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Call-Eckdaten
DACCS und BECCS zur CO2-Entfernung/negative Emissionen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-02-12
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Projekts sollen hochinnovative CCUS/kohlenstoffnegative Technologien entwickelt werden, die zur CO2-Entfernung führen. Es soll die kosteneffiziente Einführung von Technologien wie (DACCS), (BECCS) ermöglichen, die idealerweise mit industriellen Clustern verknüpft werden, wobei der Schwerpunkt dieser Technologien auf der sicheren unterirdischen CO2-Speicherung und CO2-Nutzung liegt.
Call-Ziele
Dieses Thema konzentriert sich auf DACCS und BECCS, Technologien, die dazu beitragen können, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, indem sie die Kohlenstoffsenken schaffen, die zum Ausgleich der Restemissionen im Jahr 2050 erforderlich sind.
Ziel dieses Themas ist es, die technologische Entwicklung von DACCS und BECCS voranzutreiben und sich mit den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen und Vorteilen zu befassen, um dieses Konzept als praktikable Technologie zur Bekämpfung des Klimawandels zu etablieren. Die potenziellen Technologien erfordern große technologische Durchbrüche.
Die Projekte müssen das Potenzial der vorgeschlagenen Lösungen als CO2-Minderungsoption nachweisen, indem sie eine Ökobilanz in Übereinstimmung mit den von der Kommission entwickelten Leitlinien, wie der THG-Methode des Innovationsfonds, den einschlägigen ISO-Normen und der EU-Taxonomieverordnung, erstellen. Diese Lebenszyklusbetrachtung sollte die Nachhaltigkeit der Biomasse und die erneuerbare Herkunft der Elektrizität einbeziehen, aber auch andere Umweltaspekte bewerten (Land- und Wasserbedarf, Auswirkungen auf die Luft- und Wasserqualität, biologische Vielfalt, Entfernungen zu wichtigen Speicherzentren, Leckagen usw.).
Die Technologieentwicklung muss durch eine Bewertung der gesellschaftlichen Bereitschaft für die vorgeschlagenen Innovationen ausgeglichen werden. Einschlägige Endnutzende und gesellschaftliche Interessengruppen (wie Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und lokale Vereinigungen) werden in dem Vorschlag genannt und in Beratungsaktivitäten einbezogen, um ihre Anliegen und Bedürfnisse zu verstehen und zu berücksichtigen. Dies wird während des Projekts mit Hilfe geeigneter Techniken und Methoden aus den Sozial- und Geisteswissenschaften analysiert, um ein Bewusstsein zu schaffen, Feedback zu den gesellschaftlichen Auswirkungen zu erhalten und die Bereitschaft der Gesellschaft für die vorgeschlagenen Lösungen zu fördern. Die Projekte könnten daher die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen aus dem Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften in Betracht ziehen, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten zu verstärken. Die Projekte sollten auch die sozioökonomischen und politischen Hindernisse für die Akzeptanz und Sensibilisierung im Hinblick auf regulatorische oder politische Initiativen untersuchen und Aspekte der Kreislaufwirtschaft und der optimalen Nutzung von Ressourcen einbeziehen.
Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse für Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollte einen überzeugenden Business Case und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan, Finanzmodell) enthalten, aus denen hervorgeht, welche Finanzierungsquellen möglicherweise genutzt werden können (insbesondere der Innovationsfonds).
Vorschläge, die Forschungsarbeiten zum Einsatz von direkter Luftabscheidung und BECCS für die verbesserte Ölgewinnung beinhalten, werden nicht berücksichtigt. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die damit verbundenen Aktivitäten im Rahmen des EU-EHS-Innovationsfonds und der EU-Katalysatorpartnerschaft berücksichtigen. Die internationale Zusammenarbeit mit Ländern, die an der Mission Innovation teilnehmen, wird im Einklang mit der Mission zur Beseitigung von Kohlendioxid (CDR-Mission) gefördert.
Erfolgreiche Projekte werden ermutigt, dem EU CCUS-Projektnetz für den Wissensaustausch beizutreten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 Kohlenstoffneutralität zu erreichen. Im Rahmen des Europäischen Green Deals hat die Kommission auch einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung mit dem Ziel der Nullverschmutzung und eine Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt angenommen. Im Hinblick auf die Erreichung dieser ehrgeizigen Ziele ist es angebracht, die Entwicklung der direkten Kohlenstoffabscheidung und -speicherung in der Luft (DACCS) und der Bioenergie-Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) als CO2-Abscheidungstechnologien in Kombination mit der CO2-Speicherung weiter zu erforschen und ihre Auswirkungen auf andere Umweltprobleme gebührend zu bewerten.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu mindestens einem der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verbesserung bestehender oder Entwicklung neuer Materialien für DACCS- und/oder BECCS-Technologien; oder
- Beseitigung möglicher Hindernisse für die Einbeziehung von DACCS- und/oder BECCS-Technologien in bestehende CC(U)(S)-Konzepte; oder
- DACCS- und/oder BECCS-Technologien zu einer praktikablen Option machen, um die EU kohlenstoffneutral zu machen, indem die TRL-Stufen erhöht und die Kosten der verschiedenen technologischen Optionen gesenkt werden
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Um ein ausgewogenes Portfolio von Aktivitäten zu gewährleisten, die sowohl DACCS als auch BECCS abdecken, werden die verfügbaren Mittel zunächst dem Vorschlag mit der höchsten Punktzahl zugewiesen, gefolgt von dem Vorschlag mit der nächsthöheren Punktzahl, der sich mit der Technologie befasst, die von dem zuerst ausgewählten Vorschlag nicht abgedeckt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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