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Call-Eckdaten
Integrierte stadtnahe Gebiete beim Übergang zur Klimaneutralität
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CIT-01-04
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
16.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 28.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die Integration umweltfreundlicher und intelligenter Lösungen und Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie, Industrie und Verwaltung in die derzeitige Praxis der Stadtrandentwicklung und -planung zu fördern, um die Treibhausgasemissionen dieser Gebiete zu verringern und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Call-Ziele
Stadtrandgebiete liegen an der Peripherie von Städten. Sie bilden die Schnittstelle zwischen ländlicher und städtischer Umwelt und sind häufig dem starken Druck des städtischen Kerns ausgesetzt, was zu einer unkontrollierten und ungleichmäßigen städtischen Ausdehnung in Richtung des ländlichen Raums führt, was häufig eine Verschlechterung der Umweltbedingungen zur Folge hat. Obwohl das stadtnahe Gebiet verstreut und heterogen ist, was die Flächenbelegung, die Dichte und die Verteilung von Dienstleistungen und Einrichtungen angeht, bestehen innerhalb des Kontinuums von Stadt und Land gegenseitige Abhängigkeiten. Diese können mit Menschen (Zu- und Abwanderung oder soziodemografischer Wandel) sowie mit Verknüpfungen und Strömen zwischen einer Vielzahl ländlicher und städtischer Funktionen und Aktivitäten zusammenhängen (von der Industrie- und Recyclingproduktion, der landwirtschaftlichen Produktion und Lebensmittelverarbeitung, der Abwasser- und Abfallentsorgung, der Trinkwasserversorgung bis hin zum Wohnungsbau - einschließlich Slums und Gated Communities -, dem Verkehr und der damit verbundenen Infrastruktur, großen Gewerbeflächen und großen Erholungsgebieten wie Parks oder Wäldern), die auf unbeabsichtigte und ungeplante Weise nebeneinander stehen, miteinander kollidieren und ineinandergreifen.
Stadtrandgebiete sind auch Gegenstand schwächerer Verwaltungsstrukturen und begrenzter institutioneller Kapazitäten, was wiederum die Fähigkeit zur Regulierung wirtschaftlicher Aktivitäten und der Flächennutzung und -bedeckung einschränkt und die Umsetzung wirksamer und integrierter lokaler, regionaler und funktionaler stadtgebietsweiter Strategien und Programme erschwert. Besonders schwierig ist dies in Gebieten, die sich über mehrere Zuständigkeitsbereiche erstrecken, wie z. B. in städtisch-ländlichen Randgebieten.
Die Vorschläge sollten, je nach gewähltem Bereich, eine nachhaltige und kohlenstofffreie Entwicklung der Stadtrandgebiete durch die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf nachhaltige Energiequellen in den Bereichen Mobilität, Energie oder Industrie untersuchen, unterstützt durch angemessene Governance-Strukturen und -Praktiken auf der Grundlage einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und einer Stadterweiterung, die Umweltaspekte und -faktoren einbezieht. Darüber hinaus sollten die Vorschläge europäische Beispiele für die nachhaltige Integration klimaneutraler, grüner und intelligenter Lösungen und Maßnahmen in die periurbane/städtische Entwicklung und die bestehenden Verkehrs-, Energie- und Industrieinfrastrukturen liefern, um langfristige Dekarbonisierungseffekte und die notwendige Klimaresilienz zu erreichen. Es wird erwartet, dass die Aktivitäten und Pilotdemonstrationen der technologischen Natur der vorgeschlagenen Lösungen in der betrieblichen Umgebung bis zum Ende des Projekts mindestens TRL 7 erreichen. Positive, langfristige Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Entwicklung und die öffentliche Wahrnehmung - die zu Verhaltensänderungen und politischen Veränderungen führen - sollten gefördert und erwartet werden. Je nach ausgewähltem Bereich sollten die Vorschläge:
- besondere Merkmale stadtnaher Gebiete untersuchen, die sich von ländlichen und städtischen Gebieten unterscheiden, und relevante Stadt-Land-Dynamiken analysieren, wie z. B. kontinuierliche und häufige Flächennutzungs- und Funktionsänderungen, schlechte und unzugängliche Verkehrsinfrastrukturen, verstreute und ungleichmäßig verteilte alltägliche Dienstleistungen und Annehmlichkeiten.
