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Call-Eckdaten
Städte ohne Umweltverschmutzung
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CIT-01-02
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
16.01.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Antragsteller sollten Projekte vorschlagen, die zu besseren und innovativen lokalen Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung führen, u. a. durch verbesserte Kenntnisse über die Exposition der Bürger*innen gegenüber Umweltverschmutzung und verbesserte Bewertungen der gesundheitlichen Auswirkungen sowie Strategien zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen von Luft-, Wasser-, Boden- und/oder Lärmbelastung.
Call-Ziele
Die Städte sind von verschiedenen Arten der Verschmutzung betroffen, darunter Luft-, Wasser-, Boden- und Lärmbelastung, sowie von deren negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Viele dieser Schadstoffe stammen aus denselben Quellen wie die Treibhausgasemissionen, die im Rahmen der EU-Mission "Klimaneutrale intelligente Städte" bekämpft werden, so dass die Verringerung der Treibhausgasemissionen einen potenziellen Zusatznutzen für die Umwelt darstellt. Die Entwicklung wirksamer politischer Maßnahmen zum Schutz der Stadtbewohner*innen vor Umweltverschmutzung hängt von soliden Erkenntnissen sowie von der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen und mit politischen Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen ab.
Aufgrund von Ressourcenknappheit müssen die Stadtverwaltungen oft Prioritäten zwischen verschiedenen Maßnahmen gegen unterschiedliche Formen der Umweltverschmutzung setzen - eine solide, risikobasierte Evidenzbasis über die Exposition gegenüber Umweltverschmutzung, deren Auswirkungen und Maßnahmen dagegen wird es ermöglichen, sachkundigere und kosteneffizientere lokale Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen stehen häufig in engem Zusammenhang mit energiepolitischen Entscheidungen und werden von diesen beeinflusst, was die Vorteile ganzheitlicher Ansätze beispielsweise bei der Planung, Budgetierung und Bewertung von Kosten und Nutzen in der Umwelt-, Energie- und Klimapolitik auf lokaler Ebene zeigt.
Fundiertere, kohärentere und gezieltere lokale Maßnahmen werden den europäischen Städten dabei helfen, ökologische Zusatznutzen im Rahmen der EU-Mission für klimaneutrale, intelligente Städte zu erzielen, die EU-Rechtsnormen für Luft- und Wasserqualität einzuhalten oder zu übertreffen und die Verwirklichung von Umweltzielen wie den Zielen des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und den Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung über grüne Städte zu unterstützen.
Soweit technologische Lösungen vorgeschlagen werden, sollen diese bis zum Ende des Projekts die TRL 5 erreichen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die einzelnen Projekte mindestens zwei der folgenden Bereiche abdecken:
- Verbesserte Abschätzungen der gesundheitlichen Auswirkungen, um den (Neben-)Nutzen und die sozioökonomischen Auswirkungen von Nullverschmutzungsmaßnahmen in Kombination mit Klimaneutralitätsstrategien aufzuzeigen und zu monetarisieren, was zu einer besseren Ex-ante-Kosten-Nutzen-Analyse und einer größeren öffentlichen Akzeptanz von Maßnahmen beiträgt.
- Mess- und Modellierungsmethoden zur genaueren Bewertung der Exposition und der risikobasierten Gesundheitsauswirkungen auf regionaler und/oder lokaler Ebene (die Ergebnisse sollten auch der breiten Öffentlichkeit vermittelt werden können).
- Präzisere Nachweise über die Exposition, insbesondere von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, und eine bessere Vergleichbarkeit der Bewertungen der gesundheitlichen Auswirkungen.
- Erforschung der Wirksamkeit dynamischer Minderungsstrategien durch Überwachung von Veränderungen der Schadstoffbelastung, ergänzt durch Bürgerwissenschaft/Beobachtungen.
