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Call-Eckdaten
Stärkung der Corporate-Governance-Bestimmungen und der Verwaltungskapazität der montenegrinischen Kapitalmarktbehörde
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/182351/DD/ACT/ME
Termine
Öffnung
19.07.2024
Deadline
23.09.2024 14:30
Budget des Calls
€ 150.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 150.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel besteht darin, durch die Einführung und Umsetzung der besten Corporate-Governance-Standards zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und des Unternehmensumfelds beizutragen.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel ist die Stärkung der Unternehmensführung durch die Entwicklung des Corporate Governance-Kodex, der mit den EU-Grundsätzen übereinstimmt und von der Börse Montenegroberza angenommen werden soll, und die Verbesserung der Kapazitäten der Mitarbeiter*innen der Kapitalmarktbehörde von Montenegro durch Schulungen auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Komponente 1: Stärkung der Kapazitäten der Kapitalmarktbehörde bei der Ausarbeitung eines neuen und aktualisierten Corporate-Governance-Kodex.
- Ergebnis 1: Der Corporate-Governance-Kodex ist fertiggestellt und kann von den Emittenten auf dem geregelten Markt angenommen und durchgesetzt werden.
- Teilergebnis 1.1. - Detaillierte Analyse des aktuellen Corporate-Governance-Kodex.
- Teilergebnis 1.2. - Vorschlag von Änderungen des Corporate Governance Kodex.
- Teilergebnis 1.3. - Fertigstellung des Corporate Governance Kodex zur Annahme durch die Börse Montenegroberza.
- Ergebnis 1: Der Corporate-Governance-Kodex ist fertiggestellt und kann von den Emittenten auf dem geregelten Markt angenommen und durchgesetzt werden.
- Komponente 2: Stärkung der Kapazitäten der Kapitalmarktbehörde von Montenegro für die Beaufsichtigung von Emittenten auf dem geregelten Markt im Hinblick auf die Corporate Governance.
- Ergebnis 2: Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen und Betriebsverfahren für die Überwachung von Emittenten auf dem geregelten Markt sowie Stärkung der Kapazitäten der Mitarbeiter*innen der Kapitalmarktbehörde von Montenegro auf der Grundlage des ermittelten Schulungsbedarfs.
- Teilergebnis 2.1. - Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen und Betriebsverfahren für die Beaufsichtigung von Emittenten auf dem geregelten Markt.
- Teilergebnis 2.2. - Entwurf eines Handbuchs für die Beaufsichtigung der Corporate Governance von Aktiengesellschaften auf dem geregelten Markt in Übereinstimmung mit der besten EU-Praxis.
- Teilergebnis 2.3 - Durchführung einer Schulungsbedarfsanalyse (TNA) für Mitarbeiter der Kapitalmarktbehörden.
- Teilergebnis 2.4 - Stärkung der Kapazitäten der Mitarbeiter*innen der Kapitalmarktbehörden auf der Grundlage der in Teilergebnis 2.3 durchgeführten TNA.
- Ergebnis 2: Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen und Betriebsverfahren für die Überwachung von Emittenten auf dem geregelten Markt sowie Stärkung der Kapazitäten der Mitarbeiter*innen der Kapitalmarktbehörde von Montenegro auf der Grundlage des ermittelten Schulungsbedarfs.
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Erwartete Ergebnisse
Die nachstehenden Aktivitäten sind die Mindestanforderungen, die zur Erreichung der oben genannten Ergebnisse erforderlich sind. Der Mitgliedstaat wird diese bei der Entwicklung seiner eigenen Methodik berücksichtigen und sie durch seine eigenen und andere einschlägige Erfahrungen und Beispiele für bewährte Verfahren ergänzen, damit die oben genannten Ergebnisse nachhaltig erreicht werden können.
- Komponente 1 - Ergebnis 1:
- Analyse des bestehenden Corporate-Governance-Kodexes, einschließlich der Identifizierung aller Herausforderungen und Engpässe und der Erarbeitung von Empfehlungen zur Stärkung seines Rahmens und zur Harmonisierung des nationalen Corporate-Governance-Kodexes mit den EU-Vorschriften und -Standards.
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Änderungen des Corporate-Governance-Kodex.
- Unterstützung bei der Vorbereitung des endgültigen Entwurfs des Corporate-Governance-Kodex für die Annahme durch die Montenegroberza Börse und die Durchsetzung durch Emittenten auf dem geregelten Markt.
- Komponente 2 - Ergebnis 2:
- Durchführung einer Analyse der aktuellen Vorschriften zur Corporate Governance in Aktiengesellschaften auf dem geregelten Markt und Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen und Betriebsverfahren im Zusammenhang mit der Überwachung von Emittenten auf dem geregelten Markt.
- Unterstützung bei der Erstellung eines Handbuchs zur Überwachung der Corporate Governance von Aktiengesellschaften auf dem geregelten Markt in Übereinstimmung mit der besten EU-Praxis.
- Durchführung einer Analyse des Schulungsbedarfs der Mitarbeiter*innen der Kapitalmarktbehörde von Montenegro und Durchführung von TNA.
- Entwicklung, Organisation und Durchführung von drei Veranstaltungen auf der Grundlage der im Rahmen von Aktivität 2.3 gelieferten TNA (in Form von Schulungen, Workshops, Konferenzen o.ä.) für mindestens 20 Teilnehmende, jeweils mit einer Dauer von zwei Tagen (einschließlich eines eintägigen Seminars für alle Interessengruppen für mindestens 100 Personen).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Montenegro (Црна Гора)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch eines Mitgliedstaats der Europäischen Union können sich über die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
8 Monate
Zusätzliche Informationen
Twinning-Vorschläge müssen von der federführenden Verwaltung des Mitgliedstaats bei den nationalen Twinning-Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Call-Dokumente
EuropeAid/182351/DD/ACT/ME Twinning FicheEuropeAid/182351/DD/ACT/ME Twinning Fiche(544kB)
Kontakt
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