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Call-Eckdaten
EIT-Flaggschiffe im Gesundheitswesen Aufruf 2025
Förderprogramm
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Termine
Öffnung
05.09.2024
Deadline
05.11.2024 23:00
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Jahr 2025 wird sich der Aufruf mit der digitalen Transformation der Gesundheitsversorgung (DTH) befassen. Dieses Vorzeigekonzept soll den digitalen Wandel der Gesundheitsversorgung in Europa unterstützen und wird sich auf die Entwicklung von und den Zugang zu Gesundheitstechnologien und digitalen medizinischen Geräten konzentrieren. Schließlich wird der Schwerpunkt darauf liegen, wie Patient*innen, Bürger*innen und Angehörige der Gesundheitsberufe geschult werden, um die Bedeutung und Relevanz des Datenaustauschs für die Information und Verbesserung der kontinuierlichen Versorgungspfade zu verstehen.
Call-Ziele
Im Jahr 2025 werden sich die im Rahmen der DTH-Flagge geförderten Maßnahmen auf die Entwicklung und Marktakzeptanz von patientenorientierten digitalen Gesundheitslösungen konzentrieren. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gewährleistung der Übernahme von Innovationen durch die Auswahl von Modulen, die Fachleuten die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.
Innovation to Market"-Projekte werden sich darauf konzentrieren, den Markteintritt digitaler medizinischer Geräte, die bereits CE-gekennzeichnet sind oder auf die CE-Zulassung warten, in einem oder mehreren EU-Ländern zu unterstützen, indem solide Nachweise für die Relevanz der Lösung auf dem Zielmarkt erbracht und kommerzielle Partnerschaften aufgebaut werden, um die Marktakzeptanz zu fördern.
Das DiGinnovation-Programm ist speziell auf Kleinst- und Kleinunternehmen mit CE-gekennzeichneten digitalen Gesundheitslösungen zugeschnitten, die Unterstützung suchen, um eine Kostenerstattung zu erreichen.
Module für die EIT-Label-Zertifizierung Zur weiteren Bereicherung des EIT-Health-Katalogs mit Kursen, die das Flaggschiff "Digital Health Transformation" unterstützen, ruft EIT Health zu qualitativ hochwertigen Inhalten auf, die in die Module der EIT Health Academy einfließen sollen.
EIT Health sucht Mitarbeitende, die die Organisation und Durchführung des EIT Health Catapult Programms 2025 unterstützen. Dabei handelt es sich um ein Wettbewerbs- und Schulungsprogramm, mit dem Spitzenunternehmen aus den Bereichen Biowissenschaften und Gesundheitstechnologie auf die Sprünge geholfen werden soll, um sie führenden Expert*innen und Investor*innen in ganz Europa vorzustellen.
Nachstehend finden Sie die Liste der Aktivitäten:
- Innovationsaktivitäten
- Bildungsaktivitäten
- Beschleunigungsprogramm
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Erwartete Ergebnisse
Für Bildungsaktivitäten:
- Kursentwurf mit klaren erwarteten Lernergebnissen, die auf ausgewählten Kompetenzen des EIT-Kompetenzrahmens für das Gesundheitswesen und den übergreifenden Lernergebnissen des EIT beruhen.
- Entwicklung von Inhalten für einen vierwöchigen Online-Kurs (insgesamt bis zu 15/20 Lernstunden), der vollständig von der EIT-Gesundheitsakademie angeboten wird. Das Team der Akademie wird die ausgewählten Konsortien nach der Benachrichtigung über die Auswahl unterstützen.
- Inhalte zur Bewertung, z. B. szenariobasierte Bewertung, Multiple-Choice-Fragen usw.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 9-20 des Aufforderungsdokuments.
EIT Health Catapult:
Das EIT Health Catapult ist ein Trainingsprogramm für Health-Tech und Life Sciences Start-ups. In speziellen Sitzungen optimieren bis zu 30 ambitionierte Start-ups ihren Geschäftsplan, stärken ihr Pitch Deck und präsentieren sich vor internationalen Investoren und Unternehmen. Am Ende des Trainings werden 9 Finalist*innen von einer unabhängigen Expertenjury aus Investoren ausgewählt und nehmen an einem Live-Wettbewerb auf der Bühne einer großen europäischen Health-Tech-Konferenz teil, an dem die weltweit führende Gesundheitsmarktgemeinschaft teilnimmt.
