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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Gesundheitsförderung und Prävention von nichtübertragbaren und übertragbaren Krankheiten, einschließlich durch Impfung vermeidbarer und anderer infektionsbedingter Krebsarten
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-03-2-a
Termine
Öffnung
16.09.2024
Deadline
21.01.2025 23:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, einen Beitrag zur Verringerung der Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten und deren Risikofaktoren zu leisten und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Unterthema (a) ist mit den Aktivitäten unter DP/CR-g-24-27 Direktzuschüsse an die Behörden der Mitgliedstaaten verbunden und unterstützt diese: Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, einschließlich rauch- und aerosolfreier Umgebungen.
Call-Ziele
Unterthema (a): Nichtübertragbare Krankheiten und ihre Risikofaktoren, einschließlich nicht unter die Aktionsbereiche der EU-Initiative "Gesünderes Miteinander" fallende nichtübertragbare Krankheiten, die auf gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Jugendliche und ältere Menschen abzielen (z. B. Autoimmunerkrankungen, chronische Nieren- und Lebererkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats), und Unterstützung der Umsetzung des geplanten Kommissionsvorschlags für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2009 über rauchfreie Zonen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Ermittlung und Erprobung bewährter und vielversprechender Verfahren durch Maßnahmen auf Bevölkerungsebene;
- Leitlinien und evidenzbasierte Empfehlungen für die Prävention und Kontrolle von NCDs und damit verbundenen Risikofaktoren;
- Leitlinien und faktengestützte Empfehlungen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und Interessengruppen bei der Verringerung der Belastung durch Passivrauchen und Aerosole sowie der Risiken durch neuartige Tabakerzeugnisse;
- gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, einschließlich Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Belastung durch NCDs und damit zusammenhängende Risikofaktoren und übertragbare Krankheiten in den Mitgliedstaaten zu verringern und die Risiken durch die Exposition gegenüber Passivrauchen und Aerosolen in bestimmten Außenbereichen sowie durch neue Tabakerzeugnisse zu reduzieren.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten zielen darauf ab:
- Unterstützung der Prioritäten und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von NCDs, insbesondere für gefährdete Gruppen wie Kinder, junge Menschen und ältere Menschen;
- auf den Ratschlägen und Impulsen der geplanten überarbeiteten Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen aufzubauen und die Prioritäten und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen.
Zu den spezifischeren Aktivitäten gehören:
- die Entwicklung und Erprobung bewährter und vielversprechender Verfahren, innovativer und kosteneffizienter Ansätze und Forschungsergebnisse zur Prävention von NCDs und Risikofaktoren
- die Einführung bereits ermittelter bewährter Verfahren und innovativer Ansätze mit dem übergeordneten Ziel, die Menschen in der Union vor der Belastung durch Passivrauchen und Aerosole zu schützen und die Koordinierung der Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken.
Die Aktivitäten im Rahmen von Unterthema a) sollten idealerweise die Aktivitäten ergänzen, die im Rahmen von DP/CR-g-24-27 Direktzuschüsse an die Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt werden: Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention einschließlich rauch- und aerosolfreier Umgebungen.
Alle Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung betreffen die Gesundheitsförderung sowie die Prävention und Behandlung von nicht übertragbaren Krankheiten und übertragbaren Krankheiten, wobei insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen unterstützt werden, darunter Vertriebene aus der Ukraine (als Nutznießer des durch die Richtlinie über vorübergehenden Schutz gewährten Zugangs zur Gesundheitsversorgung, wenn sie besondere Maßnahmen benötigen, um in die regulären nationalen Gesundheitssysteme integriert zu werden) und Roma in der EU. Die Maßnahmen sollten auch eine Gleichstellungsdimension beinhalten und auf die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten abzielen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Antragsteller sollten sein:
- Akademien und Bildungseinrichtungen,
- Forschungsinstitute,
- Krankenhäuser,
- Expertennetzwerke einschließlich europäischer Referenznetzwerke,
- Organisationen der Zivilgesellschaft: Verbände, Stiftungen, NRO und ähnliche Einrichtungen,
- internationale Organisationen,
- etablierte Netzwerke im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
- Behörden der Mitgliedstaaten.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80%) beantragen, wenn Ihr Projekt von
von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. es betrifft
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-03Call document EU4H-2024-PJ-03(1331kB)
Kontakt
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