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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Interreg Ostseeraum - Projektplattformen

Förderprogramm

Interreg Ostseeraum

Termine

Öffnung
26.06.2024

Deadline
21.10.2024 11:46

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 12.600.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.200.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Programm veröffentlicht die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projektplattformen im Rahmen der Prioritätsachse 4 "Steuerung der Zusammenarbeit", Programmziel 4.1 "Projektplattformen".

Call-Ziele

Projektplattformen sind das wichtigste Kapitalisierungsinstrument von Interreg Baltic Sea Region. Sie ermöglichen es den Projektpartnern, die Ergebnisse von Interreg-Ostseeraum-Projekten zu konsolidieren und sie mit den Ergebnissen von Projekten anderer Finanzierungsprogramme zu integrieren.

Projektplattformen unterstützen Behörden und relevante Organisationen bei der Nutzung konsolidierter Projektergebnisse in ihrer Arbeit. Auf diese Weise helfen sie ihnen, ihre Gebiete effektiver zu verwalten und zu steuern. Dies wiederum ermöglicht es, territoriale Herausforderungen zu bewältigen und politische Verbesserungen mit größerer Wirkung zu beeinflussen.

Indem sie Partner aus Interreg-Ostseeraum-Projekten und anderen EU-finanzierten Projekten zusammenbringen, sind Projektplattformen Operationen von strategischer Bedeutung (OSI). Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Programmziele in den Prioritätsachsen 1 (Innovative Gesellschaften), 2 (Wasserbewusste Gesellschaften) und 3 (Klimaneutrale Gesellschaften).

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Erwartete Ergebnisse

Die Projektplattformen sollten einen thematischen Schwerpunkt setzen, der auf eines der thematischen Ziele des Programms innerhalb der drei Programmprioritäten abgestimmt ist.

Prioritätsachse 1 Innovative Gesellschaften

Die Anträge für Projektplattformen sollten zu einem der Programmziele der Priorität 1 beitragen: 1.1 Widerstandsfähige
Wirtschaft und Gemeinschaften oder 1.2 Reaktionsfähige öffentliche Dienste.

Im Rahmen des thematischen Schwerpunkts von Prioritätsachse 1 fördert das Programm insbesondere die Entwicklung einer Projektplattform zum Thema "Intelligente und nachhaltige Städte, die für die Bürger*innen attraktiv sind". Eine solche Projektplattform sollte Lösungen für verschiedene Herausforderungen im Zusammenhang mit städtischen Gebieten bündeln und die Behörden bei der Umwandlung von Städten in innovativere und intelligentere Umgebungen unterstützen. Diese Projektplattform sollte sich auf die Verbesserung verschiedener Arten von öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger*innen in den Städten konzentrieren und damit einen Beitrag zum Programmziel 1.2 Reaktionsfähige öffentliche Dienstleistungen leisten.

Darüber hinaus fordert das Programm Antragstellende auf, Projektplattformen zu den folgenden Themen zu entwickeln: Verbesserung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens", "Nachhaltiger Wandel durch soziale Innovationen", "Widerstandsfähigkeit der Kreativwirtschaft und des Kultursektors" und "Förderung des natürlichen und kulturellen Erbes".

Darüber hinaus sind die Antragsteller aufgefordert, auch andere, oben nicht aufgeführte Themen in Betracht zu ziehen und Projektplattformen zu entwickeln, die für die Programmziele der Prioritätsachse 1 relevant sind.

Prioritätsachse 2: Intelligente Wassergesellschaften

Anträge für Projektplattformen sollten zu einem der Programmziele der Prioritätsachse 2 beitragen: 2.1 Nachhaltige Gewässer oder 2.2 Blaue Wirtschaft.

Im Rahmen des thematischen Schwerpunkts der Priorität 2 fördert das Programm insbesondere die Entwicklung von Projektplattformen zu den Themen "Schließung des Wasser- und Nährstoffkreislaufs" und "Widerstandsfähiges Küstenmanagement". Eine Projektplattform zur "Schließung des Wasser- und Nährstoffkreislaufs" sollte Lösungen zur Bekämpfung der Nährstoffverschmutzung konsolidieren, die Wiederverwendung von Wasser verbessern und naturbasierte Lösungen im Nährstoffmanagement anwenden. Eine Projektplattform zum Thema "Resilientes Küstenmanagement" soll nachhaltige Praktiken in den Küstengebieten des Ostseeraums unter verschiedenen Aspekten wie Verschmutzungsbekämpfung, Klimaanpassung, Abwasserbehandlung und Wechselwirkungen zwischen Land und Meer konsolidieren. Die Projektplattformen sollten den Beitrag zum Programmziel 2.1 Nachhaltige Gewässer berücksichtigen.

Darüber hinaus fordert das Programm Antragstellende auf, Projektplattformen zu folgenden Themen zu entwickeln: Verhütung der Verschmutzung durch gefährliche Stoffe" und "Sichere Schifffahrt auf See".