Das Programm gliedert sich in drei definierte Phasen:
- Regionale Selektionen: In dieser Phase werden die besten Start-ups aus jeder Region (EIT Health CLC-Regionen) in zwei Kategorien ausgewählt - Life Sciences und Health-Tech (einschließlich Med-Tech und Digital Health). Die beiden führenden Health-Tech-Start-ups und das beste Life-Sciences-Start-up aus jeder Region kommen in die Halbfinalphase.
- Halbfinale: Trainings- und Auswahltage: Die besten europäischen Start-ups in jeder Kategorie werden von einem internationalen Gremium von Healthcare-Investoren ausgewählt. Diese Phase umfasst 2-3 Tage Online-Training mit Mentor*innen und Pitch-Trainer*innen . Am Pitch-Tag präsentieren sich 10 Start-ups aus dem Bereich Biowissenschaften und 20 aus dem Bereich Gesundheitstechnologie vor hochrangigen Investoren und Branchenexpert*innen , wobei die besten 9 (3 aus dem Bereich Biowissenschaften, 6 aus dem Bereich Gesundheitstechnologie) ins Finale einziehen. In dieser Phase wird ein persönliches Treffen organisiert, um die Start-ups mit Investor*innen, der Industrie, Krankenhäusern und anderen Beteiligten zusammenzubringen. Darüber hinaus wird eine Online-Plattform eingerichtet und verwaltet, um die aktuellen Teilnehmer*innen des Programms Investoren und dem europäischen Gesundheitswesen vorzustellen.
- Internationale Endrunde: Die finale Pitch-Phase findet während einer großen gesundheitsbezogenen Veranstaltung in Europa statt. Eine internationale Jury von Investoren wählt eine*n Gewinner*in pro Kategorie aus. Jede*r Gewinner*in erhält ein Preisgeld von EIT Health. Zusätzlich kann das Publikum per Abstimmung einen Finalisten mit dem Publikumspreis auszeichnen, und die Industriepartner vergeben Sachpreise (z. B. technische Cloud-Infrastruktur, die Möglichkeit, die Lösung in einer klinischen Umgebung zu testen, Kontakt zu relevanten Abteilungen usw.).
Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 21-25 des Aufforderungsdokuments.
Innovationstätigkeiten:
Besondere Bedingungen für Innovation-to-Market-Projekte im Bereich DTH:
Mit dieser Aufforderung will das EIT Health die Umwandlung, Harmonisierung und Stärkung der Nutzung digitaler medizinischer Geräte (DMD) in den europäischen Gesundheitssystemen unterstützen. Wir rufen zur Einreichung von Kooperationsprojekten unter der Leitung von KMU oder der Industrie mit einer Laufzeit von maximal 10 Monaten auf, die sich auf den Markteintritt und die kommerzielle Erprobung von patientenzentrierten DMD konzentrieren, um deren Einführung und breitere Akzeptanz auf den EU-Märkten zu erleichtern und zu beschleunigen.
EIT Health bittet um Vorschläge für Innovation-to-Market-Projekte (Dauer maximal 10 Monate) für DMDs, die entweder bereits die CE-Zulassung erhalten haben oder auf die CE-Zulassung warten (in diesem Fall muss das Dossier für die CE-Kennzeichnung mindestens 6 Monate vor der Einreichung des Vorschlags bei einer benannten Stelle eingereicht worden sein) und die darauf abzielen, weitere Nachweise für den Eintritt in neue europäische Märkte zu erbringen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Generierung robuster Daten zur Unterstützung gesundheitsökonomischer Argumente, zur Verbesserung der Marktzugangsbedingungen und zur Stärkung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit von Anbietern digitaler Gesundheitslösungen auf diesen Märkten.
Die vorgeschlagene digitale Gesundheitslösung muss sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags auf einem Innovationsreifegrad (IML) zwischen IML 7 (Validierung der Lösung) und IML 8 (Zulassung und Markteinführung) befinden und sich auf den Eintritt in einen neuen Markt innerhalb des Zeitrahmens der Aktivität vorbereiten.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 27-32 des Aufforderungsdokuments.
Besondere Bedingungen für das Programm DiGinnovation:
Im Rahmen des Programms DiGinnovation werden die besten Kleinst- und Kleinunternehmen im Bereich der digitalen Gesundheit als Teil eines Konsortiums ausgewählt, das die Gesundheitssysteme verbessern wird, indem es die Akzeptanz digitaler medizinischer Geräte durch Angehörige der Gesundheitsberufe und Patienten beschleunigt und die Markteinführung der Innovation bei gleichzeitiger Erleichterung des Erstattungsverfahrens beschleunigt.
Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf der Unterstützung patientenorientierter digitaler Medizinprodukte auf ihrem Weg zur Kostenerstattung in einem europäischen Gesundheitssystem. Digitale Medizinprodukte (DMDs) sind Gesundheitstechnologien, die unter die Definition von Medizinprodukten gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 fallen und deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht, die einen oder mehrere der folgenden medizinischen Zwecke unterstützen sollen:
- Diagnose, Prävention, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten;
- Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensation einer Verletzung oder Behinderung;
- Untersuchung, Ersatz oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Prozesses oder Zustands; und / oder,
- Bereitstellung von Informationen durch In-vitro-Untersuchung von Proben aus dem menschlichen Körper, einschließlich Organ-, Blut- und Gewebespenden.
Die vorgeschlagene digitale Gesundheitslösung muss sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags auf einem Innovationsreifegrad (IML) zwischen IML 7 (Validierung der Lösung) und IML 8 (Genehmigung und Markteinführung) befinden, um spätestens ein Jahr nach Projektende auf IML 9 (klinische Anwendung) aufzusteigen.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 33-35 der Aufforderung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Für Bildungsaktivitäten:
- Dem Konsortium müssen mindestens zwei Teilnehmer angehören, die aus zwei verschiedenen und unabhängigen Einrichtungen kommen.
- Jedes Konsortium muss Teilnehmer umfassen, die in mindestens zwei förderfähigen Ländern ansässig sind und über zwei verschiedene Co-Location Centres (CLCs) teilnehmen.
- An jedem Konsortium müssen Organisationen von zwei Seiten des Wissensdreiecks beteiligt sein, z. B. Industrie und Gesundheitsdienstleister, Hochschuleinrichtungen und Industrie, usw.
- Die Bewerbungen müssen sich auf den EIT-Kompetenzrahmen für Gesundheit und das EIT-Gesundheitssiegel bzw. die Akkreditierung von Studiengängen ohne Abschluss beziehen.
- Erwartet werden nachgewiesene Fachkenntnisse in den Leitthemen und die Beantragung der Akkreditierung durch den Europäischen Akkreditierungsrat für medizinische Fortbildung (EACCME) der Europäischen Union der Fachärzte (UEMS) (wenn Fachkräfte im Gesundheitswesen die Zielgruppe sind).
- Die Endempfänger der Fördermittel müssen die Vorschriften über die Rechte an geistigem Eigentum (IPR) gemäß Artikel 16 des MGA einhalten.
- Finanzielle Unterstützung pro Modul: bis zu 50.000,00 €.
- Rückerstattungssatz: 70%
- Der Zuschuss deckt die Tätigkeit bis zur Lieferung des Moduls/der Module bis spätestens 12. Dezember 2025 ab.
Für das EIT Health Catapult:
- Das Konsortium muss mindestens zwei Teilnehmer umfassen, die aus zwei verschiedenen und unabhängigen Einrichtungen stammen.
- Jedem Konsortium muss mindestens ein EIT-Gesundheitsmitglied der Vereinigung angehören (Kern- oder assoziierter Partner).
- Jedes Konsortium muss Teilnehmer umfassen, die in mindestens zwei förderfähigen Ländern ansässig sind und über zwei verschiedene Co-Location Centres (CLCs) teilnehmen.
- Jedes Konsortium muss einen Beitrag zum Europäischen Green Deal und zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) leisten. Daher sollten sie mindestens einen maßgeschneiderten KPI hinzufügen, der belegt, wie sie zur Verringerung der Umweltauswirkungen ihrer Aktivität beitragen, sowie mindestens 2 SDGs, zu denen die Aktivität beitragen wird.
- Jedes Konsortium muss einen Beitrag zum EIT und zum EIT Health Dissemination and Promotion leisten und die Regeln für Kommunikation, Verbreitung, offene Wissenschaft und Sichtbarkeit befolgen, einschließlich der Richtlinien und Verpflichtungen zur Markenbildung (siehe Artikel 17 der MGA). Für jede Aktivität, einschließlich derjenigen, die Dritte finanziell unterstützt, ist ein Plan für Kommunikation, Verbreitung und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.