- Erforschung von Modellen der städtischen/periurbanen Entwicklung und Planung, die die oben genannten Dynamiken beinhalten (z. B. Expansionsmodell, Verdichtungsmodell, Grüngürtel- und Grünkorridormodell), die darauf abzielen, die Herausforderungen der Nachhaltigkeit, der Dekarbonisierung und des lokalen Klimas (z. B. Hitzeinseln) der Stadt-Land-Grenze zu bewältigen und gleichzeitig die Mitgestaltung mit und die Einbeziehung der relevanten Interessengruppen (einschließlich der Bürger*innen und Gemeinden) sicherzustellen.
- Konzentration auf Bereiche, die für die Erzielung von Fortschritten bei der nachhaltigen Entwicklung besonders wichtig sind, wie z. B.:
- Mobilität und Verkehr mit der weit verbreiteten Nutzung von PKWs mit Verbrennungsmotoren, schlechter und verstreuter Infrastruktur und einem Mangel an nachhaltigen Transportmöglichkeiten. Verkehrsbedingte Emissionen, die durch intensive Pendlerströme in stadtnahen Gebieten noch verschärft werden. Auf Städte ausgerichtete Lösungen, die nicht an stadtnahe Gebiete angepasst sind, und Herausforderungen, die häufig die organisatorischen, finanziellen und fachlichen Kapazitäten der lokalen Behörden übersteigen. Die Vorschläge sollten analysieren und untersuchen, wie sich der stadtrandbedingte Verkehr auf die Verkehrsströme (sowohl für Güter als auch für Personen) auswirkt und welchen Beitrag er zu den gesamten CO2-Emissionen des gesamten Stadtgebiets leistet.
- Die Industrie, auf die 30 % der CO2-Emissionen entfallen und die häufig in stadtnahen Gebieten angesiedelt ist, spielt eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft. Die Vorschläge sollten den Beitrag zur Gesamtemissionsreduzierung durch verbesserte Energieeffizienzmaßnahmen bei industriellen Prozessen in stadtnahen Gebieten sowie durch den Einsatz strategischer Netto-Null-Technologien analysieren, wie z. B. Solarenergie (PV und thermische Energie), Windenergie, Wasserstoff, Batterien und Speicherung (einschließlich thermischer Energiespeicherung), Wärmepumpen und geothermische Energie, Elektrolyseure und Brennstoffzellen, Biogas/Biomethan, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie Netztechnologien, wie sie im EU-Gesetz zur Netto-Null-Wirtschaft vorgesehen sind. Die Vorschläge sollten öffentlich-private Partnerschaften fördern und erleichtern, insbesondere die Schlüsselrolle der Local Green Deals (LGDs).
- Kreislaufwirtschaft: Stadtnahe Gebiete sind von zentraler Bedeutung für die Einrichtung von Recyclinganlagen für Materialien, Produkte und Ausrüstungen und die Ausweitung der Wiederverwendung von Materialien, wie Social Urban Mining und branchenübergreifende Recycling-Infrastrukturen (z. B. Online-Marktplätze für den Austausch von Materialien oder physische Materialbanken für Bau- und Abbruchmaterialien). Die Vorschläge sollten die Einführung innovativer industrieller Recyclingverfahren, industrieller Symbiosen und geschlossener Kreislaufsysteme erforschen, analysieren und erleichtern sowie den Wissenstransfer durch innovative Praktiken unterstützen; lokale Plattformen für Social Urban Mining erproben; Recycling- und Wiederverwendungsprozesse für Baumaterialien, Industrieabfälle, Wasser- und Abfallbewirtschaftung demonstrieren; die Wiederverwendung von Materialien ermöglichen; Kreislaufpraktiken, die Wiederverwendung von Materialien und Verhaltensänderungen anregen.
- Anfälligkeit der Stadtrandgebiete für Umweltschäden, da die meisten städtischen Abfälle (feste und flüssige) und Schadstoffaktivitäten in die Randgebiete verlagert werden.
- Die Stromnetze und Heiz-/Kühlsysteme sind in einigen Stadtrandgebieten suboptimal. Die oft geringe Energieeffizienz und die individuelle Beheizung des Gebäudebestands mit fossilen oder sogar festen Brennstoffen verschärft die Energiearmut, da die Bevölkerungsdichte für eine Fernheizung nicht ausreicht, während die niedrigen Immobilienpreise eine tiefgreifende Renovierung erschweren. Die Möglichkeiten des verfügbaren Raums für z. B. saubere Energieerzeugung oder Strom- und Wärmespeicherung werden nicht ausreichend genutzt, um den Wohnkomfort zu erhöhen und die Energiewende zum Nutzen der lokalen Wirtschaft und der umliegenden Stadtgebiete zu beschleunigen.
