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Call-Eckdaten
Interreg Öresund-Kattegat-Skagerrak: Antragsrunde 2024:2
Förderprogramm
Interreg Öresund-Kattegat-Skagerrak
Termine
Öffnung
19.08.2024
Deadline
13.09.2024 23:00
Förderquote
50-60%
Budget des Calls
€ 48.100.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte, die eine Förderung beantragen möchten, müssen einen Schwerpunktbereich wählen (Green Transition, Verkehr und Mobilität oder Grenzenloser Arbeitsmarkt). Der Schwerpunktbereich Innovation und Unternehmertum ist für Anträge geschlossen. Der Grund dafür ist, dass die Mittel im Topf grundsätzlich ausgeschöpft sind.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Grüner Übergang
- SO 2.1: Förderung der erneuerbaren Energien
- SO 2.2: Förderung von Klimaanpassung und Risikominderung
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
- P3: Verkehr und Mobilität
- SO 3.1: Entwicklung einer nachhaltigen, klimaresistenten und intermodalen Mobilität
- P4: Grenzenlose Arbeitskräfte markieren
- SO 4.1: Förderung einer grenzenlosen Arbeitsmarktregion
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (nicht vollständige Liste):
P2: Grüner Übergang
- SO 2.1: Förderung der erneuerbaren Energien
- Wissensaustausch über die Entwicklung, Planung und Umsetzung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Machbarkeitsstudien über erneuerbare Energiequellen und Anlagen für erneuerbare Energie
- Demonstrationsprojekte und Piloteinführung von erneuerbaren Energieressourcen, Anlagen für erneuerbare Energien und Methoden zur besseren Nutzung von erneuerbaren Energieressourcen
- Erprobung neuer Lösungen für die Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energieressourcen
- Living Labs (grenzüberschreitend) mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energieressourcen, Energieeffizienz und intelligenten Energiesystemen
- Offshore-Wind, Wellen und andere erneuerbare Offshore-Energien: Erprobung/Demonstration kosteneffizienter Lösungen für die Übertragung und Speicherung der Offshore-Stromerzeugung
- "Power to X" (P2X) ist eine wichtige Technologie im Kontext der EAC. Das Programm wird daher Projekte unterstützen, die Demonstrationen entwickeln, die sicherstellen, dass schwankende Energieniveaus genutzt werden, um grüne Kraftstoffe wie Methanol, Wasserstoff, Ammoniak oder Elektrokraftstoffe herzustellen. Dadurch soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch erhöht werden.
- Maßnahmen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Energiebereich
- Skalierung und Einführung von einschlägigen Lösungen
- Maßnahmen zur Förderung des Bewusstseins, zur Beeinflussung des Verhaltens und zur Befähigung der Bürger*innen, zur Energiewende beizutragen
- SO 2.2: Förderung der Klimaanpassung und Risikominderung
- Kartierung des Bedarfs und des Status der Anpassung an den Klimawandel
- Entwicklung und Erprobung von Methoden und Standards
- Lösungen für eine klimaangepasste Raumplanung, z.B. für die Lage von Wohn-, Industrie-, Verkehrs- und Energieinfrastruktur in Bezug auf Risikogebiete
- Pilotimplementierungen von Experimenten mit veränderten Wassersystemen zur Vermeidung von großflächigen Schäden und Katastrophen
- Entwicklung von Kooperationsnetzwerken
- Politische Empfehlungen
- Grenzüberschreitende Lösungen für klimatische Herausforderungen
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
- Entwicklung des Kreislaufinnovationssystems
- Qualifikationsverbesserung und Entwicklungsarbeit zur Förderung von Kreislaufinnovationen
- Bemühungen, die Bereitschaft der Unternehmen zum Wandel zu erhöhen
- Etablierung systemischer Veränderungen mit kreislauforientierten Geschäftsmodellen in vorrangigen Sektoren (z. B. Architektur, Bauwesen, Innenarchitektur, Transport, Kunststoffe, Textilien, Elektronik und Bioökonomie)
