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Call-Eckdaten
Interreg HU-HR: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Ungarn-Kroatien
Termine
Öffnung
02.09.2024
Deadline
29.11.2024 12:00
Budget des Calls
€ 26.324.825,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Eine grünere und kohlenstoffarme Grenzregion
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- PP4: Eine integrative Grenzregion
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- SO 4.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- P5: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 5.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen (Aktionsbereiche A, C, D und gegebenenfalls Aktionsbereich B)
- SO 5.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen von Mensch zu Mensch (Aktionsbereiche A, D und gegebenenfalls Aktionsbereich B)
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):
- P2: Eine grünere und kohlenstoffarme Grenzregion
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Förderung der Renovierungswelle in öffentlichen und privaten Gebäuden in Übereinstimmung mit Energieeffizienzstandards (Fast-Null-Energie-Gebäude);
- Beitrag zur sauberen Energiewende und zur erschwinglichen Nutzung erneuerbarer Energieressourcen (Geothermie, Solarenergie usw.);
- Bekämpfung der Energiearmut von Haushalten;
- Unterstützung intelligenter und innovativer emissionsarmer Technologien;
- Dekarbonisierung der Industrie;
- Digitalisierung im Dienste der ökologischen Nachhaltigkeit;
- Förderung der E-Mobilität als saubere Energielösung für den Verkehr;
- Stärkung des Engagements der Bürger und Befähigung regionaler und lokaler Gemeinschaften zu Energiebewusstsein und nachhaltigem Verhalten im Einklang mit dem EU-Klimapakt.
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystemarer Ansätze
- Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Schutzgebieten bei der grünen Flächennutzung, entlang ökologischer Korridore, um die Verbindung zwischen Lebensräumen zu verbessern, Aufstellung grenzübergreifender Erhaltungsaktionspläne und -maßnahmen, Schutz gefährdeter Arten und Bekämpfung invasiver Arten.
- Zusammenarbeit bei der blauen Flächennutzung: Verbesserung des Zustands von Gewässern, Wiederherstellung natürlicher Lebensräume (Feuchtgebiete, Altarme), Anwendung naturnaher Lösungen und natürlicher Wasserrückhaltemaßnahmen, Schutz einheimischer Arten, Kontrolle und Entfernung invasiver Arten. Gemeinsam entwickelte Maßnahmen, die darauf abzielen, die künftigen Auswirkungen von Hochwasserschutzmaßnahmen zu verstehen und Maßnahmen des Katastrophenmanagements zu ermöglichen, sowie die Umsetzung von Maßnahmen, die zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels beitragen.
- Sensibilisierung für die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt, die Wasserqualität und -quantität, Schaffung eines anpassungsfähigen Umfelds für die Umsetzung grüner und blauer Landnutzungspraktiken sowie Förderung klarer Technologien für die Abfallbewirtschaftung zur Unterstützung von Initiativen der Kreislaufwirtschaft bei den lokalen Akteuren.
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- P4: Eine integrative Grenzregion
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, einschließlich der Förderung der Belastbarkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Allgemeine öffentliche Bildung und Bildung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, einschließlich der Entwicklung von Soft Skills;
- Offen für alle Bildungseinrichtungen von der Vorschule bis zur Erwachsenenbildung, einschließlich privater Einrichtungen, die als gemeinnützige Organisationen tätig sind;
- Multisektorale und innovative Ansätze bei der Gestaltung und Durchführung von Bildungsprogrammen;
- Infrastrukturentwicklungen sind zulässig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den Projektzielen stehen;
- Ermöglichung der Bereitstellung von Online-Bildungsprogrammen;
- Austausch bewährter Verfahren bei der Bereitstellung von Bildungsangeboten;
- Beitrag zur grünen und digitalen Transformation des Grenzgebiets.
- SO 4.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Entwicklung nachhaltiger touristischer Attraktionen mit klarer touristischer Relevanz, die über das Grenzgebiet hinaus bekannt sind (der Entwicklung eines gemeinsamen Netzwerks von Attraktionen mit nationaler oder internationaler Relevanz, die Besucher von außerhalb des Programmgebiets anziehen, sollte der Vorzug gegeben werden);
- Qualitätsentwicklung des Dienstleistungsangebots im Tourismussektor, was zu einer Steigerung der Besucherzahlen führt;
- Verbesserung der umweltfreundlichen Umgestaltung des Sektors und Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsdienste für den Tourismus (z. B. Rad- und Wanderwege);
- Einrichtung regionaler und gemeinsamer Dienste für das Management von Reisezielen und Werbung über das Grenzgebiet hinaus.
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, einschließlich der Förderung der Belastbarkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- P5: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 5.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen (Aktionsbereiche A, C, D und ggf. Aktionsbereich B)
- Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse für die Zusammenarbeit von Akteuren der territorialen Governance in verschiedenen Bereichen;
- Bereitstellung von Gelegenheiten für Organisationen zur Erarbeitung von Entwicklungsfragen, die sie gemeinsam auf beiden Seiten der Grenze als relevant für die Zukunft des Grenzgebiets erachten. Zu diesen thematischen Fragen können die folgenden gehören: Arbeitsmarkt, Gesundheit und Sozialfürsorge, Digitalisierung, Verkehr und Mobilität usw.
- SO 5.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen zwischen den Menschen (Aktionsbereiche A, D und ggf. B)
- Zusammenarbeit in Kunst und Kultur;
- Sportveranstaltungen (Turniere, Festivitäten);
- Pflege der Traditionen von Minderheiten, Förderung des Vertrauens und des interkulturellen Dialogs;
- soziale Integration der Jugend und Förderung der Solidarität zwischen den Generationen.
