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Call-Eckdaten
Seehäfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-CORECOEN-MARP-WORKS
Termine
Öffnung
24.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 1.080.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in Seehäfen im Rahmen des TEN-V-Kernnetzes.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten zu den wichtigsten Seehäfen in Bezug auf:
- Hafenzugang mit dem Ziel, einen sicheren Zugang zum Meer in Form von Wellenbrechern, Zufahrtskanälen, Fahrrinnen, Schleusen und Navigationshilfen (z. B. Radar, Bojen) zu schaffen;
- grundlegende Hafeninfrastrukturen, mit Schwerpunkt auf:
- Entwicklung von emissionsfreien oder emissionsarmen multimodalen Lösungen;
- Entwicklung von Hafenkapazitäten und -einrichtungen im Zusammenhang mit den Transportaktivitäten der Offshore-Windparks. Die Beteiligung des Seehafens an den Transportaktivitäten der Offshore-Windparks und der Bedarf an grundlegender Hafeninfrastruktur für diese Aktivitäten sollten in dem Vorschlag nachgewiesen werden; und/oder,
- Verbesserung der Anbindung von abgelegenen Regionen, Inseln oder Regionen in äußerster Randlage oder von Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben.
Bei dieser grundlegenden Hafeninfrastruktur kann es sich um Wendebecken, Kaimauern, Liegeplätze, Landungsbrücken, Aufschüttungen und Landgewinnung handeln, die die Effizienz der Seehäfen und ihre Integration in das TEN-V-Netz verbessern. Die Aufschüttungen und die Landgewinnung könnten als Maßnahmen zur Schaffung von Platz für den Bau anderer grundlegender Hafeninfrastrukturen, z. B. eines Liegeplatzes, von Kaimauern usw., unterstützt werden, sollten jedoch nicht zu einem erheblichen Kapazitätszuwachs führen (d. h. Vergrößerung der Fläche oder Schaffung neuer Terminals, Logistik-/Fracht-/Multimodalumschlagsbereiche usw.).
- landseitige Stromversorgung (einschließlich eines Ausbaus des Stromnetzes innerhalb des Hafens, wenn dies für die landseitige Stromversorgung erforderlich ist, und mit Ausnahme der entsprechenden Anlagen auf Schiffen);
- feste Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Schiffsabfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen), um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit durch Ausbaggerung und Eisbrecheranlagen. Die Ausbaggerung wird nur als Maßnahme zur Beseitigung von Engpässen für den EU-Kurzstreckenseeverkehr unterstützt. Dies muss in dem Vorschlag nachgewiesen und durch eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse (falls zutreffend) belegt werden, die den Kurzstreckenseeverkehr und die entsprechende Ausbaggerungstiefe rechtfertigt.
- Bereitstellung oder Verbesserung des Zugangs zur Binnenschifffahrt/zum Schienenverkehr und der Verbindungen innerhalb der Seehäfen. Der Schienenzugang könnte die Schieneninfrastruktur umfassen, z. B. neue Gleise, Ausbau bestehender Gleise, Anpassung an 740 Meter lange Züge und Verbindungen innerhalb der Seehäfen, notwendige Versorgungseinrichtungen (z. B. Strom), die für den Eisenbahnbetrieb erforderlich sind. Straßenzugänge und -verbindungen zu/innerhalb von Seehäfen werden nicht unterstützt, außer bei Projekten in Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben.
