Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
EIT Urbane Mobilität Gezielte offene Aufforderung 2025
Förderprogramm
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Termine
Öffnung
14.08.2024
Deadline
15.10.2024 17:00
Förderquote
65%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 250.000,00 und € 700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die offene Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die EIT-Aufforderung "Urbane Mobilität 2025" steht zur Verfügung. Diese Aufforderung fällt unter das Programm "Gezielte Projekte" der Innovation. Dieses Programm wurde initiiert, um die Lücken im Innovationsportfolio des EIT Urbane Mobilität im Hinblick auf den Geschäftsplan, die strategische Agenda und die externen Veränderungen und Einflüsse wie technologische Entwicklungen, Politiken/Verordnungen und (dringende) Ereignisse zu schließen.
Call-Ziele
Das übergeordnete Ziel des Innovationsprogramms ist es, bestehende oder zu erwartende Mobilitätsherausforderungen für europäische Städte zu bewältigen. In dieser Hinsicht unterstützt das EIT Projekte, die neue Lösungen entwickeln und in realen Demonstrationen erproben und bis zum Ende des Projekts die Marktreife erreichen können.
Die Aufforderung umfasst vier verschiedene Themen. Jedes von ihnen wird ein eigenständiges Projekt sein, und daher sollte jedes Thema separat beantragt werden.
- Thema 1: Die Einführung von Wasserstofftankstellen für einen nachhaltigen Stadtverkehr
Dieses Thema umfasst einfach einzurichtende und/oder Wasserstoffbetankungslösungen, die die Sicherheitsanforderungen der meisten EU-Länder erfüllen und über den derzeitigen Stand der Technik für solche Tankstellen hinausgehen . - Thema 2: Verringerung der nicht abgasbedingten Verschmutzung durch den Stadtverkehr
Dieses Thema befasst sich mit Lösungen für die Verringerung der abgasfreien Emissionen (NEE) an der Quelle, der NEE-Filterung in der Nähe der Quelle, der NEE-Entfernung aus der Umwelt und der fortschrittlichen Überwachung der abgasfreien Partikelemissionen (PM). - Thema 3: Verwirklichung der Vision Zero und Sicherheit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer in Städten
Dieses Thema umfasst Lösungen für intelligente Verkehrssysteme, die die Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten auf städtischen Straßen durch die Vermeidung von Zusammenstößen verringern, wobei der Schwerpunkt auf ungeschützten Verkehrsteilnehmern liegt. - Thema 4: Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Fahrradindustrie
Dieses Thema umfasst Lösungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der neuen EU-Batterievorschriften für E-Bikes, neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen für die Fahrradindustrie sowie Innovationen bei der (E-)Fahrradherstellung, die das Onshoring und eine nachhaltige Produktion fördern.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Thema 1: Die Einführung von Wasserstofftankstellen für den nachhaltigen Stadtverkehr
- Der Demobetreiber muss dem Hersteller des Wasserstofftankstellensystems helfen, eine Betriebsgenehmigung zu erhalten.
- Die Vorschläge müssen sich eindeutig auf den Stand der Technik für die transportable Wasserstofftankstelle beziehen und die Konformitätsstandards, die Hauptmerkmale der Station, die EU-Länder, in denen die Station bereits zugelassen ist, sowie den Status des geistigen Eigentums und der Strategie beschreiben.
- Die folgenden Spezifikationen können als Teil des endgültigen Dossiers der Station im Rahmen des Projekts angefordert werden:
- Allgemeine Beschreibung des Technologiekonzepts
- Betriebshandbuch
- Wartungsplan oder -schema einschließlich aller Periodizitäten
- CE-Zertifikate
- Ausrüstungsdatenblätter/Zertifikate
- Produktdatenblätter
- Liste der kritischen Ausrüstung, für die eine FMEA durchgeführt wird
- HAZOP für das gesamte HRS (falls zutreffend)
- Sicherheitsüberlegungen - Sicherheitssystem (detaillierte Beschreibung)
Thema 2: Verringerung der nicht abgasbedingten Verschmutzung durch den Stadtverkehr
Die Vorschläge müssen zu einer nachweislichen Verringerung der nicht abgasbedingten Verschmutzung durch Mobilitätsaktivitäten im städtischen Raum führen und die negativen externen Effekte des Systems reduzieren. Dies kann durch Lösungen erreicht werden, die entweder (i) die nicht-abgasbedingten Emissionen an der Quelle reduzieren, (ii) vorhandene Partikel in der Nähe der Quelle oder aus der Umwelt entfernen oder (iii) die nicht-abgasbedingten PM-Emissionen wirksam überwachen, so dass Echtzeitmaßnahmen ergriffen werden können.
