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Call-Eckdaten
Interreg IPA Südadria - Standardaufruf
Förderprogramm
Interreg IPA Südadria "Italien-Albanien-Montenegro"
Termine
Öffnung
06.06.2024
Deadline
06.09.2024 11:59
Förderquote
80-85%
Budget des Calls
€ 38.337.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 600.000,00 und € 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Interreg IPA Südadria (Italien-Albanien-Montenegro) ist ein Programm zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Intensivierung der Zusammenarbeit im unteren Adriaraum durch die Durchführung gemeinsamer Aktionen zwischen nationalen und regionalen institutionellen und gemeinnützigen Akteuren und durch die Förderung einer intelligenten, integrativen und nachhaltigen Entwicklung.
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt:
- P1: Ein intelligenteres südadriatisches Programmgebiet durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels
- SO 1.1: Verbesserung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
- P2: Ein grüneres Programmgebiet Südadria durch Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, grüner und blauer Investitionen, Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung und Risikomanagement
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresistenz durch gemeinsame grenzübergreifende Maßnahmen
- SO 2.2 Förderung der biologischen Vielfalt, der grünen Infrastruktur in der städtischen Umwelt und der Verringerung der Umweltverschmutzung durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen
- SO 2.3 Förderung der Energieeffizienz durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen
- P3: Ein besser vernetzter südadriatischer Programmraum durch Verbesserung der Mobilität und der regionalen Konnektivität
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilität
- P4: Ein sozialeres Programmgebiet in der südlichen Adria
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- SO 4.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt die folgenden (nicht vollständige Liste) Arten von Maßnahmen vor:
P1: Ein intelligenteres Programmgebiet an der südlichen Adria durch Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels
- SO 1.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und der Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
- Die Maßnahmen zielen auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU ab, einschließlich. kleinst-KMU. Dies umfasst das Wachstum touristischer KKMU, insbesondere für grüne / nachhaltige Tourismusformen, von KKMU im Kultur- und Kreativbereich, z. B. durch gemeinsame künstlerische Produktionen, von KKMU im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich, insbesondere durch E-Health-Dienste, von KKMU in der blauen und in der Kreislaufwirtschaft (d. h. Förderung des Wachstums von KKMU in der Kreislaufwirtschaft, z. durch Pilotaktionen / -pläne, die sich auf die Reduzierung / Aufwertung von Abfällen / Restbioressourcen konzentrieren), Lebensmittel usw.
P2: Ein grüneres Programmgebiet an der südlichen Adria durch Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, grüner und blauer Investitionen, Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung und Risikomanagement
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen
- Die Maßnahmen zielen auf die Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen ab. Sowohl Naturrisiken (Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Waldbrände, Küstenerosion, Pandemien von Mensch/Tier / Pflanze usw.) als auch Naturrisiken (Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben).) und von Menschen verursachte Risiken (Ölverschmutzungen, Seekatastrophen usw.).) kann durch die Aktionen fokussiert werden. Dazu gehören Risikomanagementmaßnahmen, die auf bestimmte Gruppen wie Tourismus, Kulturindustrie usw. abzielen. oder auf eine Risikominderung an Grenzübergängen abzielen oder die Annahme von EU-Vorschriften zum Risikomanagement unterstützen oder die Digitalisierung im Risikomanagement verbessern.
- SO 2.2 Verbesserung der biologischen Vielfalt, der grünen Infrastruktur in der städtischen Umwelt und Verringerung der Umweltverschmutzung durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen
- Die Maßnahmen zielen darauf ab, die biologische Vielfalt, die grüne Infrastruktur in der städtischen Umwelt und die Verringerung der Umweltverschmutzung, einschließlich der Wasser-, Boden- und Luftverschmutzung (z. B. Feinstaubemissionen), zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen zur wirksamen Bewirtschaftung des Natur- / Kulturerbes für grünen Tourismus oder Wasserressourcen und Landschaften, einschließlich Maßnahmen zur Einführung von IKZM & MSP. Immer noch im Rahmen des Endziels des Schutzes natürlicher Lebensräume und der Verringerung der Umweltverschmutzung und nur funktional zu diesem Endziel, Maßnahmen auch im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft oder einem wirksamen Wassermanagement und -monitoring, inkl. abfall und Abwasser, durchgeführt werden.