- Governance, da stadtnahe Gebiete nicht immer der Rechtshoheit der Städte unterliegen und auch nicht als Teil der ländlichen Verwaltungseinheiten betrachtet werden. Daher ist die Fähigkeit zur Regulierung der wirtschaftlichen Aktivitäten (und damit der Flächennutzung und -bedeckung) schwach ausgeprägt. Dies hat zur Folge, dass die Stadtrandbebauung weitgehend ungeplant, informell und manchmal illegal erfolgt und häufig zu Umweltrisiken und einer Verschlechterung der natürlichen Ressourcen führt. Dies führt auch zu einer verstreuten und ungleichen Verteilung von Dienstleistungen, Annehmlichkeiten und Ressourcen in der Stadtrandzone. Die schwächeren Verwaltungsstrukturen erschweren auch eine integrierte Planung und umweltfreundliche Beschaffung von Energie, Verkehr und anderen Dienstleistungen.
- Soziale und kulturelle Merkmale von Stadtrandgebieten, die an Heterogenität und kontinuierlicher sozialer Dynamik zunehmen. In vielen (mittel- und osteuropäischen) EU-Städten wurde die Stadtrandexpansion durch das Entstehen einer stärkeren Mittelschicht vorangetrieben. In den letzten Jahren hat sich jedoch eine zunehmend heterogene Mischung von Bewohner*innen/Akteuren mit vielfältigen und meist widersprüchlichen Interessen herausgebildet, darunter die sesshafte Bevölkerung, die in bewachten Wohnanlagen lebende Bevölkerung, Zuwanderer*innen, Wanderarbeiter*innen, die aufstrebende Mittelschicht und andere. Dies führt insgesamt zu heterogenen Gemeinschaften und im Allgemeinen zu einem Mangel an sozialem Zusammenhalt.
Die Forschungsmaßnahmen sollten Folgendes umfassen:
- Bestandsaufnahme bestehender Studien, strukturierte Analyse und Zusammenfassung von Maßnahmen, die zur Klimaneutralität in europäischen Stadtrandgebieten beitragen, sowie Ermittlung von Hindernissen.
- Einführung eines Co-Design-Prozesses und Einbindung der relevanten Stakeholder (z. B. Bürger*innen, lokale Behörden, Mobilitätsanbieter, Dienstleister, Energieunternehmen, Privatunternehmen usw.), um eine erfolgreiche Einführung von Lösungen zu gewährleisten, die zur Klimaneutralität von stadtnahen Gebieten beitragen.
- Entwicklung, Erprobung und Demonstration skalierbarer Lösungen im realen Leben in mindestens zwei der vier Bereiche (Mobilität, Energie, Industrie, Verwaltung), die zur Klimaneutralität von Stadtrandgebieten beitragen.
An jedem Vorschlag sollten Interessenvertreter aus mindestens drei "führenden städtischen/stadtnahen Gebieten" und mindestens drei "nachahmenden" städtischen/stadtnahen Gebieten beteiligt sein. Jedes städtische/periurbane Gebiet sollte ein lebendes Laboratorium einrichten, in dem unter realen Bedingungen eine Reihe sich ergänzender und verstärkender Lösungen, die sich auf zwei bis vier der oben genannten Aspekte (Mobilität, Energie, Industrie und Governance) konzentrieren, entwickelt, getestet und in einem integrierten Ansatz umgesetzt werden sollten. Die teilnehmenden städtischen/vorstädtischen Gebiete, deren geografische Ausdehnung bis zum gesamten funktionalen Stadtgebiet reichen kann, sollten ihre gemeinsamen Interessen darlegen und erläutern, wie sie eine sinnvolle und enge Zusammenarbeit sicherstellen werden. Die stadtnahen Gebiete sollten jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit Horizont Europa assoziierten Ländern liegen. Jeder Vorschlag sollte mindestens ein Stadtgebiet der 112 für die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte ausgewählten Gebiete umfassen.