Beispiele für Lösungen, die das EIT Urbane Mobilität zu finanzieren versucht, sind:
- Lösungen zur Verringerung der Nicht-Abgasemissionen an der Quelle: z. B. innovative Reifen- oder Bremssystemdesigns/Komponenten/Materialien, die verschleißfester sind und weniger PM-Partikel freisetzen als herkömmliche Optionen.
- Lösungen für die Beseitigung von Nicht-Abgasemissionen in der Nähe der Quelle: Auffang-/Filtersysteme, die an Straßen-/Schienenfahrzeugen angebracht werden, z. B. an Busrädern.
- Lösungen für die Beseitigung nicht-abgasbedingter Verunreinigungen aus der Umwelt: Auffang-/Filtersysteme, die an der Straßen-/Schieneninfrastruktur angebracht werden, z. B. in U-Bahnhöfen oder Waggons.
- Überwachungssysteme für die fortschrittliche Erkennung und Kategorisierung von abgasfremden Partikeln, die Echtzeitmaßnahmen von Unternehmen, Personenverkehrsbetreibern oder Städten ermöglichen. Dazu gehört der Einsatz hochentwickelter Sensornetzwerke und Datenanalysetools.
Thema 3: Erreichen der Vision Zero und Sicherheit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer in Städten
Durch die Verbesserung der Gestaltung, Instandhaltung und Verwaltung städtischer Straßen zielen diese Lösungen darauf ab, Kollisionen zu vermeiden, Staus zu entschärfen, eine sichere Gestaltung und rechtzeitige Instandhaltung zu gewährleisten und so Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern zu reduzieren.
Beispiele für Lösungen, die das EIT Urbane Mobilität zu finanzieren versucht, sind:
- Innovative Werkzeuge zur Sicherheitsbewertung.
- Fortgeschrittene Technologien zur Bewertung des Belags- und Straßenzustands und zur Vorhersage des Instandhaltungsbedarfs.
- Proaktive Verkehrsüberwachungssysteme zur Erkennung von Fahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern und zur Vermeidung unsicheren Fahrverhaltens.
- Datengesteuerte Lösungen zur Bewertung des Unfallrisikos an kritischen Straßenabschnitten, wie z. B. Kreuzungen, und zur Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zur Verringerung dieses Risikos.
- Technologie für vernetzte Fahrzeuge (V2X) wie Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation (V2I) und Nutzung von Echtzeit-Überwachungs- und Reaktionssystemen.
Thema 4: Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Fahrradindustrie
Beispiele für Lösungen, die das EIT Urban Mobility finanzieren möchte, sind:
- Lösungen zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Batterieverordnung für LMT-Batterien:
- Die Reparierbarkeit von E-Bike-Batterien ohne Beeinträchtigung der Sicherheit.
- Batterierecycling und Upcycling, Wiederverwendung oder Wiederverwendung von Batterien.
- Moderne Batteriemanagementsysteme (BMS), die Informationen über den Gesundheitszustand und die erwartete Lebensdauer von Batterien liefern.
- Lösungen im Zusammenhang mit neuen Geschäftsmodellen und Dienstleistungen:
- Lösungen zur Optimierung und Verbesserung des Bike-Sharing-Managements durch vorausschauende Wartung, Batterietausch, Datenanalyse und Flottenbetrieb.
- Neue Reparatur- und Wartungsdienste, insbesondere in Verbindung mit Leasingunternehmen.
- Lösungen zur Unterstützung des Marktes für gebrauchte Fahrräder und Fahrradkomponenten.
