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Call-Eckdaten
Europäische Slate-Entwicklung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-DEVSLATE
Termine
Öffnung
20.10.2022
Deadline
25.01.2023 17:00
Förderquote
€ 90 000 - € 510 000
Budget des Calls
€ 19.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel der europäischen Slate-Entwicklungsförderung besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen zu fördern und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Außerdem sollen die Kapazitäten der audiovisuellen Produzenten für die Entwicklung von Projekten, die das Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, erhöht und europäische und internationale Koproduktionen erleichtert werden.
Die Unterstützung wird auch eine Anlaufstelle für aufstrebende Talente sein und ihnen die Möglichkeit geben, einen Kurzfilm zu drehen, der von erfahrenen Unternehmen unterstützt wird.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
- Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die eine Vielzahl von Formaten (z. B. Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten.
Das Ziel der europäischen Slate-Entwicklungsförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen zu fördern und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Außerdem soll die Fähigkeit der audiovisuellen Produzenten gestärkt werden, Projekte zu entwickeln, die das Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus vermarktet zu werden, und die europäische und internationale Koproduktion soll erleichtert werden.
Die Unterstützung wird auch eine Anlaufstelle für aufstrebende Talente sein und ihnen die Möglichkeit geben, einen Kurzfilm zu drehen, der von erfahrenen Unternehmen unterstützt wird.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Gefördert werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die in der Lage sind, ein Programm von 3 bis 5 audiovisuellen Werken (Spielfilme, Animationen, kreative Dokumentarfilme) zu entwickeln. Dies sollte es den Produktionsunternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern und ihre Fähigkeit, Talente anzuziehen und zu halten, zu verbessern.
Im Rahmen der europäischen Slate-Entwicklung wird die Entwicklung von mindestens drei und höchstens fünf Werken für die kommerzielle Verwertung unterstützt, die für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt sind: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Die Antragsteller können einen Kurzfilm eines Nachwuchstalents in ihr Programm aufnehmen (fakultativ).
Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsunternehmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um so das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Darüber hinaus wird eine stärkere Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Entwicklung, zwischen Akteuren aus verschiedenen an der MEDIA-Ausrichtung beteiligten Ländern angestrebt. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer audiovisueller Produktionsunternehmen gestärkt werden, indem ihre Investitionskapazitäten in der Entwicklungsphase konsolidiert und die Aktivitäten der Unternehmen sowie ihre Innovationskapazität zur Erschließung neuer Bereiche und Märkte erweitert werden.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die folgenden Werke sind sowohl für Entwicklungs- als auch für Kurzfilmaktivitäten nicht förderfähig:
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochshows, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps";
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Musikvideos und Videoclips;
- Videospiele, E-Books und interaktive Bücher;
- Studentenfilme und Abschlussarbeiten.
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Erwartete Ergebnisse
- Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen von European Slate Development ausgewählt wurden.
- Höhere Qualität, Durchführbarkeit, grenzüberschreitendes Potenzial und Marktwert der unterstützten europäischen Werke.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in wirtschaftlicher Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen).
Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Unternehmen mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit 2016 zwei frühere Werke produziert hat.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Pauschalkalkulator
- PDF mit Informationen über Film(e)/Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA Datenbank generiert werden sollen
- Kreativitätsdossier der zur Förderung eingereichten Projekte
- Rechteverträge/Nachweise über das Eigentum an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für alle zur Förderung eingereichten Projekte
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie) für alle zur Förderung eingereichten Projekte, sofern vorhanden
- Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse.
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-DEVSLATECall Document CREA-MEDIA-2023-DEVSLATE(1203kB)
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