Alle Projekte müssen Folgendes leisten
- Entwicklung von Methoden und Instrumenten, die von Städten und regionalen Behörden rasch eingesetzt und verwendet werden können. Nach ihrer Umsetzung sollten sie den politischen Entscheidungsträgern dabei helfen, Prioritäten für Maßnahmen zu setzen und die sozialen Aspekte der Nullverschmutzungspolitik zu berücksichtigen,
- Unterstützung der Umsetzung von Nullverschmutzungspolitiken durch die Überwindung von Hindernissen für Verhaltensänderungen, die mit naturwissenschaftlichen Methoden und Fakten allein nicht zu überwinden sind. Neue Ansätze zur Überwindung dieser Hindernisse sollten unter den Gesichtspunkten der Verhaltensökonomie, der Psychologie, der Kommunikation und des Organisationsverhaltens erforscht werden, um wirksame lokale und regionale Nullverschmutzungsstrategien zu entwickeln.
An den im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten sollten mindestens zwei Städte beteiligt sein. Idealerweise sollte mindestens eine Stadt in jedem Projekt eine Stadt sein, die für die EU-Mission "Klimaneutrale intelligente Städte" ausgewählt wurde und/oder eine Stadt, die die EU-Vereinbarung "Grüne Stadt" unterzeichnet hat (dies kann dieselbe Stadt sein).
Um die Wirkung und Kohärenz zu erhöhen, sollte(n) das/die Projekt(e) die Koordination und Komplementarität mit der Plattform der Mission "Klimaneutrale intelligente Städte" maximieren. Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit in den Arbeitsplan des Vorschlags aufgenommen werden. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch eine Absichtserklärung formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Projektbeginn abgeschlossen werden sollte. Es sollten auch Synergien mit anderen einschlägigen Initiativen wie der Europäischen Grünen Hauptstadt / Leaf Awards, der Europäischen Stadtentwicklungsinitiative, dem Konvent der Bürgermeister*innen Europas und dem Neuen Europäischen Bauhaus erkundet und ggf. angestrebt werden. Arbeiten, die im Rahmen anderer von Horizont finanzierter Projekte durchgeführt wurden oder werden, sollten ebenfalls berücksichtigt werden, soweit dies möglich ist, um Überschneidungen oder widersprüchliche Schlussfolgerungen zu vermeiden. Es wird empfohlen, mit verschiedenen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, z. B. mit Gesundheitsexperten, um die Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit professionell zu bewerten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Methoden zur genaueren Bewertung der Exposition gegenüber Luft-, Wasser-, Boden- und/oder Lärmbelastung, der gesundheitlichen Auswirkungen und der Information der Öffentlichkeit auf regionaler und/oder lokaler Ebene;
- Methoden zur besseren Bewertung der Exposition gefährdeter Gruppen (auch aufgrund des sozioökonomischen Umfelds) gegenüber Luft-, Wasser-, Boden- und/oder Lärmbelastung auf regionaler und/oder lokaler Ebene, die genauere Erkenntnisse für die Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen ermöglichen;
- Verbesserte und vergleichbare Bewertung der Auswirkungen der Luft-, Wasser-, Boden- und/oder Lärmbelastung auf Mortalität und Morbidität auf regionaler und/oder lokaler Ebene;
- Besseres Verständnis der Rolle der Verhaltensökonomie, der Psychologie und des Organisationsverhaltens bei der Konzeption von Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung in Städten;
- Verbesserung des Verständnisses des Zusammenhangs zwischen der Verbesserung der Umweltqualität städtischer Räume und der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden;
- Methoden zur Bestimmung der Quellen von Luftschadstoffen auf städtischer Ebene, so dass lokale Behörden, Interessengruppen und Bürger*innen wissen, welcher Anteil der Schadstoffemissionen auf den städtischen Verkehr, die Heizung usw. zurückzuführen ist.
- Vergleichende Analyse ausgewählter erfolgreicher Strategien zur Verringerung der Luftverschmutzung auf lokaler Ebene und Ermittlung der Schlüsselfaktoren, die diesen Erfolgen zugrunde liegen, sowie des Potenzials zur Nachahmung dieser Strategien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten die folgenden zusätzlichen Kriterien für die Förderfähigkeit: Die Vorschläge müssen mindestens zwei der im Geltungsbereich aufgeführten Bereiche abdecken.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind an die folgende(n) Maßnahme(n) gebunden: HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03
Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch ein Memorandum of Understanding formalisiert werden, das so bald wie möglich nach dem Start des Projekts abgeschlossen werden muss.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
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