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Call-Eckdaten
Minimierung der Umweltauswirkungen und Optimierung der sozioökonomischen Auswirkungen bei der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Offshore-Windparks
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-02-08
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung und Förderung des Einsatzes von Modellierungsinstrumenten und objektiven, ganzheitlichen Bewertungsmaßstäben für eine realistische, eingehende Analyse der (kumulativen) Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Umwelt und die lokalen Gemeinschaften sowie deren Integration in Planungsinstrumente für die Errichtung und Stilllegung von Offshore-Windparks. Außerdem müssen innovative Lösungen gefunden werden, um die Umweltauswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Offshore-Windparks zu minimieren, insbesondere aber in der Bau- und Rückbauphase. Es wird ein Bewertungsrahmen für Anlagen benötigt, der die Natur einbezieht und Optionen für die Gestaltung von "geschaffenen Lebensräumen" gegenüber "natürlichen Lebensräumen" bewertet.
Call-Ziele
Die Aktionen sollen eine der folgenden Maßnahmen betreffen:
Aktion 1: Entwicklung von Planungsinstrumenten, die für die Planung von schwimmenden und fest installierten Offshore-Windparks verwendet werden können, mit dem Schwerpunkt auf der Minimierung der Gesamtumweltauswirkungen während des Lebenszyklus (Lärm, Auswirkungen auf den Meeresboden, visuelle Auswirkungen, Auswirkungen auf Meereslebewesen und andere Arten), einschließlich schwimmender Turbinen (z. B. die Umweltauswirkungen von Befestigungs-/Verankerungstechniken), der Verringerung des CO2-Fußabdrucks von Offshore-Windkraftanlagen über den gesamten Lebenszyklus hinweg, vom Bau bis zum Ende der Lebensdauer, und der Verringerung der Umweltauswirkungen in jedem aufeinanderfolgenden Schritt. Das Instrument sollte auf vorhandene Daten aus Umweltverträglichkeitsstudien zurückgreifen und leicht an die unterschiedlichen Merkmale der biologischen Vielfalt des Meeresbeckens und neue verfügbare Daten angepasst werden können. Aus diesem Grund ist eine starke Beteiligung bzw. ein starkes Engagement der Industrie erforderlich, um sicherzustellen, dass die Bestandsdaten der Industrie zu den Komponenten in die Analysen und die Validierung der Instrumente einfließen. Die Aktion wird Empfehlungen für umsetzbare, einfache und messbare Kriterien liefern, die in der Ausschreibungsphase künftiger Projekte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und der (positiven und negativen) Umweltauswirkungen von Offshore-Windparks bewertet werden können.
Aktion 2) Entwicklung innovativer und kosteneffizienter Lösungen (innovative Prozesse, Planungsprozesse, Lieferketten, Baumaterialien, ....) für alle Phasen des Lebenszyklus von Offshore-Windparks, insbesondere aber für die Installations-, Bau- und Stilllegungsphase von Offshore-Windparks mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen in diesen Phasen des Lebenszyklus von Offshore-Windparks so weit wie möglich zu reduzieren.
Um die Integration der Planungsinstrumente und der innovativen Lösungen zu verbessern, ist es wichtig, dass die Konsortien alle verschiedenen Interessengruppen wie Regulierungsbehörden, Industrie, Regierungen und Bürger einbeziehen.
Dieser F&I-Bedarf wird in der Offshore-Strategie für erneuerbare Energien (KOM(2020) 741 endg.) festgestellt, in der sich die Kommission verpflichtet, "eine Analyse der Kosten und Auswirkungen der Stilllegung von Offshore-Anlagen durchzuführen, um zu bewerten, ob sowohl für den Rückbau der bestehenden Anlagen als auch für künftige Stilllegungsaktivitäten EU-weite rechtliche Anforderungen erforderlich sind, um die Auswirkungen auf Umwelt, Sicherheit und Wirtschaft zu minimieren".
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Erwartete Ergebnisse
Fällt das Projekt unter die erste Maßnahme, so wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu mindestens drei der Ergebnisse a), b) und c) beitragen. Betrifft das Projekt die zweite Maßnahme, so wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu mindestens zwei der Ergebnisse a), b) und d) beitragen.
- Verbesserte Nachhaltigkeit durch Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte (Luftverschmutzung, Abfallentsorgung, Gesundheit und Sicherheit, Beschäftigungsmöglichkeiten, Belange der Tierwelt usw.) von Offshore-Windparks (a).
- Verbesserte Gesamtnachhaltigkeit der groß angelegten Produktion von Offshore-Windparks auf der Grundlage einer durchgängigen Lebenszyklusanalyse, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigt, sowie verbesserte Kreislauffähigkeit von Offshore-Windturbinen (b).
- Verbessertes Verständnis für die negativen und positiven Auswirkungen von Offshore-Windparks während ihrer gesamten Lebensdauer (c).
- Innovative und kosteneffiziente Lösungen für den Bau und die Stilllegung von Offshore-Windparks, die auch die Minimierung der potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und geschützte Arten und Lebensräume zum Ziel haben (d).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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