- SO 5.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen (Aktionsbereiche A, C, D und ggf. Aktionsbereich B)
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die folgenden Organisationen sind berechtigt, den EU-Beitrag für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu beantragen
- öffentliche Behörden,
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige Organisationen des Privatrechts.
An jedem Projekt müssen mindestens ein ungarischer und ein kroatischer Partner beteiligt sein, die im Programmgebiet registriert sind oder dort ihren ständigen Wohnsitz haben und aktiv arbeiten. Partner, die außerhalb des Programmgebiets registriert sind, können nur teilnehmen, wenn dies für die Erreichung der Projektziele entscheidend ist und die Kompetenz oder das Wissen dieser Partner im Programmgebiet nicht verfügbar ist.
Jedes Projekt muss einen LP (Lead Partner) und einen oder mehrere PPs (Project Partners) haben. Bei der Entscheidung über die Anzahl der einzubeziehenden Partner sollten die Projekte abwägen, was für das Erreichen der Projektleistungen und -ergebnisse am besten ist.
Jedes Projekt muss mindestens drei der vier Kooperationskriterien erfüllen:
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch): Der LP und alle PPs müssen das Projekt gemeinsam entwickeln. Es muss die Ideen, Erwartungen, Prioritäten und Beiträge aller PPs klar integrieren. Die LP und PP müssen ein gemeinsames Verständnis des Projektziels haben und zur Erreichung der Ergebnisse beitragen. Die Projektpartnerschaft sollte im Hinblick auf die Projektziele ausgewogen sein. Darüber hinaus müssen alle PP von dem Projekt profitieren und ihr Wissen und ihre Erfahrung in das Projekt und dessen Umfang einbringen.
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch): Der LP und alle PP müssen die Aktivitäten ihres Projekts gemeinsam koordinieren und durchführen. Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten muss ausgewogen sein, die Aktivitäten der einzelnen Partner müssen klar miteinander verknüpft sein und die Partnerschaft muss regelmäßig kommunizieren.
- Gemeinsame Finanzierung (optional): Die Budgets der LP und aller PPs bilden zusammen das gemeinsame Budget des gesamten Projekts.
- Gemeinsame Personalausstattung (fakultativ): Die Funktionen der Projektmitarbeiter auf beiden Seiten der Grenze sollten sich nicht überschneiden, und die Mitarbeiter auf beiden Seiten der Grenze sollten gemeinsam an dem Projekt arbeiten.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet: Es umfasst die drei ungarischen Komitate Zala, Somogy und Baranya sowie die acht kroatischen Komitate Bjelovarsko-bilogorska, Koprivničko-križevačka, Međimurska, Osječko baranjska, Požeško-slavonska, Varaždinska, Virovitičko-podravska und Vukovarsko-srijemska.
Bitte beachten Sie, dass der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung stehende Richtbetrag von 26 324 825 EUR auf die verschiedenen spezifischen Ziele aufgeteilt ist. Je nach dem spezifischen Ziel, für das Sie Ihr Projekt einreichen möchten, gelten unterschiedliche Auswahlverfahren, maximale Projektlaufzeiten und maximale EU-Beiträge:
- P2: Eine grünere und kohlenstoffarme Grenzregion
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen
- Verfügbares Budget: 3.684.000€
- Auswahlverfahren: Einstufiges Verfahren
- Maximale Projektdauer: 24 Monate
- Höhe des EU-Beitrags pro Projekt: 120.000€ bis 680.000€ für Projekte mit Arbeitstätigkeiten; 120.000€ bis 280.000€ für weiche Projekte ohne Infrastruktur und Arbeiten
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Verhütung von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Verfügbares Budget: 3.000.000€
- Auswahlverfahren: Einstufiges Verfahren
- Maximale Projektdauer: 24 Monate
- Höhe des EU-Beitrags pro Projekt: 120.000€ bis 1.760.000€
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen
- P4: Eine integrative Grenzregion
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Verfügbares Budget: 2.700.000€
- Auswahlverfahren: Einstufiges Verfahren
- Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate
- Höhe des EU-Beitrags pro Projekt: 120.000€ bis 560.000€
- SO 4.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Verfügbares Budget: 13.800.000€
- Auswahlverfahren: Einstufiges Verfahren
- Maximale Projektdauer: 24 Monate
- Höhe des EU-Beitrags pro Projekt: 160.000€ bis 1.760.000€
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- P5: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 5.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Akteuren der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen (Aktionsbereiche A, C, D und gegebenenfalls Aktionsbereich B)
- Verfügbares Budget: 1.600.000€
- Auswahlverfahren: Einstufiges Verfahren
- Maximale Projektdauer: 24 Monate
- Höhe des EU-Beitrags pro Projekt: 80.000€ bis 240.000€
- SO 5.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen von Mensch zu Mensch (Aktionsbereiche A, D und ggf. B)
- Verfügbares Budget: 1.540.825€
- Auswahlverfahren: Einstufiges Verfahren
- Maximale Projektdauer: 12Monate
- Höhe des EU-Beitrags pro Projekt: 40.000€ bis 160.000€
- SO 5.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Akteuren der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen (Aktionsbereiche A, C, D und gegebenenfalls Aktionsbereich B)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Der Antrag muss elektronisch eingereicht werden, gemäß den Regeln in Kapitel 6.1 des Leitfadens für Antragsteller und in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch des INTERREG+ Systems. Die Website
Call-Dokumente
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Kontakt
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