- Lösungen für die nachhaltige und wettbewerbsfähige Herstellung von Fahrradkomponenten an Land:
- Robotisierung und Automatisierung der (E-)Fahrrad(komponenten)herstellung.
- Entwicklung von kosteneffizienten Komponenten für die Fahrradherstellung.
- Nachhaltige Herstellungsprozesse und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft, einschließlich Produktpässen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Thema 1: Die Verbreitung von Wasserstofftankstellen für den nachhaltigen Stadtverkehr
Das EIT Urbane Mobilität unterstützt die Entwicklung und Kommerzialisierung einfach zu installierender, transportabler Wasserstofftankstellen, die in den meisten EU-Ländern mit bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zugelassen werden können und den aktuellen Stand der Technik voranbringen.
Ausgehend von einer bestehenden Lösung mit einem TRL6 oder höher werden die Teilnehmer aufgefordert, eine Lösung zu entwickeln/anzupassen, die Folgendes kann
1. In mindestens 3 der 5 EU-Länder, in denen bereits spezifische HRS-Vorschriften bestehen, zugelassen werden kann.
2. Mindestens 500 kg/Tag ausgeben. Alle HRS müssen in der Lage sein, die Lagerkapazität zu erhöhen, um den steigenden Stationsdurchsatz im Laufe der Zeit zu bewältigen und gleichzeitig die maximale tägliche Lieferfrequenz einzuhalten.
Die folgenden Aspekte müssen ebenfalls berücksichtigt werden:
- Qualität des Wasserstoffs: Die Tankstelle darf die Qualität des Wasserstoffs (einschließlich Partikel) nicht beeinträchtigen.
- Betankungsdruck: Die Fahrzeugbetankung kann durch Direktbefüllung aus dem Kompressionssystem oder über eine Hochdruckkaskade erfolgen.
- Verdichteranlage:
- Die Verdichtereinheit sollte als Paket mit komplettem Instrumenten- und HRS-Steuerungspaket geliefert werden, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten.
- Der Druck und die Kapazität des Wasserstoffverdichtersystems sind unter Berücksichtigung des Platzbedarfs und der Wirtschaftlichkeit auszulegen.
- Die Art des Kompressionssystems kann variieren. Alle Arten von Kompressoren sind zulässig (z. B. Membran-, Hubkolben-, Hydraulik-, Ionenflüssigkeits- oder Kryopumpen), sofern sie speziell für den Betrieb mit Wasserstoff ausgelegt sind.
- Wichtige Sicherheitsanforderungen an Kompressoren beziehen sich auf Folgendes:
- Es sind Sicherheitskontrollen einzubauen, um sicherzustellen, dass die Temperatur- und Druckwerte die festgelegten Betriebswerte nicht über- oder unterschreiten.
- In der Wasserstoffversorgung darf keine Sauerstoffverunreinigung auftreten.
- Vibrationen des Verdichters dürfen nicht auf die Anschlussleitungen übertragen werden.
- Die Steuersequenz, die das An- und Abschalten der Maschine steuert, schaltet den Verdichter auch ab, wenn Temperaturen oder Drücke von den erforderlichen Werten abweichen.
- Die Sicherheit vor Überdruck wird durch weich verdrahtete Druckbegrenzungs- und Überdruckventile im Verdichtungssystem gewährleistet.
- Der Kompressor ist formschlüssig zu isolieren, so dass er für Wartungsarbeiten abgetrennt werden kann.
- Das Verdichtersystem und das Gehäuse müssen so konstruiert sein, dass Wartungsarbeiten leicht durchgeführt werden können und über geeignete Hebevorrichtungen verfügen.
- Kühlsystem: Das HRS kann mit einem Kühlsystem ausgestattet sein, um sehr kurze Betankungszeiten zu erreichen, ohne dass der fahrzeugeigene Speicher für gasförmigen Wasserstoff überhitzt oder überfüllt wird; das Wasserstoffgas muss temperaturkompensiert sein.
- Abgabesystem:
- Es wird dringend empfohlen, in das Abgabesystem ein Infrarot-Kommunikationssystem zum Fahrzeug gemäß SAE J2799 zu integrieren.
- Die Zapfsäulen müssen mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die alle Bedienelemente und die elektrische Verkabelung vor Witterungseinflüssen schützen.