- Die Endempfänger von Fördermitteln müssen die Bestimmungen über die Rechte an geistigem Eigentum (IPR) gemäß Artikel 16 der Garantievereinbarung einhalten.
- Das Gesamtbudget des Programms darf 380.000 EUR (dreihundertachtzigtausend Euro) ohne die Kosten des EIT Gesundheit nicht überschreiten.
- Die folgenden Kosten werden von EIT Health getragen und sind nicht im vorgeschlagenen Konsortialbudget enthalten:
- Unterbeauftragung von Experten (Juristen, Mentoren, Pitch-Trainer, Evaluatoren, Jurymitglieder usw.);
o Unterbezuschussung von Start-ups (T&A und Preisgelder);
o Kosten für die Durchführung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Start-ups und der regionalen Auswahlverfahren.
- Unterbeauftragung von Experten (Juristen, Mentoren, Pitch-Trainer, Evaluatoren, Jurymitglieder usw.);
- Kofinanzierung: Der empfohlene, aber nicht obligatorische Kofinanzierungsbeitrag für diese Aktivität beträgt 20 %.
- Der Zuschuss deckt die Aktivität vom 1. Mai 2025 bis zum 31. Juli 2026 ab.
Für Innovationsaktivitäten:
- Das Konsortium muss mindestens zwei Teilnehmer umfassen, die aus zwei verschiedenen und unabhängigen Einrichtungen stammen.
- Jedem Konsortium muss mindestens ein EIT-Gesundheitsmitglied der Vereinigung angehören (Kern- oder assoziierter Partner).
- Jedes Konsortium muss Teilnehmer umfassen, die in mindestens zwei förderfähigen Ländern ansässig sind und über zwei verschiedene Co-Location Centres (CLCs) teilnehmen.
- An jedem Konsortium müssen Organisationen von zwei Seiten des Wissensdreiecks beteiligt sein, z. B. Industrie und Gesundheitsdienstleister, Hochschuleinrichtungen und Industrie, usw.
- Jedes Konsortium muss einen Beitrag zum Europäischen Green Deal und zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) leisten. Daher sollten sie mindestens einen maßgeschneiderten KPI hinzufügen, der belegt, wie sie zur Verringerung der Umweltauswirkungen ihrer Aktivität beitragen, sowie mindestens 2 SDGs, zu denen die Aktivität beitragen wird.
- Jedes Konsortium muss einen Beitrag zum EIT und zum EIT Health Dissemination and Promotion leisten und die Regeln für Kommunikation, Verbreitung, offene Wissenschaft und Sichtbarkeit befolgen, einschließlich der Richtlinien und Verpflichtungen zur Markenbildung (siehe Artikel 17 der MGA). Für jede Aktivität, einschließlich derjenigen, die Dritte finanziell unterstützt, ist ein Plan für Kommunikation, Verbreitung und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.
- Die Endempfänger von Fördermitteln müssen die Regeln für Rechte an geistigem Eigentum (IPR) gemäß Artikel 16 der Garantievereinbarung einhalten.
- Jedem Konsortium muss eine "vermarktende Einrichtung" angehören, die im Abschnitt "Teilnehmer" des Antragsformulars aufgeführt ist.
- Die folgenden Anforderungen und Definitionen gelten für Kleinst- und Kleinunternehmen, die einen Antrag als vermarktende Einheit stellen:
- Die Einheit ist ein gewinnorientiertes Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der EU-Definition,
- Die Einrichtung muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags über mindestens 4 bezahlte Vollzeitäquivalente (FTE) verfügen. Die Einrichtung muss einen Geschäftsführer haben, der zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags Vollzeit im Unternehmen arbeitet, wobei sich Vollzeit auf die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Stunden für eine Vollzeitbeschäftigung in dem Land bezieht, in dem die Einrichtung eingetragen ist.
- Das Unternehmen darf keine öffentlich gehandelten Aktien besitzen oder einen Börsengang durchlaufen haben.
- Für Innovation-to-Market-Projekte in DTH gelten die folgenden zusätzlichen Kriterien:
- Bei der vermarktenden Einrichtung kann es sich um ein Start-up oder ein Kleinstunternehmen, einen mittleren oder großen Industrieakteur, einen Gesundheitsdienstleister oder eine beliebige Organisation handeln, die für die Markteinführung und Vermarktung des Produkts verantwortlich ist.