- SO 2.3 Förderung der Energieeffizienz durch gemeinsame grenzübergreifende Maßnahmen
- Die Maßnahmen sollen zur Förderung der Energieeffizienz beitragen. Dazu gehört die Sensibilisierung für CO2-Emissionen, z. B. durch Lösungen zur Dekarbonisierung der maritimen Mobilität (z. B. Fischereiflotten), z. B. durch innovative / nachhaltige Stromversorgung von Schiffen, Energieeffizienzmaßnahmen für bestimmte Sektoren (z. kultur/Tourismus, Bauwesen, öffentliche Einrichtungen usw.), aber auch Effizienz und Sicherheit grenzüberschreitender Energienetze und Pipelines, digitale Tools / Prozesse für Energieeffizienz, integrierte Energieeffizienzpläne innerhalb von Strategien / Maßnahmen für erneuerbare Energien sowie die Verabschiedung von EU-Energiebestimmungen.
P3: Ein besser vernetztes Programmgebiet an der südlichen Adria durch Verbesserung der Mobilität und der regionalen Konnektivität
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresilienten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilit
- Die Maßnahmen zielen auf die Entwicklung einer nachhaltigen, klimaresilienten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zum TEN-V und der grenzüberschreitenden Mobilität, durch sanfte Maßnahmen ab. Dazu gehören See-, Luft-, Schienen- und Straßentransporte, die auch auf den Tourismus ausgerichtet sind, z. B. durch verbesserte öffentliche Verkehrsverbindungen zu Kultur- und Naturerbestätten durch sanfte Maßnahmen. Gemeinsame Maßnahmen für sanfte Mobilität, multimodale Verkehrsverbindungen, Hafensicherheit und grüne Häfen (z. B. beim Testen neuer Technologien, digitaler Werkzeuge, IKT-Lösungen in Häfen, z. verbesserung der Interoperabilität zwischen Häfen, Unterstützung der Lieferkette oder Verbesserung der Konnektivität zu Inseln, inkl. grüne Lösungen für den Kurzstreckenseeverkehr usw.) oder Sicherheitsverfahren an Grenzübergängen und beim Zoll, die auf eine effiziente Konnektivität abzielen, sind ebenfalls enthalten.
P4: Ein sozialeres Programmgebiet für die Südadria
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und hochwertigen Diensten in den Bereichen Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, einschließlich der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Fern- und Online-Bildung und -Ausbildung
- Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Zugang zu und die Qualität der Ausbildung und des lebenslangen Lernens grenzübergreifend zu verbessern, um das grenzübergreifend anzuerkennende Qualifikationsniveau zu erhöhen. Dies umfasst berufliche Schulungen oder Kapazitätsaufbau im Tourismus-, Kultur- und Kreativsektor, Verbesserung der beruflichen, unternehmerischen und digitalen Fähigkeiten, der für die grüne Wirtschaft erforderlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitskompetenzen, Verbesserung der Effizienz der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte mit dem Ziel einer stärkeren sozialen Inklusion gefährdeter sozialer Gruppen (inkl. arbeitslose, schutzbedürftige Gruppen, NEETs usw.), Kapazitätsaufbau für eine effektivere Grenzübertritts- und Zollabwicklung, Maßnahmen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und Unterstützung der Annahme von EU-Vorschriften zu Wohlfahrt, Arbeit und Qualifikation, z. B. durch ein Netzwerk blauer Karrierezentren. Gezielte Ausbildungsmöglichkeiten und gleichberechtigter Zugang zu rationalisierter allgemeiner/beruflicher Bildung sollten insbesondere schutzbedürftige soziale Gruppen ansprechen. Die Begünstigten müssen sicherstellen, dass Schulungen, die speziell auf schutzbedürftige Gruppen ausgerichtet sind, nicht den Nebeneffekt haben, dass diese Gruppen ausgegrenzt werden, die auch vom gleichberechtigten Zugang zu gestraffter allgemeiner/beruflicher Bildung profitieren sollten.