Darüber hinaus werden die Antragsteller aufgefordert, andere, oben nicht genannte Themen in Betracht zu ziehen und Projektplattformen zu entwickeln, die für die Programmziele in Priorität 2 relevant sind.

Prioritätsachse 3 Klimaneutrale Gesellschaften

Anträge für Projektplattformen sollten zu einem der Programmziele der Prioritätsachse 3 beitragen: 3.1 Kreislaufwirtschaft, 3.2 Energiewende oder 3.3 Intelligente grüne Mobilität.

Im Rahmen des thematischen Schwerpunkts der Priorität 3 fördert das Programm insbesondere die Entwicklung von Projektplattformen zu den Themen "Kreislaufwirtschaft" und "Erneuerbar angetriebene Gemeinden". Eine Projektplattform zur "Kreislauf-Bioökonomie" sollte die Verbindungen zwischen öffentlicher Planung und privaten Initiativen in der Kreislauf-Bioökonomie erforschen und Erfahrungen über mehrere Sektoren und geografische Gebiete hinweg austauschen, um so einen Beitrag zum Programmziel 3.1 Kreislaufwirtschaft zu leisten. Eine Projektplattform zum Thema "Erneuerbar angetriebene Gemeinden" soll Lösungen für eine bessere regionale Energie- und Klimaplanung, die Erzeugung erneuerbarer Energien und den Energieverbrauch konsolidieren und damit einen Beitrag zum Programmziel 3.2 Energiewende leisten.

Darüber hinaus lädt das Programm Antragstellende dazu ein, Projektplattformen zu folgenden Themen zu entwickeln: Zirkuläre Lebensmittelsysteme", "Einsatz alternativer Kraftstoffe" und "Aktiver und effizienter Stadtverkehr".

Darüber hinaus werden die Antragstellende aufgefordert, andere, oben nicht genannte Themen in Betracht zu ziehen und Projektplattformen zu entwickeln, die für die Programmziele in Priorität 3 relevant sind.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Deutschland, Dänemark (Danmark), Estland (Eesti), Finnland (Suomi/Finland), Lettland (Latvija), Litauen (Lietuva), Norwegen (Norge), Polen (Polska), Schweden (Sverige)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Partnerschaft einer Projektplattform sollte strategisch aufgebaut sein und Projektpartner mit umfassender Kenntnis der Ergebnisse ihrer Projekte einbeziehen. Sie sollte sich auf Partner aus laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Interreg-Ostseeraum-Projekten stützen und Partner aus Projekten anderer Förderprogramme einbeziehen. Die Projekte können aus der aktuellen (2021-2027) oder früheren (2014-2020) Förderperiode stammen, solange sie nützliche Ergebnisse für die Kapitalisierung liefern.

Jeder Partner einer Projektplattform sollte entweder ein Projekt mit relevanten Ergebnissen vertreten oder als Vertreter eines Wissensmultiplikators fungieren, wie z. B. EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren, panbaltische Organisationen, andere internationale Organisationen und Netzwerke von Städten und Regionen.

Die Partner der Projektplattform müssen mindestens zwei verschiedene Projekte aus Interreg Baltic Sea Region und mindestens ein Projekt aus einem anderen Finanzierungsprogramm vertreten. Es wird dazu ermutigt, einen breiteren Ansatz zu verfolgen, indem Partner aus mehreren Projekten aus verschiedenen Finanzierungsprogrammen einbezogen werden. Dieser Ansatz bereichert die Ergebnisse einer Projektplattform, erhöht ihren Wert für öffentliche Behörden und andere relevante Organisationen und entspricht der strategischen Bedeutung von Projektplattformen.

Die Projektplattform-Partnerschaft muss mindestens drei Projektpartner aus drei verschiedenen Ländern des Interreg-Ostseeraum-Programms umfassen: einen Lead-Partner und mindestens zwei Projektpartner. Mindestens zwei der Projektpartner müssen auf dem Gebiet von zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten im Programmgebiet ansässig sein. In Anbetracht der strategischen Bedeutung von Projektplattformen werden die Antragsteller ermutigt, Partnerschaften aufzubauen, die eine gute Reichweite bei relevanten Organisationen im Interreg-Ostseeraum-Programmgebiet gewährleisten.

In der Regel können Organisationen, die in den Regionen des Programmgebiets ansässig sind, Projektpartner werden. In Ausnahmefällen können sich auch Organisationen von außerhalb des Programmgebiets als Projektpartner bewerben.

Die Partnerschaft beruht auf dem Prinzip des federführenden Partners, wobei jede Projektplattform einen federführenden Partner benennen muss, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antrags verantwortlich ist. Der federführende Partner sollte eine Partnerorganisation aus einem Interreg-Ostseeraum-Projekt oder ein EUSBSR-Politikbereichskoordinator sein. Die federführenden Partner müssen unter die im Programmhandbuch (Kapitel C.2.1) definierte Rechtsstatuskategorie "öffentlich" fallen.

