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Call-Eckdaten
Nationale Informationszentren für die akademische Anerkennung (NARIC)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-NARIC
Termine
Öffnung
18.09.2024
Deadline
17.12.2024 23:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, die NARICs bei der Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen der EU und des EHR im Bereich der Anerkennung zu unterstützen, insbesondere bei der automatischen gegenseitigen Anerkennung und fairen Anerkennungspraktiken für die Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Sie sollten darauf abzielen, die Lücken zu schließen, die im Bericht der Kommission an den Rat über die Umsetzung der Empfehlung des Rates von 2018 zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen der Hochschulbildung und der Sekundarstufe II und der Ergebnisse von Lernaufenthalten im Ausland sowie im Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2024 und die vollständige Umsetzung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens festgestellt wurden.
Call-Ziele
Im Rahmen der Aktion werden Projekte unterstützt, die sich mit folgenden Themen und Prioritäten befassen:
- Hochschulbildung - Erreichen der automatischen Anerkennung:
- Unterstützung der automatischen Anerkennung von akademischen Qualifikationen;
- Transparente und gerechte Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen.
- Bildung und Ausbildung im Sekundarbereich II (allgemeine Schulbildung/Berufsbildung)
- Unterstützung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen;
- Transparente und faire Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen.
- Verbesserung der Koordination und Vernetzung zwischen den Zentren;
- Unterstützung von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau für NARIC-Zentren, einschließlich der Erweiterung der Kompetenzen für Berufsbildungsabschlüsse.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Eine konsequentere Umsetzung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen, einschließlich Mikrodiplomen, als wesentliches Element des Europäischen Bildungsraums und der Europäischen Strategie für Universitäten;
- Bessere Verknüpfung von Qualitätssicherung und Anerkennung und weniger Hindernisse für die Anerkennung von gemeinsamen Abschlüssen;
- Breitere Anwendung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen der Sekundarstufe II, einschließlich eines benutzerfreundlichen Online-Informationsdienstes für Qualifikationen der Sekundarstufe II sowie Ausweitung der Kapazitäten und der Rolle der NARICs auf die allgemeine und berufliche Bildung der Sekundarstufe II;
- Besser ausgestattete NARICs für die Gestaltung und Anwendung der automatischen Anerkennung;
- Effektivere Nutzung digitaler Technologien, einschließlich künstlicher Technologien, zur Förderung und Verbesserung automatischer Anerkennungsverfahren;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den ENIC-NARIC-Zentren bei Instrumenten und Arbeitsmethoden;
- Verbesserung der Verbindungen und des Dialogs mit politischen Entscheidungsträger*innen, Hochschuleinrichtungen und relevanten Interessengruppen, um die automatische Anerkennung zu beschleunigen;
- reibungslosere Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten durch eine gleichmäßigere Anwendung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens, des Globalen Übereinkommens der UNESCO über die Anerkennung von Qualifikationen und der Anerkennung von Qualifikationen von Flüchtlingen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten, die für eine Finanzierung in Frage kommen, betreffen vier Arten von Projekten. Jeder eingereichte Vorschlag kann sich jedoch nur auf eine Art von Projekten beziehen. Die Antragsteller werden gebeten, in ihrem Antragsformular Teil B (unter 1.1 - Relevanz - Hintergrund und allgemeine Ziele) die Art des Projekts anzugeben, für das sie sich bewerben.
Typ 1 - Transnationale Kooperationsprojekte: Faire und transparente Anerkennungsverfahren, insbesondere die automatische Anerkennung (Hochschulbildung und Ausbildung der Sekundarstufe II - Schulbildung / Berufsbildung)
Relevante Aktivitäten, die zu dieser Projektkategorie gehören:
- Gemeinsame Leitlinien und Instrumente;
- Entwicklung von Online- und digitalen Werkzeugen und Lernmaterial;
- Erforschung der Möglichkeiten und Herausforderungen der künstlichen Intelligenz für die Bewertung und Anerkennung von Zeugnissen;
- Bekämpfung von Diplom- und Akkreditierungsfabriken, betrügerischen Qualifikationen und akademischen Betrugsdiensten;
- Anpassung und Nutzung bestehender EU-Instrumente, einschließlich Europäischer Digitaler Qualifikationsnachweise für das Lernen und Europäischer Qualifikationsrahmen (z. B. für Vergleichbarkeitserklärungen);
- Entwicklung interoperabler Datenbanken über die Vergleichbarkeit von Qualifikationen, einschließlich der Qualifikationen von Drittstaaten. Die Datenbanken sollten in der Lage sein, kostenlos eine Vergleichbarkeitserklärung zu erstellen und nach Möglichkeit Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen anzugeben. Um Interoperabilität zu gewährleisten, sollten die Datenbanken den Standards des Europäischen Lernmodells folgen;
- Ausbildungsseminare, Konferenzen und Treffen (online, physisch und gemischt);
- Peer-Learning-Aktivitäten; mobile Taskforces mit Schwerpunkt auf spezifischen Themen;
- Arbeitsgruppen zu mittel- und langfristigen Themen und Perspektiven;
- Studien, Forschungsaktivitäten und Berichte;
- Informations- und Verbreitungsseminare, Werbemaßnahmen und andere Aktivitäten;
- Mobilität des Personals;
- Bereitstellung von Informationen über Berufsbildungsqualifikationen.
