Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung eines umfassenden, präventionsorientierten Ansatzes für die psychische Gesundheit in der Union
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-03-1
Termine
Öffnung
16.09.2024
Deadline
21.01.2025 23:00
Förderquote
60-80%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, die Belastung durch psychische Erkrankungen zu verringern, indem eine gute psychische Gesundheit gefördert und psychischen Problemen in der gesamten Union wirksam vorgebeugt wird, indem die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Leitaktionen und anderer Initiativen der Mitteilung der Kommission über einen umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit unterstützt werden.
Call-Ziele
Die Aktivitäten könnten sich auf folgende Aktionsbereiche erstrecken:
- Förderung einer guten psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Probleme durch Aufklärung und Sensibilisierung für psychische Gesundheit, Wissensvermittlung und Austauschprogramme für Angehörige der Gesundheitsberufe, Schaffung von und Beteiligung an Netzen von Einrichtungen, Patient*innen und Angehörigen der Gesundheitsberufe, Ermittlung und Austausch bewährter und vielversprechender Verfahren und Ansätze sowie umsetzbarer Forschungsergebnisse;
- Unterstützung bei der Gestaltung integrierter und kohärenter gesundheitspolitischer Konzepte für die wichtigsten Herausforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern, wie sie die digitale Welt mit sich bringt (z. B. Fehlinformationen, Cybermobbing, Body Shaming, aggressives Marketing, unangemessener Zugang zu ungeeigneten Inhalten, Sucht und Konzentrationsschwäche);
- Unterstützung bei der Entwicklung umfassender und kohärenter politischer Konzepte und Instrumente, um die wichtigsten sozialen, umweltbedingten, kommerziellen und verhaltensbedingten Faktoren anzugehen, die die psychische Gesundheit der Bürger*innen , einschließlich der Kinder und Jugendlichen, und ihre psychische Widerstandsfähigkeit beeinflussen;
- bessere und frühere Erkennung und Intervention bei psychischen Problemen durch die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Ansätzen und Instrumenten zur Früherkennung und Intervention in verschiedenen Bereichen, z. B. in Schulen, am Arbeitsplatz, in Gefängnissen und in der Gemeinde;
- verbesserter Zugang zu evidenzbasierten, innovativen, vielversprechenden und gemeindenahen Ansätzen und Interventionen bei der Bewältigung von Problemen der psychischen Gesundheit
- Verbesserung der Lebensqualität durch eine angemessene und patientenzentrierte Nachsorge mit Schwerpunkt auf den Rechten und der Durchbrechung der Stigmatisierung und Diskriminierung.
Die Maßnahmen sollten eine Gerechtigkeitsdimension beinhalten und darauf abzielen, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern, und sich auf gefährdete Gruppen (wie Kinder, ältere Menschen, Frauen in prekären Situationen sowie Migrant*innen und Flüchtlinge, Roma und Vertriebene aus der Ukraine) und sozioökonomisch benachteiligte Gruppen (wie Personen mit geringer Bildung und niedrigem Einkommen oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen) konzentrieren.
Diese Maßnahme ist mit den Aktivitäten im Rahmen der DP-g-24-24 Direktzuschüsse an die Behörden der Mitgliedstaaten verbunden und sollte diese unterstützen: Förderung eines umfassenden, präventionsorientierten Ansatzes für die psychische Gesundheit zur Unterstützung gefährdeter Gruppen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Ergebnisse dieser Aktion sind eine verbesserte und beschleunigte Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Konzepts für die psychische Gesundheit, auch in Bereichen wie Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention, bessere und frühere Erkennung und Interventionen zur Bewältigung von Problemen der psychischen Gesundheit, Zugang zu innovativen Ansätzen für den Umgang mit psychischen Erkrankungen in Gemeinschaften und Lebensqualität von Patienten und ihren Familien/(in)formellen Betreuer*innen in den Mitgliedstaaten, durch:
- Sammlung und Austausch von Informationen, Wissen, vielversprechenden Ansätzen und bewährten Verfahren für einen umfassenden Ansatz zur psychischen Gesundheit im Rahmen der oben genannten Aktionsbereiche;
- Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen bei der Entwicklung eines umfassenderen Ansatzes für die psychische Gesundheit;
- Ermittlung und Verbreitung von Daten über die wichtigsten sozialen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen und verhaltensbezogenen Faktoren, die die psychische Gesundheit der Bürger*innen , insbesondere von Kindern und Jugendlichen, beeinflussen;
- Entwicklung politischer Ratschläge und eines Kommunikations-Toolkits, wie gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen auf lokaler Ebene am besten erreicht und einbezogen werden können, wenn es um Fragen der psychischen Gesundheit geht, insbesondere um Depressionen, Selbstmordprävention und den Umgang mit Stigmatisierung und Diskriminierung;
- verstärkte Zusammenarbeit, Austausch von Netzen und Verbreitung zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, um den Übergang zu einem umfassenden Konzept für die psychische Gesundheit zu unterstützen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Antragsteller sollten sein:
- Akademien und Bildungseinrichtungen,
- Forschungsinstitute, Krankenhäuser,
- Expertennetzwerke, einschließlich ERNs,
- Organisationen der Zivilgesellschaft: Verbände, Stiftungen, NRO und ähnliche Einrichtungen,
- etablierte Netzwerke im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Zusätzliche Anforderungen an die Förderfähigkeit (dies muss im Vorschlag deutlich hervorgehoben werden):
- Mindestens eine NRO, die im Bereich der psychischen Gesundheit tätig ist;
- Mindestens eine Patientenorganisation, die im Bereich der psychischen Gesundheit tätig ist.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80%) beantragen, wenn Ihr Projekt von
von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. es betrifft
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-03Call document EU4H-2024-PJ-03(1331kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren