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Call-Eckdaten
Design für Anpassungsfähigkeit, Wiederverwendung und Rückbau von Gebäuden, im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft (Built4People Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D4-02-04
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Basierend auf der Integration innovativer Werkzeuge, Produkte und Techniken, um den Bau und die Renovierung von Gebäuden zu ermöglichen, die das Prinzip der Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden einschließen und die Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Nutzerbedürfnisse (z. B. zur optimalen Nutzung von Innenräumen oder zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen), die Wiederverwendung und den Rückbau in einer Perspektive der Lebenszyklusoptimierung und der Kreislaufwirtschaft erleichtern.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Validierung von Bau- und Renovierungslösungen auf der Grundlage der Integration innovativer Werkzeuge, Produkte, Techniken, Prozesse und Methoden, die den Rückbau und die Wiederverwendung auf der Grundlage von Lebenszykluskonzepten entlang der Wertschöpfungskette erleichtern.
- Sicherstellen, dass die Lösungen validiert werden:
- Berücksichtigung der Anpassungsfähigkeit und Reversibilität von Gebäuden und Gebäudeteilen an wechselnde Nutzungen und andere relevante Faktoren (z. B. Entwicklung der Umgebung).
- Verbesserung der Wiederverwendung von Bauelementen und Produkten aus bestehenden Gebäuden und Erleichterung des Recyclings, wenn eine Wiederverwendung nicht möglich ist.
- Entwicklung von Bauelementen und -produkten, die demontiert und wiederverwendet werden können, einschließlich solcher, die aus CO2-speichernden Materialien wie nachhaltig beschafften, langlebigen biobasierten Materialien und Produkten und innovativen, emissionsärmeren Materialien/Aggregaten bestehen.
- Alle Komponenten von Gebäuden, einschließlich der strukturellen Elemente, der Gebäudehülle, der Innenausstattung und der technischen Gebäudesysteme, werden berücksichtigt.
- Sie sind in lokalen und regionalen Wertschöpfungsketten verwurzelt und basieren auf partizipativen Ansätzen, um die soziale Akzeptanz der Innovation zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Praktiken und Fähigkeiten der Arbeitskräfte.
- Sie können sich flexibel an die lokale/regionale Beschaffung innovativer Produkte und Materialien anpassen, um die Replikation zu erhöhen.
- Berücksichtigung des Klimawandels, Minimierung von Emissionen.
- Minimierung der negativen Auswirkungen von Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt durch Renovierungs- und Bauarbeiten.
- Validierung der Lösungen in einer relevanten (realen oder realitätsnahen) Umgebung, die:
- Wohn- und Nicht-Wohnprojekte umfasst, von denen mindestens die Hälfte Renovierungsprojekte sein sollten.
- Mindestens zwei verschiedene Länder mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen abdeckt.
- lokale und regionale Wertschöpfungsketten, insbesondere KMU, einbezieht und auf partizipatorischen Ansätzen basiert, um die Innovationsbereitschaft der Nutzer zu erhöhen.
- Führt zu klaren und gegebenenfalls quantifizierten und messbaren Indikatoren für die Verbesserungen, die sich aus dem Einsatz der Lösungen ergeben.
- Bereitstellung von Leitlinien und Empfehlungen für Technologieanbieter, Regulierungsbehörden, Zertifizierungs- und Normungsgremien sowie Festlegung und Durchführung ehrgeiziger Verbreitungsmaßnahmen, um die vorgestellten Ansätze zu fördern und ihre Nachahmung zu unterstützen.
- Gegebenenfalls Beitrag durch spezifische und gezielte Maßnahmen zur Normung und zu regulatorischen Entwicklungen, die die Wiederverwendung und den Rückbau von Baumaterialien und -produkten fördern können.
- Beitrag zu den Aktivitäten der Built4People-Partner und zum Built4People-Netzwerk von Innovationsclustern.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung deren Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten erhöhen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserte Anpassungsfähigkeit von Gebäuden und Gebäudeteilen an neue Nutzungen.
- Verstärkte Wiederverwendung und Recycling von Gebäudeelementen und -produkten.
- Verlängerte Lebensdauer von Gebäuden.
- Stärkeres Bewusstsein für bewährte Praktiken bei der Planung von Anpassungsfähigkeit, Wiederverwendung und Rückbau.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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