Typ 2 - Aufbau von Kapazitäten in den Zentren des NARIC-Netzwerks
Diese Art von Projekt unterstützt den Kapazitätsaufbau eines Zentrums des NARIC-Netzes, das bisher weniger aktiv an Kooperationsprojekten zur Umsetzung der automatischen Anerkennung beteiligt war, um gegebenenfalls Kompetenzen im Bereich der Sekundarstufe II und der schulischen und beruflichen Bildung aufzubauen.
Einschlägige Aktivitäten, die zu dieser Projektkategorie gehören:
- Ausbildungsseminare, Konferenzen und Treffen (online, physisch und gemischt)
- Peer-Learning-Aktivitäten
- Mobile Taskforces mit Schwerpunkt auf spezifischen Themen
- Studien, Forschungsaktivitäten und Berichte
- Informations- und Verbreitungsseminare, Werbung und andere Aktivitäten
- Mobilität des Personals
Typ 3 - Jährliche gemeinsame ENIC-NARIC-Netzwerktreffen
Ausrichtung der jährlichen gemeinsamen ENIC-NARIC-Netzwerktagung in den Jahren 2026 und 2027
Die Aktion unterstützt zwei NARIC-Zentren bei der Organisation der beiden gemeinsamen ENIC-NARIC-Jahrestagungen (eine im Jahr 2026 und eine im Jahr 2027).
Die jährlichen Treffen der ENIC-NARIC-Netze werden 2026 und 2027 jeweils über 120 Teilnehmer aus den ENIC-NARIC-Netzen zusammenbringen. Sie werden von einem der NARIC-Zentren (jedes Jahr ein anderes) ausgerichtet und organisiert und vom ENIC-Vorstand und dem NARIC-Beirat (EB/NAB) beschlossen. Die Sitzungen können ein zweitägiges Sitzungsprogramm, eine Präsentation des Hochschulsystems des ausrichtenden Landes und vorbereitende Sitzungen (EB/NAB und ELCORE) umfassen.
Zu den relevanten Aktivitäten gehören:
- Organisation der Veranstaltungen (Veranstaltungsort, Verpflegung, Empfang, Rahmenprogramm in enger Verbindung mit den Zielen der Tagung);
- IT-Tools und digitale Abdeckung der Veranstaltungen (Ermöglichung hybrider Sitzungen, Aufzeichnung, Übertragung der Veranstaltung in sozialen Medien, Video, elektronische Abstimmung).
Typ 4 - "Technisches Unterstützungsteam" - Technische Unterstützung und Hilfe für das ENIC-Büro (EB), den NARIC-Beirat (NAB), ELCORE und die ENIC-NARIC-Ko-Sekretariate
Das Team für technische Unterstützung wird dem EB/NAB, ELCORE und den ENIC-NARIC-Ko-Sekretariaten bei der Erleichterung neuer Netzwerkaktivitäten, die mit den Prioritäten der aktuellen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Thema 2) und den neuen Anerkennungsinitiativen übereinstimmen, zur Verfügung stehen und sie anleiten. Es wird für die Entwicklung von Schulungsaktivitäten und die regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Website des Netzwerks verantwortlich sein.
Das technische Unterstützungsteam ist nicht an strategischen Entscheidungen oder der Politikgestaltung beteiligt, da dies weiterhin in die Zuständigkeit des EB/NAB, von ELCORE und der Sekretariate fällt. Es wird in regelmäßigem Kontakt mit dem EB/NAB stehen und an den Sitzungen des EB/NAB und von ELCORE teilnehmen. Die Arbeit des technischen Unterstützungsteams wird vom EB/NAB, ELCORE und den Sekretariaten geleitet und es wird auf den EB/NAB- und ELCORE-Sitzungen regelmäßig über seine Arbeit berichten. Auf der ersten EB/NAB- und ELCORE-Sitzung nach der Einsetzung des Technischen Unterstützungsteams sollte sich das Team mit EB/NAB, ECLORE und den Sekretariaten über die Arbeitsmethoden sowie den jährlichen Arbeitsplan des Teams einigen. Das technische Unterstützungsteam ist gegenüber der Kommission über die mit der EACEA geschlossene Finanzhilfevereinbarung rechenschaftspflichtig.