Bei der Einbeziehung von Projektpartnern aus anderen Finanzierungsprogrammen werden die Projektplattformen ermutigt, die folgenden Programme zu berücksichtigen: Verschiedene Interreg-Programme (u.a. Mittlere Ostsee, Südliche Ostsee, Deutschland-Dänemark, Aurora, Öresund-Kattegat-Skagerrak, Estland-Lettland, Lettland-Litauen, Litauen-Polen, Schweden-Norwegen, Nördliche Peripherie und Arktis, Nordseeregion, Mitteleuropa, Interreg Europa) sowie andere EU-Förderprogramme wie Horizon Europe, LIFE, nationale und regionale Programme im Rahmen des ESF+ und EFRE sowie Instrumente regionaler Organisationen wie des Ostseerats und des Schwedischen Instituts.

Darüber hinaus werden die Projektplattformen ermutigt, andere wichtige Akteure als assoziierte Organisationen einzubeziehen.

weitere Förderkriterien

Programmgebiet:

Das Programmgebiet umfasst neun Länder. Es umfasst die folgenden EU-Mitgliedstaaten:

  • Dänemark: das gesamte Land
  • Estland: das gesamte Land
  • Finnland: das gesamte Land
  • Deutschland: die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen (nur NUTS II-Gebiet Region Lüneburg)
  • Lettland: das ganze Land
  • Litauen: das gesamte Land
  • Polen: das gesamte Land
  • Schweden: das gesamte Land

Darüber hinaus nimmt ein drittes Land an dem Programm teil:

  • Norwegen: die Regionen Trøndelag, Møre og Romsdal, Vestland, Rogaland, Agder, Vestfold og Telemark, Viken, Innlandet, Oslo

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

max. 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die federführenden Antragsteller müssen ein Ideenformular für die Projektplattform (PIF) ausfüllen und bei der MA/JS einreichen. Das PIF sollte einen kurzen Überblick über die Projekte, die in die Projektplattform aufgenommen werden sollen, sowie über den Umfang, die Partnerschaft, die geplanten Ergebnisse und das Budget der Projektplattform geben. Das ausgefüllte PIF muss der MA/JS zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Eröffnung der Ausschreibung, spätestens jedoch bis zum 21. Oktober 2024, zugesandt werden.

Die MA/JS wird die Entwicklung von Projektplattformen unterstützen, indem sie in Einzelgesprächen Feedback zu Projektplattformideen gibt und einen Workshop zur Entwicklung von Projektplattformen organisiert. Alle Antragsteller müssen ihre Ideen für Projektplattformen mit der MA/JS abstimmen.

Wann immer möglich, sollte der Antragsteller die zuständigen EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren an der Entwicklung der Projektplattformidee beteiligen. Mit dem Einverständnis der Antragsteller werden die PIFs an die zuständigen EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren (PACs) weitergeleitet, um deren Feedback einzuholen. Wenn möglich, werden die MA/JS die PACs in Konsultationen mit den Antragstellern einbeziehen.

Die bei der Generaldirektion/JS eingereichten PIFs werden dem Begleitausschuss des Programms zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Begleitausschusses können sich mit den federführenden Antragstellern in Verbindung setzen, um sie bei der Weiterentwicklung von Ideen für Projektplattformen zu beraten. Die MA/JS erhält keine Informationen über die Beratung durch die Mitglieder des Begleitausschusses. Es ist Sache der Projektplattformpartnerschaft, zu überlegen, wie sie die erhaltenen Ratschläge umsetzen will.

Die im Formular für Projektplattformideen gemachten Angaben, einschließlich des Feedbacks der MA/JS während der Beratung, haben keinen Einfluss auf die Qualitätsbewertung der eingereichten Anträge. Die MA/JS wird die Qualitätsbewertung ausschließlich auf der Grundlage der Informationen aus den eingereichten Anträgen durchführen.

Zur weiteren Unterstützung der Antragsteller wird die MA/JS einen Entwicklungsworkshop für Projektplattformen als physische Veranstaltung organisieren, der sich an Hauptantragsteller, Kernpartner und PACs richtet. Die Veranstaltung ist für den 26. September 2024 in Riga geplant. Um an der Veranstaltung teilzunehmen, muss ein potenzieller Hauptantragsteller für eine Projektplattform ein PIF einreichen.

Um das Antragsformular für die Projektplattform auszufüllen und mit weiteren Dokumenten und Formularen (Partnererklärungen, Kontaktinformationen, Bankinformationen) zu arbeiten, müssen die Hauptantragsteller nach der Einreichung des PIF einen Zugang zum elektronischen Datenaustauschsystem BAMOS+ (https://baplus.bamos.eu/) beantragen. Der Antrag auf Zugang zu BAMOS+ muss bis spätestens 21. Oktober 2024 gestellt werden.

Der vollständig ausgearbeitete Projektantrag und alle weiteren Dokumente und Formulare müssen bis zum Stichtag 9. Dezember 2024 16:00 Uhr MEZ ausgefüllt und über BAMOS+ eingereicht werden.

Kontakt

Interreg Baltic Sea Managing Authority
+49 163 600 5284
ronald.lieske@interreg-baltic.eu
Website

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