3. Verbesserung von mindestens 2 der folgenden Betriebsparameter der Station auf der Grundlage des Stands der Technik (wie unten definiert). Die Wahl ist zu begründen, wobei die wichtigsten Merkmale des bestehenden Modells, das als Ausgangspunkt dienen soll, anzugeben sind. Die Zielwerte für die ausgewählten Parameter müssen klar definiert sein.
- Betankungszeit
- Maximale Wartezeit für die Betankung aufeinanderfolgender Fahrzeuge (back-to-back)
- Betankungsdruck (Verfügbarkeit zur Verteilung von H2 bei 350 und 700 bar)
Im Rahmen des Projekts werden die Konsortien außerdem gebeten,:
4. 4. in mindestens einer EU-Stadt mindestens einen Monat lang eine vollständige Betriebsdemonstration durchzuführen und dabei mindestens 500 kg H2 bei 350 bar abzugeben und die Mindestzeit für das Tanken gemäß ihrem Vorschlag zu demonstrieren.
5. Mit Unterstützung des EIT UM eine umfassende Studie über die bestehenden Genehmigungsanforderungen und Risikobewertungsmethoden für transportable HRS für die unter Punkt 1 ausgewählten EU-Mitgliedstaaten erstellen, die als Grundlage für die Entwicklung und den Aufbau des tragbaren HRS dienen und zur öffentlichen Nutzung veröffentlicht werden soll.
Im Hinblick auf die finanzielle Analyse sollten transportable HRS sowohl für das Miet- als auch für das Verkaufsgeschäftsmodell vorbereitet werden. In diesem Sinne sollten die eingereichten Vorschläge auch eine Schätzung des erwarteten Verkaufs- und Mietpreises für den Endkunden enthalten.
Die Nichterfüllung einer der vorgenannten Anforderungen (1 bis 5) führt zur technischen Disqualifizierung des Vorschlags. Vorschläge, die zusätzliche Betriebsparameter, Länder für die Homologation und/oder Demohosts enthalten, werden positiv bewertet.
Thema 2: Minderung der nicht abgasbedingten Verschmutzung durch den Stadtverkehr
Das EIT Urbane Mobilität wird die Entwicklung und Kommerzialisierung innovativer Lösungen unterstützen, die die nicht-abgasbedingte Verschmutzung durch den städtischen Verkehr verringern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf abgasfreien Emissionen, die sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr in städtischen Gebieten entstehen.
Der Anwendungsbereich dieser Aufforderung umfasst Lösungen, die entweder die nicht abgasbedingten Emissionen an der Quelle reduzieren, vorhandene Partikel in der Nähe der Quelle aus der Umwelt entfernen oder die nicht abgasbedingten PM-Emissionen wirksam überwachen, um Echtzeitmaßnahmen zu ermöglichen.
An den Projekten müssen Endnutzer und/oder Kunden beteiligt sein, z. B. Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel oder Logistikflotten für die letzte Meile. Je nach Lösung, Projektumfang und Vermarktungspotenzial kann es von Vorteil sein, einen OEM (Fahrzeughersteller) einzubeziehen. Forschungsinstitute können eine Schlüsselrolle bei der Validierung der Lösung und der Messung der Auswirkungen spielen. Die Lösungen sollten kosteneffizient sein und den täglichen Betrieb von Endnutzern wie Städten, öffentlichen Verkehrsbetrieben oder privaten Logistikanbietern nicht wesentlich beeinträchtigen.
Thema 3: Verwirklichung der Vision Zero und Sicherheit für ungeschützte städtische Verkehrsteilnehmer
Das EIT Urbane Mobilität setzt sich für das EU-Ziel der "Vision Zero" ein und unterstützt die Entwicklung und Vermarktung von intelligenten Verkehrssystemen (IVS), um die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf städtischen Straßen zu verringern. Diese Bemühungen konzentrieren sich auf gefährdete Verkehrsteilnehmer und umfassen proaktive Lösungen für die Gestaltung, die Wartung und den Betrieb der Straßeninfrastruktur.
