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Call-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen Kleinprojekte Region Pro Europa Viadrina Priorität 3
Förderprogramm
Interreg Brandenburg-Polen
Termine
Öffnung
10.06.2024
Deadline
10.09.2024 00:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 50.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Euroregion PRO EUROPA VIADRINA bieten im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg – Polen 2021–2027 den deutschen und polnischen Interessierten für die Förderung von grenzübergreifenden „Klein-Projekten“ in Priorität 3 an.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- grenzüberschreitende Kunst- und Kulturprojekte
- grenzüberschreitende Vermarktung und Vermittlung kultureller und touristischer Angebote
- grenzüberschreitende Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Anbietern
- Entwicklung und Einführung digitaler Anwendungen/Lösungen zur Verbesserung der Information über und des Zugangs zu kulturellen und touristischen Angeboten
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch sowie Unterstützung von Best-Practice-Transfer
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Förderung von sozialen Innovationen in Verbindung mit grenzüberschreitenden Tourismus- und Kulturangeboten
- grenzüberschreitende Maßnahmen zum Erhalt und zur Erlebbarmachung des gemeinsamen kulturellen Erbes und zur Förderung der gemeinsamen Erinnerungskultur
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Erlebbarmachung der Natur und des gemeinsamen Naturerbes
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verknüpfung und Aufwertung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen.
Für die Kleinprojekte gilt nicht das Leadpartner-Prinzip. Der Antragsteller trägt als Endempfänger des KPF die volle Verantwortung für die Durchführung und Abrechnung des Projektes. In begründeten Fällen können auch Organisationen von außerhalb des Programmgebiets einen Antrag stellen oder an einem Projekt teilnehmen.
Die Projekte müssen einen Nutzen für das Fördergebiet und seine Bewohner*innen bringen. Dieser Nutzen wird daran gemessen, inwieweit er zur Erreichung der spezifischen Ziele des Programms beiträgt.
Ein Projekt, das außerhalb des Fördergebiets durchgeführt wird, kann gefördert werden, wenn im Projektantrag die positiven Auswirkungen und der klare Nutzen der außerhalb des Fördergebiets durchgeführten Maßnahmen für das Fördergebiet nachgewiesen wird.
Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal
Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen. Vor allem:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen,
- Eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts,
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
weitere Förderkriterien
Sämtliche Projekte, die aus den Klein-Projekte-Fonds in der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA gefördert werden, müssen dem Fördergebiet zugutekommen, das sich wie folgt zusammensetzt:
- auf polnischer Seite: die Landkreise Gorzowski, Miedzyrzecki, Słubicki, Strzelecko-Drezdenecki, Sulęciński sowie die Stadt Gorzów Wielkopolski
- auf deutscher Seite: die Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die Stadt Frankfurt (Oder)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Für die Antragstellung ist die Einreichung des Antragformulars und der dort aufgeführten Anlagen erforderlich.
Die Antragsfelder müssen in Deutsch und in Polnisch ausgefüllt werden. Der Inhalt in beiden Sprachen muss übereinstimmend sein.
Sämtliche Antragsformulare sind auf der Homepage der Euroregion zu finden.
Die Antragstellung kann entweder in Papierform oder aber in elektronischer Form per E-Mail erfolgen.
Für die fristgerechte Antragstellung in Papierform ist das Datum der Registrierung in der Geschäftsstelle der Euroregion und im Falle der Anträge in elektronischer Form das Eingangsdatum der E-Mail mit dem Antrag entscheidend.
Im Falle der Antragstellung in Papierform sind die unterschriftsbedürftigen Antragsunterlagen durch den Vertretungsberechtigten des Antragstellers zu unterzeichnen und nebst Anlagen einzureichen.
Im Falle der Antragstellung in elektronischer Form per E-Mail sind die unterschriftsbedürftigen Antragsunterlagen durch den Vertretungsberechtigten des Antragstellers zu unterzeichnen und nebst Anlagen im PDF-Format einzureichen.
Die Anträge samt dazugehöriger und erforderlicher Unterlagen sowohl von den deutschen als auch den polnischen Antragstellern für den Klein-Projekte-Fonds „KULTUR & TOURISMUS“ in der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA sind an die deutsche Geschäftsstelle der Euroregion PRO EUROPA VAIDRINA zu stellen:
Mittlere Oder e.V. Euroregion PRO EUROPA VIADRINA
- per Post an: Holzmarkt 7 15230 Frankfurt (Oder) DEUTSCHLAND / NIEMCY
- elektronisch per E-Mail an: E-mail: KulTour@euroregion-viadrina.eu
Call-Dokumente
Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027(474kB)
KPF Brandenburg-Polen LeitlinieKPF Brandenburg-Polen Leitlinie(571kB)
KPF Brandenburg-Polen Leitlinie Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Priorität 3KPF Brandenburg-Polen Leitlinie Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Priorität 3(429kB)
Kontakt
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