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Call-Eckdaten
Interreg SK-AT: 2024 Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen-sozial - 3. Stichtag
Förderprogramm
Interreg Slowakei-Österreich
Termine
Öffnung
30.06.2023
Deadline
31.10.2024 23:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 21.161.592,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung richtet sich an Projekte zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung; an Projekte, die den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, fördern und den Übergang von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung unterstützen; und an Projekte, die die Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation stärken.
Call-Ziele
- Eine sozialere SK-AT-Grenzregion
- Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Entwicklung gemeinsamer Strategien und Umsetzung gemeinsamer Lösungen, einschließlich kleinerer Investitionen, zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Bildung
- Austausch von Know-how und Schulung von relevanten Stakeholdern, die aktiv am Bildungsprozess beteiligt sind
- Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien und Aktionsplänen zur Stärkung der Zusammenarbeit von Anbieter*innen von Gesundheits- und Sozialdiensten
- Umsetzung von Lösungen, einschließlich kleinerer Investitionen, zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Erbringung von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen
- Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Entwicklung und Umsetzung von grenzübergreifenden Strategien und Aktionsplänen für eine nachhaltige Tourismusentwicklung
- Umsetzung gemeinsamer Lösungen, einschließlich kleinerer Investitionen in Natur- und Kulturerbestätten und gemeinsamer Tourismusdienstleistungen
- Investitionen in die Infrastruktur, um die Zugänglichkeit der grenzübergreifenden Regionen und Stätten für Bürger*innen und Touristen und Touristinnen zu verbessern
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Kein Projekt kann von einer einzelnen Organisation durchgeführt werden; es müssen mindestens zwei Partner sein – mindestens einer aus der Slowakischen Republik und einer aus Österreich. Mindestens einer der Partner muss seinen Sitz in der Programmregion haben.
weitere Förderkriterien
Jedes Projekt muss klar die Kooperation der Projektpartner darlegen - dies wird mittels der vier Kooperationskriterien geprüft, von den vier Kriterien müssen mindestens drei erfüllt werden:
- Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsames Personal
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Der Projektantrag besteht aus zwei Teilen:
- ITMS2014+ Projektantragsformular, das direkt in ITMS2014+ ausgefüllt wird,
- Anhänge zum Projektantragsformular, die in das ITMS2014+ hochgeladen werden.
Das ITMS2014+ Projektantragsformular und auch die obligatorischen Anhänge sind zweisprachige Dokumente und müssen sowohl in slowakischer als auch in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
Alle obligatorischen Anhänge müssen unterzeichnet, hochgeladen und anschließend zusammen mit dem Projektantragsformular im ITMS2014+ eingereicht werden (siehe unten). Die Anzahl und Art der einzureichenden Anhänge hängt von der Art des Projekts und der Zusammensetzung der Partnerschaft ab. Anhang V.2 Liste der Anhänge zum Projektantrag gibt einen Überblick über die Standardanhänge, die für jedes Projekt erforderlich sind, sowie über Anhänge, die nur für bestimmte Projekttypen relevant sind. In der Liste ist auch angegeben, ob der Anhang auf Projektebene oder auf Partnerebene (alle Projektpartner mit finanzieller Beteiligung, einschließlich des federführenden Partners) einzureichen ist. Alle obligatorischen Anhänge müssen unterzeichnet und in ITMS2014+ hochgeladen werden. Vorzugsweise sollte der Titel jedes Dokuments einen klaren Bezug zum jeweiligen Partner und zum Thema haben, z. B. "partner name_annex xy_sk". Wenn einer der obligatorischen Anhänge fehlt, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb einer von der MA/JS im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen (siehe Teil VI des Projektdurchführungshandbuchs - Bewertung und Auswahl) gesetzten Frist nachzureichen.
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