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Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Datenraum für Medien (Bereitstellung)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03-DS-MEDIA
Termine
Öffnung
29.09.2022
Deadline
24.01.2023 17:00
Förderquote
50 %; SME/KMU: 75%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (Höchstbetrag der Förderung): € 8.000.000,00 pro Projekt
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien umfasst drei Bereiche: Wiederherstellung, Umgestaltung sowie Befähigung und Ermächtigung. Aktion 4 zielt darauf ab, Innovation durch die Schaffung eines Mediendatenraums zu fördern, um Medienunternehmen bei der gemeinsamen Nutzung von Daten und der Entwicklung innovativer Lösungen zu ermutigen und zu unterstützen und neue Geschäftsmodelle zu fördern.
Call-Ziele
Ziel ist es, auf die Herausforderung der Innovationsförderung zu reagieren, die Medienindustrie zu mobilisieren und die Schaffung eines europäischen Datenraums zu unterstützen, der die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mediensektors fördern kann. Eine solche Dateninfrastruktur wird dazu dienen, die Nutzung von Daten für innovative Inhalte (Unterhaltung, Bildung und Nachrichten) sowie für innovative Produktion und Vertrieb zu fördern.
Diese Daten sollten sowohl den öffentlich-rechtlichen Medien als auch den kommerziellen Medienbetreibern zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob es sich um große oder kleine, neu gegründete oder etablierte Unternehmen handelt. In diesem Zusammenhang kann die Einrichtung eines europäischen Mediendatenraums die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen Urhebern, Produzenten und Vertreibern verändern.
Der Datenraum wird Unternehmen aus anderen Sektoren für eine für beide Seiten vorteilhafte datengestützte Zusammenarbeit offenstehen, die dem Mediensektor neue Möglichkeiten eröffnen könnte. So können Medienunternehmen ihre Kräfte bündeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Online-Plattformen wiedererlangen.
Wie bei allen Datenräumen besteht das Ziel in der Schaffung einer technischen Infrastruktur in Kombination mit Verwaltungsmechanismen, die einen einfachen, grenzüberschreitenden Zugang zu wichtigen Datensätzen im Zielgebiet gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der Datenraum wird der gesamten Medienwertschöpfungskette eine fortgeschrittene und gemeinsame Dateninfrastruktur zur Verfügung stellen. Diese Dateninfrastruktur wird durch die Schaffung innovativer Lösungen für die Produktion, Kuratierung, Verbreitung und den Vertrieb von Medieninhalten und insbesondere durch neue Plattformen für hochwertige Inhalte in der gesamten Union erprobt werden.
Die Schlüsselelemente für Datenräume sind die gemeinsame Nutzung einer Vielzahl von Daten wie Inhalte, Nutzer- und Publikumsdaten, 3D-Animationsmodelle oder Metadaten zur Produktion. Die Datenräume werden auch den Zugang zu Computerressourcen für kreative KMU erleichtern. Darüber hinaus können die Daten wertvolle Erkenntnisse für Dienste liefern, die darauf abzielen, die Auffindbarkeit von Medieninhalten (Nachrichten und Unterhaltungsinhalte) über Grenzen hinweg zu verbessern. Solche Dienste können eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung neuer Ressourcen für die Medienindustrie spielen und die Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums unterstützen. Ebenso könnten weitere Kreativindustrien und andere Industriezweige (wie der Einzelhandel oder die Automobilindustrie) den Mediendatenraum nutzen, um zusätzlichen Wert zu schaffen und neue Märkte für die Medien zu erschließen.
Es werden auch Synergien mit der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien und ihren nationalen Knotenpunkten für die Verbreitung und Auffindbarkeit von Online-Inhalten geschaffen. Der Datenraum wird eine Sandbox-Umgebung und Schnittstellendienste bereitstellen, um Pilotprojekte für innovative Mediendienste zu fördern, die im Rahmen anderer Initiativen als Digitales Europa wie Horizont 2020 und Horizont Europa entwickelt wurden.
Das Projekt, das für die Einrichtung dieses Datenraums ausgewählt wird, muss den technischen Rahmen für europäische Datenräume nutzen und in vollem Umfang mit ihm übereinstimmen. Außerdem muss es sich mit anderen Projekten, die an der Einrichtung des Datenraums beteiligt sind, und dem Unterstützungszentrum für Datenräume abstimmen und mit ihnen zusammenarbeiten, um die Integration bestehender Standards zu ermöglichen und die Interoperabilität und Übertragbarkeit von Infrastruktur, Anwendungen und Daten zu gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Das Projekt wird eine in der Cloud gehostete Infrastruktur bereitstellen, in der die Daten sicher gespeichert werden. Werkzeuge für Mediendatentransaktionen zur Wahrung des Eigentums an den Daten, Werkzeuge für die Datenanalyse und Dienste für Finanztransaktionen auf der Grundlage der Datennutzung (z. B. unter Verwendung von Blockchain) und Dienste für die Erstellung von Inhalten der gemischten, erweiterten und virtuellen Realität (einschließlich KI-Elementen) sollten ebenfalls enthalten sein sowie Werkzeuge, die es den europäischen Bürgern ermöglichen, online verfügbare Medieninhalte auf der Grundlage ihrer Vorlieben und Interessen zu finden und die Stimmungen und Perspektiven anderer Europäer besser zu verstehen.
Die Dateninfrastruktur für Medien wird die digitale Autonomie Europas verbessern und die Formen der Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben stärken. Sie wird die Nutzung von Daten für innovative Inhalte (sowohl im Unterhaltungs- als auch im Nachrichtenbereich), Produktion und Vertrieb fördern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) für 3 verschiedene förderfähige Länder eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03(1350kB)
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