- SO 4.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation
- Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Rolle von Kultur und Tourismus bei der wirtschaftlichen Entwicklung, der sozialen Eingliederung und der sozialen Innovation zu stärken. Maßnahmen, die darauf abzielen, Tourismus und Kultur sozialer und wirtschaftlicher widerstandsfähig zu machen, richten sich in erster Linie an gefährdete soziale Gruppen und lokale Gemeinschaften. Das Management von Kultur- und Naturgütern soll nachhaltiger werden, im Einklang mit den Prinzipien des grünen Übergangs, diversifizierter und strategisch aufgewertet werden, z. B. durch Kartierung / Förderung / Diversifizierung von Kultur- und Themenrouten oder Übernahme von EU-Standards für nachhaltigen Tourismus. Die Maßnahmen können sich auf die Verbesserung der Digitalisierung konzentrieren, insbesondere auf die Bestandsaufnahme der künftigen Datenräume zu Kulturerbe und Tourismus, Kompetenzen, insbesondere digitale Kompetenzen von Kultur-, Kreativ- und Tourismusunternehmen, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungen und neue Möglichkeiten für schutzbedürftige Gruppen in diesen Sektoren, in Ergänzung zu anderen Interventionen wie dem ESF und die Unterstützung der Annahme von EU-Vorschriften. Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung sind sicherlich Schlüsselprinzipien in dieser S.O.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den Projekten müssen Partner aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens eines aus Italien stammen muss. Um jedoch das Partnerschaftsprinzip auf alle beteiligten Gebiete anzuwenden, erhalten Projekte, an denen Partner aus allen drei Ländern beteiligt sind, sowie Projekte, an denen Partner aus den beiden italienischen Regionen Apulien und Molise beteiligt sind, zusätzliche Punkte. Die Gesamtzahl der Partner darf sechs (6) einschließlich des federführenden Partners nicht überschreiten.
Die Projekte können auch assoziierte Partner haben, die sich an den Aktivitäten beteiligen, ohne eine Finanzierung zu erhalten, maximal einen pro Partner.
Die Partnerschaft muss einen federführenden Partner benennen, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antragsformulars verantwortlich ist. Im Falle der Genehmigung des Projekts übernimmt der Lead Partner die Verantwortung für das Management, die Kommunikation, die Umsetzung und die Koordinierung der Aktivitäten zwischen den beteiligten Partnern.
Organisationen können sich als Lead Partner oder Projektpartner mit maximal einem Projektvorschlag pro spezifischem Ziel bewerben (d.h. insgesamt maximal 7 Projektvorschläge pro Partner), ausgenommen Universitäten.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
Die folgenden Arten von Partnern sind je nach ihrem Rechtsstatus als federführender Partner, Projektpartner oder assoziierter Partner förderfähig, die einen dieser Rechtsstatus haben müssen:
- Öffentliche Einrichtungen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts;
- Private Organisationen ohne Erwerbszweck, die gemäß dem geltenden Rechtsrahmen/Gesetz des jeweiligen Landes gegründet wurden. Gemeinnützige Organisationen müssen mindestens 24 Monate vor der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen operativ tätig, etabliert und registriert sein.
weitere Förderkriterien
Das grenzüberschreitende Gebiet umfasst
- die Regionen Molise und Apulien für Italien und
- das gesamte Gebiet von Albanien und Montenegro
Auch wenn der IPA-Kofinanzierungssatz auf Programmebene 82,49 % beträgt, gelten folgende Sätze
- Für die italienischen Partner 80%.