- Ausweitung und Sichtbarmachung von Kreislaufsystemen mit neuen Geschäftsmöglichkeiten auf Branchenebene
- Experimente zur Erprobung von Kreislauflösungen
- Entwicklung politischer Maßnahmen zur Änderung von Instrumenten und Leitlinien
- Stimulierung der Entwicklung von Kreislaufunternehmen
- Design und Produktentwicklung für die Kreislaufwirtschaft
- Kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle
- Erleichterung der Kommerzialisierung von Kreislaufinnovationen
- Pilotprojekte unter Einbeziehung der Verbraucher
- Etablierte territoriale Kreislaufwirtschaftspartnerschaften, die Systemlösungen entwickeln
- Öffentliche Unternehmen als Pionierorganisationen
- Testprojekte für Kreislauflösungen
- Öffentliches Beschaffungswesen als Instrument für den Wandel. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Verhaltensänderung bei öffentlichen Akteuren (Gemeinden, Regionen) in Bezug auf Kreislaufwirtschaftsmodelle für Einkauf, Wartung und Beschaffungsanforderungen (Circular Public Procurement)
- Systeme, die es den Bürgern erleichtern, zu mieten, zu leihen und zu reparieren
- Entwicklung des Kreislaufinnovationssystems
P3: Verkehr und Mobilität
- SO 3.1: Entwicklung einer nachhaltigen, klimaresistenten und intermodalen Mobilität
- Öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr, umweltfreundliche Kraftstoffe und damit verbundene Technologien und Infrastrukturen, Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel. Beispiele für Maßnahmen: Bedarfsanalyse, Erfahrungsaustausch, Entwicklung und Erprobung von Lösungen, um den öffentlichen Verkehr für die Nutzer attraktiver zu machen - auch in Kombination mit Gehen und Radfahren. Demonstration/Erprobung von Lösungen/Konzepten für die Betankungs- und Ladeinfrastruktur für nachhaltige Kraftstoffe und für mit nachhaltigen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge.
- Intelligente und innovative Verkehrslösungen und Mobilitätskonzepte. Beispiel für Maßnahmen: Erforschung, wie digitale Technologien den Verkehr nachhaltiger, effizienter und nachhaltiger, effizienter und benutzerfreundlicher machen können. Entwicklung und Erprobung neuer Mobilitätskonzepte zwischen verschiedenen Verkehrsträgern.
- Entwicklung von Verkehrskorridoren, Güter- und Seeverkehr (einschließlich Kurzstreckenseeverkehr und Binnenschifffahrt) über längere Strecken, Anschluss an das TEN-V-Kernnetz. Beispiele für Maßnahmen: Analyse der Güterverkehrsströme, der Engpässe und des Investitionsbedarfs in die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur. Benchmarking des Klima-Fußabdrucks und der sozioökonomischen Auswirkungen von Verkehrskorridoren. Entwicklung und Erprobung von Lösungen für einen effizienteren und nachhaltigeren Güterverkehr.
P4: Marker für grenzenlose Arbeit
- SO 4.1: Förderung einer grenzenlosen Arbeitsmarktregion
- Auf die Wirtschaft ausgerichtete Projektbeispiele
- Beratung von Unternehmen zu den für einen grenzüberschreitenden Markt geltenden Gesetzen und Vorschriften
- Grenzüberschreitende Unternehmensnetzwerke und Branchenbeiräte
- Gemeinsame e-ID für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen
- Auf das Bildungssystem ausgerichtete Projektbeispiele
- Erhöhte Mobilität innerhalb der Bildungs- und Ausbildungssysteme einschließlich grenzüberschreitender Praktikumsmöglichkeiten
- Grenzüberschreitende Abstimmung von Angebot und Nachfrage sowie von Bildungs- und Arbeitsmärkten, z. B. im Gesundheitssektor
- Harmonisierung der Ausbildung und Zertifizierung von Arbeitnehmern über die Grenzen hinweg
- Entwicklung/Transfer von Methoden und Praktiken für unterschiedliche Beschäftigungsstrategien zwischen Stakeholdern aus verschiedenen Ländern im EGKS-Raum
- Entwicklung und/oder Vergleich von Methoden und Modellen für den Abgleich von Fähigkeiten, die Interaktion von Bildung und Arbeitsleben, Validierung, Verringerung von Studienunterbrechungen/-abbrüchen, Zusammenarbeit bei Praktika und Digitalisierung