Um eine gründliche Bewertung der Projektergebnisse zu ermöglichen, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie messbare Indikatoren enthalten, die zeigen, wie die getesteten Lösungen zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele der Mission für klimaneutrale und intelligente Städte und der teilnehmenden Stadtrandgebiete beitragen. Diese sollten durch klare Ausgangswerte, quantifizierte Ziele und geeignete Überprüfungsprozesse für jedes teilnehmende Stadtgebiet unterstützt werden. Die Basislinien für die erwarteten Ergebnisse sollten die erwarteten technologischen Entwicklungen und die Umsetzung der Politik berücksichtigen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie mit dem etablierten und weithin angewandten Rahmen für die Prozess- und Wirkungsevaluierung (unter Verwendung klarer Basislinien und messbarer Wirkungsindikatoren) sowie mit dem Corporate Design und den von der Kommission eingerichteten Rahmen für die Verbreitung und den Informationsaustausch zusammenarbeiten (z. B. die Missionsplattform, die CIVITAS-Initiative, die Initiative "Skalierbare Städte", die Neue Europäische Bauhaus-Gemeinschaft, die Europäische Stadtentwicklungsinitiative im Rahmen der Kohäsionspolitik usw.) und die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) des EIT, wie z. B. das EIT Urbane Mobilität, das EIT Kultur und Kreativität oder das EIT Lebensmittel, die EU-Mission Anpassung an den Klimawandel und die Driving Urban Transitions Partnership (DUT), je nach Bereich. Sie tragen zur Entwicklung der bestehenden europäischen Wissensbasis über die Wirksamkeit und die Auswirkungen bei, die sich aus der Umsetzung innovativer, nachhaltiger, grüner und integrativer Lösungen in städtischen Gebieten ergeben.
Es werden klare Verpflichtungen und Beiträge zur europaweiten Übernahme während des Projekts und darüber hinaus erwartet, die beispielsweise in Form von Folgemaßnahmen erfolgen könnten, die durch CEF, ELENA oder ähnliche Programme finanziert werden.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen (Sozial- und Geisteswissenschaften), einschließlich Ethik, und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Die Einbeziehung gefährdeter Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Kinder) sowie geschlechtsspezifische Aspekte sollten berücksichtigt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zur Erreichung des Ziels der Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" beitragen, d. h. zur Klimaneutralität in mindestens zwei der vier unten aufgeführten Bereiche (Mobilität, Energie, Industrie, Verwaltung), und dass sie bis zum Ende des Projekts alle folgenden Ergebnisse in den ausgewählten Bereichen erzielen:
Mobilität:
- Verbesserung der Zugänglichkeit und Konnektivität von Stadtrandgebieten durch Bereitstellung integrativer, geeigneter und erschwinglicher Alternativen mit:
- 30 % mehr nachhaltige Verkehrsträger, die für ein vielfältiges Verkehrsangebot sorgen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung des Massentransports, einschließlich energieeffizienter gemeinsam genutzter und/oder bedarfsgesteuerter Mobilitätsdienste
- 20%ige Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- 20 % Verbesserung der Luftqualität und Lärmreduzierung
- 30 % Verringerung der Überlastung des städtischen Straßennetzes bei gleichzeitiger Verbesserung der Zugänglichkeit für Fahrgäste und Güter sowie der Zuverlässigkeit, Vorhersehbarkeit und Effizienz von Fahrzeiten und Verkehrsabläufen
- 30 %ige Verringerung der verkehrsbedingten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
- Verbesserung der Leistung des stadtnahen Verkehrsnetzes (Nachfrage und Angebot) und der Verkehrsanbindung durch verbesserte Interoperabilität und Multimodalität;
- Verbesserter Zugang zu/von Handels- und Gesundheitsdiensten, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen für die Bewohner*innen stadtnaher Gebiete;
- Integrative Mobilitätslösungen, die den Bedürfnissen aller Stadtrandbewohner unabhängig von Alter, Geschlecht, wirtschaftlichem oder sozialem Status gerecht werden, die gemeinsam mit allen relevanten Akteuren (einschließlich lokaler und regionaler Behörden, ansässiger Bevölkerung, Zuwanderer*innen, Wanderarbeiter*innen, Bauunternehmer*innen usw.) entwickelt und dann in den ermittelten Stadtrandgebieten getestet und umgesetzt werden, wobei die geografische Abdeckung bis zum gesamten funktionalen Stadtgebiet reichen könnte;
- Verbesserung der Sicherheit insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer;
- Optimierung und Verbesserung der Nutzung der bestehenden Infrastruktur (nach dem Prinzip der Wiederverwendung und der Kreislaufwirtschaft);
- Integrierte Flächennutzungs- und Verkehrsplanungsmodelle und -politiken, die einen geografischen Geltungsbereich haben könnten, der bis zum gesamten funktionalen Stadtgebiet reicht.
