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Call-Eckdaten
Interreg DE-DK - Einreichung von Projektvorschlägen
Förderprogramm
Interreg Deutschland-Dänemark
Termine
Öffnung
19.09.2024
Deadline
11.11.2024 23:59
Förderquote
65 %
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Interreg Deutschland-Danmark fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark und unterstützt das Wachstum der Region in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Bildung, Tourismus und Kultur durch die Finanzierung grenzüberschreitender innovativer Projekte, die einen positiven Wandel in der deutsch-dänischen Zusammenarbeit bewirken wollen.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Eine innovative Region
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
- P2: Eine grüne Region
- SO 2.1: Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks (TEN-E)
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
- P3: Eine attraktive Region
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- P4: Eine funktionelle Region
- SO 4.1: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Institutionen andererseits mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
- SO 4.2: Schaffung gegenseitigen Vertrauens, besonders durch Anreize zu People-to-People-Aktivitäten
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (nicht vollständige Liste):
P1: Eine innovative Region - Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen findet sich hier.
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
- Unter dem spezifischen Ziel sollen durch gezielte Innovationen weitere Beiträge zur Stärkung der F&E-Aktivitäten, zum Wachstum und zur noch besseren Nutzung der Forschungsergebnisse in der Programmregion geleistet werden. Ferner sollen die Kompetenzen und Stärken sowie die (bestehenden) Innovations- und Forschungskapazitäten zunehmend grenzübergreifend und damit effizienter genutzt und Synergien entwickelt werden. Der Begriff der Innovation wird dabei breit verstanden: es kann sich sowohl um Produkt- und Prozessinnovationen als auch um Sozialinnovationen handeln. Wichtig ist dabei – insbesondere bei Forschungsaktivitäten - jeweils ein anwendungsorientierter Ansatz (unter Einbezug von Unternehmen), Grundlagenforschung wird im Interreg-Programm nicht gefördert.
- Thematisch ist die Priorität ebenfalls weitgehend offen gestaltet, wenngleich ein besonderer Fokus auf den gemeinsamen Stärkenpositionen des Programmgebiets liegt:
- Maritime Wirtschaft
- Life Science und Wohlfahrtstechnologien
- Ernährungswirtschaft
- Digitale Wirtschaft
- Robotik und Automatisierung
- Ausgenommen sind lediglich die Themen Energie, Klimawandel und Kreislaufwirtschaft, da diese - inklusive des jeweiligen Innovations-, Entwicklungs- und Implementierungsprozesses – in der Priorität „Eine grüne Region“ abgedeckt sind.
P2: Eine grüne Region - Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen findet sich hier.
- SO 2.1: Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks (TEN-E)
- Unter diesem spezifischen Ziel werden Projekte gefördert, die einen Beitrag zur Entwicklung und Etablierung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme leisten, um auch in Zukunft eine stabile Energieversorgung in der Programmregion gewährleisten zu können.
- In der deutsch-dänischen Programmregion wurde bereits eine Vorreiterrolle im Bereich der Erneuerbaren Energien erarbeitet. Die Programmpartner verfolgen ähnliche Zielsetzungen hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen und des Gebrauchs von fossilen Energieträgern und es besteht ein gemeinsames Interesse, erneuerbare Energien zu fördern. Nicht nur im Stromsektor, sondern auch in den Sektoren Wärme, Kälte und Verkehr sollen fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
- Zudem hat sich die deutsch-dänische Region in den letzten Jahren im Bereich Leistungselektronik eine international führende Rolle erarbeitet. Diese gilt es zu halten und auszubauen.
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Innerhalb dieses spezifischen Ziels sollen gemeinsame grenzüberschreitende und bedarfsorientierte Lösungen für die Herausforderungen des Klimawandels auf und für die regionale und kommunale Ebene erarbeitet werden, um die deutsch-dänische Region zu einer klimarobusten Region zu entwickeln.