Einmal im Jahr wird die Arbeit des Teams für technische Unterstützung intern vom EB/NAB und den Sekretariaten bewertet. Der EB/NAB und ELCORE können im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung mit der EACEA Anpassungen des Arbeitsplans und der Arbeitsmethoden des technischen Unterstützungsteams vorschlagen. Das ausgewählte NARIC, das für die Leitung des Teams für technische Unterstützung verantwortlich ist, teilt der EACEA und der Kommission die Ergebnisse der Evaluierung mit. Über die Fortsetzung der Arbeit des technischen Unterstützungsteams wird auf der Grundlage der Bewertung durch EB/NAB und die Sekretariate entschieden.
Zu den relevanten Aktivitäten des Technischen Unterstützungsteams sollten gehören:
- Unterstützung des EB/NAB bei der Nutzung der Ergebnisse der verschiedenen ENIC-NARIC-Initiativen (Projektergebnisse usw.), damit diese nachhaltig sind und von den verschiedenen Zentren genutzt werden, nicht nur von denen, die an den Projekten beteiligt waren. Dazu gehören u. a. die Verbreitung, die Verfolgung der Umsetzung - durch die Sammlung von Informationen, auf deren Grundlage das EB/NAB Vorschläge formulieren und künftige Maßnahmen fördern kann;
- Pflege und regelmäßige Aktualisierung der ENIC-NARIC-Website, damit sie die Prioritäten der NARICs und die Ziele der Empfehlung des Rates zur automatischen Anerkennung sowie die Gesamtziele des ENIC-NARIC-Netzes besser widerspiegelt (zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören die Ausarbeitung eines neuen Konzepts und einer geeigneten Architektur für die Website, die Schaffung einer neuen visuellen Identität, eines neuen grafischen Layouts, eines neuen zugangsbeschränkten Bereichs, neuer Datenbanken und anderer Dienste);
- Entwicklung (in Zusammenarbeit mit und unter der strategischen Leitung von EB/NAB) von webbasierten Schulungsaktivitäten für das ENIC-NARIC-Netzwerk und für Zeugnisbewerter an Bildungseinrichtungen, Verbreitung und regelmäßige Aktualisierung;
- Aktualisierung von Instrumenten, die die Arbeit und die Kommunikation zwischen ENIC/NARIC-Zentren erleichtern;
- Organisation und Ausrichtung von Schulungen, Workshops und Veranstaltungen zur Unterstützung des Netzwerks und zur Verbesserung der Anerkennungspraxis;
- Bereitstellung von administrativer und logistischer Unterstützung für die Organisation von Online-Schulungen
- Sicherstellung der täglichen Verwaltung und Pflege der neu gestalteten Website;
- Sammeln, Organisieren und Verbreiten von Informationen über Anerkennung (Projekte, Datenbanken, Veranstaltungen usw.);
- Verbreitung der Ergebnisse der relevanten NARIC-Projekte, die bisher im Rahmen von Erasmus+ finanziert wurden;
- Unterstützung der Organisation der gemeinsamen ENIC-NARIC-Jahrestagung und der NARIC-Jahrestagung unter der Leitung von EB/NAB, ELCORE und Sekretariaten. Dies beinhaltet auch die Vorbereitung von Dokumenten, die Protokollführung und logistische Vorkehrungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Maximal 300 000 EUR pro Projekt (Typ 1 - Transnationale Kooperationsprojekte, indikative Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 6)
Maximal 100 000 EUR pro Projekt (Typ 2 - Kapazitätsaufbau, indikative Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 4)
Maximal 100 000 EUR pro Projekt (Typ 3 - Jährliche ENIC-NARIC-Treffen, Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 2)
Maximal 500 000 EUR pro Projekt (Typ 4 - Technisches Unterstützungsteam, Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 1)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Seite: Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen". Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- - Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- - Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- - Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- - obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Benennungsschreiben (gilt nur für Thema 1, falls erforderlich, wie in Abschnitt 6 angegeben)
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2024-EHEA-NARIC Call documentERASMUS-EDU-2024-EHEA-NARIC Call document(587kB)
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