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Call-Eckdaten
Kritische Technologien für die künftigen Meeresenergieparks
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-02-04
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollen die Leistung von Meeresenergietechnologien verbessern, wobei der Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, Betrieb und Wartung von Meeresenergieanlagen liegt.
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie sich mit mindestens einem der folgenden Bereiche befassen:
- Komponenten und Systeme, die in Meeresenergieanlagen verwendet werden, müssen korrosionsbeständig sein und den hohen Belastungen standhalten, denen sie ausgesetzt sind. Entwicklung neuer nachhaltiger Materialien mit verbesserter Ermüdung, Dämpfung, Steifigkeit, Nachhaltigkeit und Bewuchsschutz oder anderen kostensenkenden Eigenschaften. Werkstoffe wie Stahlbeton, Polymere, Verbundwerkstoffe und hybride Systeme aus Beton und Stahl bzw. Verbundwerkstoffen und Stahl haben bereits einige Vorteile, wie etwa geringere Kosten, gezeigt. Die potenziellen Vorteile dieser neuen nachhaltigen Materialien in Meeresenergiekonvertern, Verankerungen und Fundamenten müssen unter Gewährleistung der strukturellen Integrität, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit nachgewiesen werden. Förderung des Entwurfs nachhaltiger, maßgeschneiderter Verankerungen und Verbindungen von elektrischen oder anderen Energieübertragungssystemen für schwimmende oder unterseeische Wellen- und Gezeitenkraftwerke. Entwicklung kombinierter Verankerungs- und elektrischer oder hydraulischer Stromübertragungssysteme, um die Kosten für die Komponenten und die Anzahl der Verbindungsvorgänge zu verringern, u. a. bei Systemen zur gemeinsamen Nutzung eines Ankers durch Geräte in Arrays. Entwicklung neuartiger Systeme für eine sichere und schnelle Verbindung/Trennung, die keine großen Schiffe und/oder Taucherteams erfordern.
- Instrumentierung für die Zustandsüberwachung und vorausschauende Wartung von Meeresenergieanlagen. Anwendung der jüngsten Fortschritte bei der Zustands- und Strukturüberwachung aus anderen Sektoren auf die Meeresenergie - insbesondere derjenigen, die derzeit für die Offshore-Windenergie entwickelt werden. Anwendung der neuesten Sensortechnologie auf bestehende Meeresenergieanlagen. Dokumentation und Weitergabe von Erfahrungen mit der Leistung und Zuverlässigkeit von Sensoren und Methoden zu deren Anpassung an die raue Umgebung der Meeresenergie. Verbesserung der Übertragung oder Speicherung der von den Sensoren gesammelten Daten, z. B. durch Unterwasser-Datenübertragung.
- Künstliche Intelligenz (KI) in der Entwicklung von Meeresenergietechnologie. Entwicklung oder Anwendung fortgeschrittener Simulationen von Meeresenergiesystemen. Nutzung von Big Data mit Analyse von Datenströmen, Anwendung von Big-Data-Methoden und maschinellem Lernen, einschließlich künstlicher Intelligenz, oder digitalen Zwillingsmodellen für Entwurf, Installation, Betrieb und Stilllegung von Meeresenergieanlagen.
Verbesserungen in den einzelnen Technologiebereichen sollten ganzheitlich entwickelt werden - z. B. sollte die Arbeit an Überwachungsinstrumenten mit der Arbeit an Verankerungen und Verbindungen im Einklang stehen. Die innovativen Technologien sollten die Umwelt nicht signifikant schädigen (DNSH-Prinzip) und nur geringe Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Ökosysteme haben, und es sollten mögliche Abhilfemaßnahmen in Betracht gezogen werden. Die Projekte sollten unter Anwendung des Vorsorgeprinzips Vorschläge für akzeptable Schäden und geringe Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ausarbeiten.
Es wird erwartet, dass Leistungsindikatoren verwendet werden, die auf international anerkannten Maßstäben basieren.
Die Projekte sollten aufzeigen, wie Verbesserungen in den verschiedenen Technologiebereichen auf eine Vielzahl unterschiedlicher Meeresenergieanlagen angewandt werden können - zum Beispiel auf eine breite Palette schwimmender Anlagen oder eine breite Palette von Unterwasseranlagen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Steigerung der Leistung von Meeresenergietechnologien mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, Betrieb und Wartung von Meeresenergieanlagen.
- Verbesserte Kenntnisse über den Betrieb von Meeresenergieanlagen, ihre Verfügbarkeit, Wartbarkeit, Zuverlässigkeit, Überlebensfähigkeit und Nachhaltigkeit.
- Senkung der Gesamtbetriebskosten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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