- Dafür sollen spezifische regionale Bedarfe und Barrieren bei der Anpassung an den Klimawandel gemeinsam identifiziert, Lösungen entwickelt sowie Empfehlungen für die Politik und regionale bzw. lokale Verwaltungen abgeleitet werden. Dazu gehört auch insgesamt eine Stärkung der politischen Aufmerksamkeit für dieses Thema und Maßnahmen zur fundierten Information von Bürger*innen über den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Programmregion. Der Ansatz des Programms kann dabei allerdings insgesamt nur die Förderung von „weichen“ Kooperationen sein, die aber dennoch als vorbereitende Maßnahmen für Investitions- und Infrastrukturprojekte dienen können.
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
- Obwohl die Programmregion ein im europäischen Vergleich technologisch weit entwickeltes Gebiet ist, erfolgt die wirtschaftliche Produktion im Hinblick auf die Vermeidung von Abfällen noch nicht zufriedenstellend und bietet keine ausreichende Ausgangslage für einen grünen Wandel. Daher besteht in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Bedarf, neue gemeinsame Lösungen zu finden, sowohl innerhalb der einzelnen Wertschöpfungsketten, als auch übergeordnet, d. h. bei der Planung und innerhalb des Systems. In diesem spezifischen Ziel sollen deshalb grenzüberschreitende Lösungen sowie Modelle und Demonstrationen entwickelt werden, um einerseits die Planung bzw. das Produktdesign so zu gestalten, dass Materialien und Ressourcen so lange wie möglich im Kreislauf gehalten werden können, bzw. Materialien und Ressourcen zur Vermeidung der Abfallproduktion von Beginn an zu identifizieren. Alle Lösungen sollen sich positiv auf die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit auswirken und Abfallmengen langfristig reduzieren. Der Ansatz des Programms schließt alle Wirtschaftsbereiche ein.
P3: Eine attraktive Region - Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen findet sich hier.
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Dieses spezifische Ziel ist darauf ausgerichtet, dem Fachkräftemangel in der Region entgegenzuwirken, indem der Zugang zu Bildung und Ausbildung durch innovative und qualitätsvolle Angebote für unterschiedliche Bildungsgänge erleichtert wird und Möglichkeiten für grenzüberschreitend anerkannte Abschlüsse verbessert werden. Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind sowohl für den einzelnen Bürger*innen in der Region als auch für den Arbeitsmarkt und die Entwicklung der Gesellschaft in der Programmregion von entscheidender Bedeutung. Es sollen daher grenzübergreifend neue Lösungen bzw. Angebote zur Bildung, Ausbildung und Weiterbildung entwickelt werden, die das Interesse von Unternehmen, Beschäftigten und weiteren relevanten Zielgruppen (Jugendlichen) an einem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt unterstützen. In einer Grenzregion kommt dabei besonderes Gewicht der Vermittlung von Kompetenzen in der jeweiligen Nachbarsprache sowie der Vermittlung von sozialen, interkulturellen und demokratischen Kompetenzen zu.
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- Im Rahmen dieses spezifischen Ziels sollen Projekte einen Beitrag dazu leisten, die Sichtbarkeit der Programmregion als attraktiven Ort zum Besuchen, Leben, Studieren, Arbeiten und Investieren zu erhöhen. Dies soll u.a. durch Stärkung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Kultur (inkl. der Kreativwirtschaft) und des nachhaltigen Kultur- und Naturtourismus in der Region geschehen.
- Ein zentraler Punkt ist dabei die Entwicklung des Kultur- und Tourismussektors nach COVID-19. Dies erfordert eine Umstrukturierung und ein Umdenken des gesamten Bereichs, um eine langfristige sozioökonomische Resilienz beider Sektoren zu gewährleisten, in denen Nachhaltigkeit ein besonderes Element darstellt.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll die treibende Kraft des Kultur- und Tourismussektors in der Programmregion sein, damit die gemeinsame Natur und das kulturelle Potenzial der Region genutzt werden. Nachhaltige und innovative Angebote sollen die Attraktivität sowie den Zusammenhalt zwischen den Bürger*innen stärken.
P4: Eine funktionelle Region - Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen findet sich hier.