Eine sichere Straßeninfrastruktur muss Sicherheitsaspekte über den gesamten Lebenszyklus der Straße hinweg berücksichtigen, von der Planung über die Instandhaltung bis hin zum Betrieb.
- Die Planung der Straßeninfrastruktur umfasst die Planung und Gestaltung des Layouts und der Merkmale von Straßen, um Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten; in dieser Phase kann die Integration intelligenter Verkehrssysteme (IVS) das Verkehrsmanagement optimieren und potenzielle Kollisionen verhindern.
- Die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur umfasst regelmäßige und präventive Maßnahmen zur Erhaltung der Straßenqualität, wobei IVS zur rechtzeitigen Erkennung von Problemen und zur effizienten Planung von Reparaturen eingesetzt werden. Außerdem kann der Einsatz von Sicherheitsaudit-Tools die Zahl der Verkehrsunfälle über den gesamten Lebenszyklus nachweislich um 10-25 % und bei bestehenden Straßen um bis zu 20 % senken.
- Der Betrieb der Straßeninfrastruktur umfasst das tägliche Management und die Verkehrssteuerung und profitiert von IVS-Technologien zur Überwachung des Verkehrsflusses, zur Vermeidung von Zwischenfällen und zur Bereitstellung von Echtzeitinformationen für die Verkehrsteilnehmer.
Thema 4: Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Fahrradindustrie
Das EIT Urbane Mobilität zielt darauf ab, innovative Lösungen zu finanzieren, die eine wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Fahrradindustrie fördern, und konzentriert sich dabei auf drei Unterthemen: Batterien für leichte Transportmittel (LMT), neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie nachhaltige lokale Produktion.
- LMT-Batterien
Im August 2023 führte die EU die neue Batterieverordnung ein, um die Transparenz und Nachhaltigkeit in der gesamten Batterielieferkette zu verbessern. Diese Verordnung zielt auch auf Batterien für LMTs, einschließlich E-Bikes. Sie schreibt unter anderem die CE-Kennzeichnung bis 2024, die Bereitstellung von Informationen über den Gesundheitszustand und die erwartete Lebensdauer von Batterien bis 2024 und die Einführung eines Batteriepasses bis 2027 vor.
Darüber hinaus müssen Batterien bis 2027 herausnehmbar und von unabhängigen Fachleuten austauschbar sein. Speziell für LMT-Batterien bedeutet dies, dass die Zellen innerhalb des Batteriesatzes herausnehmbar und austauschbar sein müssen. Die Verordnung setzt auch ehrgeizige Ziele für das Recycling und die Rückgewinnung von Materialien und betont damit die Verantwortung für die Umwelt.
Angesichts des bedeutenden Wachstums des E-Bike-Marktes und des Marktes für leichte Elektrofahrzeuge (LEV) insgesamt wird erwartet, dass bis 2030 23 Millionen neue LEVs auf den Straßen unterwegs sein werden, von denen 60 % auf E-Bikes entfallen. Daher werden innovative Lösungen für LMT-Batterien benötigt, um die EU-Vorschriften effektiv einzuhalten und die wachsende Nachfrage zu befriedigen.
- Neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle
Der Mobility Transition Pathway unterstreicht die entscheidende Verbindung zwischen Industrie und Dienstleistern im Mobilitätssektor. Europa ist Vorreiter bei der Entwicklung von Fahrraddienstleistungen und neuen Geschäftsmodellen wie öffentlichen und privaten Mitfahrzentralen, Abonnementmodellen, Leasing, Reparaturen und Fahrradaufbereitungen.
Einerseits müssen bestehende Dienste wie das Bike-Sharing optimiert und innoviert werden, um zu expandieren und mehr Bürger*innen effektiv zu bedienen. Dazu gehören die Erweiterung der Sharing-Flotten um weitere Lastenräder, die Einführung innovativer Lösungen für das Management von Ride-Sharing-Flotten, um Kosten zu senken und Margen zu erhöhen, sowie die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Flotten. Andererseits haben der rasche Anstieg von E-Bikes und die zunehmenden Leasingmöglichkeiten zahlreiche neue Möglichkeiten im Bereich der Fahrraddienstleistungen eröffnet. Dieses Wachstum ermöglicht die Schaffung eines Ökosystems von Dienstleistungen, ähnlich wie im Automobilsektor, einschließlich des digitalen Einzelhandels, der Versicherung und der Wartung/Reparatur, was letztendlich das Kundenerlebnis verbessert.