Energie:
- Verbesserte und dekarbonisierte Energienetze mit wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen für stadtnahe Gebiete dank der Nähe zur Stadt;
- Geschäftsmodelle und technologische Lösungen und/oder Anleitungen für die Einrichtung lokaler Energiegemeinschaften mit Infrastrukturen für erneuerbare Energien und Energiespeicherung, die von Stadtrandbewohnern und industriellen Akteuren kofinanziert werden, sowie Erlöse aus dem Energieverkauf oder der Erbringung von Zusatzdienstleistungen (z. B. Speicherung) für das städtische Netz und/oder Heiz- und Kühlnetze. Zusammen mit der gemeinsamen Nutzung von Strom, die zu einer Senkung der Strompreise für die Gemeindemitglieder führt, kann so der Energiearmut entgegengewirkt, der Verbrauch fossiler Brennstoffe verringert und eine nachhaltige Mobilität erleichtert werden;
- Geschäftsmodelle und/oder Leitlinien für die Energieerzeugung (Biomethan, Elektrizität, Biokraftstoffe) aus landwirtschaftlichen Abfällen, Bioenergiepflanzen der zweiten Generation und Technologien wie bodenmontierte Solar- oder Agrivoltaikanlagen in ländlich geprägten, stadtnahen Gebieten. Sie sollten auch thermische Speichersysteme (saisonale STES, kurzfristige UTES usw.) und thermische Energieerzeugungstechnologien (z. B. Solarthermie, Geothermie usw.) für Heizung und Kühlung umfassen.
Industrie:
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (CO2, Methan aus Abfällen/Abwässern, fluorierte Gase, Kühlmittel) in der Industrie in stadtnahen Gebieten, um das Ziel einer Verringerung um 55 % bis 2030 zu erreichen;
- 25%ige Verbesserung der Energieeffizienz in industriellen Prozessen;
- Steigerung des Einsatzes strategischer Netto-Null-Technologien um 30 %, wie z. B. Solarenergie (PV und thermische Energie, Windkraft, Wasserstoff, Batterien und Speicher (einschließlich thermischer Energiespeicherung), Wärmepumpen und geothermische Energie, Elektrolyseure und Brennstoffzellen, Biogas/Biomethan, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) und Netztechnologien, insbesondere für energieintensive Industrien in stadtnahen Gebieten;
- Verstärkung des umweltfreundlichen Wandels in der Industrie durch "Local Green Deals", d. h. gegenseitige Vereinbarungen zwischen städtischen Behörden und lokalen Unternehmen sowie Industrie- und Bürgerverbänden zur Unterstützung der territorialen Nachhaltigkeitsagenda in stadtnahen Gebieten;
- 25 % mehr Recycling in industriellen Prozessen und Wiederverwendung von Materialien, einschließlich Baumaterialien, sowie Demonstration und Optimierung von Recyclinganlagen für Industrien und Prozesse in stadtnahen Gebieten.
Verwaltung:
- Aufbau von Kapazitäten (z. B. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen) bei lokalen Behörden, Nutzenden und Anbietenden von Mobilitätssystemen, Energie- und Industrieakteuren, um die Einführung von gemeinsam genutzten, intelligenten und emissionsfreien Lösungen zu beschleunigen und deren Überwachung und Bewertung durchzuführen;
- Unterstützung der Entwicklung von Planungs- und Umsetzungskompetenzen, der Folgenabschätzung für die Politikumsetzung/Infrastrukturinvestitionen und der Finanzierungsaspekte;
- Bessere Integration von stadtnahen Gebieten in die aktuelle Raum-, Flächennutzungs-, Verkehrs- und Landschaftsplanung;
- Integration von Entwicklungsstrategien mit Planungs- und Regelungsdokumenten über verschiedene Verwaltungsebenen/Ebenen/territoriale Einheiten hinweg, zumindest von der lokalen bis zur regionalen Ebene.)
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind an die folgende(n) Aktion(en) gebunden: HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03
Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Projektbeginn geschlossen werden muss.
Es gelten folgende Ausnahmen: Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
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