- SO 4.1: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen einerseits und den Institutionen andererseits mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Programmregion ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Stakeholdern, die auf unterschiedlichen Ebenen, in verschiedenen Themenbereichen und auf unterschiedlichem Niveau miteinander kooperieren. Die weitere Verankerung vieler gut gestarteter Kooperationen könnte aber noch wesentlich verbessert werden, etwa durch entsprechendes Commitment und Implementierung in den eigenen Strategien der Institutionen sowie die Bereitstellung von Ressourcen. So ist insgesamt die Zusammenarbeit in einigen Themenbereichen noch nicht ausgeprägt genug und großes Potenzial für grenzüberschreitenden Mehrwert bleibt ungenutzt. Zudem gibt es insbesondere auf rechtlicher oder administrativer Ebene weitere Hindernisse für die engere Zusammenarbeit, die die Kooperation beeinflussen oder sogar verhindern. In diesem spezifischen Ziel sollen daher etablierte Themen weiterentwickelt und neue Themen identifiziert werden, um die strategische deutsch-dänische Zusammenarbeit auch auf andere Themen auszudehnen, die sich insbesondere von der reinen Umsetzung des Interreg-Programms abgrenzen. Zu diesen Themen gehört auch die (Weiter-)Entwicklung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes.
- SO 4.2: Schaffung gegenseitigen Vertrauens, besonders durch Anreize zu People-to-People-Aktivitäten
- Eine wichtige Rahmenbedingung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Zusammenhalt im deutsch-dänischen Raum sind gegenseitiges Vertrauen sowie Verständnis und Anerkennung der Kultur, Sprache, Werte und Einstellungen der jeweils anderen Seite. Nur durch konkrete Erfahrungen kann Vertrauen zwischen den Bürger*innen auf beiden Seiten der Grenze wachsen. Daher soll dieses spezifische Ziel einen Beitrag zur die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens der Bürger*innen der Programmregion leisten. Dies muss insbesondere durch völkerverständigende Initiativen geschehen, bei denen das interkulturelle Verständnis der Bürger*innen untereinander gestärkt wird. Dies bedeutet unter anderem, dass das Wissen der Bürger*innen über den deutschen und dänischen Lebensstil, die Kultur und die gemeinsame Geschichte über die Grenze hinweg erweitert wird. Hierzu gehört auch, dass die Voraussetzungen für das Erlernen der dänischen und deutschen Sprache verbessert werden.
- Die Erwartung ist, dass durch Bürger*innenbegegnungen ein immer größeres öffentliches Bewusstsein für die Bedeutung der interkulturellen Unterschiede und ihrer Möglichkeiten, die Programmregion zu etwas Besonderem werden zu lassen, entsteht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jedes Projekt braucht zumindest einen Partner aus Deutschland und einen Partner aus Dänemark.
Für alle Partner gilt: Förderung können Projektpartner auf deutscher und dänischer Seite erhalten. Es gelten teilweise unterschiedliche nationale Gesetzgebungen.
Projektpartner müssen grundsätzlich:
- eine juristische Person des öffentlichen oder des Privatrechts sein (oder in Deutschland auch: OHG, KG)
- die technischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts haben
- ihrenStandort innerhalb des Programmgebiets haben
Voraussetzungen für Partner außerhalb des Programmgebiets:
- Innerhalb der Programmregion finden sich keine Projektpartner, die die Aktivitäten realisieren können und wollen ODER
- Für die erfolgreiche Umsetzung der Projektergebnisse ist der Projektpartner außerhalb der Programmregion strategisch notwendig.
Wer kann nicht gefördert werden?
- Privatpersonen
- Politische Parteien
- Einzelunternehmer (e.K. in Deutschland, enkeltmandsvirksomheder in Dänemark)
- GbR (Deutschland)
Die Projektpartner müssen innerhalb ihrer Projektpartnerschaft einen Leadpartner bestimmen.
Für Leadpartner gelten aufgrund der besonderen Verantwortung und des zusätzlichen Ressourcenaufwands zusätzlich zu den Anforderungen an jeden Projektpartner folgende Voraussetzungen:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts ODER
- juristischen Personen des Privatrechts, sofern sie (festgeschrieben in einer z.B. Satzung)
- überwiegend öffentlich-rechtlich finanziert oder kontrolliert werden und
- überwiegend Aufgaben des Allgemeininteresses wahrnehmen ODER
- gemeinnützige (Non-profit) Organisationen sind, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art wahrnehmen. Der Leadpartner muss im Programmgebiet (Kap. 10) ansässig sein.