- Nachhaltige und lokale Produktion
Die COVID-19-Pandemie hat erhebliche Schwachstellen in den globalen Lieferketten aufgedeckt, insbesondere bei der Fahrradherstellung, wo es zu Verzögerungen und Engpässen kam. Die EU setzt sich dafür ein, die Herstellung von Fahrrädern und Fahrradkomponenten ins Ausland zu verlagern, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zu verbessern, die Abhängigkeit von ausländischen Lieferant*innen zu verringern und die Nachhaltigkeit zu fördern. Um diese Probleme anzugehen, drängt Europa auf eine verstärkte lokale Produktion, da ein Großteil der Fertigung derzeit in Südostasien stattfindet, auch wenn die Montage oft in Europa erfolgt. Durch Onshoring kann der durch Transport und Logistik verursachte Kohlenstoff-Fußabdruck verringert werden, und die strengen europäischen Umweltstandards fördern umweltfreundlichere Herstellungsverfahren. Dieser Schritt zielt auch darauf ab, Arbeitsplätze zu schaffen und die lokale Wirtschaft zu fördern. Der kontinuierliche Anstieg der Nachfrage nach Elektrofahrrädern verdeutlicht die Notwendigkeit, die Produktionskapazitäten in Europa zu erhöhen, möglicherweise durch fortschrittliche Technologien und Automatisierung.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an alle Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und/oder in den mit Horizont Europa assoziierten Drittländern. Bei diesen Rechtspersonen kann es sich u. a. um kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungs- und Technologieorganisationen, Städte oder Großunternehmen handeln. Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz können auf eigene Kosten teilnehmen. Diese Einrichtungen kommen nicht für eine Finanzierung durch das EIT in Frage.
Alle Vorschläge müssen sich aus mindestens zwei unabhängigen Rechtspersonen mit Sitz in zwei EU-Mitgliedstaaten und/oder mit Horizont Europa assoziierten Drittländern zusammensetzen.
Die Zusammensetzung des Konsortiums muss den folgenden Anforderungen entsprechen, die Teil der Förderfähigkeitskriterien sind.
- Ein kommerzieller Partner: Ein Partner des Konsortiums wird als federführender Antragsteller für die Vermarktung identifiziert und ist für den Mechanismus der finanziellen Nachhaltigkeit (FSM) verantwortlich.
- Demo-Host: mindestens ein Pilot-Host, in dem die vorgeschlagene Lösung demonstriert werden soll (in Verbindung mit KPI: KSN02 oder/und KONHE31). Demo-Gastgeber könnten sein:
- eine Stadt/Gemeindeverwaltung oder,
- ein Unternehmen
Wichtig ist, dass ein und dieselbe Einrichtung nicht gleichzeitig als kommerzieller Partner und als Demo-Gastgeber auftreten kann. Der kommerzielle Partner und der Demogastgeber müssen juristische Personen sein, die voneinander unabhängig sind.
Die Durchführung von Projekten ist eine Kernaktivität des EIT Urbane Mobilität. Darüber hinaus verbindet die EIT-Gemeinschaft für urbane Mobilität ihre Mitglieder und führt Netzwerkaktivitäten durch, um strategische Maßnahmen zu entwerfen und zu planen, die die Wirkung vorantreiben und einen systemischen Wandel ermöglichen, einschließlich der Beschleunigung der Marktübernahme innovativer Lösungen in den alltäglichen Stadtbetrieb.
Wird ein Antrag zur Finanzierung ausgewählt, müssen die Antragsteller Teil der Gemeinschaft werden und eine der folgenden Mitgliedschaftskategorien wählen, wenn sie ihre Projekte starten.
- Gold-Mitglieder: zahlen einen Jahresbeitrag von 30.000 € und haben vollen Zugang zu allen von EIT Urban Mobility angebotenen Leistungspaketen.
