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Call-Eckdaten
Datenraum für Mobilität (Bereitstellung)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03-DS-MOBILITY
Termine
Öffnung
29.09.2022
Deadline
24.01.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (Höchstbetrag der Förderung): zwischen € 4.000.000,00 und € 8.000.000,00 pro Projekt
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, zur Weiterentwicklung des in der Datenstrategie und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität angekündigten gemeinsamen europäischen Raums für Mobilitätsdaten beizutragen, der in voller Übereinstimmung mit den bestehenden EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Mobilität und Verkehr aufgebaut und betrieben wird.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel besteht darin, die Schaffung einer technischen Infrastruktur in Verbindung mit Verwaltungsmechanismen zu unterstützen, die den einfachen, grenzüberschreitenden Zugang zu wichtigen Datenressourcen in diesem Bereich erleichtern. Dies wird sich auf bestehende und künftige Mobilitäts- und Verkehrsinitiativen (von denen einige reguliert sind) stützen, die den Austausch von Daten für Passagiere und Fracht in den Bereichen organisieren und integraler Bestandteil der entstehenden europäischen Infrastruktur für Daten- und Cloud-Dienste werden, und sich mit diesen vollständig abstimmen.
Daten für Indikatoren für nachhaltige urbane Mobilität (SUMI) und für Verkehrs- und Reiseinformationen in städtischen und regionalen Gebieten werden zur Wiederverwendung für die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen sowie für die politische Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das (die) ausgezeichnete(n) Projekt(e) wird (werden) Informationen in einem maschinenlesbaren Format verfügbar und zugänglich machen, um den Aufbau einer großen Menge genauer und zuverlässiger Daten zu ermöglichen, die unter anderem für künstliche Intelligenz verwendet werden könnten. Es wird die folgenden Aufgaben und Merkmale haben:
- Unterstützung der Planung und des Managements der nachhaltigen urbanen Mobilität durch die Bereitstellung von Daten in maschinenlesbarem Format für EU-Indikatoren für nachhaltige urbane Mobilität, wie z. B. Treibhausgasemissionen, Verkehrsüberlastung, Fahrtzeiten im Berufsverkehr und Modal Split in Übereinstimmung mit der EU-Definition und -Methodik.
- Bereitstellung von Verkehrs- und Reiseinformationen auf städtischer Ebene in einem maschinenlesbaren Format im Einklang mit der Richtlinie 2010/40/EU über intelligente Verkehrssysteme (IVS) und insbesondere der delegierten Verordnung 2015/962 über Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste und der delegierten Verordnung 2017/1926 über multimodale Reiseinformationsdienste.
Die Projekte müssen eine klare europäische Dimension aufweisen und sollten mindestens Städte oder Regionen in drei verschiedenen förderfähigen Ländern (d. h. Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder) mit gemeinsamen Zielen einbeziehen. Die Projekte müssen eng integriert sein und gemeinsame Bausteine verwenden. Gegebenenfalls müssen die Daten über die gemäß der IVS-Richtlinie (2010/40/EU) eingerichteten nationalen Zugangspunkte zugänglich gemacht werden.
Die ausgewählten Projekte müssen außerdem den technischen Rahmen für europäische Datenräume vollständig einhalten. Sie können von der Smart-Middleware-Plattform und den Tools profitieren und diese nutzen. Außerdem müssen sie sich mit anderen Projekten, die an der Einrichtung des Datenraums beteiligt sind, und mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume abstimmen und zusammenarbeiten, um die Integration bestehender Standards zu ermöglichen und die Interoperabilität und Übertragbarkeit von Infrastruktur, Anwendungen und Daten zu gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
- Digitalisierte Prozesse, die es dem öffentlichen Sektor und den Unternehmen ermöglichen, auf einen größeren Bestand an hochwertigen Daten zur städtischen Mobilität zuzugreifen.
- Städte und öffentliche Verkehrsbehörden werden die gesammelten Daten nutzen, um Schwachstellen zu ermitteln, in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein könnten, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele zu verfolgen und um die Wirksamkeit und die Gesamtwirkung der Maßnahmen zur städtischen Mobilität zu bewerten.
- Die Industrie, insbesondere die KMU, wird von größeren Datensätzen profitieren, um ihr Angebot an Produkten und Dienstleistungen zu erweitern.
- Bessere Überwachung/Messung der Emissionsveränderungen, die schließlich zu einer besseren Umweltleistung führen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) für 3 verschiedene förderfähige Länder eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Erklärung zur Eigentumskontrolle
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03(1350kB)
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