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Call-Eckdaten
Sichere Parkinfrastruktur - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-PARKINGS-WORKS
Termine
Öffnung
24.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
30-70%
Budget des Calls
€ 160.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel ist die Modernisierung der Straßenverkehrsinfrastruktur im TEN-V-Netz.
Call-Ziele
Die Arbeiten zielen darauf ab:
- Schaffung neuer sicherer Parkplätze, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012 der Kommission (einschließlich Sicherheitsinformations- und -kommunikationstechnologien) auf dem TEN-V-Straßennetz und seinen Knotenpunkten für Lkw und Nutzfahrzeuge zertifiziert werden sollen;
- Verbesserung der Sicherheit bestehender Parkflächen, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012 (einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien für Sicherheit und Gefahrenabwehr) auf dem TEN-V-Straßennetz für Lkw und Nutzfahrzeuge zertifiziert sind oder zertifiziert werden sollen;
- Optimierung der Nutzung bestehender sicherer Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge durch statische und dynamische Informationen, einschließlich der Erfassung, Verarbeitung und Verbreitung von Parkinformationen. Diese Maßnahmen müssen mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 der Kommission in Einklang stehen und Unionsstandards (z. B. DATEX2) und Leitlinien anwenden, Methoden zur Messung genauer und zuverlässiger Daten von Sensoren, Kameras oder anderen Überwachungsgeräten einrichten und die erforderlichen Vorrangzonen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 analysieren, wobei die Verkehrsbedingungen, Infrastrukturmängel oder -schwächen und Fahrvorschriften zu berücksichtigen sind.
Liegt das Projekt nicht direkt am TEN-V-Straßennetz oder an einem seiner Knotenpunkte, muss der Antrag seinen Nutzen für das Funktionieren des Netzes begründen.
Nur Elemente des sicheren Parkplatzes, die in den Dienstleistungs- und Sicherheitsniveaus der in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012 festgelegten Normen festgelegt sind, können Teil des Antrags sein. Zubehörelemente, die nicht von den Standards abgedeckt werden, können nicht finanziert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 3 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-EXTBORDER-WORKS: Anpassung der Verkehrsinfrastruktur für die Zwecke der Kontrollen an den Außengrenzen der Union - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-PARKINGS-WORKS: Sichere und gesicherte Parkinfrastruktur - Arbeiten
- CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-RESILIENCE-WORKS: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur - Studien, Arbeiten oder gemischt
Der Zuschuss ist ein budgetbasierter gemischter Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten (tatsächliche Kosten, mit Stückkosten- und Pauschalelementen). Das bedeutet, dass NUR bestimmte Arten von Kosten (förderfähige Kosten) und Kosten, die tatsächlich für Ihr Projekt angefallen sind (NICHT die veranschlagten Kosten), erstattet werden. Für Stückkosten und Pauschalbeträge können Sie die Beträge in Rechnung stellen, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung berechnet wurden (siehe Artikel 6 und Anhang 2 und 2a).
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50% für die Kosten von Studien,
- maximal 30 % für die Kosten der Arbeiten für Vorschläge zum Thema "Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur",
- maximal 50 % der Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit Vorschlägen zu den Themen "sichere und geschützte Parkinfrastruktur" und "Anpassung der Verkehrsinfrastruktur für die Zwecke der Kontrollen an den Außengrenzen der Union", und
- maximal 70 % der Kosten für Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Projektmanagement (einschließlich der damit verbundenen Aufgaben, wie z. B. konsortiumsinterne Fortschrittssitzungen, Projektberichte usw.) 10 % der Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen sollten.
Die vorgesehene Laufzeit der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2029 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport – Projects related to safe and secure mobility (CEF-T-2024-SAFEMOBGEN)CEF 2 Transport – Projects related to safe and secure mobility (CEF-T-2024-SAFEMOBGEN)(331kB)
Kontakt
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