- Der Leadpartner verfügt über die technischen, finanziellen und administrativen Möglichkeiten für die besonderen Aufgaben. Dazu zählt auch der Einsatz von genügend personellen Ressourcen.
- Die Entscheidung darüber, ob ein Partner die Anforderungen erfüllt, erfolgt in Einzelfallbetrachtung.
weitere Förderkriterien
Projekte erhalten einen Zuschuss zu den durchgeführten Projektaktivitäten. Die Förderquote für Projekte beträgt max. 65%. Bitte beachten Sie, dass von der Regel abweichende Förderquoten, die zwischen den Projektpartnern vereinbart werden, ausschließlich in der Partnerschaftsvereinbarung geregelt werden müssen. Für alle Projektausgaben gilt das Erstattungsprinzip. Die Projektpartner müssen deshalb alle Kosten vorfinanzieren.
Das Programmgebiet und damit die Förderregion umfasst
- auf dänischer Seite die Regionen Syddanmark und Sjælland, sowie
- auf deutscher Seite die Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die nächste Antragsfrist für alle Prioritäten ist am 13.01.2025. Die Einreichung einer Projektskizze spätestens 8 Wochen vor der eigentlichen Antragsfrist ist obligatorisch! Die Projektskizze finden Sie hier.
Die Projektskizze bildet die Grundlage für die weitere Antragsberatung durch das Interreg-Sekretariat und nur, wenn fristgerecht eine Skizze eingereicht wurde, kann zur Antragfrist ein Projektantrag eingereicht werden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein zweistufiges Antragsverfahren. Die Skizze dient u.a. dazu, Ihnen eine realistische Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu geben sowie zu den beteiligten Projektpartnern – die Skizze soll Ihnen und uns als hilfreiche Unterstützung bei der Antragstellung dienen.
Die Projektskizze muss bis zum 11.11.2024 eingegangen sein.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Vorgehen und für weitere Beratung an das Interreg-Sekretariat!
Momentan ist eine weitere Antragsfrist sowohl in 2025 als auch in 2026 vorgesehen.
Ihre Projektskizze senden Sie bitte fristgerecht an info-interreg@rsyd.dk
Hinweis zu den Fördermitteln:
Je nach Mittelverfügbarkeit kann es Einschränkungen für einzelne Prioritäten oder ggf. eine Fokussierung auf bestimmte Themen geben.
Insbesondere in Priorität 1 „Eine innovative Region“ gibt es eine starke Nachfrage. Der Interreg-Ausschuss hat daher beschlossen, dass zur Antragsfrist 13.01.2025 insbesondere die Stärkenpositionen Maritime Wirtschaft, Ernährungswirtschaft sowie Robotik und Automatisierung berücksichtigt werden sollen. Für Projekte aus diesen Bereichen wurden 3,8 Mio. Euro der Fördermittel einmalig reserviert. Die restlichen Mittel (ebenfalls ca. 3,8 Mio. Euro) stehen allen weiteren Projekten in der Priorität 1 zur Verfügung, unabhängig von den Stärkenpositionen.
Die Interreg-Administration stellt in der Sitzung im November 2024 den Stand der Initiative für die schwach abgedeckten Stärkenpositionen vor. Der Interreg-Ausschuss entscheidet in der Sitzung im November 2024, ob die Mittelreservierung um eine Antragsfrist verlängert wird oder ob die reservierten Mittel ebenfalls allen Projektanträgen, die zur Antragsfrist im Januar 2025 eingereicht wurden, im Qualitätswettbewerb unabhängig von den Stärkenpositionen zur Verfügung stehen.
Der Interreg-Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Antragsfrist im Januar 2025 möglicherweise um die letzte Antragsfrist für Priorität 1 handeln wird. Sofern ausreichend Projektanträge, die den Qualitätsanforderungen entsprechen, vorliegen, kann der Interreg-Ausschuss alle noch zur Verfügung stehenden Mittel in Priorität 1 binden.
Call-Dokumente
Interreg Deutschland-Dänemark 2021-2027 ProgrammhandbuchInterreg Deutschland-Dänemark 2021-2027 Programmhandbuch(1376kB)
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