- Für albanische und montenegrinische Partner 85%.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 30 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Projektvorschläge müssen in einem einstufigen elektronischen Verfahren über das elektronische Überwachungssystem des Programms (Jems) eingereicht werden. Die Adresse des Jems wird auf der Website des Programms zusammen mit der Veröffentlichung der Aufforderung veröffentlicht.
Der federführende Projektpartner reicht den Antrag im Namen der Partnerschaft ein. Alle obligatorischen Dokumente, die für die Einreichung eines Projektvorschlags auszufüllen sind, sind im Antragspaket enthalten, das auf der offiziellen Website des Programms www.italy-albania-montenegro.eu verfügbar ist .
Das Antragspaket enthält die folgenden Dokumente:
- Antrag
- LP/PP-Erklärungen, die ordnungsgemäß abgestempelt (falls zutreffend) und von den gesetzlichen Vertretern aller teilnehmenden Partner unterzeichnet sind (mitgeliefertes Standardformular); eine Erklärung, die ordnungsgemäß abgestempelt (falls zutreffend) und von den gesetzlichen Vertretern aller assoziierten Partner unterzeichnet ist (mitgeliefertes Standardformular); elektronische Signaturen, die gemäß dem jeweiligen nationalen Recht erfolgen, sind zulässig;
- Für Partner, die bereits an den Aufrufen 2014-2020 teilgenommen haben und die Förderfähigkeitsprüfung erfolgreich bestanden haben, eine Erklärung8 , dass sich die Satzung bzw. die Rechtsakte im Vergleich zu der zuvor beim Programm eingereichten Version nicht wesentlich geändert haben, sowie die Zustimmung, dass die zuständige Behörde vor der Unterzeichnung des Fördervertrags die gesamten Unterlagen anfordern und prüfen - und den Partner ausschließen kann, wenn er nicht förderfähig ist;
- Für Partner, die zum ersten Mal teilnehmen oder bei denen wesentliche Änderungen an der eigenen Satzung und/oder dem Gesetz, das die Partnerinstitution/Organisation gründet und in dem ihre rechtliche Vertretung festgelegt ist, vorgenommen wurden, eine Kopie davon. Satzung und/oder Rechtsakt können auch in der Landessprache eingereicht werden. Eine Übersetzung ins Englische ist wünschenswert.
- Für private Partner sind die Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre oder ein gleichwertiges Dokument, das gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ausgestellt wurde, einzureichen.
Das Antragsformular und die LP/PP-Erklärung müssen in allen Teilen in englischer Sprache ausgefüllt werden, und die Lead Partner und Partner dürfen die vom Programm bereitgestellten Vorlagen nicht verändern. Der Lead Partner ist für die Einreichung des Projektvorschlags verantwortlich.
Das bedeutet, dass der Lead Partner die erforderlichen Dokumente von allen beteiligten Partnern zusammentragen muss, indem er pdf-Dokumente für jeden Partner hochlädt, und den Projektvorschlag gemäß den Antragsverfahren einreicht.
Für die Einreichung des Antragsformulars muss sich der Lead Partner in Jems registrieren. Der federführende Partner muss das Projektantragsformular NUR online über das elektronische Überwachungssystem (Jems) ausfüllen und einreichen. Es sind nur Projekte zulässig, die über Jems und innerhalb des Ablaufs der Aufforderung eingereicht werden. Jems stoppt die Einreichungen nach Ablauf der Aufforderung und lässt keine Projektbudgets zu, die die für die Aufforderung festgelegten Höchstbeträge oder den maximalen IPA-Kofinanzierungssatz überschreiten.
Call-Dokumente
Interreg Italy-Albania-Montenegro Programme 2021-2027Interreg Italy-Albania-Montenegro Programme 2021-2027(1549kB)
Interreg South Adriatic Call document June 2024Interreg South Adriatic Call document June 2024(367kB)
Kontakt
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