- Für die Aktivität müssen mindestens 500.000 EUR (fünfhunderttausend Euro) an EIT-Gesundheitsmitteln beantragt werden.
- Der maximale Zuschuss, den das Konsortium beantragen kann, beträgt 1.000.000 EUR (eine Million Euro) für die gesamte Dauer der Aktivität.
- Eine Kofinanzierung von 30% für die gesamte Dauer der Aktivität ist erforderlich.
- Die maximale Dauer der finanziellen Unterstützung durch EIT Health beträgt 10 Monate. Der Zuschuss deckt die Aktivität bis spätestens 31. Dezember 2025 ab.
- Für das Programm DiGinnovation:
- Der federführende Partner und die vermarktende Einheit ist ein Kleinst- oder Kleinunternehmen.
- Der maximale Zuschuss, den das Konsortium beantragen kann, beträgt 350.000 EUR (dreihundertfünfzigtausend Euro) für die gesamte Dauer der Aktivität, wovon ein Mindestzuschuss von 150.000 EUR (einhundertfünfzigtausend Euro) von dem Kleinst- oder Kleinunternehmen beantragt werden muss.
- Die maximale Förderquote beträgt 70% für die gesamte Dauer der Aktivität (30% Kofinanzierung erforderlich).
- Die Höchstdauer der finanziellen Unterstützung durch das EIT Gesundheit beträgt 10 Monate. Der Zuschuss deckt die Aktivität bis spätestens 31. Dezember 2025 ab.
weitere Förderkriterien
- Diese Aufforderung folgt dem Grundsatz der Chancengleichheit und steht daher sowohl den Mitgliedern der EIT-Gesundheitsvereinigung als auch Antragstellern außerhalb der EIT-Gesundheitspartnerschaft offen.
- Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen alle Antragsteller ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten (MS), einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage, in den mit den Mitgliedstaaten verbundenen überseeischen Ländern und Gebieten oder in den mit Horizon Europe assoziierten Ländern sowie in bestimmten Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen haben.
- Einzelpersonen können im Rahmen dieser Aufforderung keine Mittel beantragen.
- Nicht dem EIT-Gesundheitswesen angehörende Mitglieder kommen nur dann für eine Finanzierung in Frage, wenn sie dem einschlägigen Rechtsrahmen des EIT-Gesundheitswesens beigetreten sind.
- Für die Partner ausgewählter Aktivitätskonsortien gelten die Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Vereins EIT Health (EIT Health e.V.). Alle Projektteilnehmer von geförderten EIT Health-Projekten müssen sich an das EIT Health-Gebührenmodell halten. Weitere Informationen über das Gebührenmodell finden Sie hier auf unserer Website.
- Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für einzelne Einrichtungen während der dreijährigen Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung zwischen EIT Health und EIT, d. h. 2023-2025, sollte 6.000.000 EUR nicht überschreiten.
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen bis zu sieben Innovationsprojekte finanziert werden, die sich auf Innovation-to-Market-Projekte und das DiGinnovation-Programm verteilen und verschiedene klinische Bereiche und ungedeckte Bedürfnisse abdecken. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Aufforderung bis zu 19 Bildungsmodule finanziert werden, die sich an bestimmte Zielgruppen richten und über die EIT-Gesundheitsakademie angeboten werden. Darüber hinaus sieht die Aufforderung auch die Finanzierung eines Konsortiums vor, das für die Durchführung der am längsten bestehenden Initiative im Rahmen des Beschleunigers verantwortlich sein wird - das EIT Health Catapult Programme.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbung erfolgt über die EIT Health Application Platform. Neue Bewerber*innen müssen sich auf der Bewerbungsplattform registrieren lassen.
Wenn der Antragsteller bereits Mitglied von EIT Health ist oder sich bei früheren Ausschreibungen auf unserer Plattform PLAZA als externer Projektpartner registriert hat, sind die entsprechenden Daten der Organisation auf der Antragsplattform verfügbar.
Der Antragsteller muss jedoch weiterhin ein neues Konto als Einzelperson anlegen und sich mit seiner Organisation verknüpfen.
Die Genehmigung dieser Verknüpfung kann bis zu 48 Stunden dauern und es können zusätzliche Informationen zum Organisationsprofil angefordert werden.
Call-Dokumente
EIT Health Flagship Call 2025 - call documentEIT Health Flagship Call 2025 - call document(618kB)
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