- Schaffung von Ausbildungskursen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, wie z. B. in Auftrag gegebene Ausbildungskurse
- Arbeitsmarktorientierte Projektbeispiele
- Entwicklung von grenzüberschreitenden Arbeitsmarktanalysen, Wissensbasis und statistischer Zusammenarbeit
- Einrichtung von Wissensplattformen für die Erhebung und Analyse grenzüberschreitender Statistiken und den Erfahrungsaustausch von Methoden, Modellen und Ergebnisanalysen
- Verbesserung der Information und Beratung für Grenzpendler und Unternehmen, Erhöhung des Bekanntheitsgrades der grenznahen Informationsdienste
- Abbau von formellen Grenzhindernissen, z.B. in den Bereichen soziale Sicherheit, Bildung und Arbeitsmarkt, und informellen/mentalen Grenzhindernissen
- Nationale Lobbyarbeit zur Verringerung der Zahl der Grenzhindernisse
- Sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Bewältigung der Herausforderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes, einschließlich der Entwicklung und/oder Umsetzung neuer digitaler Lösungen
- Schaffung von Netzwerken für den Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Nutzung von Wissen über den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt und die grenzüberschreitende Ausbildung Kampagnen, um das EGKS-Gebiet international bekannt zu machen und Talente anzuziehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An jedem Projekt müssen Partner aus mindestens zwei Ländern beteiligt sein.
Alle Arten von Organisationen mit Ausnahme von Einzelhändlern oder Privatpersonen können eine Finanzierung beantragen.
Jedes Projekt muss mindestens drei der vier Kooperationskriterien erfüllen:
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung (fakultativ)
- Gemeinsame Personalausstattung (fakultativ)
Finanzierung:
Alle verfügbaren Mittel innerhalb jedes Schwerpunktbereichs werden bekannt gegeben. Es verbleiben 19,7 Mio. EUR für den grünen Übergang, 10,9 Mio. EUR für Verkehr und Mobilität und 13,7 Mio. EUR für den grenzenlosen Arbeitsmarkt. Von den norwegischen Mitteln verbleiben 3,8 Mio. EUR.
Die Projekte werden zu 60 % gefördert (50 % für norwegische Partner). Es gilt jedoch ein Höchstbetrag von 300.000 EUR an beantragten norwegischen Mitteln pro Projekt.
weitere Förderkriterien
Dänische, schwedische und norwegische Regionen, die Teil von Interreg Öresund-Kattegat-Skagerrak sind:
- Nordjütland
- Mitteljütland
- Seeland
- Die Hauptstadt
- Skåne
- Halland
- Västra Götaland
- Østfold
- Akershus
- Oslo
- Buskerud
- Telemark
- Vestfold
- Agder
Es ist möglich, einen Antrag für eine der drei Teilgeografien zu stellen, d. h. für den gesamten Öresund-Kattegat-Skagerrak oder nur für den Öresund (mit den Regionen Skåne, Hovedstaden und Seeland) oder nur für den Kattegat-Skagerrak (mit den Regionen Halland, Västra Götaland, Østfold, Akershus, Oslo, Vestfold, Buskerud, Telemark, Agder, Nordjütland und Mitteljütland).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Vor Ihrer Bewerbung müssen Sie sich mit dem Programmhandbuch vertraut machen, das die Vorschriften und Leitlinien für Indikatoren enthält.
Über den E-Service "Mein Antrag" reichen Sie Ihren Projektantrag ein. Dazu müssen Sie eine Reihe von Fragen beantworten. Außerdem müssen Sie einen Budgetanhang sowie weitere Dokumente und Bescheinigungen ausfüllen, die dem Antrag beigefügt werden müssen.
Call-Dokumente
Interreg Öresund-Kattegat-Skagerrak Programme Document 2021-2027 -SwedishInterreg Öresund-Kattegat-Skagerrak Programme Document 2021-2027 -Swedish(401kB)
Presentation Interreg Öresund-Kattegat-Skagerrak 2021-2027- swedishPresentation Interreg Öresund-Kattegat-Skagerrak 2021-2027- swedish(1362kB)
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