Bauvorhaben können die Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort (synergetisches Element gemäß Abschnitt 10.6 des Arbeitsprogramms) einschließen, z. B. Netzanschluss des Hafens an das Netz außerhalb des Hafens, das für die landseitige Stromversorgung benötigt wird, Photovoltaikanlagen, Windturbinen usw., die in erster Linie z. B. für die landseitige Stromversorgung, für den Bedarf an grundlegender Hafeninfrastruktur und für verschiedene Hafenaktivitäten genutzt werden. Solche synergetischen Elemente müssen den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen des Projekts verbessern und dürfen 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Nicht gefördert werden:
- Infrastrukturen für Kreuzfahrtschiffe, außer für die landseitige Stromversorgung;
- Infrastrukturen in Werften einschließlich landseitiger Stromversorgung;
- Unterhaltsbaggerungen, Bagger und/oder Baggerausrüstung;
- Digitale Hafenlösungen (digitale Hafensysteme/ICT-Plattformen und/oder IT-Ausrüstung);
- Versorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom, Beleuchtung), Autoschwimmanlagen, feste Rampen, Dalben, Poller, Fender und andere feste Hafenhilfsinfrastrukturen, es sei denn, diese Maßnahmen werden als integraler Bestandteil einer einschlägigen grundlegenden Hafeninfrastruktur vorgeschlagen, die das Hauptelement des Projekts ist;
- Feste und/oder mobile Suprastrukturen, z. B. Fracht-/Passagierterminals, Parkplätze, Abfertigungsgebäude und -bereiche, Lager-/Stapelflächen und -einrichtungen, Logistik-/Fracht-/Abfertigungs-/Belade-/Entladebereiche und -einrichtungen, Lagerhäuser, multimodale Logistikplattformen, Zugangskontrolltore, Hafen-/Terminalausrüstungen und -fahrzeuge, Kranfundamente und -schienen, Träger, sicherheitsrelevante Maßnahmen (z. B. Zäune, CCTV-Ausrüstung) usw.
Hinterlandanbindungen an die Seehäfen fallen unter die jeweiligen Prioritäten der Verkehrsträger, können aber auch Teil eines einzigen Projekts sein (z. B. ein Projekt zur Verbesserung des Bahnanschlusses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets). Projekte, die die Hinterlandanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets betreffen, können je nach Sachlage entweder den Seehäfen oder den Themenbereichen Binnenschifffahrt/Schiene zugeordnet werden.
Interne Betriebsstraßen, Instandhaltungsstraßen, Zufahrtsstraßen usw. von/zu/auf Kais, Liegeplätzen, Terminals, Bahnhöfen oder anderen Orten innerhalb des Seehafens werden nicht unterstützt, auch wenn sie für die Durchführung der Aktion erforderlich sind.
Die grundlegende Hafeninfrastruktur für die Entwicklung emissionsfreier oder emissionsarmer multimodaler Lösungen könnte eine grundlegende Hafeninfrastruktur zur Verbesserung der Verbindung zwischen dem Seeverkehr und den Binnenwasserstraßen umfassen.
Bei fusionierten Hafeneinheiten oder Einheiten, die mehr als einen Seehafen verwalten, muss nur das in Anhang II der überarbeiteten TEN-V-Verordnung angegebene geografische Gebiet des Seehafens in das Projekt einbezogen werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Relevanz der Hinterlandanbindungen an den in Anhang II genannten Seehafen.
Findet ein Projekt in mehr als einem Hafen statt, sollten die Aktivitäten des Projekts in den verschiedenen Häfen zu einem gemeinsamen Ziel des Projekts beitragen.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der CEF-Verordnung können Vorhaben, die das Kernnetz betreffen, auch verwandte Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion ausmachen und sollten als separates Arbeitspaket vorgelegt werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen allen Betreibern auf nichtdiskriminierender Basis zugänglich sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- in einem der Mitgliedstaaten ansässig sein, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Das verfügbare Budget wird auf 4 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-CORECOEN-IWWP-WORKS: Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-MARP-WORKS: Seehäfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-RAIL-WORKS: Eisenbahn - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-STRASSEN-ARBEITEN: Straßen und multimodale Güterterminals - Studien, Arbeiten oder gemischt
Die vorgesehene Dauer der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Für Studienprojekte sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2029 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport – Projects on the Core Network – Cohesion envelope (CEF-T-2024-CORECOEN)CEF 2 Transport – Projects on the Core Network – Cohesion envelope (CEF-T-2024-CORECOEN)(360kB)
Kontakt
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