des Vorhabens, falls zutreffend, die Verkehrsnachfrage der Seeverkehrsverbindung(en), die Gegenstand des Vorhabens ist/sind, und nicht die der beteiligten Seehäfen berücksichtigt. Die Verkehrsprognose ist durch die Zusagen der betreffenden Schifffahrtsunternehmen für die Aufrechterhaltung und/oder Einrichtung des Verkehrs auf der/den Seeverkehrsverbindung(en), die Gegenstand des Projekts ist/sind, zu belegen.
Die für die Einrichtung oder den Ausbau der Kurzstreckenseeverkehrsverbindung(en) erforderliche Hafeninfrastruktur kann u. a. Folgendes umfassen
- Bereitstellung oder Verbesserung des Zugangs zur Binnenschifffahrt/Schiene und der Anbindung an das Hinterland des Hafens, z. B. durch den Ausbau der letzten Meile auf der Schiene und, soweit möglich, auf der Binnenschifffahrt. Der Straßenzugang und die Anbindung an das Hinterland des Hafens werden nicht gefördert, es sei denn, es handelt sich um Projekte in Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben.
- Grundlegende Hafeninfrastrukturen wie Wendebecken, Kaimauern, Liegeplätze, Landungsbrücken, Aufschüttungen, Landgewinnung, die die Effizienz der Seehäfen und ihre Integration in das TEN-V-Netz verbessern. Gefördert werden können auch feste Rampen, Laufstege, Auto-Mooring-Systeme und andere feste Infrastrukturen, die für die Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen benötigt werden.
- Hafenzugang und Ausbaggerung mit dem Ziel, einen sicheren Seezugang in Form von Wellenbrechern, Zugangsrinnen, Fahrrinnen, Schleusen und Navigationshilfen (z. B. Radar, Bojen) zu schaffen.
- Landseitige Stromversorgung, einschließlich des Ausbaus des Stromnetzes im Hafen, sofern dies für die landseitige Stromversorgung erforderlich ist, mit Ausnahme der entsprechenden Anlagen auf den Schiffen.
- Feste Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Schiffsabfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen), um die Umweltanforderungen zu erfüllen.
- Verbesserung der Hafenumschlagskapazität durch den Bau oder die Modernisierung von Fracht- und/oder Passagierterminals, sicheren Parkplätzen (die Notwendigkeit der sicheren Parkplätze sollte in dem Vorschlag eindeutig nachgewiesen werden), Verkehrsflächen, Zugangskontrolltoren usw., jedoch mit Ausnahme von Verwaltungs-/Bürogebäuden, Passagierparkplätzen, Lagerhallen, Lagerflächen und -einrichtungen usw. sowie mobilen Aufbauten (z. B. Hafen-/Terminalausrüstung und -fahrzeuge, mobile Rampen usw.);
- Digitalisierung des Hafenbetriebs, mit Ausnahme der Unterstützung von Schifffahrtsunternehmen.
Interne Betriebsstraßen, Instandhaltungsstraßen, Zufahrtsstraßen usw. von/zu/auf Kais, Liegeplätzen, Terminals, Bahnhöfen oder anderen Orten innerhalb des Seehafens werden nicht unterstützt, auch wenn sie für die Durchführung der Aktion erforderlich sind.
2. Projekte zur Erleichterung der Bereitstellung und Nutzung von grenzüberschreitenden Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen, die nicht an bestimmte Häfen gebunden sind. Solche Projekte müssen ausschließlich Einrichtungen zum Eisbrechen umfassen, um die ganzjährige Befahrbarkeit zu gewährleisten. Sie sollten der gesamten maritimen Gemeinschaft zugute kommen und von ihr genutzt werden. Sie müssen die Beteiligung von mindestens zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten umfassen.
Seeschiffe werden mit Ausnahme von Eisbrechern nicht unterstützt.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen allen Akteuren diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Projekte im Rahmen des Europäischen Seeverkehrsraums/Kurzstreckenseeverkehr (Themen-ID: CEF-T-2024-SUSTMOBGEN-MOS-WORKS), die die Einrichtung oder den Ausbau von Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen betreffen, müssen mindestens zwei TEN-V-Häfen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten einbeziehen. An Projekten, die sich auf die Bereitstellung und Nutzung von grenzüberschreitenden Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen beziehen, aber nicht an bestimmte Häfen gebunden sind, müssen mindestens zwei Antragsteller aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 2 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-SUSTMOBGEN-EMS-WORKS: Europäischer Seeraum/Kurzstreckenseeverkehr - Arbeiten
- CEF-T-2024-SUSTMOBGEN-MULTHUB-Studien: Multimodale Personenverkehrsknotenpunkte - Studien
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50 % der Kosten für Studien für Vorschläge, die sich auf "multimodale Verkehrsknotenpunkte" beziehen
- maximal 50 % der Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit Vorschlägen zum Thema "Europäischer Seeverkehrsraum/Kurzstreckenseeverkehr" und
- maximal 70 % der Kosten für Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage.
Die vorgesehene Laufzeit der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2029 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects related to sustainable and multimodal mobility (CEF-T-2024-SUSTMOBGEN)CEF 2 Transport - Projects related to sustainable and multimodal mobility (CEF-T-2024-SUSTMOBGEN)(331kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren