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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung des Aufbaus neuer Netze für Fachwissen über Krebs und Krebserkrankungen
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-03-5
Termine
Öffnung
16.09.2024
Deadline
21.01.2025 23:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Tätigkeiten werden die gemeinsame Maßnahme zu neuen Fachnetzen ergänzen, die im Rahmen des EU4Health-Arbeitsprogramms 2023 (CR-g-23-40.1-2) eingeleitet werden sollen.
Call-Ziele
Die Aktivitäten umfassen:
- die Durchführung gezielter Projekte unter Beteiligung von Patientenorganisationen, Zivilgesellschaften und Nichtregierungsorganisationen, die die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Konzeption, Planung und Durchführung der Netze ergänzen;
- die Festlegung bewährter Verfahren, die Ausarbeitung von Leitlinien für die öffentliche Gesundheit und die Behandlung oder andere Maßnahmen, die den Patienten zugute kommen können;
- die Vorbereitung und Einführung innovativer Verfahren (Pilotversuche) und Unterstützungsmaßnahmen wie Schulung und Partnerschaften, Gesundheitskommunikation oder Gesundheitskompetenz.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erwartete Ergebnis ist, dass die Interessenvertreter in die Lage versetzt werden, einen Beitrag zur Durchführung der gemeinsamen Maßnahme zu neuen Fachnetzen zu leisten, die im Rahmen des EU4Health-Arbeitsprogramms 2023 gestartet wurde. Dazu gehört auch die Einrichtung von Unterstützungsmaßnahmen für Patient*innen, Familien, Pflegekräfte und andere an der Krebsbekämpfung Beteiligte im Rahmen der Kompetenznetze. Diese Maßnahme wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Krebsdiensten und mit den Angehörigen der Gesundheitsberufe und den Patientenvertretern zu verbessern (z. B. durch Behebung von Qualifikationsdefiziten und eine bessere Ausstattung des Gesundheitspersonals in der Krebsbehandlung) und die Zusammenarbeit mit dem nichtstaatlichen Sektor zu verbessern und zu vertiefen.
Erwartete Ergebnisse
Zu den Unterstützungsmaßnahmen könnten gehören:
- praktische Unterstützung (um den Patient*innen zu helfen, die Auswirkungen von Krebs und Behandlung besser zu verstehen; Umgang mit den Nebenwirkungen von Krebs und Krebsbehandlung);
- emotionale Unterstützung (regelmäßige Konsultationen in Selbsthilfegruppen und Workshops, um Patient*innen bei der Bewältigung der schwierigen psychologischen und emotionalen Auswirkungen von Krebs zu unterstützen und zu helfen);
- Aufklärung und Information (praktische Informationen über Ernährung bei Krebs, Onkologie-Workshops für Angehörige der Gesundheitsberufe und Betreuungspersonal, zugeschnitten auf bestimmte Krebsarten und deren Symptome).
Diese Ressourcen sollen die Patient*innen auf ihrem Weg durch die Krebserkrankung begleiten, indem sie einige der Unbekannten, die mit einer Krebsdiagnose einhergehen, aufklären. Zu den Ressourcen gehören auch eine Reihe von Bewegungskursen und -gruppen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind (körperliche Aktivitäten können dazu beitragen, die Symptome von Angst und Müdigkeit zu verringern, die Stimmung der Patient*innen zu verbessern und ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern); die Organisation von Überlebensgruppen für Familien und Patient*innen zur Vermittlung spezieller Techniken und zum Erwerb von Fertigkeiten im Umgang mit Stress und Ängsten bei Krebs; Ressourcen und Programme zur Achtsamkeit, die Patient*innen und ihren Familien helfen, ihr Wohlbefinden zu verbessern und zu erhalten; die Bewältigung der emotionalen Herausforderungen, die eine Krebsdiagnose und -behandlung mit sich bringen kann, die ein wichtiger Teil der Krebsreise eines/einer Patient*in sein kann.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 5 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 5 Einrichtungen aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern. 40 % des Budgets sollten in Aktivitäten fließen, die von Begünstigten aus osteuropäischen EU-Ländern geleitet werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Antragsteller sollten sein:
- Akademien und Bildungseinrichtungen,
- Forschungsinstitute, Krankenhäuser,
- Expertennetzwerke,
- Organisationen der Zivilgesellschaft,
- Stiftungen,
- NGOs und ähnliche Einrichtungen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80%) beantragen, wenn Ihr Projekt von
von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. es betrifft
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-03Call document EU4H-2024-PJ-03(1331kB)
Kontakt
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