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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Gesundheitsförderung und Prävention von nichtübertragbaren und übertragbaren Krankheiten, einschließlich durch Impfung vermeidbarer und anderer durch Infektionen verursachter Krebsarten
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-03-2-c
Termine
Öffnung
16.09.2024
Deadline
21.01.2025 23:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, zur Verringerung der Belastung durch NCDs und übertragbare Krankheiten und deren Risikofaktoren beizutragen und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Aktion zielt auf übertragbare Krankheiten (HIV/AIDS, Tuberkulose, virale Hepatitis).
Call-Ziele
Unterthema (c) ist mit den Aktivitäten unter DP/CR-g-24-28 Direktzuschüsse an die Behörden der Mitgliedstaaten verbunden und unterstützt diese: Durch Infektionen verursachte Krebserkrankungen, durch Impfung vermeidbare Krebserkrankungen und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (HIV/AIDS, Tuberkulose, Hepatitis).
Die Aktivitäten zielen darauf ab:
- Unterstützung der Mitgliedstaaten und der mit dem EU4Health-Programm assoziierten Länder bei der Prävention, Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose und Virushepatitis;
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Ermittlung und Erprobung bewährter und vielversprechender Verfahren durch Maßnahmen auf Bevölkerungsebene;
- Leitlinien und evidenzbasierte Empfehlungen für die Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten;
- Sensibilisierungskampagnen und -maßnahmen für gefährdete Gruppen und Gemeinschaften;
- Schulung, Fortbildung und Umschulung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Bezug auf Prävention, Überwachung und Management übertragbarer Krankheiten, mit Schwerpunkt auf gefährdeten Gruppen;
- Aktivitäten zur Unterstützung von Patient*innengruppen und Organisationen, die gefährdete Gruppen vertreten.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Belastung durch bestimmte übertragbare Krankheiten in den Mitgliedstaaten zu verringern.
Erwartete Ergebnisse
Zu den spezifischeren Aktivitäten gehören:
- Entwicklung bewährter und vielversprechender Praktiken, innovativer Strategien, kosteneffizienter Konzepte und Forschungsarbeiten zur Prävention und Überwachung übertragbarer Krankheiten in der Union (HIV/AIDS, Tuberkulose, Virushepatitis);
- Sensibilisierung für die Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung;
- gezielte Maßnahmen für gefährdete Gruppen (z. B. Drogenkonsumenten, Migranten, Menschen im Gefängnis)
- Aufbau von Kapazitäten für Angehörige der Gesundheitsberufe, auch im Hinblick auf Kommunikationsfähigkeiten, und Unterstützung für Patient*innengruppen und gefährdete Gruppen.
Die Aktivitäten im Rahmen von Unterthema c) sollten idealerweise die Aktivitäten ergänzen, die im Rahmen von DP/CR-g-24-28 Direktzuschüsse an die Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt werden: durch Infektionen verursachte Krebserkrankungen, durch Impfung vermeidbare Krebserkrankungen und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (HIV/AIDS, TB, HBV und HVC).
Alle Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung betreffen die Förderung der Gesundheit sowie die Prävention und Behandlung von nicht übertragbaren Krankheiten und übertragbaren Krankheiten, wobei insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen unterstützt werden, darunter Vertriebene aus der Ukraine (als Begünstigte des Zugangs zur Gesundheitsversorgung im Rahmen der Richtlinie über vorübergehenden Schutz, wenn sie besondere Maßnahmen benötigen, um in die regulären nationalen Gesundheitssysteme integriert zu werden) und Roma in der EU. Die Maßnahmen sollten auch eine Gerechtigkeitsdimension beinhalten und darauf abzielen, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Antragsteller sollten sein:
- Akademien und Bildungseinrichtungen,
- Forschungsinstitute,
- Krankenhäuser,
- Expertennetzwerke, einschließlich ERNs,
- Organisationen der Zivilgesellschaft: Verbände, Stiftungen, NRO und ähnliche Einrichtungen,
- internationale Organisationen,
- etablierte Netzwerke im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
- Behörden der Mitgliedstaaten.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80%) beantragen, wenn Ihr Projekt von
von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. es betrifft
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-03Call document EU4H-2024-PJ-03(1331kB)
Kontakt
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