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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-03-6
Termine
Öffnung
16.09.2024
Deadline
21.01.2025 23:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 4.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist die Beschleunigung des sicheren Einsatzes von KI-Systemen, insbesondere im klinischen Umfeld. Im Rahmen dieser Aufforderung wird voraussichtlich ein Projekt finanziert werden.
Call-Ziele
Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion sollten folgende Maßnahmen umfassen:
- a) die Einrichtung und der Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaften von Experten (z. B. Angehörige der Gesundheitsberufe, die Erfahrung mit der Nutzung/Implementierung von KI in der klinischen Praxis haben, und Krankenhausmanager, die Erfahrung mit der Implementierung von KI-Lösungen in Gesundheitsorganisationen haben) und relevanten Interessengruppen (z. B. Entwickler*innen von KI oder KI-gestützten Produkten und Dienstleistungen sowie Patient*innen), um die Potenziale und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in der klinischen Praxis zu erkunden. In diesem Zusammenhang sollten Vorschläge unterbreitet werden, wie die Nachhaltigkeit dieser Expert*innengemeinschaft über das Projektende hinaus gewährleistet werden kann;
- b) die Analyse und Identifizierung der Faktoren, die zu einem erfolgreichen und weniger erfolgreichen Einsatz von KI im Gesundheitswesen führen, sowie der Herausforderungen und Hindernisse, in Zusammenarbeit mit der oder den unter Punkt a) genannten Expert*innengemeinschaft(en) und unter Berücksichtigung bestehender Studien und Projekte. Zwei Bereiche von besonderem Interesse, die einbezogen werden sollten, sind KI bei Krebs und KI in abgelegenen Gebieten und medizinischen Wüsten;
- c) Ausarbeitung von bewährten Verfahren für den Einsatz von KI im Gesundheitswesen, von Empfehlungen und Leitlinien, die auf die Bedürfnisse der spezifischen Nutzer*innen/Umgebungen im Gesundheitswesen zugeschnitten sind, um den sicheren und wirksamen Einsatz von KI in der klinischen Praxis zu beschleunigen, in Zusammenarbeit mit der oder den unter Punkt a) genannten Expert*innengemeinschaft(en) und unter Berücksichtigung bestehender Studien und Projekte. Dies könnte z. B. die Frage beinhalten, wie die unterschiedliche Leistung von KI-Systemen in verschiedenen klinischen Umgebungen über die Gründe hinaus, die auf die Trainings-/Validierungsdaten und die technische Entwicklung des Systems zurückzuführen sind, angegangen werden kann; wie Probleme im Zusammenhang mit der Interaktion von KI mit klinischen Arbeitsabläufen angegangen werden können; Hindernisse im Zusammenhang mit ethischen Fragen der KI im Gesundheitswesen, der Zusammenarbeit zwischen KI und Ärzten und den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Arzt und Patient sowie die Analyse des Risikos der Voreingenommenheit und deren Behebung.
- d) Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Pilotprojekten zur Erprobung und Bewertung der von der/den Expert*innengemeinschaft(en) entwickelten bewährten Einführungspraktiken, Leitlinien und Empfehlungen in verschiedenen realen Umgebungen. Im Rahmen der Pilotprojekte soll analysiert werden, wie sich die klinische Praxis durch die Einbeziehung von KI-Systemen verändert. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Pilotprojekten werden die vorgeschlagenen bewährten Verfahren für den Einsatz von KI sowie andere Empfehlungen und Leitlinien bei Bedarf aktualisiert;
- e) die Entwicklung eines oder mehrerer benutzerfreundlicher interaktiver digitaler Instrumente, die die Sammlung und Weitergabe von KI-Lösungen ermöglichen, die in verschiedenen klinischen Bereichen erfolgreich eingesetzt werden. Das/die Tool(s) sollte(n) Informationen darüber liefern, wie die KI-Lösungen eingesetzt werden, um geeignete und nützliche Informationen zu ermitteln, die in dem/den zu entwickelnden digitalen Tool(s) angegeben werden sollten. Ziel dieser digitalen Instrumente ist es, relevante Interessengruppen einzubinden und die Bildung von Gemeinschaften zu unterstützen (z. B. Kontakte zu knüpfen und die Zusammenarbeit zwischen Expert*innen oder Angehörigen der Gesundheitsberufe zu fördern, die KI-Tools in der klinischen Praxis einsetzen oder an der Einführung von KI in ihrem medizinischen Bereich interessiert sind, Gesundheitszentren, die KI einsetzen, und solche, die daran interessiert sind, KI einzusetzen, zusammenzubringen, KI-Entwickler*innen mit KI-Nutzern in Verbindung zu bringen und es Patient*innen zu ermöglichen, wertvolle Informationen über den Einsatz von KI in der klinischen Praxis zu erhalten). Diese Instrumente sollten von den Mitgliedern der Gemeinschaft und anderen KI-Nutzern kontinuierlich mit neuen, aktualisierten Informationen gespeist werden. In diesem Zusammenhang sollte der Begünstigte einen Vorschlag unterbreiten, wie dieses System am besten aktualisiert werden kann und wie die Nachhaltigkeit dieses Systems über das Projektende hinaus gewährleistet werden kann;
- f) die Organisation von Workshops und Kommunikationsaktivitäten (z. B. Wissensübersetzung und Verbreitung evidenzbasierter Praktiken/Ergebnisse), die sich an verschiedene Interessengruppen richten (z. B. KI-Entwickler*innen und -Anwender*innen, Krankenhausmanager*innen, die allgemeine Öffentlichkeit, Patient*innen). Im Rahmen dieser Aktivitäten sollen erfolgreiche Beispiele für den Einsatz von KI im Gesundheitswesen ermittelt und ein Überblick über diese konkreten Erfolgsgeschichten/bewährten Verfahren gegeben werden. Diese erfolgreichen Beispiele für den Einsatz von KI im Gesundheitswesen sollten angezeigt oder in das unter Buchstabe e genannte interaktive digitale Tool aufgenommen werden. Der Begünstigte erstellt auch anderes Material (z. B. Kurzdarstellungen, Online-Kampagnen), um die sichere, erfolgreiche und vertrauensvolle Nutzung der künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen bei den relevanten Akteuren und der Öffentlichkeit zu erklären und zu fördern;
- g) die Bereitstellung einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen für mögliche politische Maßnahmen, die dazu beitragen würden, den sicheren und wirksamen Einsatz von KI in der klinischen Praxis zu beschleunigen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von der Aktion wird erwartet, dass sie:
- Schaffung von Expertengemeinschaften mit Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf den Einsatz von KI im klinischen Umfeld;
- Herausforderungen und Beschleuniger für den sicheren und effektiven Einsatz von KI in der klinischen Praxis zu identifizieren;
- gute Praktiken für den Einsatz von KI (z. B. angemessene Einbeziehung von KI in die klinische Praxis, Ethik usw.), Leitlinien und Empfehlungen zu entwickeln, um den sicheren und wirksamen Einsatz von KI im Gesundheitswesen zu beschleunigen;
- im Rahmen von Pilotprojekten zu testen und zu bewerten, wie gute Einführungspraktiken, Leitlinien und Empfehlungen unterschiedlichen Umgebungen und Bevölkerungsgruppen (z. B. Krankenhäusern in Großstädten und auf dem Land) zugute kommen. Im Rahmen der Pilotprojekte zu analysieren, wie sich die klinische Praxis durch die Einbeziehung von KI-Systemen verändert;
- das Wissen über den Einsatz von KI in der Medizin zu erweitern und das Vertrauen in KI sowohl bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe als auch in der Öffentlichkeit einschließlich der Patienten zu stärken;
- Vorbereitung der Gesundheitssysteme auf die umfassende Anwendung von KI;
- Aufklärung der relevanten Akteure (z. B. Angehörige der Gesundheitsberufe, Krankenhausmanager*innen, KI-Entwickler*innen, Patient*innen) über die beste Nutzung und Praxis des KI-Einsatzes im Gesundheitswesen;
- Aufklärung von Einzelpersonen, einschließlich Patienten, über den Einsatz von KI für Diagnose, Behandlung und Management von Patient*innen;
- ein interaktives digitales Referenzinstrument zur Verfügung stellen, um die besten Praktiken für den Einsatz von KI im Gesundheitswesen zu sammeln und zu kommunizieren sowie die Zusammenarbeit und die Gemeinschaft zu fördern; und
- die politischen Entscheidungsträger*innen darüber zu informieren, wie sich der sichere und wirksame Einsatz von KI in der klinischen Praxis am besten beschleunigen lässt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Antragsteller sollten sein:
- Akademien und Bildungseinrichtungen,
- Forschungsinstitute,
- Krankenhäuser,
- Expertennetzwerke, einschließlich ERNs,
- Organisationen der Zivilgesellschaft: Verbände, Stiftungen, NRO und ähnliche Einrichtungen,
- Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen und Unternehmen ohne Erwerbszweck) im Bereich der öffentlichen Gesundheit, private Einrichtungen (mit oder ohne Erwerbszweck), Behörden (öffentliches Gesundheitswesen usw.).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80%) beantragen, wenn Ihr Projekt von
von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. es betrifft
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-03Call document EU4H-2024-PJ-03(1331kB)
Kontakt
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