- Silberne Mitglieder: zahlen einen Jahresbeitrag von 10.000 € und haben begrenzten Zugang zu allen von EIT Urban Mobility angebotenen Leistungspaketen. Für kleine Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen gilt ein reduzierter Jahresbeitrag von 5.000 €.
- Für Städte gibt es ein spezielles Mitgliedschaftspaket: Führende Städte: Mit einem Jahresbeitrag von 10.000 € haben sie vollen Zugang zum Gold-Mitgliedschaftspaket und dem zusätzlichen stadtspezifischen Service.
Eine ausführliche Beschreibung aller Pakete und der damit verbundenen Vorteile sowie die Anmeldung und die Bedingungen für die Mitgliedschaft finden Sie auf unserer Website: https://www.eiturbanmobility.eu/become-a-partner/.
weitere Förderkriterien
Alle Vorschläge müssen eine Kofinanzierungsquote von mindestens 35 % für das gesamte Projekt aufweisen. Die Partner eines Konsortiums können unterschiedliche Kofinanzierungsquoten haben, solange die Kofinanzierung des Gesamtprojekts die erforderliche Mindestquote von 35 % erreicht. Jeder Kofinanzierungsanteil von über 35 % wird vom Auswahlausschuss positiv bewertet.
Die für diese Aufforderung bereitgestellten EIT-Mittel belaufen sich auf schätzungsweise 5 Millionen Euro. Die Beträge werden voraussichtlich entsprechend den nachstehenden Schätzungen zugewiesen.
Thema 1: Verbreitung von Wasserstofftankstellen für den nachhaltigen Stadtverkehr: 650.000,00 €.
Thema 2: Verringerung der nicht abgasbedingten Verschmutzung durch den städtischen Verkehr: 2.000.000,00
Thema 3: Verwirklichung der "Vision Zero" und Sicherheit für schwache städtische Verkehrsteilnehmer: € 850.000,00
Thema 4: Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Fahrradindustrie: € 1.500.000,00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Bevor Sie mit der Ausarbeitung eines Vorschlags beginnen, müssen alle Antragsteller (Projektleiter und Konsortialpartner) die folgenden Schritte befolgen:
- SCHRITT 1: Registrierung im EU-Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten, um den neunstelligen Teilnehmer-Identifizierungscode (PIC-Nummer) zu erhalten. Wenn eine Organisation bereits eine PIC-Nummer hat, muss sie sich nicht erneut registrieren.
- SCHRITT 2: Zugang zur neuen EIT-Plattform Urban Mobility NetSuite durch Einreichen des Partnerinformationsformulars (PIF). NB: Organisationen, die bereits auf der PLAZA-Plattform registriert sind, brauchen das PIF-Formular nicht einzureichen, sondern können sich an den EIT Urban Mobility Service Desk servicedesk@eiturbanmobility.eu wenden: Sie erhalten dann die Zugangsdaten für die neue NetSuite-Plattform.
- SCHRITT 3: Greifen Sie auf die NetSuite-Plattform von EIT Urban Mobility zu und suchen Sie die offenen Ausschreibungen unter Menü --> Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen --> Offene Ausschreibungen.
Die folgenden Unterlagen müssen von den Projektleitern über die Netsuite-Online-Einreichungsplattform bis spätestens 15. Oktober 2024 um 17.00 Uhr MEZ eingereicht werden:
- Antragsformular,
- Business Model Canvas (siehe Vorlage),
- Andere unterstützende Dokumente:
- Letter of Commitment (falls zutreffend),
- Freedom to operate study (empfohlen),
- Ein Link zu einem einminütigen Video, das den aktuellen TRL der Lösung demonstriert (empfohlen).
Bitte lesen Sie die im Leitfaden für Antragsteller dargelegten Registrierungs- und Einreichungsverfahren sorgfältig durch. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung eines neuen Unternehmens im Einreichungstool zwei Arbeitstage dauern kann. Vergewissern Sie sich daher, dass alle Projektpartner einige Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist korrekt im Einreichungstool registriert sind. Vorschläge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
Call-Dokumente
EIT Urban Mobility Targeted Open Call 2025 Call ManualEIT Urban Mobility Targeted Open Call 2025 Call Manual(657kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren