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Call-Eckdaten
Straßen und multimodale Güterterminals - Studien, Arbeiten oder gemischte Projekte
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-CORECOEN-ROADS-WORKS
Termine
Öffnung
24.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 1.080.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel ist die Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturprojekten auf Straßen und multimodalen Güterterminals des TEN-V-Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes.
Die multimodalen Güterterminals müssen sich in oder in der Nähe von Seehäfen, Binnenhäfen und Flughäfen des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes befinden oder als Schienen-Straßen-Terminal oder Terminal entlang der Binnenwasserstraßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes eingestuft sein, wie in Anhang II der überarbeiteten TEN-V-Verordnung aufgeführt.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten an Straßen und multimodalen Güterterminals im Zusammenhang mit:
- im Voraus festgelegte Straßenverbindungen gemäß Teil III Abschnitte 1 und 2 des Anhangs zur CEF-Verordnung, insbesondere grenzüberschreitende Verbindungen im Kernnetz;
- Bestandteile des Kernstraßennetzes, die in Mitgliedstaaten liegen, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben;
- Bau oder Ausbau von multimodalen Güterterminals, einschließlich Terminals für den Schienen- und Straßenverkehr und Terminals an Binnenwasserstraßen gemäß Anhang II der überarbeiteten TEN-V-Verordnung. Dies kann Folgendes umfassen: Verbindungs- oder Anschlussgleise, Stromanschlüsse, Elektrifizierung und Anpassungen zur Verringerung des Stromverbrauchs, Wartebereiche für Fahrzeuge und Container, Anpassungen für die Abfertigung von 740 Meter langen Zügen, saubere Umschlaganlagen, die mit einem emissionsfreien Kraftstoff (z. B. Strom, Wasserstoff) betrieben werden, spezielle Ausrüstungen für rollende Landstraßen und die Beförderung von Sattelanhängern auf der Schiene, Aufrüstung von Ausrüstungen, die den Umschlag neuer intermodaler Ladeeinheiten ermöglichen, IKT-Ausrüstungen und -Anwendungen zur Verbesserung der Interoperabilität, der Nutzung digitaler Verkehrsdaten oder der Abfertigung von Terminals, wie z. B. Fotogates und automatische Check-in- und Check-out-Geräte.
Der Straßenzugang und die Verbindungen zu den Terminals werden nicht gefördert, außer bei Projekten in Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben.
Bauvorhaben können als synergetisches Element gemäß Abschnitt 10.6 die Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort einschließen, wie z. B. Fotovoltaikanlagen, Windturbinen usw., die in erster Linie für die Aktivitäten im Terminal genutzt werden. Solche synergetischen Elemente müssen den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen des Projekts verbessern und dürfen 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Gebäude, Lager- und Abstellanlagen werden nicht gefördert. Projekte, die Straßen betreffen, müssen mit der Richtlinie 2008/96/EG, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1936, und der Richtlinie 2004/54/EG in Einklang stehen.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der CEF-Verordnung können Vorhaben, die sich auf das Kernnetz einschließlich des erweiterten Netzes beziehen, auch damit zusammenhängende Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts ausmachen und sollten als separates Arbeitspaket vorgelegt werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Anlagen und Infrastrukturen müssen allen Betreibern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.
Infrastrukturen und Ausrüstungen für Massengutterminals können nur im Rahmen der "Solidarity Lanes" gefördert werden.
Anlagen und Infrastrukturen, die im Rahmen von Bauvorhaben für multimodale Güterterminals gefördert werden, sollten den Umschlag zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder zwischen zwei verschiedenen Eisenbahnsystemen ermöglichen. Projekte, die sich ausschließlich auf Eisenbahninvestitionen in einem Terminal auf der grünen Wiese beziehen, müssen im Rahmen der entsprechenden Eisenbahnthemen der Aufforderungen CORECOEN oder COMPCOEN eingereicht werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- in einem der Mitgliedstaaten ansässig sein, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Das verfügbare Budget wird auf 4 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-CORECOEN-IWWP-WORKS: Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-MARP-WORKS: Seehäfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-RAIL-WORKS: Eisenbahn - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-STRASSEN-ARBEITEN: Straßen und multimodale Güterterminals - Studien, Arbeiten oder gemischt
Die vorgesehene Dauer der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Für Studienprojekte sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2029 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport – Projects on the Core Network – Cohesion envelope (CEF-T-2024-CORECOEN)CEF 2 Transport – Projects on the Core Network – Cohesion envelope (CEF-T-2024-CORECOEN)(360kB)
Kontakt
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